<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Tierschutz</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9938</generator> <item><title>Nicht nachgewiesene Sachkunde + unzureichende Haltungsbedingungen = Zuchtverbot</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Jul 2010 17:08:00 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Hobby]]></category> <category><![CDATA[Zucht]]></category> <category><![CDATA[Zuchtverbot]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4954</guid> <description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Mainz hat im Rahmen eines Eilverfahrens einen Bescheid der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde best&#228;tigt, mit dem dem Antragsteller, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsm&#228;&#223;ige Zucht von Katzen und der Handel mit ihnen untersagt wurde. Der Antragsteller, der sich gegen die Anordnung des Sofortvollzuges gewandt hatte, h&#228;lt in [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat im Rahmen eines Eilverfahrens einen Bescheid der zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde best&auml;tigt, mit dem dem Antragsteller, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen  betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsm&auml;&szlig;ige Zucht von Katzen und  der Handel mit ihnen untersagt wurde.<span id="more-4954"></span></p><p>Der Antragsteller, der sich gegen die Anordnung des Sofortvollzuges gewandt hatte, h&auml;lt in seinem Wohnhaus zu Zuchtzwecken zwei  weibliche Bengal-Katzen und drei Kater. Au&szlig;erdem hat er neun Jungkatzen.  Soweit Tiere getrennt werden sollen, werden sie in verschiedenen  Zimmern untergebracht. In der Vergangenheit kam es unter den Katzenbabys  geh&auml;uft zu Todesf&auml;llen, deren Ursachen nicht gekl&auml;rt sind.</p><p>Die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde untersagte dem Mann unter Anordnung des  Sofortvollzuges die Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen, weil er  die nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis f&uuml;r eine  gewerbsm&auml;&szlig;ige Zucht nicht habe und die ihm wegen seiner nicht  nachgewiesenen Sachkunde und der unzureichenden Haltungsbedingungen auch  nicht erteilt werden k&ouml;nne.</p><p>Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung  des Sofortvollzugs der Untersagungsverf&uuml;gung. Er z&uuml;chte nur hobbym&auml;&szlig;ig  und nicht gewerbsm&auml;&szlig;ig, da er keine Einnahmen aus der Zucht erziele. Er  sei auch sachkundig, zumal er seit fr&uuml;hester Kindheit S&auml;ugetiere z&uuml;chte.</p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Antrag  abgelehnt, weil die Untersagungsverf&uuml;gung rechtens sei. F&uuml;r die  Gewerbsm&auml;&szlig;igkeit der Zucht reiche es aus, dass der Antragsteller f&uuml;nf  fortpflanzungsf&auml;hige Katzen halte und jedenfalls die Absicht habe,  Gewinn zu erzielen; immerhin biete er derzeit im Internet 12 Katzen zum  Preis von 13.800,00 € zum Kauf an. Seine Zucht sei auch nicht  genehmigungsf&auml;hig. Dass ihm die notwendige Sachkunde fehle, zeigten die  au&szlig;ergew&ouml;hnlich h&auml;ufigen Todesf&auml;lle, die aus tiermedizinischer Sicht  kranken und f&uuml;r die Zucht nicht geeigneten Elterntiere und seine  laienhaften Therapieversuche.  Die Haltungsbedingungen seien  unzureichend, weil die Trennung kranker und gesunder Tiere durch ihre  blo&szlig;e Unterbringung in verschiedenen Wohnr&auml;umen nicht ausreiche.</p><p>Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 23.06.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 L 712/10" target="_blank" title="VG Mainz, 23.06.2010 - 1 L 712/10">1 L 712/10</a>.MZ</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Rund um den Hund &#8211; die Gesetze und Verordnungen</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen#comments</comments> <pubDate>Fri, 23 Apr 2010 20:23:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Hunderecht]]></category> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Hund]]></category> <category><![CDATA[Hundesteuer]]></category> <category><![CDATA[Kampfhund]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4927</guid> <description><![CDATA[Das Dickicht der gesetzlichen Regelungen ist schwer zu durchschauen. Wir haben f&#252;r das Gebiet des Hunderechts hier eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen &#8220;Rund um den Hund&#8221; zusammengestellt.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Dickicht der gesetzlichen Regelungen ist schwer zu durchschauen.</p><p>Wir haben f&uuml;r das Gebiet des Hunderechts <a href="http://www.raschlosser.de/ra/informationen/themen-sites/rund-um-den-hund/vorschriften.php">hier</a> eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen &#8220;Rund um den Hund&#8221; zusammengestellt.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kennzeichnungsvorgaben f&#252;r Pferde</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 21:41:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pferde]]></category> <category><![CDATA[tier]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4909</guid> <description><![CDATA[Die nieders&#228;chsische Landesregierung hat darauf hingewiesen, da&#223; neue Kennzeichnungsvorgaben f&#252;r Pferde gelten. Nach der EG-Verordnung 504/2008 m&#252;ssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Auf Grund des internationalen Tierverkehrs w&#228;chst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden st&#228;ndig, betont Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die nieders&auml;chsische Landesregierung hat darauf hingewiesen, da&szlig; neue Kennzeichnungsvorgaben f&uuml;r Pferde gelten.<span id="more-4909"></span></p><p>Nach der EG-Verordnung 504/2008 m&uuml;ssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.<br /> Auf Grund des internationalen Tierverkehrs w&auml;chst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden st&auml;ndig, betont Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Gef&auml;hrliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infekti&ouml;se An&auml;mie k&ouml;nnen schnell eingeschleppt und verbreitet werden. F&uuml;r Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen existieren schon lange Kennzeichnungs- und Registrierungssysteme, die sich in der Tierseuchenbek&auml;mpfung bew&auml;hrt haben.<br /> Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, brauchen nicht zus&auml;tzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierf&uuml;r auszustellen. Die Vorgaben gelten f&uuml;r alle Equiden: also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.<br /> Verantwortlich f&uuml;r die Kennzeichnung und die Ausstellung des Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.<br /> F&uuml;r Pferde, die in Zuchtverb&auml;nden oder Sportverb&auml;nden organisiert sind, &uuml;bernehmen die Verb&auml;nde die Organisation und Durchf&uuml;hrung der Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Equiden&auml;sse und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.<br /> Die Pferdehalter k&ouml;nnen sich hier an ihre Verb&auml;nde wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.<br /> Halter von nicht organisierten Pferden in Niedersachsen bekommmen Tranponder und Antragsformulare f&uuml;r den Equidenpass von vit -Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. -, der beauftragten Stelle des Landes Niedersachsen, auf Antrag zugeteilt.<br /> Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese best&auml;tigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch vit.<br /> Der Equidenpass enth&auml;lt neben den Informationen zur Identifizierung des Pferdes Angaben zum Besitzer des Pferdes. Diese sind stets aktuell zu halten und in der zentralen Datenbank zu erfassen. Hierf&uuml;r sind die Stellen zust&auml;ndig, die den Equidenpass ausgestellt haben. Ein Wechsel des Besitzers ist durch den Tierhalter also der entsprechenden Stelle zu melden.<br /> In Niedersachsen werden die Kosten f&uuml;r die Transponder durch die Tierseuchenkasse &uuml;bernommen, sofern der Tierhalter seiner Melde- und Beitragspflicht bei der nieders&auml;chsischen Tierseuchenkasse nachgekommen ist. Die Kosten f&uuml;r den Equidenpass haben die Tierhalter zu tragen.<br /> Der Minister lobt ausdr&uuml;cklich die gute Zusammenarbeit der Nieders&auml;chsischen Verb&auml;nde, des vit, der nieders&auml;chsischen Tierseuchenkasse und dem Ministerium, nur so war es m&ouml;glich rechtzeitig zur diesj&auml;hrigen Abfohlsaison einsteigen zu k&ouml;nnen. In diesem Tagen versendet vit ein ausf&uuml;hrliches Informationsschreiben an alle registrierten Pferdehalter, Tier&auml;rzte und Pferdeh&auml;ndler in Niedersachsen. Sofern ein Pferdehalter das Schreiben nicht bekommen hat, kann es daran liegen, dass er nicht als Pferdehalter bei der Veterin&auml;rbeh&ouml;rde registriert ist. Der Pferdehalter sollte sich umgehend mit seinem zust&auml;ndigen Veterin&auml;ramt in Verbindung setzten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Wattenmeer und Hunde = Anleinpflicht</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:58:57 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Hunderecht]]></category> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[anleinen]]></category> <category><![CDATA[Brutzeiten]]></category> <category><![CDATA[Hund]]></category> <category><![CDATA[Wattenmeer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4896</guid> <description><![CDATA[Zu Recht weist der Nationalpark Nds. Wattenmeer aktuell auf seiner website auf folgendes hin: &#8220;Wildlebende V&#246;gel betrachten Hunde instinktiv als Feinde&#8221;, erkl&#228;rt Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernatsleiter f&#252;r Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. &#8220;Wiederholte Fluchtreaktionen k&#246;nnen den Erfolg des Brutgesch&#228;ftes und damit den Erhalt seltener Vogelarten erheblich beeintr&#228;chtigen.&#8221; Dabei merken die meisten Spazierg&#228;nger nicht, welchem Stress Vogeleltern ausgesetzt [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zu Recht weist der <a href="http://www.nationalpark-wattenmeer.niedersachsen.de/">Nationalpark Nds. Wattenmeer</a> <a href="http://www.nationalpark-wattenmeer.niedersachsen.de/master.jsp?C=62688449&amp;I=5912119&amp;L=20">aktuell</a> auf seiner website auf folgendes hin:<span id="more-4896"></span></p><p>&#8220;Wildlebende V&ouml;gel betrachten Hunde instinktiv als Feinde&#8221;, erkl&auml;rt Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernatsleiter f&uuml;r Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. &#8220;Wiederholte Fluchtreaktionen k&ouml;nnen den Erfolg des Brutgesch&auml;ftes und damit den Erhalt seltener Vogelarten erheblich beeintr&auml;chtigen.&#8221; Dabei merken die meisten Spazierg&auml;nger nicht, welchem Stress Vogeleltern ausgesetzt sind. Gerade kleine bodenbr&uuml;tende V&ouml;gel sind durch ihr Gefieder gut getarnt, entfernen sich bei Gefahr heimlich vom Nest, ducken sich weg &#8211; so lange sind Eier oder K&uuml;ken ungesch&uuml;tzt vor K&auml;lte bzw. Hitze und Fressfeinden und der Nachwuchs kann nicht gef&uuml;ttert werden. Zum Schutz der wildlebenden Tiere gilt neben der Anleinpflicht im Nationalpark auch das Wegegebot: In der am strengsten gesch&uuml;tzten Ruhezone ganzj&auml;hrig, w&auml;hrend der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli [hierauf hatten wir bereits <a href="http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/anleinen-wahrend-der-setz-und-brutzeiten">hier</a> hingewiesen] auch in den gekennzeichneten Gebieten der Zwischenzone. Roll-Leinen sollten entsprechend kurz gehalten werden. In der Erholungszone und dem Siedlungsbereich au&szlig;erhalb des Nationalparks bestimmen die Gemeinden, wo der Hund mitkommen darf und ob und wann er angeleint werden muss. Dazu geh&ouml;ren nat&uuml;rlich auch Angebote wie Hundestr&auml;nde oder -wiesen, auf denen die Vierbeiner frei herumtollen d&uuml;rfen. Verst&ouml;&szlig;e gegen die Anleinpflicht werden von den Ordnungskr&auml;ften vor Ort nicht toleriert und entsprechend geahndet. &#8220;In der Regel lieben Hundebesitzer auch andere Tiere und verhalten sich verantwortungsvoll&#8221;, so die Erfahrung von Meyer-Vosgerau. Doch bereits wenige &#8220;schwarze Schafe&#8221; k&ouml;nnen gravierende St&ouml;rungen anrichten. Deshalb appelliert die Nationalparkverwaltung an alle Hunde- und Naturfreunde, sich auch gegenseitig zu informieren und auf die geltenden Regelungen aufmerksam zu machen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Sch&#228;chten &#8211; der Bundesrat will strengere Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung#comments</comments> <pubDate>Mon, 22 Feb 2010 20:17:46 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Schächten]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4704</guid> <description><![CDATA[Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum bet&#228;ubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Sch&#228;chten, versch&#228;rft (BR-Drs .901/09). Zuk&#252;nftig darf nach dem Vorschlag der L&#228;nder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegen&#252;ber der Beh&#246;rde Beweise erbringt, dass das Sch&#228;chten aus religi&#246;sen Gr&#252;nden zwingend erforderlich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum bet&auml;ubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Sch&auml;chten, versch&auml;rft (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0901-1000/901-09_28neu_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/901-09(neu).pdf">BR-Drs .901/09</a>). Zuk&uuml;nftig darf nach dem Vorschlag der L&auml;nder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegen&uuml;ber der Beh&ouml;rde Beweise erbringt, dass das Sch&auml;chten aus religi&ouml;sen Gr&uuml;nden zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zus&auml;tzlichen Schmerzen auftreten werden.<span id="more-4704"></span></p><p>Damit reagiert der Bundesrat auf die ver&auml;nderte Verfassungssituation seit dem &#8220;Sch&auml;cht-Urteil&#8221; des Bundesverfassungsgerichts und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzte Rechtsg&uuml;ter gegen&uuml;ber, zwischen denen durch &Auml;nderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen ist, hei&szlig;t es in der Entwurfsbegr&uuml;ndung.</p><p>Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sieht der Beschluss vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens auch Landesrecht nicht abweichen darf.</p><p>Der Gesetzentwurf wird zun&auml;chst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor.</p><p>Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuit&auml;t unterfallen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Qualz&#252;chtung ganz genau betrachtet</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/qualzuechtung-ganz-genau-betrachtet</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/qualzuechtung-ganz-genau-betrachtet#comments</comments> <pubDate>Sat, 16 Jan 2010 18:57:21 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Ente]]></category> <category><![CDATA[Haubenente]]></category> <category><![CDATA[Zuchtverbot]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4620</guid> <description><![CDATA[Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, da&#223; es sich bei der Zucht von Enten mit Federhauben (Haubenenten) um eine verbotene Qualz&#252;chtung handele und hatte damit ein entsprechendes Zuchtverbot best&#228;tigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nunmehr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zur&#252;ckverwiesen. Dies aus folgendem Grunde: Einem Hobbytierz&#252;chter wurde von der Tierschutzbeh&#246;rde [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, da&szlig; es sich bei der Zucht von Enten mit Federhauben (Haubenenten) um eine verbotene Qualz&uuml;chtung handele und hatte damit ein entsprechendes Zuchtverbot best&auml;tigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nunmehr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zur&uuml;ckverwiesen.<span id="more-4620"></span></p><p>Dies aus folgendem Grunde: Einem Hobbytierz&uuml;chter wurde von der Tierschutzbeh&ouml;rde verboten, Haubenenten zu z&uuml;chten, weil dabei h&auml;ufig schwere Missbildungen auftr&auml;ten. Die dagegen erhobene Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Berufungsurteil angenommen, die Zucht sei gem&auml;&szlig; § 11b Tierschutzgesetz (TierSchG) verboten. Es sei damit zu rechnen, dass bei der Nachzucht erblich bedingt &#8211; f&uuml;r die Tiere mit Leiden verbundene &#8211; Gehirnsch&auml;den auftr&auml;ten. Die naheliegende M&ouml;glichkeit, dass es zu derartigen Sch&auml;den komme, gen&uuml;ge f&uuml;r das Verbot der Zucht.</p><p>Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. <a href="http://dejure.org/gesetze/TierSchG/11b.html" target="_blank">§ 11b TierSchG</a> erlaube ein Zuchtverbot nur, wenn mit derartigen erblich bedingten Sch&auml;den &#8220;gerechnet werden muss&#8221;. Dies sei der Fall, wenn es nach dem Stand der Wissenschaft &uuml;berwiegend wahrscheinlich sei, dass solche Sch&auml;den signifikant h&auml;ufiger auftr&auml;ten, als zuf&auml;llig zu erwarten w&auml;re. Dies habe das Tatsachengericht, also der Verwaltungsgerichtshof, noch zu pr&uuml;fen. Deshalb hat das Bundesverwaltungs-gericht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache an diesen zur&uuml;ckverwiesen.</p><p>Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 C 4.09" target="_blank" title="BVerwG, 17.12.2009 - 7 C 4.09">7 C 4.09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/qualzuechtung-ganz-genau-betrachtet/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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