Schächten – der Bundesrat will strengere Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung
Erstellt von RA Schlosser am 22. Februar 2010
Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft (BR-Drs .901/09). Zukünftig darf nach dem Vorschlag der Länder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten werden. Weiterlesen »
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