<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Handelsrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/wirtschaftsrecht/handelsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=1808</generator> <item><title>Preisangaben und Versandkosten</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten#comments</comments> <pubDate>Sun, 26 Jul 2009 20:46:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Händler]]></category> <category><![CDATA[Preisangaben]]></category> <category><![CDATA[Versand]]></category> <category><![CDATA[Versandhändler]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3920</guid> <description><![CDATA[Der Verbraucher fragt sich bei vielen Kaufangeboten im Internet, wie es mit den Versandkosten aussieht (wenn er sich denn Gedanken dar&#252;ber macht). Der Bundesgerichtshofs hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&#228;ndler, der Waren &#252;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss. Nach [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Verbraucher fragt sich bei vielen Kaufangeboten im Internet, wie es mit den Versandkosten aussieht (wenn er sich denn Gedanken dar&uuml;ber macht).<span id="more-3920"></span></p><p align="justify">Der Bundesgerichtshofs hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&auml;ndler, der Waren &uuml;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.</p><p align="justify">Nach der Preisangabenverordnung, so der Bundesgerichtshof,  ist ein H&auml;ndler verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zus&auml;tzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren H&ouml;he bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben m&uuml;ssen der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden.</p><p align="justify">In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmen, das Elektronikprodukte &uuml;ber das Internet vertreibt, seine Waren in die Preissuchmaschine &#8220;froogle.de&#8221; eingestellt. Der dort f&uuml;r jedes Produkt angegebene Preis schloss die Versandkosten nicht ein. Erst wenn die Warenabbildung oder der als elektronischer Verweis gekennzeichnete Produktname angeklickt wurde, wurde man auf eine eigene Seite des Anbieters gef&uuml;hrt, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein Mitbewerber hat den Versandh&auml;ndler deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung damit begr&uuml;ndet, dass das bei der beanstandeten Werbung m&ouml;gliche Anklicken der Warenabbildung und des Produktnamens keinen &#8220;sprechenden Link&#8221; darstelle, der dem Verbraucher eindeutig vermittle, dass er &uuml;ber ihn weitere Informationen zu den Versandkosten abrufen k&ouml;nne.</p><p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versandh&auml;ndlers zur&uuml;ckgewiesen. Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten m&uuml;sse der Verbraucher auf einen Blick erkennen k&ouml;nnen, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der &uuml;blicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, h&auml;nge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umst&auml;nden sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot n&auml;her befasse, auf die zus&auml;tzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.</p><p align="justify">Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 140/07</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Offenlegung von Jahresabschl&#252;ssen</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/offenlegung-von-jahresabschlussen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/offenlegung-von-jahresabschlussen#comments</comments> <pubDate>Wed, 16 Jan 2008 15:56:53 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Handelsregister]]></category> <category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category> <category><![CDATA[Publizität]]></category> <category><![CDATA[Unternehmensregister]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.rechtslupe.de/?p=2560</guid> <description><![CDATA[Das „Gesetz &#252;ber elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) bedeutet die Umstellung der Handelsregister von der bisherigen Papierform auf elektronisch gef&#252;hrte Register. Gleichzeitig wird aufgrund dieses Gesetzes unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet, auf dem alle wesentlichen Unternehmensdaten wie etwa Handelsregistereintragungen, Jahresabschl&#252;sse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, f&#252;r jedermann zentral zum Online-Abruf bereit stehen. Das EHUG [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das „Gesetz &uuml;ber elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) bedeutet die Umstellung der Handelsregister von der bisherigen Papierform auf elektronisch gef&uuml;hrte Register. Gleichzeitig wird aufgrund dieses Gesetzes unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet, auf dem alle wesentlichen Unternehmensdaten wie etwa Handelsregistereintragungen, Jahresabschl&uuml;sse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, f&uuml;r jedermann zentral zum Online-Abruf bereit stehen.<span id="more-2560"></span></p><p>Das EHUG zeigt aber auch Auswirkungen f&uuml;r die Offenlegung von Jahresabschl&uuml;ssen. Es hat zwar insoweit f&uuml;r die Unternehmen keine neuen Pflichten eingef&uuml;hrt, aber es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizit&auml;tspflichten und sorgt f&uuml;r eine bisher nicht bestehende Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgem&auml;&szlig;e Form der Datenhaltung und – ver&ouml;ffentlichung.</p><p>F&uuml;r die Ver&ouml;ffentlichung von Unternehmensdaten sind insbesondere zwei durch das EHUG eingef&uuml;hrte Neuerungen zu beachten:</p><ul><li>Seit 2007 m&uuml;ssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlussunterlagen nicht mehr wie bisher bei dem jeweiligen Registergericht einreichen, sondern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, d.h. beim Bundesanzeiger-Verlag in K&ouml;ln. Die Einreichung hat grunds&auml;tzlich in elektronischer Form zu erfolgen, allerdings k&ouml;nnen die Unterlagen f&uuml;r eine &Uuml;bergangszeit bis zum 31.12.2009 &#8211; gegen wahrscheinlich entsprechend h&ouml;here Ver&ouml;ffentlichungskosten &#8211; beim elektronischen Bundesanzeiger auch noch in Papierform eingereicht werden.</li><li>Bei Verst&ouml;&szlig;en gegen die Publizit&auml;tspflicht drohen seit dem 1. Januar 2007 sp&uuml;rbare Sanktionen. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig oder aber unvollst&auml;ndig beim elektronischen Bundesanzeiger ein, leitet das Bundesamt f&uuml;r Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. F&uuml;r derartige Verst&ouml;&szlig;e drohen zuk&uuml;nftig Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro, wobei das Ordnungsgeld sowohl gegen die Gesellschaft wie auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter, also etwa den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer oder Vorstand, festgesetzt werden kann. Die Ordnungsgelder k&ouml;nnen notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.</li></ul><p>Nicht ge&auml;ndert hat sich der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen (insbesondere die Kapitalgesellschaften, bestimmte Kapitalgesellschaften und Co, darunter vor allem die meisten GmbH &amp; Co. KGs, sehr gro&szlig;e Personenhandelsgesellschaften und sehr gro&szlig;e Einzelkaufleute). Auch Art und Umfang der Unterlagen, die ver&ouml;ffentlicht werden m&uuml;ssen, sind gleich geblieben.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/offenlegung-von-jahresabschlussen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Offenlegung von Jahresabschl&#252;ssen bis zum Jahreswechsel 2007</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/offenlegung-von-jahresabschluessen-bis-zum-jahreswechsel-2007</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/offenlegung-von-jahresabschluessen-bis-zum-jahreswechsel-2007#comments</comments> <pubDate>Fri, 16 Nov 2007 19:00:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[EHUG]]></category> <category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category> <category><![CDATA[Publizität]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/offenlegung-von-jahresabschluessen-bis-zum-jahreswechsel-2007-2272/</guid> <description><![CDATA[Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum f&#252;r Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten ver&#246;ffentlichen m&#252;ssen. Bis sp&#228;testens zum 31.12.2007 m&#252;ssen sie ihre Abschl&#252;sse f&#252;r das Gesch&#228;ftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig oder aber unvollst&#228;ndig beim elektronischen Bundesanzeiger ein, sehen die das seit diesem Jahr geltenden Bestimmungen des EHUG [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum f&uuml;r Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten ver&ouml;ffentlichen m&uuml;ssen. Bis sp&auml;testens zum 31.12.2007 m&uuml;ssen sie ihre Abschl&uuml;sse f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig oder aber unvollst&auml;ndig beim elektronischen Bundesanzeiger ein, sehen die das seit diesem Jahr geltenden Bestimmungen des EHUG neue Zwangsma&szlig;nahmen vor: So leitet das Bundesamt f&uuml;r Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. F&uuml;r derartige Verst&ouml;&szlig;e drohen zuk&uuml;nftig Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro, wobei das Ordnungsgeld sowohl gegen die Gesellschaft wie auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter, also etwa den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer oder Vorstand, festgesetzt werden kann. Die Ordnungsgelder k&ouml;nnen notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/offenlegung-von-jahresabschluessen-bis-zum-jahreswechsel-2007/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Tankstellen-Stammkunden</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/tankstellen-stammkunden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/tankstellen-stammkunden#comments</comments> <pubDate>Fri, 14 Sep 2007 12:32:57 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Kauf]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/tankstellen-stammkunden-2136/</guid> <description><![CDATA[Der unter anderem f&#252;r das Handelsvertreterrecht zust&#228;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zum Anspruch des Tankstellenhalters auf Handelsvertreterausgleich gem&#228;&#223; &#167; 89b HGB nach Beendigung des Vertrags mit dem Mineral&#246;lunternehmen fortgef&#252;hrt. F&#252;r die Bemessung des Ausgleichsanspruchs kommt es, so der BGH, ma&#223;geblich auf die H&#246;he des Stammkundenanteils der Tankstelle an. Unter anderem war dar&#252;ber [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der unter anderem f&uuml;r das Handelsvertreterrecht zust&auml;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zum Anspruch des Tankstellenhalters auf Handelsvertreterausgleich gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/89b.html" target="_blank">&sect; 89b HGB</a> nach Beendigung des Vertrags mit dem Mineral&ouml;lunternehmen fortgef&uuml;hrt. F&uuml;r die Bemessung des Ausgleichsanspruchs kommt es, so der BGH, ma&szlig;geblich auf die H&ouml;he des Stammkundenanteils der Tankstelle an.<span id="more-2136"></span> Unter anderem war dar&uuml;ber zu entscheiden, nach wie vielen Tankvorg&auml;ngen ein Kunde als Stammkunde anzusehen ist und ob der Anteil der Stammkunden auf der Grundlage repr&auml;sentativer Umfragen oder auf der Grundlage der elektronisch erfassten Zahlungen mit Kredit- oder EC-Karten zu ermitteln ist. Dar&uuml;ber hinaus war zu entscheiden, ob eine K&uuml;rzung des Ausgleichsanspruchs aus Billigkeitsgr&uuml;nden gerechtfertigt ist, wenn der niedrige Preis des Kraftstoffs eine die Verkaufsbem&uuml;hungen des Tankstellenhalters f&ouml;rdernde &#8220;Sogwirkung&#8221; auf die Kunden aus&uuml;bt.</p><p>Der heutigen Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl&auml;ger hatte von Anfang 1992 bis Ende 2002 eine Tankstelle der Beklagten gepachtet und dort als Handelsvertreter f&uuml;r sie Kraftstoff und Schmierstoffe vertrieben. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kl&auml;ger einen Ausgleichsanspruch in H&ouml;he einer Restforderung von 48.927,04 ?. geltend gemacht. Er behauptet, dass er 90% seines Umsatzes mit Stammkunden erzielt habe und hat sich dabei auf eine Repr&auml;sentativbefragung des Instituts f&uuml;r Demoskopie Allensbach gest&uuml;tzt. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und sich darauf berufen, dass die von ihr elektronisch erfassten Kartenums&auml;tze der Kunden als Sch&auml;tzungsgrundlage vorzuziehen seien. Anhand der von ihr vorgelegten Daten ist die Beklagte von einem Stammkundenanteil von rund 38% ausgegangen.</p><p>Das Berufungsgericht hat dem Kl&auml;ger 39.917,77 ? zugesprochen. Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision beider Parteien hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zur&uuml;ckverwiesen.</p><p>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kl&auml;ger, den als Tankstellenhalter die Darlegungs- und Beweislast f&uuml;r den von ihm geltend gemachten Ausgleichsanspruch trifft, sich grunds&auml;tzlich auf die von ihm vorgelegte repr&auml;sentative Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem Jahr 2002 st&uuml;tzen durfte. Ihm standen keine Daten zur Verf&uuml;gung, die eine individuellere Sch&auml;tzung des Umsatzanteils der Stammkunden an seiner fr&uuml;heren Tankstelle erm&ouml;glicht h&auml;tten. Das Mineral&ouml;lunternehmen ist jedoch berechtigt, einer solchen, auf repr&auml;sentativen Umfragen beruhenden Sch&auml;tzung des Tankstellenhalters unter Hinweis auf konkret erfasste Zahlungsvorg&auml;nge &uuml;ber Einzelgesch&auml;fte entgegenzutreten, weil diese eine genauere Sch&auml;tzung des Stammkundenanteils einer bestimmten Tankstelle erm&ouml;glichen. Allerdings durfte das Berufungsgericht die vom beklagten Mineralunternehmen vorgelegten Aufzeichnungen und Auswertungen hier nicht zugrunde legen, ohne zuvor deren &#8211; vom Kl&auml;ger bestrittene &#8211; Richtigkeit und Vollst&auml;ndigkeit durch einen Sachverst&auml;ndigen pr&uuml;fen zu lassen.</p><p>Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass als Stammkunden (Mehrfachkunden) eines Tankstellenhalters im Allgemeinen die Kunden angesehen werden k&ouml;nnen, die mindestens vier Mal im Jahr ? also durchschnittlich wenigstens ein Mal pro Quartal ? bei ihm getankt haben. Beim vierten Tanken innerhalb eines Jahres ist in der Regel die Annahme berechtigt, dass der Kunde die Tankstelle nicht nur zuf&auml;llig, sondern gezielt zum wiederholten Mal aufgesucht hat und dementsprechend eine Bindung des Kunden an die Tankstelle besteht.</p><p>Der Bundesgerichtshof hat schlie&szlig;lich entschieden, dass eine K&uuml;rzung des Ausgleichsanspruchs aus Billigkeitsgr&uuml;nden gerechtfertigt sein kann, wenn die Verkaufsbem&uuml;hungen des Tankstellenhalters in nicht unerheblichem Ma&szlig;e durch eine von dem niedrigen Preis des Kraftstoffs ausgehende &#8220;Sogwirkung&#8221; gef&ouml;rdert werden.</p><p>Das Oberlandesgericht wird &#8211; nach entsprechender weiterer Sachaufkl&auml;rung &#8211; nunmehr den Stammkundenumsatzanteil erneut sch&auml;tzen und nochmals einen Billigkeitsabschlag unter dem Gesichtspunkt einer &#8220;Sogwirkung&#8221; des Preises zu erw&auml;gen haben.</p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. September 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 194/06" target="_blank" title="BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06: Handelsrecht - Wer ist Stammkunde eines Tankstellenhalters?">VIII ZR 194/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/tankstellen-stammkunden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Fehlende Pflichtangaben auf Gesch&#228;ftsbriefen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/fehlende-pflichtangaben-auf-geschaeftsbriefen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/fehlende-pflichtangaben-auf-geschaeftsbriefen#comments</comments> <pubDate>Fri, 10 Aug 2007 07:02:11 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category> <category><![CDATA[Geschäftspost]]></category> <category><![CDATA[Pflichtangaben]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/fehlende-pflichtangaben-auf-geschaeftsbriefen-2024/</guid> <description><![CDATA[Auf der Gesch&#228;ftspost m&#252;ssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Fehlen diese Angaben, ist dies oftmals der willkommene Anlass f&#252;r einen Konkurrenten f&#252;r eine Abmahnung. Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts steht dies einem Konkurrenten jedoch nicht an. Denn ein solcher Versto&#223; ist schon nicht geeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. 07.2007 &#8211; 6 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Gesch&auml;ftspost m&uuml;ssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Fehlen diese Angaben, ist dies oftmals der willkommene Anlass f&uuml;r einen Konkurrenten f&uuml;r eine Abmahnung. Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts steht dies einem Konkurrenten jedoch nicht an. Denn ein solcher Versto&szlig; ist schon nicht geeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen.<span id="more-2024"></span></p><p>Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. 07.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 12/07" target="_blank" title="(3 zugeordnete Entscheidungen)">6 U 12/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/fehlende-pflichtangaben-auf-geschaeftsbriefen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Haftung des Frachtf&#252;hrers</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/haftung-des-frachtfuehrers</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/haftung-des-frachtfuehrers#comments</comments> <pubDate>Thu, 31 May 2007 07:35:36 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Speditionsrecht]]></category> <category><![CDATA[Frachtführer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/haftung-des-frachtfuehrers-1879/</guid> <description><![CDATA[Die vertragliche Haftung des Frachtf&#252;hrers wegen Besch&#228;digung des Frachtgutes umfasst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs au&#223;er bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens (§ 435 HGB) keine Folgesch&#228;den. Diese sind als weitere Sch&#228;den i.S. des § 432 Satz 2 HGB nicht zu ersetzen. Insoweit sind auch au&#223;ervertragliche Anspr&#252;che gegen den Frachtf&#252;hrer ausgeschlossen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Oktober [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die vertragliche Haftung des Frachtf&uuml;hrers wegen Besch&auml;digung des Frachtgutes umfasst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs au&szlig;er bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens (<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/435.html" target="_blank" title="&sect; 435 HGB: Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen">§ 435 HGB</a>) keine Folgesch&auml;den. Diese sind als weitere Sch&auml;den i.S. des <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/432.html" target="_blank" title="&sect; 432 HGB: Ersatz sonstiger Kosten">§ 432 Satz 2 HGB</a> nicht zu ersetzen. Insoweit sind auch au&szlig;ervertragliche Anspr&uuml;che gegen den Frachtf&uuml;hrer ausgeschlossen.<span id="more-1879"></span></p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Oktober 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 240/03" target="_blank" title="BGH, 05.10.2006 - I ZR 240/03: Handelsrecht - Haftung des Frachtf&uuml;hrers: grunds&auml;tzlich keine Fo...">I ZR 240/03</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/haftung-des-frachtfuehrers/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Squeeze-out w&#228;hrend der Liquidation</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/squeeze-out-waehrend-der-liquidation</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/squeeze-out-waehrend-der-liquidation#comments</comments> <pubDate>Thu, 31 May 2007 07:04:53 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Aktiengesellschaft]]></category> <category><![CDATA[Squeeze-out]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/squeeze-out-waehrend-der-liquidation-1873/</guid> <description><![CDATA[Der Ausschluss von Minderheitsaktion&#228;ren durch &#220;bertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktion&#228;r gegen angemessene Barabfindung gem&#228;&#223; &#167;&#167; 327 a ff. AktG (sog. &#8220;Squeeze out&#8221;) ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zul&#228;ssig. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. September 2006 &#8211; II ZR 225/04]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschluss von Minderheitsaktion&auml;ren durch &Uuml;bertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktion&auml;r gegen angemessene Barabfindung gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/AktG/327a.html" target="_blank" title="&sect; 327a AktG: &Uuml;bertragung von Aktien gegen Barabfindung">&sect;&sect; 327 a ff. AktG</a> (sog. &#8220;Squeeze out&#8221;) ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zul&auml;ssig.<span id="more-1873"></span></p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. September 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II ZR 225/04" target="_blank" title="BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04: Gesellschaftsrecht - Liquidation:  Ausschluss von Minderheitsak...">II ZR 225/04</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/squeeze-out-waehrend-der-liquidation/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Handelsvertreter-Abrechnung II</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-ii</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-ii#comments</comments> <pubDate>Thu, 31 May 2007 06:39:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Handelsvertreter]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/handelsvertreter-abrechnung-ii-1869/</guid> <description><![CDATA[Der Unternehmer gen&#252;gt seiner ihm gegen&#252;ber seinem Handelsvertreter obliegenden Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs nach Ansicht des BGH nicht bereits dadurch, dass er dem Handelsvertreter w&#228;hrend der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem erm&#246;glicht, das jeweils nur den aktuellen Stand der provisionsrelevanten Daten wiedergibt und aus dem sich ein Gesamt&#252;berblick &#252;ber den Zeitraum, auf [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Unternehmer gen&uuml;gt seiner ihm gegen&uuml;ber seinem Handelsvertreter obliegenden Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs nach Ansicht des BGH nicht bereits dadurch, dass er dem Handelsvertreter w&auml;hrend der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem erm&ouml;glicht, das jeweils nur den aktuellen Stand der provisionsrelevanten Daten wiedergibt und aus dem sich ein Gesamt&uuml;berblick &uuml;ber den Zeitraum, auf den sich der Buchauszug zu erstrecken hat, allenfalls dadurch gewinnen lie&szlig;e, dass der Handelsvertreter die nur vor&uuml;bergehend zug&auml;nglichen Daten &#8220;fixiert&#8221; und sammelt.<span id="more-1869"></span></p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 100/05" target="_blank" title="BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05: Handelsrecht - Verpflichtung des Unternehmers zur Erteilung e...">VIII ZR 100/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-ii/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Handelsvertreter-Abrechnung I</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-i</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-i#comments</comments> <pubDate>Thu, 31 May 2007 06:38:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Handelsvertreter]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/handelsvertreter-abrechnung-i-1868/</guid> <description><![CDATA[Eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist nach einem Urteil des Bundesgerichshofs wegen Versto&#223;es gegen &#167; 87c HGB unwirksam. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2006 &#8211; VIII ZR 100/05]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist nach einem Urteil des Bundesgerichshofs wegen Versto&szlig;es gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/87c.html" target="_blank">&sect; 87c HGB</a> unwirksam.<span id="more-1868"></span></p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 100/05" target="_blank" title="BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05: Handelsrecht - Verpflichtung des Unternehmers zur Erteilung e...">VIII ZR 100/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/handelsvertreter-abrechnung-i/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Verlorenes Wertpaket</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/verlorenes-wertpaket</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/verlorenes-wertpaket#comments</comments> <pubDate>Thu, 31 May 2007 06:14:25 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Kauf]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/verlorenes-wertpaket-1863/</guid> <description><![CDATA[Der Grundsatz, dass bei kaufm&#228;nnischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgef&#252;hrten Waren in dem verschlossenen Beh&#228;ltnis enthalten waren, in dem sie zum Versand gebracht worden sind, gilt auch, wenn ein Versender dem Transportunternehmer st&#228;ndig eine Vielzahl von Paketen &#252;bergibt. Bietet die vom Frachtf&#252;hrer angebotene Versendungsart [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundsatz, dass bei kaufm&auml;nnischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgef&uuml;hrten Waren in dem verschlossenen Beh&auml;ltnis enthalten waren, in dem sie zum Versand gebracht worden sind, gilt auch, wenn ein Versender dem Transportunternehmer st&auml;ndig eine Vielzahl von Paketen &uuml;bergibt.</p><p>Bietet die vom Frachtf&uuml;hrer angebotene Versendungsart keinerlei Anhaltspunkte f&uuml;r die Annahme, bereits eine Wertdeklaration f&uuml;hre zu einer besonderen Behandlung des Transportguts, so kann von einem schadensurs&auml;chlichen Mitverschulden des Versenders auszugehen sein, wenn er nicht selbst weitergehende Ma&szlig;nahmen ergreift, um das Paket der f&uuml;r wertdeklarierte Sendungen vorgesehenen sorgf&auml;ltigeren Behandlung zuzuf&uuml;hren.<span id="more-1863"></span></p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juli 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 9/05" target="_blank" title="BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05: Handelsrecht - Mitverschulden bei der Versendung von Transportgut">I ZR 9/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/handelsrecht/verlorenes-wertpaket/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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