Erstellt von RA Schlosser am 20. Januar 2010
Das Sozialgericht Dortmund hat im Falle eines 47jährigen Langzeitarbeitslosen aus Hagen, der die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung verklagt hatte, entschieden, daß Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs)der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen können. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 26. November 2009
Wie aktuell bekannt wurde, zahlt der Bund noch einmal so richtig an die Rentenversicherungen:
Zum einen hat der Bundesfinanzminister einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 43 Millionen Euro als Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) zugestimmt, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drs. 17/49) hervorgeht. Der voraussichtliche Mehrbedarf ergibt sich aus gestiegenen Rentenausgaben in den neuen Ländern, heißt es weiter. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 6. November 2008
Hinterbliebene aus eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Anrecht auf Witwen- oder Waisenrenten nach § 46 SGB VI. Nur eine solche Auslegung der Vorschrift verhindert einen Wertungswiderspruch und ist deshalb allein sachgerecht. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 30. März 2007
Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 31. März 2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz soll die Altersvorsorge Selbstständiger gegen Pfändungen abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen, wird deutlich verbessert. Künftig sind diese Formen der Altersvorsorge vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 29. März 2007
Um die zu Beginn des Berufslebens eines Versicherten in der Regel niedrigen Verdienste in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen auszugleichen, sah das Rentenreformgesetz von 1992 eine besondere Regelung vor: Danach wurden die ersten vier Berufsjahre eines Versicherten, die vor seinem vollendeten 25. Lebensjahr lagen, als Pflichtbeitragszeiten bei der Rentenberechnung insoweit besonders berücksichtigt, als diese Zeiten mit mindestens 90 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in die Berechnung einflossen. Nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 werden seit dem 1. Januar 1997 grundsätzlich nur noch drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres pauschal berücksichtigt. Diese Zeiten fließen nunmehr mit einem Wert von 75 Prozent des Wertes, der sich für alle individuellen Anrechnungszeiten des Versicherten aus seinem ganzen Berufsleben ergibt, in die Berechnung der Rente ein. Jedoch werden maximal 75 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berücksichtigt. Weiterlesen »
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