<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Zollrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/zollrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=5601</generator> <item><title>Der &#8220;Zollflugplatz&#8221; und die Berufsaus&#252;bungsfreiheit</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/der-zollflugplatz-und-die-berufsausuebungsfreiheit</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/der-zollflugplatz-und-die-berufsausuebungsfreiheit#comments</comments> <pubDate>Wed, 30 Sep 2009 18:34:54 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Berufsausübung]]></category> <category><![CDATA[Flughafen]]></category> <category><![CDATA[Zoll]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4141</guid> <description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, da&#223; die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste des Zollflugpl&#228;tze nach § 2 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes einen Eingriff in die Berufsaus&#252;bungsfreiheit des Flughafenbetreibers darstellen kann. Der Flughafenbetreiber hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, den das Bundesministerium der Finanzen ablehnte. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, da&szlig; die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste des Zollflugpl&auml;tze nach § 2 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes einen Eingriff in die Berufsaus&uuml;bungsfreiheit des Flughafenbetreibers darstellen kann.<span id="more-4141"></span></p><p>Der Flughafenbetreiber hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, den das Bundesministerium der Finanzen ablehnte. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht zwar<br /> Erfolg, diese Entscheidung wurde aber auf Revision des Bundesministeriums der Finanzen vom Bundesfinanzhof aufgehoben und die Klage abgewiesen.</p><p>Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des Flughafenbetreibers, der die Verletzung seiner<br /> von <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 GG</a> gesch&uuml;tzten Berufsfreiheit r&uuml;gt, stattgegeben, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zur&uuml;ckverwiesen. Der Bundesfinanzhof habe die Beschr&auml;nkung der Berufsaus&uuml;bungsfreiheit der Beschwerdef&uuml;hrerin durch die Ablehnung der Bestimmung als Zollflugplatz bei seiner Entscheidung v&ouml;llig ausgeblendet und die erforderliche Auslegung und Anwendung der einschl&auml;gigen zollrechtlichen Bestimmungen im Licht des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 Abs. 1 GG</a> nicht vorgenommen, so das Bundesverfassungsgericht.</p><p>Die Entscheidung &uuml;ber die Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz stelle eine jedenfalls eingriffsgleiche Regelung der Berufsaus&uuml;bung der Beschwerdef&uuml;hrerin dar, denn sie ver&auml;ndere die Rahmenbedingungen des<br /> Flughafenbetriebs und weise eine berufsregelnde Tendenz auf. Die Qualifikation eines Flughafens als Zollflugplatz f&uuml;hre nicht allein zu g&uuml;nstigen tats&auml;chlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r den Betreiber, sondern habe dar&uuml;ber hinaus Art und Umfang des rechtlich zul&auml;ssigen Flughafenbetriebs zum Gegenstand. Sie sei rechtliche Voraussetzung daf&uuml;r, dass<br /> au&szlig;ereurop&auml;ischer Frachtverkehr regelm&auml;&szlig;ig auf dem jeweiligen Flughafen abgewickelt werden k&ouml;nne. Die Zulassung als Zollflugplatz er&ouml;ffne dem beg&uuml;nstigten Flughafenbetreiber mithin erweiterte rechtliche Handlungsm&ouml;glichkeiten.</p><p>Die von der Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob die normativen Grundlagen im Zollverwaltungsgesetz und in der Zollverordnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gen&uuml;gten, die das<br /> Grundgesetz an eine Einschr&auml;nkung der Berufsaus&uuml;bungsfreiheit stellt, sei bisher vom Bundesfinanzhof noch nicht gekl&auml;rt worden. Ob die einschl&auml;gigen zollrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Normenbestimmtheit, mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 Abs. 1 GG</a> vereinbar seien, h&auml;nge zun&auml;chst von ihrer einfachrechtlichen &#8211; wenn auch von dem Grundrecht der Berufsfreiheit geleiteten &#8211; Interpretation<br /> ab, die in der bisherigen Entscheidung noch nicht geleistet worden sei.</p><p>Grunds&auml;tzlich bed&uuml;rften Eingriffe in die Berufsfreiheit nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG</a> einer gesetzlichen Regelung. Allerdings k&ouml;nnten Beschr&auml;nkungen der Berufsfreiheit auch durch richterliche Auslegung eines bestehenden Gesetzes hinreichende Konturen erhalten. Selbst das Fehlen einer ausdr&uuml;cklichen und bestimmten normativen Regelung bedeute noch nicht, dass eine die Berufsaus&uuml;bung einschr&auml;nkende Gerichtsentscheidung den Anforderungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank">Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG</a> widersprechen m&uuml;sse. Auch aus einer Gesamtregelung k&ouml;nne sich unter Ber&uuml;cksichtigung ihrer Auslegung in Rechtsprechung und Schrifttum eine hinreichend erkennbare und bestimmte, den Anforderungen des<br /> Gesetzesvorbehalts gen&uuml;gende Regelung der Berufsaus&uuml;bung ergeben. Anhand dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben m&uuml;sse der Bundesfinanzhof das Begehren des Flughafenbetreibers unter Ber&uuml;cksichtigung der genannten<br /> Ma&szlig;st&auml;be erneut pr&uuml;fen.</p><p>Da sich gegenw&auml;rtig nicht feststellen lasse, dass eine tragf&auml;hige normative Grundlage f&uuml;r die vom Bundesministerium der Finanzen getroffene Entscheidung nicht existiere und eine f&uuml;r den Flughafenbetreiber g&uuml;nstige Entscheidung zumindest nicht ausgeschlossen sei, wurde die Sache an den Bundesfinanzhof zur&uuml;ckzuverweisen. Bei einer erneuten Entscheidung habe dieser auch zu ber&uuml;cksichtigen, dass die Ma&szlig;nahme lediglich mittelbar in die Berufsaus&uuml;bung des<br /> Flugplatzbetreibers eingreife und so dem Gesetzgeber &#8211; auch im Hinblick auf die erforderliche Dichte des gesetzlichen Regelungsprogramms &#8211; bei der Ausgestaltung der normativen Vorgaben ein erheblicher Spielraum zukomme. Hierbei sei es ihm auch nicht verwehrt, strukturpolitische Folgen etwa f&uuml;r die Raumordnung mit in den Blick zu nehmen. Hinsichtlich der spezifischen Belange der Beschwerdef&uuml;hrerin werde in den Blick zu nehmen sein, dass ein nachhaltiger konkreter Bedarf f&uuml;r die Abwicklung von Frachtverkehr mit Drittl&auml;ndern bisher noch nicht zu Tage getreten sei, sich angesichts der rechtlichen Einschr&auml;nkungen aber auch nicht ohne weiteres entfalten konnte.</p><p>Bundesverfassungsgericht, Beschlu&szlig; vom 31. August 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 3275/07" target="_blank" title="BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07">1 BvR 3275/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/der-zollflugplatz-und-die-berufsausuebungsfreiheit/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Illegale Fleischexporte in den Irak</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/illegale-fleischexporte-in-den-irak</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/illegale-fleischexporte-in-den-irak#comments</comments> <pubDate>Wed, 16 Sep 2009 10:17:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausfuhrerstattung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4048</guid> <description><![CDATA[Aufgrund unrichtiger Angaben eines Exporteurs zu Unrecht gew&#228;hrte Ausfuhrsubventionen f&#252;r illegale Fleischexporte in den Irak k&#246;nnen unter der Geltung des B&#252;rgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der bis 2001 geltenden Fassung, welche f&#252;r verm&#246;gensrechtliche Anspr&#252;che grunds&#228;tzlich eine drei&#223;igj&#228;hrige Verj&#228;hrungsfrist vorsah, jedenfalls noch nach sechs Jahren zur&#252;ckgefordert werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Das europ&#228;ische Recht, dessen Verordnung Nr. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund unrichtiger Angaben eines Exporteurs zu Unrecht gew&auml;hrte Ausfuhrsubventionen f&uuml;r illegale Fleischexporte in den Irak k&ouml;nnen unter der Geltung des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der bis 2001 geltenden Fassung, welche f&uuml;r verm&ouml;gensrechtliche Anspr&uuml;che grunds&auml;tzlich eine drei&szlig;igj&auml;hrige Verj&auml;hrungsfrist vorsah, jedenfalls noch nach sechs Jahren zur&uuml;ckgefordert werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. <span id="more-4048"></span></p><p>Das europ&auml;ische Recht, dessen Verordnung Nr. 2988/95 in solchen F&auml;llen nach dem sog. Handlbauer-Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs vom 24. Juni 2004 (Az. C 278/02) anwendbar ist, sehe zwar eine Frist von nur vier Jahren vor. Diese kurze Frist sei auch nach der vom BFH eingeholten verbindlichen Vorabentscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (r&uuml;ckwirkend) anzuwenden, selbst wenn die Ausfuhrsubventionen vor Erlass der eben genannten Verordnung gew&auml;hrt worden sind. Es handle sich aber lediglich um eine Mindestfrist, die das nationale Recht nicht unterschreiten d&uuml;rfe; lasse das nationale Recht eine sp&auml;tere R&uuml;ckforderung zu, so habe eine solche Regelung Vorrang. In Deutschland sei deshalb die Fristenregelung des BGB anzuwenden. Die f&uuml;r bestimmte Rechtsgebiete &#8211;wie das Steuerrecht&#8211; geltenden (teilweise k&uuml;rzeren) Verj&auml;hrungsfristen seien auf Ausfuhrsubventionen nicht entsprechend anwendbar.</p><p>Ob die fr&uuml;here (drei&szlig;igj&auml;hrige) Verj&auml;hrungsfrist des BGB mit dem Gebot der Rechtssicherheit vereinbar war, hat die Entscheidung offen gelassen.</p><p>Ihr liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Exporteur 1993 Rindfleisch zur Ausfuhr nach Jordanien hatte abfertigen lassen und daf&uuml;r Ausfuhrsubventionen erhalten hatte. Durch 1994 aufgenommene, langwierige Ermittlungen des Betrugsbek&auml;mpfungsamtes der Europ&auml;ischen Kommission („OLAF“) wurde sp&auml;ter festgestellt, dass in dem betreffenden Zeitraum zur Umgehung des damaligen Handelsembargos gegen den Irak gro&szlig;e Mengen zur Ausfuhr nach Jordanien angemeldeten Fleisches in Wahrheit nicht nach Jordanien, sondern in den Irak eingef&uuml;hrt worden sind. 1999 sind deshalb u.a. der Kl&auml;gerin gew&auml;hrte Ausfuhrsubventionen zur&uuml;ckgefordert worden, weil es sich insofern um solches verbotswidrig in den Irak ausgef&uuml;hrtes Fleisch gehandelt habe. Den betreffenden R&uuml;ckforderungsbescheid hob jedoch das Finanzgericht (FG) Hamburg auf, weil es meinte, der R&uuml;ckforderungsanspruch sei verj&auml;hrt. Dem ist der BFH nach Einholung einer Vorabentscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs entgegen getreten; er hat das Urteil des FG aufgehoben und den Rechtsstreit an dieses zur&uuml;ckverwiesen. Das FG wird jetzt zu kl&auml;ren haben, ob die gegen die Kl&auml;gerin erhobenen Vorw&uuml;rfe zutreffen.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.07.09 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 24/06" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">VII R 24/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/illegale-fleischexporte-in-den-irak/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Falsch berechnete Subventionen</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/falsch-berechnete-subventionen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/falsch-berechnete-subventionen#comments</comments> <pubDate>Wed, 16 Sep 2009 07:36:54 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausfuhrerstattung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4044</guid> <description><![CDATA[Von der Beh&#246;rde falsch berechnete Subventionen muss mann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur&#252;ckweisen. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass ein Exporteur nicht nachrechnen muss, ob die Beh&#246;rde die ihm gew&#228;hrte Ausfuhrerstattung richtig berechnet hat. Erkennt er nicht, dass die Ausfuhrerstattung aufgrund eines Fehlers der Beh&#246;rde zu hoch festgesetzt worden ist, kann ihm nicht [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Von der Beh&ouml;rde falsch berechnete Subventionen muss mann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur&uuml;ckweisen.<span id="more-4044"></span></p><p>Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass ein Exporteur nicht nachrechnen muss, ob die Beh&ouml;rde die ihm gew&auml;hrte Ausfuhrerstattung richtig berechnet hat. Erkennt er nicht, dass die Ausfuhrerstattung aufgrund eines Fehlers der Beh&ouml;rde zu hoch festgesetzt worden ist, kann ihm nicht vorgeworfen werden, eine Unregelm&auml;&szlig;igkeit zulasten des Haushalts der Europ&auml;ischen Gemeinschaft dadurch begangen zu haben, dass er die Beh&ouml;rde auf ihren Fehler nicht aufmerksam gemacht und deren Zahlung nicht zur&uuml;ckgewiesen hat. Der Anspruch der Beh&ouml;rde auf R&uuml;ckzahlung des zuviel ausgezahlten Betrags verj&auml;hrt allerdings nicht bereits nach vier Jahren, wie mitunter aus der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 &uuml;ber den Schutz der finanziellen Interessen der Europ&auml;ischen Gemeinschaften gefolgert worden ist.</p><p>Der BFH hat in diesem Urteil weiter entschieden, dass ein Dritter, dem von dem Exporteur der Erstattungsanspruch abgetreten worden ist (h&auml;ufig: dessen Bank), f&uuml;r die R&uuml;ckzahlung nur dann haftet, wenn der zu viel gezahlte Betrag ihm ausgezahlt worden ist. Dass kann allerdings auch dann der Fall sein, wenn der Betrag auf ein von der Bank unter dem Namen des Exporteurs gef&uuml;hrtes Konto &uuml;berwiesen worden ist.</p><p>Der Entscheidung liegt der Fall zu Grunde, dass ein Exporteur 31 lebende Rinder zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet und dabei die Gew&auml;hrung einer Ausfuhrsubvention (sog. Ausfuhrerstattung) beantragt hatte. Eines der Tiere verendete, bevor es in das Bestimmungsland eingef&uuml;hrt werden konnte, was nach den einschl&auml;gigen Vorschriften zum Verlust des Erstattungsanspruchs f&uuml;hrt. Obwohl der Exporteur dem Hauptzollamt den vorzeitigen Tod des Tieres mitgeteilt hatte, erhielt er auch f&uuml;r dieses Tier Ausfuhrerstattung. Diese verlangte das Hauptzollamt, nachdem ihm sein Fehler bei einer Innenrevision aufgefallen war, zur&uuml;ck, und zwar erst fast zehn Jahre sp&auml;ter. Dabei wandte es sich an die Hausbank des Exporteurs, weil der Anspruch bei dem Exporteur offenbar nicht mehr realisierbar war und der Exporteur im Rahmen einer Globalzession seinen Erstattungsanspruch zur Sicherheit an die Bank abgetreten hatte.</p><p>Die dagegen von der Bank erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht Erfolg, weil dieses den Anspruch als verj&auml;hrt ansah. Dem ist der Bundesfinanzhof, der zur Verj&auml;hrungsfrage eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europ&auml;ischen Gemeinschaften eingeholt hatte, nicht gefolgt. Er musste jedoch die Sache an das FG zur&uuml;ckverweisen, damit dieses kl&auml;rt, wer in dem rechtlich ma&szlig;geblichen Sinne Empf&auml;nger der Zahlung gewesen ist.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Juli 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 50/06" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">VII R 50/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/falsch-berechnete-subventionen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Nur noch elektronischer Weg f&#252;r Ausfuhranmeldungen</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/nur-noch-elektronischer-weg-fuer-ausfuhranmeldungen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/nur-noch-elektronischer-weg-fuer-ausfuhranmeldungen#comments</comments> <pubDate>Fri, 28 Aug 2009 18:56:00 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Speditionsrecht]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausfuhr]]></category> <category><![CDATA[Ausfuhranmeldung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3989</guid> <description><![CDATA[Nach der von der Bundesregierung vorgelegten f&#252;nfundachtzigsten Verordnung zur &#196;nderung der Au&#223;enwirtschaftsverordnung (BT-Drs. 16/13920) sollen Unternehmen in Zukunft Ausfuhranmeldungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben d&#252;rfen. Zur Begr&#252;ndung hei&#223;t es, die Wirtschaft werde durch die Umstellung entlastet. In Zukunft w&#252;rden j&#228;hrlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden k&#246;nnen. Pro Ausfuhrvorgang w&#252;rden [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach der von der Bundesregierung vorgelegten f&uuml;nfundachtzigsten Verordnung zur &Auml;nderung der Au&szlig;enwirtschaftsverordnung (BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/139/1613920.pdf">16/13920</a>) sollen Unternehmen in Zukunft Ausfuhranmeldungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben d&uuml;rfen. Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es, die Wirtschaft werde durch die Umstellung entlastet. In Zukunft w&uuml;rden j&auml;hrlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden k&ouml;nnen. Pro Ausfuhrvorgang w&uuml;rden damit zwei Stunden Arbeitszeit durch die nicht mehr notwendige Fahrt zur Ausfuhrzollstelle entfallen. Die Entlastung sch&auml;tzt die Regierung auf 3,7 Millionen Euro.<span id="more-3989"></span></p><p>Die Entscheidung &uuml;ber diese Vorlage bleibt abzuwarten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/nur-noch-elektronischer-weg-fuer-ausfuhranmeldungen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Einfuhrumsatzsteuer bei vorschriftswidriger Einfuhr</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/einfuhrumsatzsteuer-bei-vorschriftswidriger-einfuhr</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/einfuhrumsatzsteuer-bei-vorschriftswidriger-einfuhr#comments</comments> <pubDate>Wed, 08 Oct 2008 14:41:52 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Einfuhrumsatzsteuer]]></category> <category><![CDATA[Wareneinfuhr]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.rechtslupe.de/?p=2705</guid> <description><![CDATA[Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden. Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Mai 2008 &#8211; VII R [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden.<span id="more-2705"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Mai 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 30/07" target="_blank" title="BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07">VII R 30/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/einfuhrumsatzsteuer-bei-vorschriftswidriger-einfuhr/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ausfuhrerstattung f&#252;r lebende Rinder</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/ausfuhrerstattung-fur-lebende-rinder</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/ausfuhrerstattung-fur-lebende-rinder#comments</comments> <pubDate>Wed, 08 Oct 2008 14:41:16 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausfuhrerstattung]]></category> <category><![CDATA[Tiertransport]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.rechtslupe.de/?p=2703</guid> <description><![CDATA[Die beim Transport lebender Rinder gem&#228;&#223; Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tier&#228;rztliche Kontrolle der ersten Entladung der Tiere im Bestimmungsland hat jedenfalls im unmittelbaren Anschluss an den Entladevorgang zu erfolgen. Eine tier&#228;rztliche Kontrolle erst zw&#246;lf Tage nach dem Entladen erf&#252;llt diese Voraussetzung nicht. Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2008 &#8211; VII R 54/05]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die beim Transport lebender Rinder gem&auml;&szlig; Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tier&auml;rztliche Kontrolle der ersten Entladung der Tiere im Bestimmungsland hat jedenfalls im unmittelbaren Anschluss an den Entladevorgang zu erfolgen. Eine tier&auml;rztliche Kontrolle erst zw&ouml;lf Tage nach dem Entladen erf&uuml;llt diese Voraussetzung nicht.<span id="more-2703"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 54/05" target="_blank" title="BFH, 15.07.2008 - VII R 54/05">VII R 54/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/ausfuhrerstattung-fur-lebende-rinder/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>50 Jahre Zoll- und Verbrauchsteuersenat des Bundesfinanzhofs</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/50-jahre-zoll-und-verbrauchsteuersenat-des-bundesfinanzhofs</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/50-jahre-zoll-und-verbrauchsteuersenat-des-bundesfinanzhofs#comments</comments> <pubDate>Wed, 01 Oct 2008 11:17:11 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.rechtslupe.de/?p=2524</guid> <description><![CDATA[Am 1. Oktober 2008 besteht der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) 50 Jahre. Als f&#252;r Z&#246;lle und Verbrauchsteuern ausschlie&#223;lich zust&#228;ndiger Fachsenat nimmt er unter den elf Senaten des BFH besondere Zust&#228;ndigkeiten wahr, die auch in der Bezeichnung des BFH als „Oberster Gerichtshof des Bundes f&#252;r Steuern und Z&#246;lle“ Eingang gefunden haben. Beide Rechtsgebiete stehen in [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Am 1. Oktober 2008 besteht der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) 50 Jahre. Als f&uuml;r Z&ouml;lle und Verbrauchsteuern ausschlie&szlig;lich zust&auml;ndiger Fachsenat nimmt er unter den elf Senaten des BFH besondere Zust&auml;ndigkeiten wahr, die auch in der Bezeichnung des BFH als „Oberster Gerichtshof des Bundes f&uuml;r Steuern und Z&ouml;lle“ Eingang gefunden haben. Beide Rechtsgebiete stehen in enger Verbindung zum Recht der Europ&auml;ischen Union (EU).<span id="more-2524"></span></p><p align="justify">Das Zollrecht, in dem als erstes &uuml;berhaupt eine Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene (Errichtung der Zollunion zum 1. Juli 1968) stattfand, war Vorbild f&uuml;r die bis zum heutigen Tage in nahezu allen Rechtsgebieten fortschreitende Harmonisierung und Europ&auml;isierung des deutschen Rechts. Dementsprechend war der VII. Senat im Jahre 1967 der erste Senat des BFH, der sich mit einer Vorlage an den Gerichtshof der Europ&auml;ischen Gemeinschaften wandte, wie es der EG-Vertrag bei Zweifeln an der richtigen Auslegung oder der G&uuml;ltigkeit des Gemeinschaftsrechts vorsieht. Heute ist das Zollrecht durch das Zollkodexrecht nahezu perfekt harmonisiert und unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht der EU; bis auf die nationale Erhebungskostenpauschale in H&ouml;he von 25 % flie&szlig;en alle Zolleinnahmen (2007: 4 Mrd. Euro) in den Gemeinschaftshaushalt.</p><p align="justify">Die besonderen Verbrauchsteuern (Energie, Tabak, Strom, Branntwein, Kaffee, Bier, Schaumwein) werden noch durch nationale Gesetze geregelt und ihr Aufkommen (2007: 67 Mrd. Euro) ist wesentliche Einnahmequelle des deutschen Staatshaushalts; ihre inhaltliche Ausgestaltung ist jedoch an Vorgaben in Richtlinien der Gemeinschaft gebunden. Verbrauchsteuersachen zeichnen sich h&auml;ufig durch hohe Streitwerte aus. Daher haben Entscheidungen des Senats hierzu vielfach erhebliche finanzielle Auswirkungen f&uuml;r B&uuml;rger, Unternehmen und den Staat.</p><p align="justify">Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren sowie &#8211; ein weiterer Kernbereich des Gemeinschaftsrechts &#8211; Marktordnungssachen machen derzeit allerdings lediglich rund 30 % der Sprucht&auml;tigkeit des Senats aus. Mit seinen weiteren Zust&auml;ndigkeiten (Steuervollstreckung, Berufsrecht der Steuerberater, Steuerhaftungsrecht, Steuergeheimnis und andere Problemfelder des Abgabenverfahrensrechts der Abgabenordnung) erf&uuml;llt der Senat ein vielf&auml;ltiges, interessantes und teilweise auch &ouml;ffentlichkeitswirksames Aufgabenspektrum.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/50-jahre-zoll-und-verbrauchsteuersenat-des-bundesfinanzhofs/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Nacherhebung von Antidumpingzoll</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/nacherhebung-von-antidumpingzoll</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/nacherhebung-von-antidumpingzoll#comments</comments> <pubDate>Wed, 10 Sep 2008 13:56:44 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Antidumpingzoll]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.rechtslupe.de/?p=2659</guid> <description><![CDATA[Der die Umgehung eingef&#252;hrter Antidumpingz&#246;lle betreffende Art. 13 VO Nr. 384/96 schlie&#223;t im Bereich der nichtpr&#228;ferenziellen Ursprungsregeln die Anwendung der allgemeinen Missbrauchsklausel des Art. 25 ZK nicht aus. Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2008 &#8211; VII R 19/07]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der die Umgehung eingef&uuml;hrter Antidumpingz&ouml;lle betreffende Art. 13 VO Nr. 384/96 schlie&szlig;t im Bereich der nichtpr&auml;ferenziellen Ursprungsregeln die Anwendung der allgemeinen Missbrauchsklausel des Art. 25 ZK nicht aus.<span id="more-2659"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 19/07" target="_blank" title="BFH, 15.07.2008 - VII R 19/07">VII R 19/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/nacherhebung-von-antidumpingzoll/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>5 Bundesfinanzdirektionen</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/5-bundesfinanzdirektionen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/5-bundesfinanzdirektionen#comments</comments> <pubDate>Fri, 21 Dec 2007 20:14:37 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Bundesfinanzdirektion]]></category> <category><![CDATA[Oberfinanzdirektion]]></category> <category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category> <category><![CDATA[Zollverwaltung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/5-bundesfinanzdirektionen-2363/</guid> <description><![CDATA[Am 1. Januar 2008 tritt das Zweite Gesetz zur &#196;nderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft. Damit ist die Grundlage f&#252;r die Errichtung von neuen Mittelbeh&#246;rden der Bundesfinanzverwaltung geschaffen worden. Zum 1. Januar 2008 werden f&#252;nf Bundesfinanzdirektionen mit Sitz in Hamburg, Potsdam, K&#246;ln, Neustadt an der Weinstrasse und N&#252;rnberg errichtet. Die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Januar 2008 tritt das Zweite Gesetz zur &Auml;nderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft. Damit ist die Grundlage f&uuml;r die Errichtung von neuen Mittelbeh&ouml;rden der Bundesfinanzverwaltung geschaffen worden. Zum 1. Januar 2008 werden f&uuml;nf Bundesfinanzdirektionen mit Sitz in Hamburg, Potsdam, K&ouml;ln, Neustadt an der Weinstrasse und N&uuml;rnberg errichtet. Die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, N&uuml;rnberg und K&ouml;ln mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe, und Koblenz werden zum 31. Dezember 2007 aufgel&ouml;st.<span id="more-2363"></span></p><p>Der Bund zieht sich damit aus den Oberfinanzdirektionen zur&uuml;ck, die in einigen Bundesl&auml;ndern noch als gemeinsame Mittelbeh&ouml;rden der Bundesfinanzverwaltung und der Finanzverwaltungen der jeweiligen L&auml;nder bestanden. Die Pr&auml;senz der Zollverwaltung auf Ortsebene ist auch weiterhin mit 43 Hauptzoll&auml;mtern erforderlich. Ein Personalabbau ist mit der Umstrukturierung nicht verbunden.</p><p>Mit der Reform wird der dreistufige Verwaltungsaufbau beibehalten. Die Hauptzoll&auml;mter (HZ&Auml;) werden gest&auml;rkt, indem auf der Ortsebene die operativen Aufgaben konzentriert werden und die HZ&Auml; die Verantwortung f&uuml;r Abl&auml;ufe und Ergebnisse erhalten. Die Bundesfinanzdirektionen setzen die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen um und unterst&uuml;tzen die HZ&Auml; bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/5-bundesfinanzdirektionen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Exportkreditgarantien durch Rovolvierende Finanzkreditdeckung</title><link>http://www.raschlosser.com/zollrecht/exportkreditgarantien-durch-rovolvierende-finanzkreditdeckung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zollrecht/exportkreditgarantien-durch-rovolvierende-finanzkreditdeckung#comments</comments> <pubDate>Fri, 14 Dec 2007 08:53:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Zollrecht]]></category> <category><![CDATA[Exportkreditgarantien]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/exportkreditgarantien-durch-rovolvierende-finanzkreditdeckung-2347/</guid> <description><![CDATA[Die Absicherung von Finanzkrediten f&#252;r kurzfristige Exportgesch&#228;fte kann ab 1. Januar 2008 mit einer Revolvierenden Finanzkreditdeckung erfolgen. Die Einf&#252;hrung dieses neuen Produkts hat der Interministerielle Ausschuss f&#252;r Exportkreditgarantien (IMA) auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossen. Diese Sammeldeckung zu Finanzkreditkonditionen im Kurzfristgesch&#228;ft sichert die Finanzierung von laufenden Lieferungen eines deutschen Exporteurs an einen bestimmten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Absicherung von Finanzkrediten f&uuml;r kurzfristige Exportgesch&auml;fte kann ab 1. Januar 2008 mit einer Revolvierenden Finanzkreditdeckung erfolgen. Die Einf&uuml;hrung dieses neuen Produkts hat der Interministerielle Ausschuss f&uuml;r Exportkreditgarantien (IMA) auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossen. Diese Sammeldeckung zu Finanzkreditkonditionen im Kurzfristgesch&auml;ft sichert die Finanzierung von laufenden Lieferungen eines deutschen Exporteurs an einen bestimmten ausl&auml;ndischen Gesch&auml;ftspartner ab.<span id="more-2347"></span></p><p>Die Bank gibt dem deutschen Exporteur f&uuml;r seine Ausfuhren an einen ausl&auml;ndischen Kunden eine Finanzierung, die sich in der H&ouml;he an die jeweils gelieferten Werte anpasst (Finanzkredit). Diesen Kredit sichert die Bank &uuml;ber die neue Deckungsform ab. Der Exporteur meldet die Art der gelieferten Waren und Ums&auml;tze an die Bank. Die Bank teilt dem Bund die daraufhin erfolgte Auszahlung aus dem Finanzkredit mit, die auf den vom Bund erteilten H&ouml;chstbetrag angeschrieben wird. Sobald die Zahlung des ausl&auml;ndischen Kunden an die Bank erfolgt ist, wird der H&ouml;chstbetrag in entsprechendem Umfang wieder frei. Dieses Verfahren garantiert eine einfache und effiziente Abwicklung.</p><p>Da mit dem Versandtermin bereits der Schutz dieser Hermesdeckung greift, kann der Exporteur auf eine Auszahlung durch die Bank vertrauen. Zudem verpflichtet sich die finanzierende Bank, den Kreditvertrag mit dem Exporteur nicht ohne die Zustimmung des Bundes zu k&uuml;ndigen. Die regelm&auml;&szlig;igen Zahlungen nach jeder Lieferung entlasten direkt die Kreditlinie des Exporteurs.<br /> Die Konditionen f&uuml;r Finanzkredite wie der Selbstbehalt von 5 Prozent und die k&uuml;rzeren Karenz- und Schadenbearbeitungsfristen werden auf die neue Revolvierende Finanzkreditdeckung &uuml;bertragen. Das Entgelt f&uuml;r die Revolvierende Finanzkreditdeckung entspricht den S&auml;tzen f&uuml;r kurzfristige Einzeldeckungen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zollrecht/exportkreditgarantien-durch-rovolvierende-finanzkreditdeckung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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