<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Erneuerbare Energien</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3665</generator> <item><title>Solarstrom und die F&#246;rderung &#8211; man ist sich uneins&#8230;</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/solarstrom-und-die-foerderung-man-ist-sich-uneins</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/solarstrom-und-die-foerderung-man-ist-sich-uneins#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Apr 2010 20:31:05 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Solarstrom]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4917</guid> <description><![CDATA[Nachdem der Bundesrat, wie wir hier berichtet haben, den Deutschen Bundestag aufgefordert hatte, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zus&#228;tzliche Absenkung der Verg&#252;tung f&#252;r Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf h&#246;chstens zehn Prozent zu begrenzen, kommt es nun zu einer Kontroverse, wie aus dem Bundestag verlautete: &#8220;Eine Kontroverse zwischen den Sachverst&#228;ndigen &#252;ber den vertretbaren Umfang [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Bundesrat, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/kuerzung-der-foerderung-des-solarstroms-bundesrat-hat-bedenken">hier</a> berichtet haben, den Deutschen Bundestag aufgefordert hatte, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zus&auml;tzliche Absenkung der Verg&uuml;tung f&uuml;r Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf h&ouml;chstens zehn Prozent zu begrenzen, kommt es nun zu einer Kontroverse, wie aus dem Bundestag verlautete:<span id="more-4917"></span></p><p>&#8220;Eine Kontroverse zwischen den Sachverst&auml;ndigen &uuml;ber den vertretbaren Umfang der von der Koalition avisierten K&uuml;rzung der Subventionierung von Solarelektrizit&auml;t (Photovoltaik) pr&auml;gte am Mittwoch die Anh&ouml;rung des Umweltausschusses &uuml;ber einen Gesetzentwurf von Union und FDP (17/1147) zur &Auml;nderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). R&uuml;ckhalt fanden die Pl&auml;ne f&uuml;r eine sp&uuml;rbaren Reduzierung der von den B&uuml;rgern &uuml;ber einen Aufschlag auf den Strompreis finanzierten Subventionierung bei Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und bei Frank Peter von der Prognos AG. Beide warnten vor ungerechtfertigten Belastungen der Konsumenten. Eicke R. Werner vom Fraunhofer-Institut f&uuml;r Solare Energiesysteme und Wolfgang Seeliger von der Landesbank Baden-W&uuml;rttemberg beschworen hingegen die Gefahren, die von einer zu hohen Senkung der Verg&uuml;tungss&auml;tze ausgehen: Wegen sinkender Renditen w&uuml;rden Betreiber von Photovoltaikanlagen verst&auml;rkt auf Billigimporte aus dem Ausland umsteigen.</p><p>Angesichts des Preisverfalls bei Solarmodulen will die Koalition neben der turnusgem&auml;&szlig; Anfang des Jahres erfolgten Reduzierung der durch das EEG garantierten Verg&uuml;tung von Solarelektrizit&auml;t um 9 Prozent die F&ouml;rderung zum 1. Juli au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig um 16 Prozent bei Dachanlagen und um 15 Prozent bei gr&ouml;&szlig;eren Systemen auf Freifl&auml;chen vermindern. Anlagen auf Ackerland sollen gar nicht mehr subventioniert werden. Besserstellen durch eine Sonderregelung wollen Union und FDP Betreiber, die Sonnenstrom zum Eigenverbrauch erzeugen.</p><p>Krawinkel betonte, der Ausbau der Photovoltaik wie die Reduzierung der Produktionskosten f&uuml;r Module gingen viel schneller vonstatten als urspr&uuml;nglich angenommen. Laufe die EEG-F&ouml;rderung trotz dieser Entwicklungen nach dem bisherigen Modell weiter, k&ouml;nne dies die Elektrizit&auml;tspreise bis zu zehn Prozent erh&ouml;hen. Der Sprecher der Verbraucherzentrale verwies auf die hohen Renditen, die von Betreibern erwirtschaftet w&uuml;rden. Peter erkl&auml;rte, auf dem Markt f&uuml;r Solarmodule existierten &Uuml;berkapazit&auml;ten mit der Folge von Preissenkungen. Eine Entlastung von Industrie und B&uuml;rgern als Konsumenten h&auml;tte aus seiner Sicht schon fr&uuml;her erfolgen m&uuml;ssen. Philippe Welter vom Fachmagazin Photon sagte, bei den regenerativen Energien m&uuml;sse es um eine ”kosteneffiziente Markteinf&uuml;hrung“ gehen. Die EEG-F&ouml;rderung in bisheriger Form habe bei der Produktion von Solarmodulen Kostenreduzierungen verhindert, die machbar gewesen w&auml;ren.</p><p>Die Kritiker der Koalitionspl&auml;ne pl&auml;dierten daf&uuml;r, die F&ouml;rders&auml;tze im Sommer nur um sechs bis h&ouml;chstens zehn Prozent zu k&uuml;rzen. Weber r&auml;umte ein, dass die Photovoltaik im Rahmen der EEG-Subventionierung noch immer eine ”sehr teure Energie“ sei. Die Branche m&uuml;sse noch mehr f&uuml;r die Verbesserung ihrer Wettbewerbsf&auml;higkeit tun, meinte Seeliger. Es zeichne sich jedoch ab, dass die Solarenergie gegen&uuml;ber anderen Energien konkurrenzf&auml;hig werden k&ouml;nne, unterstrich Weber. Deutschland habe ”weltweit eine F&uuml;hrungsrolle“ bei der Einf&uuml;hrung erneuerbarer Energien errungen, die man nicht durch eine zu starke Reduzierung der F&ouml;rderung gef&auml;hrden solle. Die deutsche Solarbranche, so der Fraunhofer-Experte, habe 70.000 Arbeitspl&auml;tze geschaffen und erwirtschafte ein Prozent des Bruttosozialprodukts.</p><p>Seeliger bezeichnete die Photovoltaik als ”Schl&uuml;sseltechnologie der n&auml;chsten 50 Jahre“. W&uuml;rden die Verg&uuml;tungss&auml;tze um 16 Prozent gesenkt, ”dann fliegt die deutsche Industrie aus der Kurve“. Billigimporte w&uuml;rden zunehmen, weswegen auf diesem Sektor eine Abh&auml;ngigkeit etwa von China drohe.</p><p>Angelika Thomas von der IG Metall betonte, von der EEG-F&ouml;rderung seien wirtschaftliche Impulse in strukturschwachen Regionen besonders in Ostdeutschland ausgegangen. Eine zu schnelle und zu starke Verminderung der Solarstromverg&uuml;tung stelle die Steigerung der Jobs in der Branche von 70.000 auf 100.000 in Frage. Alexander Neuh&auml;user vom Verband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke mahnte ”stabile Rahmenbedingungen“ f&uuml;r dieses Gewerbe an und sagte, zur Jahresmitte sei nur eine ”moderate Senkung“ der Subventionierung vertretbar. Heribert Peters vom Bund der Energieverbraucher kritisierte die Koalitionspl&auml;ne ebenfalls: man d&uuml;rfe sich nicht um die Fr&uuml;chte der bisherigen F&ouml;rderung bringen.&#8221;</p><p>Warten wir das Ergebnis ab&#8230;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/solarstrom-und-die-foerderung-man-ist-sich-uneins/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>K&#252;rzung der F&#246;rderung des Solarstroms &#8211; Bundesrat hat Bedenken</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/kuerzung-der-foerderung-des-solarstroms-bundesrat-hat-bedenken</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/kuerzung-der-foerderung-des-solarstroms-bundesrat-hat-bedenken#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:33:02 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Solar]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4893</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat tritt f&#252;r die F&#246;rderung des Solarstroms in Deutschland ein. Mit Entschlie&#223;ung vom 26.03.2010 (BR-Drs. 110/10) hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zus&#228;tzliche Absenkung der Verg&#252;tung f&#252;r Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf h&#246;chstens zehn Prozent zu begrenzen. Eine Absenkung in dieser H&#246;he tr&#228;gt aus Sicht der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat tritt f&uuml;r die F&ouml;rderung des Solarstroms in Deutschland ein.</p><p>Mit Entschlie&szlig;ung vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0101-200/110-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/110-10(B).pdf">BR-Drs. 110/10</a>) hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zus&auml;tzliche Absenkung der Verg&uuml;tung f&uuml;r Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf h&ouml;chstens zehn Prozent zu begrenzen.<span id="more-4893"></span></p><p>Eine Absenkung in dieser H&ouml;he tr&auml;gt aus Sicht der L&auml;nder den gesunkenen Preisen f&uuml;r Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.</p><p>Au&szlig;erdem fordert der Bundesrat, die weltweite Technologief&uuml;hrerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gef&auml;hrden und weitere Technologievorspr&uuml;nge in Deutschland durch verst&auml;rkte Forschungsf&ouml;rderung zu erm&ouml;glichen.</p><p>Der Bundesrat hat auch sein Bedauern dar&uuml;ber deutlich gemacht, dass eine Beteiligung der L&auml;nder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den L&auml;ndern w&auml;re eine fr&uuml;hzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates w&uuml;nschenswert gewesen. Die L&auml;nder seien daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen.</p><p>Im Einzelnen lautet die Entschlie&szlig;ung des Bundesrates:</p><ol><li>Die Erneuerbaren Energien sind eine tragende S&auml;ule f&uuml;r eine unabh&auml;ngige und<br /> nachhaltige  Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien-<br /> Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles Instrument,<br /> um den Ausbau zu f&ouml;rdern, geeignete Innovationsimpulse zu setzen<br /> und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich<br /> zu steigern.</li><li>In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der<br /> Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsf&auml;hige und innovative Branche entwickeln,<br /> die zahlreiche Arbeitspl&auml;tze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche<br /> Entwicklung gilt es zu st&auml;rken.</li><li>Das EEG hat Innovationen und Arbeitspl&auml;tze in einer breiten Wertsch&ouml;pfungskette<br /> von Entwicklung, &uuml;ber Produktion bis hin zum Installationsgewerbe bef&ouml;rdert.<br /> Deutschland ist heute zum weltweiten Technologief&uuml;hrer in der Solarbranche<br /> geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler<br /> Akteure am Markt.</li><li>Die regelm&auml;&szlig;ige Anpassung der Verg&uuml;tungss&auml;tze ist ein wesentliches Element<br /> des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien anregen<br /> und eine &Uuml;berf&ouml;rderung verhindern.</li><li>Sinkende Preise f&uuml;r Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen<br /> er&ouml;ffnen derzeit einen zus&auml;tzlichen Spielraum f&uuml;r eine au&szlig;erordentliche Absenkung<br /> der Verg&uuml;tungss&auml;tze in diesem Bereich. Diese Einsparm&ouml;glichkeiten m&uuml;ssen<br /> gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Verg&uuml;tungss&auml;tze &uuml;ber die<br /> Umlage finanzieren, genutzt werden.</li><li>Die Absenkung der Verg&uuml;tungss&auml;tze muss allerdings derart ausgestaltet werden,<br /> dass Vertrauensschutztatbest&auml;nde gewahrt und neu zu installierende Photovoltaik-<br /> Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch einsetzender<br /> Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerst&ouml;rt.</li><li>Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bundestag, die in dem Gesetzentwurf<br /> der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zus&auml;tzliche Absenkung<br /> der Einspeiseverg&uuml;tung zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent f&uuml;r Hausdachanlagen,<br /> 15 Prozent f&uuml;r Anlagen auf Freifl&auml;chen und 11 Prozent f&uuml;r Anlagen auf Konversionsfl&auml;chen<br /> auf h&ouml;chstens 10 Prozent f&uuml;r diese Anlagen zu begrenzen. Eine<br /> Einspeiseverg&uuml;tung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende<br /> bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammb&ouml;schungen beschr&auml;nken.<br /> Eine zus&auml;tzliche Absenkung um bis zu 10 Prozent tr&auml;gt zum einen den gesunkenen<br /> Preisen f&uuml;r Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass<br /> eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar<br /> ist. Au&szlig;erdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen<br /> den Anlagenarten vermieden.</li><li>Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite<br /> Technologief&uuml;hrerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gef&auml;hrden<br /> und weitere Technologievorspr&uuml;nge in Deutschland zu erm&ouml;glichen. Dazu geh&ouml;rt<br /> auch, dass durch eine verst&auml;rkte Forschungsf&ouml;rderung Technologieentwicklung<br /> und Innovationskraft und damit die Wettbewerbsf&auml;higkeit der deutschen<br /> Solarbranche gest&auml;rkt werden.</li><li>Der Bundesrat bedauert, dass eine Beteiligung der L&auml;nder &uuml;ber den Bundesrat<br /> erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann.<br /> Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den L&auml;ndern<br /> w&auml;re eine fr&uuml;hzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates w&uuml;nschenswert<br /> gewesen.</li></ol><p>Der Bundesrat bittet daher, die L&auml;nder im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br /> intensiv zu beteiligen. Der Bundesrat bittet dar&uuml;ber hinaus, z&uuml;gig f&uuml;r Klarheit<br /> hinsichtlich der n&auml;heren Ausgestaltung zu sorgen, um eine verl&auml;ssliche Planungsgrundlage<br /> f&uuml;r die Marktteilnehmer zu bieten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/kuerzung-der-foerderung-des-solarstroms-bundesrat-hat-bedenken/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Niedersachsen genehmigt Infrastruktur f&#252;r Ausbau des Windparks in der Nordsee</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:49:53 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Offshore]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4795</guid> <description><![CDATA[Der Nieders&#228;chsische Landesbetrieb f&#252;r Wasserwirtschaft, K&#252;sten- und Naturschutz hat die Erweiterung im Bereich &#246;stlich des alten Grodener Hafens genehmigt, wie das Land Niedersachsen bekanntgab. Rund 65 Millionen Euro wird der Tr&#228;ger des Projekts investieren. Staatssekret&#228;r Birkner hob hervor, da&#223; Niedersachsen mit einem Anteil von 25 Prozent der bundesweit installierten Windleistung bereits jetzt das f&#252;hrende Windenergieland [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Nieders&auml;chsische Landesbetrieb f&uuml;r Wasserwirtschaft, K&uuml;sten- und Naturschutz hat die Erweiterung im Bereich &ouml;stlich des alten Grodener Hafens genehmigt, <a href="http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master.jsp?C=62074313&amp;I=5231158&amp;L=20">wie das Land Niedersachsen bekanntgab</a>.<span id="more-4795"></span></p><p>Rund 65 Millionen Euro wird der Tr&auml;ger des Projekts investieren.<br /> Staatssekret&auml;r Birkner hob hervor, da&szlig; Niedersachsen mit einem Anteil von 25 Prozent der bundesweit installierten Windleistung bereits jetzt das f&uuml;hrende Windenergieland in Deutschland sei. Das Ausbaupotenzial der Offshore-Windenergie stelle eine Chance dar, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen k&ouml;nne. Und Cuxhaven sei mit seiner g&uuml;nstigen Lage am Eingang zur Nordsee, mit seinem Zugang zum tideunabh&auml;ngigen, seeschifftiefen Fahrwasser und mit seiner gut ausgebauten Anbindung zum Hinterland ausgezeichnet positioniert.</p><p>Neben dem normalen St&uuml;ck- und Sch&uuml;ttgutumschlag sollen &uuml;ber einen Spezialliegeplatz komplett fertig aufgebaute Windenergieanlagen auf das Transportschiff verladen und stehend zu den geplanten Windparks in der Nordsee transportiert werden.<br /> Mit dem Bau der neuen Anlagen soll bereits im Fr&uuml;hjahr 2010 begonnen werden, da Ende 2010 die ersten Umschl&auml;ge erfolgen und Anfang 2012 die erste Windenergieanlage verschifft werden soll.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Forschungsoffensive f&#252;r erneuerbare Energien?</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:18:42 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Photovoltaik]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4790</guid> <description><![CDATA[Kommt eine Forschungsoffensive f&#252;r erneuerbare Energien? Eine solche wird jedenfalls von  B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen gefordert. In einem Antrag (BT-Drs. 17/799) fordern sie die Bundesregierung auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der Energieversorgung so auszubauen, dass die Stromversorgung schnellstm&#246;glich auf erneuerbare Energien ausgerichtet wird. ”Laufzeitverl&#228;ngerungen f&#252;r die veralteten Atomkraftwerke w&#228;ren eine R&#252;ckkehr in die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Kommt eine Forschungsoffensive f&uuml;r erneuerbare Energien?</p><p>Eine solche wird jedenfalls von  B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen gefordert.<span id="more-4790"></span></p><p>In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700799.pdf">BT-Drs. 17/799</a>) fordern sie die Bundesregierung auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der Energieversorgung so auszubauen, dass die Stromversorgung schnellstm&ouml;glich auf erneuerbare Energien ausgerichtet wird. ”Laufzeitverl&auml;ngerungen f&uuml;r die veralteten Atomkraftwerke w&auml;ren eine R&uuml;ckkehr in die Vergangenheit“ schreiben die Gr&uuml;nen in ihrem Antrag und fordern, den Ausstieg aus der Atomenergie umzusetzen, wie es im Jahr 2001 beschlossen worden sei. Hierzu sei es n&ouml;tig, eine Forschungsoffensive f&uuml;r erneuerbare Energien und Energiespartechnologien zu starten und die Mittel f&uuml;r die Energieforschung f&uuml;r erneuerbare Energien deutlich zu erh&ouml;hen. Als ein weiteres wichtiges Element f&uuml;r den Ausbau erneuerbarer Energien sehen die Gr&uuml;nen den Ausbau der Netze. So fordern sie unter anderem den Bau eines sogenannten Supergrids, eines besonders starken Netzes in der Nordsee und in Europa.</p><p>Bei der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll auch die Photovoltaik vorangetrieben werden. W&auml;hrend in Deutschland 1999 insgesamt 14 Megawatt-Photovoltaik-Leistungen installiert waren, wurde im Jahr 2009 eine Leistung von 3.000 Megawatt verzeichnet. Die Gr&uuml;nen fordern in ihrem Antrag, die Degression bei der Photovoltaik in Zukunft so auszugestalten, dass auf der einen Seite noch Anreize f&uuml;r Kostensenkungen entstehen, auf der anderen Seite aber die Wirtschaftlichkeit beim Betrieb von Solaranlagen weiter gew&auml;hrleistet wird.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Erderw&#228;rmung schreitet voran &#8211; ergo: F&#246;rderung Erneuerbarer Energien</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/erderwaermung-schreitet-voran-ergo-foerderung-erneuerbarer-energien</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/erderwaermung-schreitet-voran-ergo-foerderung-erneuerbarer-energien#comments</comments> <pubDate>Sun, 31 Jan 2010 19:00:40 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Erderwärmung]]></category> <category><![CDATA[Förderung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4661</guid> <description><![CDATA[Ein altes Thema, was immer aktueller bzw. dringlicher wird: Die Erw&#228;rmung der Erde. Wie dringlich ist das Thema und welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Das Ergebnis einer Untersuchung von Prof. Dr. Stefan Rahmstorf (einer der f&#252;hrenden deutschen Klimaforscher), welches er am 27. Januar 2010 in einem &#246;ffentlichen Expertengespr&#228;ch im Verkehrsausschuss vorstellte, lautet: Erneuerbare Energien m&#252;ssen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein altes Thema, was immer aktueller bzw. dringlicher wird: Die Erw&auml;rmung der Erde.</p><p>Wie dringlich ist das Thema und welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Das Ergebnis einer Untersuchung von <a href="http://www.pik-potsdam.de/~stefan/">Prof. Dr. Stefan Rahmstorf</a> (einer der f&uuml;hrenden deutschen Klimaforscher), welches er am 27. Januar 2010 in einem &ouml;ffentlichen <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_01/2010_018/02.html">Expertengespr&auml;ch im Verkehrsausschuss </a>vorstellte, lautet: Erneuerbare Energien m&uuml;ssen gef&ouml;rdert werden.<span id="more-4661"></span></p><p>Die durch den Menschen verursachte Erw&auml;rmung der Erde mache trotz regional zu beobachtender Schwankungen ”keine Pause“, so Rahmstorf. In den letzten Jahrzehnten sei ein ”linearer Erw&auml;rmungstrend“ zu beobachten, sagte Rahmstorf und verwies darauf, dass der daf&uuml;r verantwortliche Anstieg von Kohlendioxid ”komplett vom Menschen verursacht wird“. Damit widersprach er der These, der CO2-Anstieg habe sich aus einer ”nat&uuml;rlichen Klimadynamik“ entwickelt.</p><p>Stattdessen sei es so, dass die H&auml;lfte des CO2-Aussto&szlig;es sogar noch durch die Umwelt absorbiert werde. Das geschehe etwa &uuml;ber die Ozeane, die CO2 binden w&uuml;rden. Jedoch mit der Folge, dass die Meere dadurch saurer w&uuml;rden, was wiederum zu einem biologischen Ungleichgewicht f&uuml;hre. ”Allein die Verhinderung der verst&auml;rkten Kohlens&auml;urebildung in den Meeren ist Grund genug, den CO2-Anteil drastisch zu senken“, sagte der Klimaforscher. Rahmstorf wandte sich gegen den Vorwurf, Prognosen der Klimaforscher seien &uuml;bertrieben pessimistisch. Der Anstieg des Meeresspiegels etwa beschleunige sich weitaus st&auml;rker als urspr&uuml;nglich vermutet.</p><p>F&uuml;r die Unions-Fraktion, so die Verlautbarungen im Rahmen des Expertengespr&auml;ches, ist der Klimaschutz ”eines der wichtigsten Probleme, vor denen die Menschheit steht“. Gerade vor diesem Hintergrund m&uuml;sse man feststellen, dass die Ergebnisse des Klimagipfels von Kopenhagen ”nicht zufriedenstellend“ seien. Bei der Frage, wie die Ziele des Klimaschutzes erreicht werden k&ouml;nnen, m&uuml;sse man sich aus Sicht der Union von naturwissenschaftlichen Grunds&auml;tzen leiten lassen, dabei jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass die Ma&szlig;nahmen ”finanziell schulterbar“ sein m&uuml;ssten. Weiterhin stelle sich die Frage, wie zwischen den Bem&uuml;hungen um Effizienzerh&ouml;hung und dem Einsatz f&uuml;r Erneuerbare Energien gewichtet werden solle.</p><p>Deutschland sei in Kopenhagen seiner Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht gerecht geworden, kritisierte die SPD-Fraktion. Die Bundesregierung habe die Verhandlungen nicht gut vorbereitet. Nach dem ”gescheiterten“ Gipfel stelle sich nun die Frage, ob nationale Regelungen geschaffen werden m&uuml;ssten. Die Linksfraktion verwies darauf, dass insbesondere der Verkehrsbereich den CO2-Aussto&szlig; antreibe. Sie forderte, Modelle zum Ausbau der Schienenwege zu entwickeln.</p><p>Auf die ihrer Ansicht nach fehlende Vorbildrolle Deutschlands ging auch die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen ein. Es sei bedauerlich, dass man sich nicht zu dem ”kosteng&uuml;nstigen“ Klimaschutzmittel eines Tempolimits durchringen k&ouml;nnen. Auf diesem Wege k&ouml;nnten erhebliche CO2-Mengen gespart werden. Klimaschutz ben&ouml;tige ”h&ouml;chste Priorit&auml;t“ best&auml;tigte auch die FDP-Fraktion. Gleichwohl k&ouml;nne derzeit von einer ”Klimakatastrophe“ keine Rede sein. Ver&auml;nderungen des Meeresspiegels und Temperaturerh&ouml;hungen habe es auch in fr&uuml;heren Zeiten gegeben.</p><p>Dem entgegnete Klimaforscher Rahmstorf, es gebe keine Hinweise darauf, dass es global gesehen irgendwann w&auml;rmer als heute gewesen sei. ”Auch nicht zum Ende der letzten Eiszeit“. Den Bem&uuml;hungen um eine Effizienzerh&ouml;hung bei der Nutzung fossiler Rohstoffe stehe er positiv gegen&uuml;ber, sagte Rahmstorf. Dies sei ein ”preisg&uuml;nstiges Mittel“ um den CO2-Aussto&szlig; rasch zu senken. Langfristig w&uuml;rde jedoch die Verf&uuml;gbarkeit derartiger Rohstoffe zu Ende gehen, weshalb der Bereich der Erneuerbaren Energien verst&auml;rkt gef&ouml;rdert werden m&uuml;sse. Rahmstorf sprach sich auch f&uuml;r nationale gesetzliche Ma&szlig;nahmen zur Senkung des CO2-Aussto&szlig;es aus. Dass diese ”wichtiger denn je“ seien, habe Kopenhagen gezeigt. ”Wir k&ouml;nnen nicht auf die Vereinten Nationen warten“, sagte er. Die Industriestaaten m&uuml;ssten zudem zeigen, dass Klimaschutz nicht zu sinkendem Wohlstand f&uuml;hren m&uuml;sse. Das sei wichtig, um insbesondere bei den Schwellenl&auml;ndern &Auml;ngste abzubauen und Vertrauen zu schaffen.</p><p>Man kann gespannt sein, welche Konsequenzen hieraus gezogen werden und ob die Erneuerbaren Energien in sinnvoller Weise gef&ouml;rdert werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/erderwaermung-schreitet-voran-ergo-foerderung-erneuerbarer-energien/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Biogasanlage an der Grenze zum Wohngebiet zul&#228;ssig</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/biogasanlage-an-der-grenze-zum-wohngebiet-zulaessig</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/biogasanlage-an-der-grenze-zum-wohngebiet-zulaessig#comments</comments> <pubDate>Sat, 19 Dec 2009 18:04:29 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Außenbereich]]></category> <category><![CDATA[Biogasanlage]]></category> <category><![CDATA[Nachbarrecht]]></category> <category><![CDATA[Wohngebiet]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4542</guid> <description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Klageverfahren entschieden, da&#223; eine au&#223;erhalb der bebauten Ortslage (sogenannter Au&#223;enbereich) von Mayen-Hausen genehmigte Biogasanlage keine Nachbarrechte verletzt. Hintergrund der Entscheidung war folgender: Die Kl&#228;ger sind Eigent&#252;mer von Wohngrundst&#252;cken am Ortsrand von Mayen-Hausen. Sie wenden sich gegen die Genehmigung einer Biogasanlage zur Stromerzeugung. Die Anlage soll im Au&#223;enbereich auf einem [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><span>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Klageverfahren entschieden, da&szlig; eine au&szlig;erhalb der bebauten Ortslage (sogenannter Au&szlig;enbereich) von Mayen-Hausen genehmigte Biogasanlage keine Nachbarrechte verletzt.<br /> </span><span id="more-4542"></span></p><p><span>Hintergrund der Entscheidung war folgender: Die Kl&auml;ger sind Eigent&uuml;mer von Wohngrundst&uuml;cken am Ortsrand von Mayen-Hausen. Sie wenden sich gegen die Genehmigung einer Biogasanlage zur Stromerzeugung. Die Anlage soll im Au&szlig;enbereich auf einem landwirtschaftlichen Betriebsgrundst&uuml;ck errichtet werden. Zu dem landwirtschaftlichen Betrieb geh&ouml;rt derzeit eine Schweinemast mit 560 Liegepl&auml;tzen. Eine Erweiterung auf 2.200 Pl&auml;tze ist geplant. In der Biogasanlage soll G&uuml;lle aus der Schweinemast, Getreide sowie Gr&uuml;nschnitt aus der Landespflege vergoren und dadurch ein Blockheizkraftwerk betrieben werden. Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Das Oberverwaltungsgericht best&auml;tigte diese Entscheidungen.</span></p><p><span>Der Betrieb der Biogasanlage f&uuml;hre zu keinen unzumutbaren Belastungen der Kl&auml;ger, so das Oberverwaltungsgericht. Nach dem vom Gericht eingeholten L&auml;rmgutachten entstehe sowohl durch die Anlage selbst als auch durch den Zu- und Abgangsverkehr eine L&auml;rmbelastung, welche die Grenzwerte f&uuml;r ein allgemeines Wohngebiete einhalte. Dies gelte auch im Falle der geplanten Erweiterung des Schweinemastbetriebes. Des Weiteren seien keine erheblichen Geruchsimmissionen zu erwarten. Es handele sich um eine geschlossene Anlage, bei welcher der Austritt geruchsbelasteter Luft so weit wie m&ouml;glich vermieden werde. Au&szlig;erdem seien nach den gutachterlichen Feststellungen Geruchsbelastungen in weniger als 10% der Jahresstunden wahrnehmbar. Geruchsimmissionen in diesem Umfang m&uuml;ssten in einem Wohngebiet, das an den Au&szlig;enbereich angrenze, hingenommen werden. Dies gelte auch deshalb, weil die Biogasanlage im Au&szlig;enbereich bevorzugt errichtet werden d&uuml;rfe.</span></p><p><span> </span><span>Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 A 10872/07" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10872/07">1 A 10872/07</a>.OVG und Urteil vom 07. Oktober 2009 &#8211; 1 A 10898/07.OVG</span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/biogasanlage-an-der-grenze-zum-wohngebiet-zulaessig/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>F&#246;rderung Erneuerbarer Energien</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/foerderung-erneuerbarer-energien</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/foerderung-erneuerbarer-energien#comments</comments> <pubDate>Tue, 10 Nov 2009 21:20:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Einspeisung]]></category> <category><![CDATA[Regierung]]></category> <category><![CDATA[Stromeinspeisung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4350</guid> <description><![CDATA[Die Regierungskoalition will nach aktueller Verlautbarung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dahingehend &#228;ndern, da&#223; die Verg&#252;tung f&#252;r die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erh&#246;ht, da&#223; ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen erm&#246;glicht wird. Warten wir einmal ab &#8230;]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Regierungskoalition will nach <a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/000/1700015.pdf">aktueller Verlautbarung</a> das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dahingehend &auml;ndern, da&szlig; die Verg&uuml;tung f&uuml;r die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erh&ouml;ht, da&szlig; ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen erm&ouml;glicht wird.<span id="more-4350"></span></p><p>Warten wir einmal ab &#8230;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/foerderung-erneuerbarer-energien/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehender Wirtschaftsg&#252;ter</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/abschreibung-von-windkraftanlagen-und-damit-in-zusammenhang-stehender-wirtschaftsgueter</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/abschreibung-von-windkraftanlagen-und-damit-in-zusammenhang-stehender-wirtschaftsgueter#comments</comments> <pubDate>Sat, 07 Nov 2009 19:20:30 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[Steuerrecht]]></category> <category><![CDATA[Abschreibung]]></category> <category><![CDATA[Anlagevermögen]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Windkraftanlagen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4327</guid> <description><![CDATA[Das nieders&#228;chsische Finanzgericht hatte &#252;ber die Frage der Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehender Wirtschaftsg&#252;tern zu entscheiden. Zur Sache: Die Beteiligten streiten &#252;ber den Abschreibungsbeginn sowie die H&#246;he der Absetzungen f&#252;r Abnutzungen (AfA) f&#252;r Windkraftanlagen sowie damit im Zusammenhang stehende Wirtschaftsg&#252;ter. Die Kl&#228;gerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1997 in der Rechtsform [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das nieders&auml;chsische Finanzgericht hatte &uuml;ber die Frage der Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehender Wirtschaftsg&uuml;tern zu entscheiden.<span id="more-4327"></span></p><p>Zur Sache:<br /> Die Beteiligten streiten &uuml;ber den Abschreibungsbeginn sowie die H&ouml;he der Absetzungen f&uuml;r Abnutzungen (AfA) f&uuml;r Windkraftanlagen sowie damit im Zusammenhang stehende Wirtschaftsg&uuml;ter.<br /> Die Kl&auml;gerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1997 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft gegr&uuml;ndet und am 23. Februar 1998 in das Handelsregister eingetragen. Komplement&auml;rin der Gesellschaft war zun&auml;chst die A GmbH, derzeit ist Kommanditistin die BA GmbH. Gr&uuml;ndungskommanditist war Herr B mit einer Kommanditeinlage von 15.000 DM (weitere Einzelheiten Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1997, Vertragsakte; Gesellschaftsvertrag vom 15. Dezember 1998, Vertragsakte). Sp&auml;ter traten weitere Kommanditisten mit Kommanditeinlagen von insgesamt 1 Mio. DM sowie Haftkapital 1,5 Mio. DM in die Gesellschaft ein.<br /> Die Kl&auml;gerin &uuml;bernahm bereits im Dezember 1997 &uuml;ber die B AG f&uuml;r 111.956 DM das bereits entwickelte und genehmigte Windparkprojekt &#8220;Windpark X&#8221; (Vertrag Bl. 87ff BPAA). Zudem zahlte sie f&uuml;r die betriebswirtschaftliche und vertragliche Konzeption des Windparks X an die B AG einen Betrag von 114.842 DM (Rechnung vom 30.12.1997, Bl. 48 GA).<br /> Die Kl&auml;gerin schloss zun&auml;chst im M&auml;rz 1998 einen Vertrag mit der C GmbH &uuml;ber die Lieferung von zwei Windenergieanlagen und beauftragte die D AG mit der Herstellung des Stromanschlusses f&uuml;r den geplanten Windpark. Am 16. Juli 1998 schloss die Kl&auml;gerin mit der BB GmbH dann einen Generalunternehmervertrag &uuml;ber die Erstellung und Errichtung des Windparks X (Generalunternehmervertrag Bl. 10ff BPAA). Zudem schloss die Kl&auml;gerin im Juli 1998 mit der Gemeinde X einen Nutzungsvertrag &uuml;ber Nutzung von Gemeindefl&auml;chen f&uuml;r den Windpark mit einer vereinbarten Laufzeit von 25 Jahren. Die &Uuml;bergabe des Windparks erfolgte zum 31. Dezember 1998 (&Uuml;bergabeprotokoll vom 21. Dezember 1998, Bl. 23 BpAA).<br /> Die Gesamtkosten f&uuml;r den Windpark beliefen sich auf 4.264.532 DM (Zusammenstellung Bl. 33 BPAA). In den Aufwendungen enthalten sind u.a Aufwendungen f&uuml;r Netzanbindung (70.000 DM), Wegebau (110.000 DM), Kabelbau (120.000 DM), &Uuml;bergabestation (80.000 DM) sowie &#8220;Standortvorteil&#8221; (226.798 DM). Die Zuordnung ergibt sich, mit Ausnahme des Standortvorteils aus der Anlage 1 zum Generalunternehmervertrag vom 16. Juli 1998, Bl. 17ff BPAA. Die (verbleibenden) Errichtungskosten f&uuml;r die Windkraftanlagen einschlie&szlig;lich Fundamentbau, Projektsteuerung sowie interner Verkabelung beliefen sich insgesamt auf 3.657.733 DM.<br /> Die Kl&auml;gerin behandelte s&auml;mtliche Aufwendungen als Herstellungskosten f&uuml;r das Wirtschaftsgut &#8220;Windpark&#8221; und ermittelte die Abschreibungsbetr&auml;ge f&uuml;r 1998 f&uuml;r 6 Monate mit 533.066 DM (degressive AfA 25 v.H. x 6/12) sowie 852.906 DM (Sonderabschreibung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7g.html" target="_blank" title="&sect; 7g EStG: Investitionsabzugsbetr&auml;ge und Sonderabschreibungen zur F&ouml;rderung kleiner und mittlerer Betriebe">§ 7g EStG</a> 20 v.H.). Wirtschaftsjahr der Kl&auml;gerin ist das Kalenderjahr.<br /> Der Beklagte ber&uuml;cksichtigte den so ermittelten Gewinn zun&auml;chst bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung sowie bei der Ermittlung des verbleibenden Gewerbeverlusts, die Beschiede erlie&szlig; er allerdings unter dem Vorbehalt der Nachpr&uuml;fung. Im Zuge einer Au&szlig;enpr&uuml;fung vertrat der Betriebspr&uuml;fer die Ansicht, der Windpark sei in verschiedene Wirtschaftsg&uuml;ter aufzuteilen, die zudem unterschiedlich abzuschreiben seien.<br /> Er behandelte die Windkraftanlagen einschlie&szlig;lich Fundamentbau, Projektsteuerung sowie interner Verkabelung als eigenst&auml;ndiges Wirtschaftsgut, f&uuml;r das er entsprechend der f&uuml;r das Streitjahr geltenden AfA-Tabelle von einer Nutzungsdauer von 12 Jahren ausging. Das Jahresabschreibungsvolumen von 25 v.H. bei Wahl der degressiven AfA ber&uuml;cksichtigte er allerdings nach Ma&szlig;gabe R 44 Abs. 2 S&auml;tze 4ff EStR nur zu 3/12, weil er davon ausging, dass das Wirtschaftsjahr der Kl&auml;gerin erst mit der Erteilung des Generalunternehmervertrages im Juli 1998 als Rumpfwirtschaftsjahr begonnen habe. Insgesamt verminderte er den Abschreibungsbetrag um 433.692 DM (Tz. 17 Anlage 6 BP-Bericht).<br /> Die &uuml;brigen Aufwendungen ordnete er gesonderten Wirtschaftsg&uuml;tern zu:<br /> F&uuml;r die Wirtschaftsg&uuml;ter &#8220;Netzanschluss&#8221; (70.000 DM) und &#8220;Kabelbau&#8221; (120.000 DM) ging der Betriebspr&uuml;fer ausgehend vom Nutzungsvertrag mit der Gemeinde von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren, einer degressiven AfA von 12 v.H. und f&uuml;r das Rumpfwirtschaftsjahr von einer Abschreibung von 3 v.H. aus (Abschreibungsbetrag Streitjahr einschlie&szlig;lich Sonderabschreibung 16.100 DM bzw. 27.600 DM, Tz. 18, 19, Anlagen 7, 8 BP-Bericht).<br /> F&uuml;r das Wirtschaftsgut &#8220;Wegebau&#8221; (Schotterweg ohne Packlage) ging der Betriebspr&uuml;fer von einer Bemessungsgrundlage von 120.000 DM aus und lie&szlig; ausgehend von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren sowie Anwendung der linearen AfA f&uuml;r das Streitjahr 1/12 des Jahresabschreibungsbetrages (700 DM) als Abschreibungsbetrag zu (Tz. 21, Anlage 9 BP-Bericht).<br /> F&uuml;r die &Uuml;bergabestation (80.000 DM) lie&szlig; der Betriebspr&uuml;fer ausgehend von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, einer degressiven AfA zeitanteilig f&uuml;r 3/12 und Sonderabschreibung einen Betrag von 19.000 DM (3,75 v.H.) zum Abzug zu (Tz. 20, Anlage 10 BP-Bericht).<br /> Unter dem (immateriellen) Wirtschaftsgut &#8220;Standortvorteil&#8221; erfasste der Betriebspr&uuml;fer die Aufwendungen f&uuml;r Projektentwicklung und Konzeption von 226.789 DM und errechnete den Abschreibungsbetrag von 822 DM ausgehend von einer versehentlich unzutreffenden Bemessungsgrundlage von 246.789 DM sowie einer Nutzungsdauer von 25 Jahren mit der linearen AfA, zeitanteilig f&uuml;r einen Monat (Tz. 16, Anl. 11 BP-Bericht).</p><p>Der Beklagte erlie&szlig; entsprechende &Auml;nderungsbescheide, gegen die sich die Kl&auml;gerin nach erfolglosem Einspruchsverfahren mit der vorliegenden Klage wendet.</p><p>Die Kl&auml;gerin begehrt eine Ermittlung der Abschreibungsbetr&auml;ge unter folgenden Annahmen:<br /> Zwar best&uuml;nden keine grunds&auml;tzlichen Bedenken gegen eine Aufteilung der Herstellungskosten in verschiedene Wirtschaftsg&uuml;ter. Die Aufteilung sei allerdings teilweise unzutreffend erfolgt und die Abschreibungsbetr&auml;ge seien in unzutreffender H&ouml;he ermittelt worden.<br /> Zun&auml;chst sei zu ber&uuml;cksichtigen, dass im Streitjahr kein Rumpfwirtschaftsjahr bestanden habe, da der Gewerbebetrieb bereits Ende 1997 begonnen habe, als die Kl&auml;gerin mit der Planung und Konzeptionierung des Windparks begonnen und daf&uuml;r im Dezember 1997 verschiedene Rechungen erhalten und f&uuml;r diese auch Vorsteuerabzug erhalten habe. F&uuml;r die beweglichen Wirtschaftsg&uuml;ter sei dementsprechend die anteilige Jahresabschreibung nach R 44 Abs. 2 EStR f&uuml;r 6 Monate (1/2 von 12 Monaten) zu gew&auml;hren.<br /> Die Nutzungsdauer f&uuml;r die beweglichen Wirtschaftsg&uuml;ter &Uuml;bergabestation, Netzanschluss und Kabelbau betrage einheitlich 20 Jahre, weil der Windpark f&uuml;r eine tats&auml;chliche Nutzungsdauer von maximal 20 Jahren konzipiert sei und eine l&auml;ngere Nutzung der Grundst&uuml;cke rein vorsorglich vereinbart worden sei. Nach derzeitigem Stand sei aber mit einer Stilllegung sp&auml;testens in 20 Jahren nach Herstellung zu rechnen. Eine l&auml;ngere Nutzung sei schon deshalb nicht beabsichtigt, weil nach dem EEG die Verpflichtung des Netzbetreibers, den aus Windkraft erzeugten Strom abzunehmen und zu einem bestimmten Mindestbetrag zu verg&uuml;ten, entfalle und deshalb danach eine rentable Nutzung des Windparks voraussichtlich nicht mehr m&ouml;glich sein werde.<br /> Das Wirtschaftsgut &#8220;Wegebefestigung&#8221; sei &uuml;ber 5 Jahre degressiv abzuschreiben, zudem sei die Sonderabschreibung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7g.html" target="_blank" title="&sect; 7g EStG: Investitionsabzugsbetr&auml;ge und Sonderabschreibungen zur F&ouml;rderung kleiner und mittlerer Betriebe">§ 7g EStG</a> zu gew&auml;hren. Bei der Wegebefestigung handele es sich um vor&uuml;bergehend angelegte Schotterwege, bei denen es sich um eine Betriebsvorrichtung und daher um ein bewegliches Wirtschaftsgut handele, das nach der amtlichen AfA-Tabelle &uuml;ber 5 Jahre degressiv abzuschreiben sei. Die Wege dienten allein der Erreichbarkeit der Windkraftanlagen f&uuml;r deren Errichtung sowie Wartung und Reparatur und nicht allgemein der Benutzung des Grundst&uuml;cks, insbesondere nicht dem &uuml;brigen Verkehr.<br /> Ein Wirtschaftsgut &#8220;Standortvorteil&#8221; existiere nicht. Die von der Betriebspr&uuml;fung hierunter gefassten Aufwendungen von insgesamt 226.789 DM f&uuml;r Planungs- und Konzeptionskosten seien indes als sofort abzugsf&auml;hige Betriebsausgaben zu behandeln und nicht wie zun&auml;chst beantragt mit der Windkraftanlage einheitlich abzuschreiben.<br /> Der Gewinn sei allerdings noch um 12.800 DM zu erh&ouml;hen, weil in dieser H&ouml;he Vorsteuer entgegen der Annahme der Betriebspr&uuml;fung abzugsf&auml;hig gewesen sei (Folge&auml;nderung aus dem Verfahren 5 K 148/06).<br /> Die Kl&auml;gerin beantragt,<br /> die Bescheide wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 1998 sowie &uuml;ber die gesonderte Feststellung des vortragsf&auml;higen Verlusts auf den 31.12.1998 vom 27. Januar 2005, beide in Gestalt der Einspruchsbescheide vom 11. Oktober 2005 dahin zu &auml;ndern, dass die Gesamtabschreibungen im Streitjahr um 285.263 DM auf 1.301.766 DM erh&ouml;ht werden, der Gewinn zudem um sofort abzugsf&auml;hige Betriebsausgaben von 226.789 DM vermindert sowie unter Ber&uuml;cksichtigung einer aus einem Umsatzsteuerverfahren resultierenden Gewinnerh&ouml;hung um 12.800 DM erh&ouml;ht um insgesamt 499.252 DM vermindert angesetzt wird.</p><p>Der Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen und blieb bei ihrer bisher vertretenen Auffassung. Zun&auml;chst sei bei der Ermittlung der Abschreibungen von einem Rumpfwirtschaftsjahr auszugehen. Der Gewerbebetrieb der Kl&auml;gerin habe erst mit dem 16. Juli 1998 (Abschluss des Generalunternehmervertrages) begonnen, weil die Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen als Beginn der werbenden T&auml;tigkeit ma&szlig;geblich sei (BFH <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV R 23/97" target="_blank" title="BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97">IV R 23/97</a> <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BStBl II 1998, 745" target="_blank" title="BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97">BStBl II 1998, 745</a>). Erst mit dem Abschluss des Generalunternehmervertrages sei im vorliegenden Fall der Errichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage ein Betrieb vorhanden gewesen, denn erst in diesem Zeitpunkt h&auml;tten die wesentlichen Betriebsgrundlagen vorgelegen, mit denen eine Vorbereitung der werbenden T&auml;tigkeit habe beginnen k&ouml;nnen (BFH <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI R 45/88" target="_blank" title="BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88">XI R 45/88</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BStBl II 1993, 538" target="_blank" title="BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88">BStBl II 1993, 538</a>). Unerheblich sei, dass die Kl&auml;gerin bereits im Jahre 1997 aus einer Rechnung Vorsteuern gezogen habe, f&uuml;r die Unternehmereigenschaft g&auml;lten andere Ma&szlig;st&auml;be.<br /> Dementsprechend sei AfA nur f&uuml;r 3 Monate zu gew&auml;hren, weil der Windpark in der zweiten H&auml;lfte des Rumpfwirtschaftsjahres angeschafft worden sei und bei einem Rumpfwirtschaftsjahr die anteilige AfA nur anteilig zu gew&auml;hren sei.<br /> F&uuml;r die Ermittlung der AfA f&uuml;r die Wegebefestigung sei nach der ma&szlig;geblichen AfA-Tabelle (BStBl I 1997, 376) f&uuml;r Fahrbahnen, Parkpl&auml;tze und Hofbefestigungen von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren auszugehen, unabh&auml;ngig davon, ob die Wegebefestigung als Betriebsvorrichtung oder Grundst&uuml;cksbestandteil einzuordnen sei. Vorliegend liege ein selbst&auml;ndiges unbewegliches Wirtschaftsgut vor, das nicht als Betriebsvorrichtung anzusehen sei. Auch ein Scheinbestandteil (vor&uuml;bergehender Zweck) liege nicht vor, weil die Lebensdauer nicht l&auml;nger als die gewollte Einf&uuml;gung der Sache sei und die Einf&uuml;gung deshalb als endg&uuml;ltig angesehen werden m&uuml;sse. Die degressive AfA sowie eine Sonderabschreibung sei f&uuml;r ein unbewegliches Wirtschaftsgut nicht zu gew&auml;hren.<br /> Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsg&uuml;ter Netzanschluss und Kabelbau orientiere sich an der Laufzeit des Pachtvertrages und betrage daher 25 Jahre, unabh&auml;ngig von der vorgetragenen voraussichtlichen Nutzungsdauer des Windparks von 20 Jahren. Ma&szlig;geblich f&uuml;r die Bestimmung der Nutzungsdauer sei nicht die Dauer der Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes unter Ber&uuml;cksichtigung der betriebstypischen Beanspruchung. Nach objektiven Ma&szlig;st&auml;ben k&ouml;nnten die Wirtschaftsg&uuml;ter Netzanschluss und Kabelbau so lange genutzt werden, wie der Pachtvertrag laufe. Die &Uuml;bergabestation sei allerdings &uuml;ber 20 Jahre degressiv abzuschreiben.<br /> Bei dem Wirtschaftsgut Standortvorteil handele es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen betr&auml;fen verschiedene Ma&szlig;nahem (Genehmigungen, Gutachten, Abschluss von Nutzungsvertr&auml;gen, Ausgleichsma&szlig;nahmen), mit denen der Standort zum Betrieb eines Windparks aufbereitet worden sei. Der Standort habe durch die Ma&szlig;nahmen einen wirtschaftlichen Wert erhalten, der einzeln ver&auml;u&szlig;erbar gewesen sei. Insofern sei ein Unterschied gegeben zu Genehmigungskosten bei Geb&auml;uden gegeben, denn eine solche Baugenehmigung sei nicht einzeln ver&auml;u&szlig;erbar.<br /> Indes l&auml;gen keine weiteren Anschaffungskosten f&uuml;r das Wirtschaftsgut Windkraftanlage vor, weil die Windkraftanlagen durch andere Anlagen ersetzt werden k&ouml;nnten. Der Standortvorteil k&ouml;nne bei objektiver Betrachtung &uuml;ber die Pachtdauer genutzt werden und sei deshalb &uuml;ber die Dauer von 25 Jahren abzuschreiben.<br /> Die Beteiligten haben sich in der m&uuml;ndlichen Verhandlung dar&uuml;ber verst&auml;ndigt, dass die unter dem Wirtschaftsgut &#8220;Standortvorteil&#8221; zusammengefassten Aufwendungen solche f&uuml;r Genehmigungen f&uuml;r den Windpark von 111.956 DM sowie solche f&uuml;r die Konzeptionierung des Windparks von 114.842 DM umfassen.<br /> Zu den weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/FGO/105.html" target="_blank">§ 105 Abs. 3 FGO</a> auf die Schrifts&auml;tze der Beteiligten, die Steuerakten sowie auf die Sitzungsniederschrift verwiesen.</p><p>Das nieders&auml;chsische Finanzgericht entschied:</p><p>Die Klage ist im erkannten Umfang begr&uuml;ndet. Die Abschreibungsbetr&auml;ge f&uuml;r die verschiedenen Wirtschaftsg&uuml;ter des Windparks sind wie im Folgenden dargelegt zu ber&uuml;cksichtigen.<br /> 1. Abnutzbare Wirtschaftsg&uuml;ter des Anlageverm&ouml;gens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 EStG: Absetzung f&uuml;r Abnutzung oder Substanzverringerung">§ 7 EStG</a>, anzusetzen (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/6.html" target="_blank" title="&sect; 6 EStG: Bewertung">§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG</a>). Die AfA bemisst sich nach der betriebsgew&ouml;hnlichen Nutzungsdauer (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 EStG: Absetzung f&uuml;r Abnutzung oder Substanzverringerung">§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG</a>).<br /> Unter Nutzungsdauer ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das Wirtschaftsgut erfahrungsgem&auml;&szlig; verwendet oder genutzt werden kann. Betriebsgew&ouml;hnliche Nutzungsdauer bedeutet, dass die besonderen betrieblichen Verh&auml;ltnisse zu beachten sind, unter denen das Wirtschaftsgut eingesetzt wird. Ma&szlig;gebend f&uuml;r die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Ber&uuml;cksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung. Die betriebsgew&ouml;hnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebes bzw. nach den tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abw&auml;gung aller Umst&auml;nde zu sch&auml;tzen. Als Hilfsmittel f&uuml;r die Sch&auml;tzung der Nutzungsdauer hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Beteiligung der Fachverb&auml;nde der Wirtschaft AfA-Tabellen f&uuml;r allgemein verwendbare Anlageg&uuml;ter und f&uuml;r verschiedene Wirtschaftszweige herausgegeben. Sie ber&uuml;cksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sie haben zun&auml;chst die Vermutung der Richtigkeit f&uuml;r sich, sind aber f&uuml;r die Gerichte nicht bindend.<br /> 2. Danach ist der Beklagte grunds&auml;tzlich zutreffend f&uuml;r das Wirtschaftsgut Windkraftanlage von einer betriebsgew&ouml;hnlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren ausgegangen. Nach der f&uuml;r das Streitjahr anwendbaren amtlichen AfA-Tabelle vom 18. April 1997 ist von dieser Nutzungsdauer auszugehen. Die Nutzungsdauer von 12 Jahren ist zwischen den Beteiligten auch unstreitig.<br /> Bei Windkraftanlagen handelt es sich zudem um bewegliche Wirtschaftsg&uuml;ter des Anlageverm&ouml;gens (Betriebsvorrichtungen, BMF Schreiben vom 15. M&auml;rz 2006, BStBl I 2006, 314 Tz. 2.4), so dass der Beklagte zutreffend die degressive Abschreibung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 EStG: Absetzung f&uuml;r Abnutzung oder Substanzverringerung">§ 7 Abs. 2 EStG</a> sowie Sonderabschreibung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7g.html" target="_blank" title="&sect; 7g EStG: Investitionsabzugsbetr&auml;ge und Sonderabschreibungen zur F&ouml;rderung kleiner und mittlerer Betriebe">§ 7g Abs. 1 EStG</a> in der im Streitjahr geltenden Fassung von antragsgem&auml;&szlig; 20 v.H. auf die Herstellungskosten gew&auml;hrt hat.<br /> Der Abschreibungsbetrag betr&auml;gt allerdings insgesamt 1.225.149 DM.<br /> a) Die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts Windkraftanlage betragen 3.769.689 DM. Der Betrag ermittelt sich aus den im Rahmen der Betriebspr&uuml;fung angenommenen Aufwendungen von 3.627.733 DM zzgl. 30.000 DM Korrektur von Rechenfehlern (10.000 DM wegen versehentlich unzutreffender Annahme von Aufwendungen f&uuml;r Wegebefestigung von 120.000 DM statt 110.000 DM sowie 20.000 DM wegen versehentlich unzutreffender Annahme von Aufwendungen f&uuml;r Standortvorteil von 246.798 DM statt 226.789 DM) sowie unter Einbeziehung von Aufwendungen i.H.v. 111.956 DM f&uuml;r Genehmigungsgeb&uuml;hren.<br /> Herstellungskosten sind gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/255.html" target="_blank" title="&sect; 255 HGB: Bewertungsma&szlig;st&auml;be">§ 255 Abs. 2 HGB</a> Aufwendungen, die durch den Verbrauch von G&uuml;tern und die Inanspruchnahme von Diensten f&uuml;r die Herstellung eines Verm&ouml;gensgegenstandes, seine Erweiterung oder eine &uuml;ber den urspr&uuml;nglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Anschaffungskosten sind gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/255.html" target="_blank" title="&sect; 255 HGB: Bewertungsma&szlig;st&auml;be">§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB</a> die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Verm&ouml;gensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Verm&ouml;gensgegenstand einzeln zugeordnet werden k&ouml;nnen. Diese handelsrechtlichen Begriffe der Abschaffungs- und Herstellungskosten sind auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen.<br /> Die Aufwendungen f&uuml;r die notwendigen Genehmigungen des Windparks sind ebenfalls als Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes Windkraftanlage anzusehen. Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Wirtschaftsguts stehen. Die Genehmigungskosten stehen in unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlagen, denn die Kl&auml;gerin hat die Aufwendungen getragen, um das konkrete Projekt &uuml;berhaupt durchf&uuml;hren zu k&ouml;nnen (vgl. zu den Genehmigungskosten eines Geb&auml;udes BFH-Urteil vom 27. Juni 1990, I R 18/88 BFH/NV 1991, 34). Unbeachtlich ist vorliegend, dass die Kl&auml;gerin die erforderlichen Genehmigungen nicht selbst eingeholt hat, sondern das fertige Projekt mit den bereits eingeholten Genehmigungen erworben hat. Die Genehmigungen beziehen sich indes auf das konkrete Projekt, das die Kl&auml;gerin dann umgesetzt hat. Es liegen insoweit weder sofort abzugsf&auml;hige Betriebsausgaben noch ein eigenst&auml;ndiges immaterielles Wirtschaftsgut Standortvorteil vor.<br /> b) Die degressive AfA gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 EStG: Absetzung f&uuml;r Abnutzung oder Substanzverringerung">§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG</a> betr&auml;gt 25 v.H. Im Streitjahr ist der Kl&auml;gerin die sog. Halbjahresabschreibung (R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR in der Fassung des Streitjahres) zu gew&auml;hren. Entgegen der Annahme des Beklagten ist der Abschreibungsbetrag nicht gem. der Regelung in R 44 Abs. 2 S&auml;tze 4ff EStR anteilig zu k&uuml;rzen, da im Streitjahr kein Rumpfwirtschaftsjahr vorgelegen hat. Die Kl&auml;gerin hat ihren Betrieb nach einkommenssteuerlichen Ma&szlig;st&auml;ben bereits im Jahre 1997 aufgenommen.<br /> Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt es f&uuml;r den einkommensteuerrechtlichen Beginn des Betriebes nicht auf den Beginn der werbenden T&auml;tigkeit (so aber f&uuml;r die Gewerbesteuer) an, vielmehr beginnt ein Betrieb bereits mit der ersten Vorbereitungshandlung. Vorliegend hat die Kl&auml;gerin solche auf die Errichtung und das Betreiben des Windparks bezogenen Vorbereitungshandlungen bereits im Jahre 1997 mit dem Erwerb des bereits entwickelten Windparkprojekts f&uuml;r &uuml;ber 100.000 DM getroffen.<br /> F&uuml;r die gesonderte Feststellung des vortragsf&auml;higen Gewerbeverlustes ergibt sich keine abweichende Ermittlung der Abschreibungen. Auch wenn der gewerbesteuerliche Beginn eines Betriebes von dem einkommenssteuerlichen Beginn abweichen kann, ist f&uuml;r die Gewerbesteuer der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb ma&szlig;geblich, <a href="http://dejure.org/gesetze/GewStG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 GewStG: Gewerbeertrag">§ 7 Satz 1 GewStG</a>.<br /> c) Der Abschreibungsbetrag betr&auml;gt nach den vorgenannten Grunds&auml;tzen 1.225.149 DM (3.769.689 DM x 25 v.H. x 6/12 zzgl. 3.769.689 DM x 20 v.H.).<br /> 3. Gesondert abzuschreiben sind indes die selbst&auml;ndigen Wirtschaftsg&uuml;ter Wegebau, Kabelbau, Netzanschluss, Umspannwerk, Konzeptionierung. Diese Wirtschaftsg&uuml;ter sind keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Windkraftanlagen, denn sie stehen mit deren Errichtung nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang.<br /> Ein (selbst&auml;ndiges) Wirtschaftsgut ist nach st&auml;ndiger Rechtsprechung jeder greifbare betriebliche Vorteil, f&uuml;r den der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden w&uuml;rde. Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der nach der Verkehrsanschauung einer besonderen Bewertung zug&auml;nglich ist, in einem eigenen, selbstst&auml;ndigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht und entsprechend in Erscheinung tritt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV R 36/06" target="_blank" title="BFH, 17.12.2008 - IV R 36/06">IV R 36/06</a>, nv, juris).<br /> a) Danach ist der Wegebau (110.000 DM) als eigenst&auml;ndiges Wirtschaftsgut zu aktivieren. Die errichteten Wege dienen nicht unmittelbar dem Betrieb der konkret errichteten Windkraftanlagen. Die Kl&auml;gerin hat sie weder aufgewendet, um die Windkraftanlagen zu erwerben, noch um diese zu errichten. Indes liegt auch nach dem &auml;u&szlig;eren Erscheinungsbild ein selbst&auml;ndiges Wirtschaftsgut vor. Da es sich um eine Schotterwegbefestigung handelt, ist die Abschreibung nach der ma&szlig;geblichen AfA-Tabelle (Nr. 2.1.2) &uuml;ber 5 Jahre vorzunehmen. Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages ist weder die degressive AfA noch eine Sonderabschreibung zu gew&auml;hren, weil die Wegebefestigung zum unbeweglichen Anlageverm&ouml;gen z&auml;hlt, da vorliegend weder ein Scheinbestandteil, noch eine Betriebsvorrichtung anzunehmen ist.<br /> aa) Das Vorliegen eines Scheinbestandteils, der als bewegliche Sache einzuordnen w&auml;re, setzt n&auml;mlich voraus, dass die Sache nur zu einem vor&uuml;bergehenden Zweck eingebaut worden ist. Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Vereinbarungen zwischen Verp&auml;chter und P&auml;chter an, indes ist die Einf&uuml;gung zu einem vor&uuml;bergehenden Zweck bereits dann nicht gegeben, wenn die Lebensdauer der eingef&uuml;gten Sache – wie auch im vorliegenden Fall – nicht l&auml;nger ist als die Zeitspanne, f&uuml;r die sie eingef&uuml;gt ist – hier die voraussichtliche Nutzungsberechtigung von 25 Jahren.<br /> bb) Auch liegt im konkreten Fall eine Betriebsvorrichtung nicht vor. Wegebefestigungen sind regelm&auml;&szlig;ig keine Betriebsvorrichtungen. Nach der Rechtsprechung des BFH setzt der Begriff der Betriebsvorrichtung Gegenst&auml;nde voraus, durch die das Gewerbe unmittelbar betrieben wird. Zwischen Anlage und Betriebsablauf muss dabei ein besonders enger Zusammenhang bestehen, wie er bei einer Maschine &uuml;blicherweise gegeben ist, der sich in der baulichen Gestaltung auswirkt. Dagegen reicht es f&uuml;r die Annahme einer Betriebsvorrichtung nicht aus, dass eine Anlage zu einem gewerblichen Betrieb geh&ouml;rt oder dass sie f&uuml;r die Aus&uuml;bung des Gewerbebetriebs n&uuml;tzlich, notwendig oder sogar vorgeschrieben ist. Bei Au&szlig;enanlagen und Platz- und Wegebefestigungen hat die Rechtsprechung lediglich dann Betriebsvorrichtungen angenommen, wenn die Bodenbefestigungen in einem so engen Zusammenhang mit dem auf dem Grundst&uuml;ck ausge&uuml;bten Gewerbebetrieb stehen, dass sie f&uuml;r den Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer nach Einstellung des konkreten Betriebes wertlos werden.<br /> Ein derartiger Ausnahmefall liegt in Bezug auf die Wegebefestigung der Kl&auml;gerin jedoch nicht vor. Zun&auml;chst sind keine Anhaltspunkte f&uuml;r eine besonders enge Beziehung der Wegebefestigung zum Betrieb der Windkraftanlagen ersichtlich, insbesondere werden diese nicht durch die Wege unmittelbar betrieben. Auch sind die errichteten Wege nicht von einer besonderen Beschaffenheit, die sie von sonstigen Wegebefestigungen derart unterscheiden w&uuml;rden, dass sie nach Einstellung des Betriebes f&uuml;r den Eigent&uuml;mer wertlos w&auml;ren.<br /> cc) Die AfA betr&auml;gt f&uuml;r die Wegebefestigung betr&auml;gt nach den vorgenannten Grunds&auml;tzen f&uuml;r das Streitjahr 1.833 DM (110.000 DM x 20 v.H. x 1/12).<br /> b) Die Aufwendungen f&uuml;r (externen) Kabelbau, Netzanschluss sowie die &Uuml;bergabestation (insgesamt 270.000 DM) bilden ebenfalls eigenst&auml;ndige Wirtschaftsg&uuml;ter. Zwar dienen diese Aufwendungen dem Betrieb der Windkraftanlagen, sie besitzen indes ebenfalls eine Eigenst&auml;ndigkeit dergestalt, dass sie selbst&auml;ndig und anderweitig (beispielsweise f&uuml;r andere Windkraftr&auml;der) nutzbar sind. Die Nutzungsdauer sch&auml;tzt der Senat mit dem Kl&auml;ger auf 20 Jahre. Die Wirtschaftsg&uuml;ter sind in der AfA-Tabelle nicht ausdr&uuml;cklich enthalten. In Anlehnung an die Nutzungsdauer f&uuml;r Stromerzeugung (Nr. 3.2.1 der AfA-Tabelle) k&ouml;nnte zwar m&ouml;glicherweise von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen werden, indes sieht der Senat im konkreten Fall keinen Anlass, von der Einsch&auml;tzung der Kl&auml;gerin selbst abzuweichen, die von einer Nutzungsdauer unter Ber&uuml;cksichtigung des Betriebskonzepts f&uuml;r den Windpark ausgeht. Die degressive AfA betr&auml;gt f&uuml;r das Streitjahr 15 v.H. Der Abschreibungsbetrag einschlie&szlig;lich Sonderabschreibung betr&auml;gt insgesamt f&uuml;r das Streitjahr 74.250 DM (270.000 DM x 15 v.H. x 6/12 zzgl. 270.000 DM x 20 v.H.).<br /> c) Ein Wirtschaftsgut Standortvorteil existiert nach Auffassung des Senats nicht in der vom Beklagten angenommenen Weise. Indes z&auml;hlen die hierunter gefassten Aufwendungen f&uuml;r Genehmigungen zu den Herstellungskosten der Windkraftanlagen selbst (vgl. Ausf&uuml;hrungen unter I.2)a)). Allerdings stellen die gesondert in Rechnung gestellten Aufwendungen von 114.842 DM f&uuml;r die betriebswirtschaftliche und vertragliche Konzeption des Windparks ein eigenst&auml;ndiges, entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut dar.<br /> aa) Aufwendungen f&uuml;r die Erarbeitung eines finanziellen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Konzepts f&uuml;r ein Vorhaben sind je nach den Verh&auml;ltnissen im Einzelfall als Betriebsausgaben sofort abziehbar oder als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts zu aktivieren. Die konkrete Einordnung richtet sich nach der Rechtsprechung des BFH danach, ob blo&szlig;e Beratungsleistungen zu rechtlichen oder steuerlichen Teilbereichen des beabsichtigten Vorhabens erbracht werden (dann sofort abzugsf&auml;hige Betriebsausgaben) oder ob von einem Dritten ein fertiges und selbst&auml;ndig handelbares Anlagekonzept erworben wird, das die Basis f&uuml;r die unternehmerische T&auml;tigkeit bildet. Sofern allerdings die Kosten der Beschaffung von Eigenkapital dienen w&uuml;rden, kommt eine Aktivierung als immaterielles Wirtschaftsgut nicht in Betracht.<br /> bb) Der Senat sieht die Aufwendungen f&uuml;r die Konzeptionierung des Windparks als eigenst&auml;ndiges immaterielles Wirtschaftsgut an, das die Kl&auml;gerin zu aktivieren hat. Nach Auskunft des Prozessbevollm&auml;chtigten in der m&uuml;ndlichen Verhandlung handelt es sich bei dem erworbenen Konzept um eine Excel-Tabelle und der Projekterwerber bezahlt letztlich die dem Projekt zugrunde liegende Idee. Der Senat geht danach davon aus, dass die Kl&auml;gerin die Aufwendungen f&uuml;r die &Uuml;bernahme eines fertigen und selbst&auml;ndig handelbaren Konzepts f&uuml;r das Betreiben eines entsprechenden Windparks erbracht hat.<br /> Demgegen&uuml;ber liegen keine sofort abzugsf&auml;higen Betriebsausgaben vor. Es ist nicht ersichtlich, dass das Konzept lediglich Beratungsleistungen zu rechtlichen oder steuerlichen Teilbereichen des konkret beabsichtigten Vorhabens enthalten w&uuml;rde. Indes ist das Konzept bereits im Vorfeld der Projekt&uuml;bernahme entwickelt worden. Anschaffungs(neben)kosten f&uuml;r die Windkraftanlagen liegen nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht vor, weil die Kl&auml;gerin die Aufwendungen nicht getragen hat, um die Windkraftr&auml;der zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand versetzen zu k&ouml;nnen.<br /> cc) Die betriebsgew&ouml;hnliche Nutzungsdauer nimmt der Senat entsprechend der Konzeptionierung des Windparks mit 20 Jahren an. Der Abschreibungsbetrag betr&auml;gt f&uuml;r das Streitjahr 478 DM (114.842 DM x 5 v.H. x 1/12).<br /> 4. Insgesamt ist f&uuml;r den Windpark AfA von 1.301.709 DM (bisher 1.016.502 DM) zu gew&auml;hren und der Gewinn der Kl&auml;gerin um 285.207 DM vermindert anzusetzen. Nachdem in einem weiteren Gerichtsverfahren (5 K 148/06) gekl&auml;rt worden ist, dass der Kl&auml;gerin f&uuml;r das Streitjahr weitere Vorsteuerbetr&auml;ge von 12.800 DM zu erstatten sind, ist der Gewinn zwischen den Beteiligten unstreitig f&uuml;r das Streitjahr insoweit um 12.800 DM zu erh&ouml;hen. Insgesamt ergibt sich eine Minderung des Gewinns um 272.407 DM.</p><p>Die Revision war gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/FGO/115.html" target="_blank">§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO</a> zuzulassen.</p><p>Nieders&auml;chsisches Finanzgericht, Urteile vom 16. September 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 K 495/05" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05">2 K 495/05</a> und 2 K 496/05</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/abschreibung-von-windkraftanlagen-und-damit-in-zusammenhang-stehender-wirtschaftsgueter/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Monopolkommission: Keine CO2-Reduktion durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/monopolkommission-keine-co2-reduktion-durch-das-erneuerbare-energien-gesetz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/monopolkommission-keine-co2-reduktion-durch-das-erneuerbare-energien-gesetz#comments</comments> <pubDate>Fri, 30 Oct 2009 17:10:15 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[CO2]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4299</guid> <description><![CDATA[Die Monopolkommission erstatte ein Gutachten (BT-Drs. 16/14060) unter dem Titel ”Strom und Gas 2009 – Energiem&#228;rkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb“ und kommt zu dem Ergebnis, da&#223; die Gesetze zur F&#246;rderung erneuerbarer Energien und zur F&#246;rderung der Kraft-W&#228;rme-Kopplung nicht geeignet seien, die in sie gesetzten Erwartungen zu erf&#252;llen. In ihrem Gutachten vertritt die Monopolkommission [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Monopolkommission erstatte ein Gutachten (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/140/1614060.pdf">BT-Drs. 16/14060</a>) unter dem Titel ”Strom und Gas 2009 – Energiem&auml;rkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb“ und kommt zu dem Ergebnis, da&szlig; die Gesetze zur F&ouml;rderung erneuerbarer Energien und zur F&ouml;rderung der Kraft-W&auml;rme-Kopplung nicht geeignet seien, die in sie gesetzten Erwartungen zu erf&uuml;llen. In ihrem Gutachten vertritt die Monopolkommission die Auffassung, dass sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-W&auml;rme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vor dem Hintergrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur Senkung des Aussto&szlig;es von Kohlendioxid in Europa leisten w&uuml;rden. Kurzfristig werde nur die Produktion von Strom in Deutschland verteuert.<span id="more-4299"></span></p><p>Zur Begr&uuml;ndung schreibt die Monopolkommission, dass die EU-Kommission es den Emittenten &uuml;berlasse, an welcher Stelle und mit welcher Technologie sie den Aussto&szlig; von Kohlendioxid verringern wollen. Wenn nun der Betreiber eines Kohlekraftwerks seine Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ersetze, so k&ouml;nne er seine Kohlendioxid-Zertifikate anschlie&szlig;end an einen Nutzer in der EU verkaufen. Der k&ouml;nne an anderer Stelle ”f&uuml;r wieder genau dasselbe Ma&szlig; an CO2-Aussto&szlig; sorgen wie einst das inzwischen gedrosselte oder abgeschaltete Kohlekraftwerk. Die Emission entf&auml;llt nicht, sie wird nur verlagert“, schreiben die Gutachter.</p><p>EEG und KWKG w&uuml;rden auch nicht umweltfreundliche Energien per se f&ouml;rdern, sondern sich auf einen vergleichsweise engen Ausschnitt der m&ouml;glichen Verfahren zur Vermeidung von Emissionen konzentrieren. Daher sei auch das Argument, durch die Gesetze w&uuml;rden Zukunftstechnologien gef&ouml;rdert, mit denen sich k&uuml;nftig bedeutende M&auml;rkte erschlie&szlig;en lie&szlig;en, nicht zutreffend, hei&szlig;t es in dem Gutachten. Es sei n&auml;mlich nicht gesagt, dass sich an anderer Stelle au&szlig;erhalb des EEG kosteng&uuml;nstiger Emissionen einsparen lie&szlig;en. ”Die Entwicklung solcher Technologien wird nun aber durch das EEG und das KWKG mit zus&auml;tzlichen Opportunit&auml;tskosten belastet und im Grenzfall sogar verhindert“, hei&szlig;t es. EEG und KWKG w&uuml;rden die F&ouml;rderung von Zukunftstechnologien dadurch verhindern, dass sich ihr Ausschnitt der f&ouml;rderungsw&uuml;rdigen Technologien auf heute bereits bekannte Verfahren zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen beschr&auml;nke. ”Hierdurch werden die M&ouml;glichkeiten heute noch unentdeckter Probleml&ouml;sungen systematisch untersch&auml;tzt“, hei&szlig;t es in dem Gutachten. Die Grundlagenforschung zur Entdeckung neuer Probleml&ouml;sungen werde de facto zur&uuml;ckgefahren, weil die beiden Gesetze den Focus auf bereits bekannte Verfahren lenken w&uuml;rden ”anstatt neue, kosteng&uuml;nstigere M&ouml;glichkeiten aufzuzeigen“.</p><p>Die Kommission sieht den Spielraum der Politik zur Erreichung weiterer Klimaziele schwinden, da die Ineffizienzen aus dem EEG und dem KWKG die Volkswirtschaft belasten w&uuml;rden. H&ouml;heren Klimazielen k&ouml;nne die Regierung in Verhandlungen jedoch nur dann zustimmen, wenn diese Klimaziele das Wachstum der eigenen Volkswirtschaft nicht unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig gef&auml;hrden w&uuml;rden. ”Je kosteneffizienter daher die bereits bestehende Klimapolitik ist, desto gr&ouml;&szlig;er wird der Spielraum f&uuml;r weitere Fortschritte beim Klimaschutz“, schreibt die Kommission. In der Unterrichtung werden die Kosten f&uuml;r die Verbraucher durch Abnahmegarantie und Verg&uuml;tung des EEG im Jahr 2008 unter Bezugnahme auf Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft mit 4,9 Milliarden Euro angegeben. Die Zusatzkosten aus dem KWKG sollen sich nach diesen Angaben auf 600 Millionen Euro summieren.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/monopolkommission-keine-co2-reduktion-durch-das-erneuerbare-energien-gesetz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Mehr Effizienz beim Biomasseeinsatz</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/mehr-effizienz-beim-biomasseeinsatz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/mehr-effizienz-beim-biomasseeinsatz#comments</comments> <pubDate>Fri, 16 Oct 2009 17:45:46 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[Biokraftstoff]]></category> <category><![CDATA[Biomasse]]></category> <category><![CDATA[Kraftstoff]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4233</guid> <description><![CDATA[Die Bundesregierung will mit einem Aktionsplan ein Gesamtkonzept erstellen, mit dem der Biomasseanteil und die Effizienz des Biomasseeinsatzes bei der Rohstoffversorgung in Deutschland deutlich und anhaltend gesteigert werden soll, wie aus der BT-Drs. 16/14061 hervorgeht. Mit dem Aktionsplan, der laut der ver&#246;ffentlichten Unterrichtung den Nationalen Biomasseaktionsplan erg&#228;nzt, solle die ”international f&#252;hrende Rolle Deutschlands bei der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung will mit einem Aktionsplan ein Gesamtkonzept erstellen, mit dem der Biomasseanteil und die Effizienz des Biomasseeinsatzes bei der Rohstoffversorgung in Deutschland deutlich und anhaltend gesteigert werden soll, wie aus der BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/140/1614061.pdf">16/14061</a> hervorgeht. Mit dem Aktionsplan, der laut der ver&ouml;ffentlichten Unterrichtung den Nationalen Biomasseaktionsplan erg&auml;nzt, solle die ”international f&uuml;hrende Rolle Deutschlands bei der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ gesichert und ausgebaut werden. Hohe Wachstumsraten seien, so die Bundesregierung, insbesondere bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Substitut fossiler Rohstoffe in der chemischen Industrie, als Rohstoff f&uuml;r die Produktion biobasierter Werkstoffe und im Bereich Phytopharmaka zu erwarten. Die Wachstumsgeschwindigkeit h&auml;nge insbesondere von der Technologieentwicklung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei sei die Entwicklung des Roh&ouml;lpreises von hoher Bedeutung. Der Aktionsplan zeige, dass die Steigerung nachwachsender Rohstoffe nicht mit einer oder wenigen Ma&szlig;nahmen erreicht werden k&ouml;nne. Vielmehr bed&uuml;rfe es aufgrund der Vielf&auml;ltigkeit der Rohstoffe, Verfahren und Produkte eines B&uuml;ndels von Ma&szlig;nahmen.<span id="more-4233"></span></p><div><p>Dazu geh&ouml;re unter anderem die Reduzierung von Nutzungs- und Fl&auml;chenkonkurrenzen sowie die Schaffung internationaler Nachhaltigkeitsstandards. Weiterhin m&uuml;ssten aktuell vorhanden L&uuml;cken in der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung geschlossen werden. Laut Unterrichtung soll die Umsetzung der Ma&szlig;nahmen des Aktionsplans nach Ablauf von zwei Jahren &uuml;berpr&uuml;ft werden.</p></div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/mehr-effizienz-beim-biomasseeinsatz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Minified using disk
Page Caching using disk (enhanced) (user agent is rejected)
Database Caching 9/21 queries in 0.006 seconds using disk

Served from: www.raschlosser.com @ 2010-07-30 07:59:29 -->