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Schadensersatz des Gebäudeversicherers in der Zwangsversteigerung

Erstellt von RA Schlosser am Donnerstag 5. Januar 2006

Anders als der Erfüllungsanspruch auf die Versicherungsleistung fällt ein an seine Stelle tretender Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Brandes aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht unter die Hypothekenhaftung; er geht daher auch nicht gemäß §§ 90 Abs. 2, 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung über.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. November 2005 – IV ZR 224/03

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