<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Verwaltungsrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/verwaltungsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=8701</generator> <item><title>Nicht nachgewiesene Sachkunde + unzureichende Haltungsbedingungen = Zuchtverbot</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Jul 2010 17:08:00 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Hobby]]></category> <category><![CDATA[Zucht]]></category> <category><![CDATA[Zuchtverbot]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4954</guid> <description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Mainz hat im Rahmen eines Eilverfahrens einen Bescheid der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde best&#228;tigt, mit dem dem Antragsteller, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsm&#228;&#223;ige Zucht von Katzen und der Handel mit ihnen untersagt wurde. Der Antragsteller, der sich gegen die Anordnung des Sofortvollzuges gewandt hatte, h&#228;lt in [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat im Rahmen eines Eilverfahrens einen Bescheid der zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde best&auml;tigt, mit dem dem Antragsteller, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen  betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsm&auml;&szlig;ige Zucht von Katzen und  der Handel mit ihnen untersagt wurde.<span id="more-4954"></span></p><p>Der Antragsteller, der sich gegen die Anordnung des Sofortvollzuges gewandt hatte, h&auml;lt in seinem Wohnhaus zu Zuchtzwecken zwei  weibliche Bengal-Katzen und drei Kater. Au&szlig;erdem hat er neun Jungkatzen.  Soweit Tiere getrennt werden sollen, werden sie in verschiedenen  Zimmern untergebracht. In der Vergangenheit kam es unter den Katzenbabys  geh&auml;uft zu Todesf&auml;llen, deren Ursachen nicht gekl&auml;rt sind.</p><p>Die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde untersagte dem Mann unter Anordnung des  Sofortvollzuges die Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen, weil er  die nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis f&uuml;r eine  gewerbsm&auml;&szlig;ige Zucht nicht habe und die ihm wegen seiner nicht  nachgewiesenen Sachkunde und der unzureichenden Haltungsbedingungen auch  nicht erteilt werden k&ouml;nne.</p><p>Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung  des Sofortvollzugs der Untersagungsverf&uuml;gung. Er z&uuml;chte nur hobbym&auml;&szlig;ig  und nicht gewerbsm&auml;&szlig;ig, da er keine Einnahmen aus der Zucht erziele. Er  sei auch sachkundig, zumal er seit fr&uuml;hester Kindheit S&auml;ugetiere z&uuml;chte.</p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Antrag  abgelehnt, weil die Untersagungsverf&uuml;gung rechtens sei. F&uuml;r die  Gewerbsm&auml;&szlig;igkeit der Zucht reiche es aus, dass der Antragsteller f&uuml;nf  fortpflanzungsf&auml;hige Katzen halte und jedenfalls die Absicht habe,  Gewinn zu erzielen; immerhin biete er derzeit im Internet 12 Katzen zum  Preis von 13.800,00 € zum Kauf an. Seine Zucht sei auch nicht  genehmigungsf&auml;hig. Dass ihm die notwendige Sachkunde fehle, zeigten die  au&szlig;ergew&ouml;hnlich h&auml;ufigen Todesf&auml;lle, die aus tiermedizinischer Sicht  kranken und f&uuml;r die Zucht nicht geeigneten Elterntiere und seine  laienhaften Therapieversuche.  Die Haltungsbedingungen seien  unzureichend, weil die Trennung kranker und gesunder Tiere durch ihre  blo&szlig;e Unterbringung in verschiedenen Wohnr&auml;umen nicht ausreiche.</p><p>Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 23.06.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 L 712/10" target="_blank" title="VG Mainz, 23.06.2010 - 1 L 712/10">1 L 712/10</a>.MZ</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/nicht-nachgewiesene-sachkunde-unzureichende-haltungsbedingungen-zuchtverbot/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Rund um den Hund &#8211; die Gesetze und Verordnungen</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen#comments</comments> <pubDate>Fri, 23 Apr 2010 20:23:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Hunderecht]]></category> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Hund]]></category> <category><![CDATA[Hundesteuer]]></category> <category><![CDATA[Kampfhund]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4927</guid> <description><![CDATA[Das Dickicht der gesetzlichen Regelungen ist schwer zu durchschauen. Wir haben f&#252;r das Gebiet des Hunderechts hier eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen &#8220;Rund um den Hund&#8221; zusammengestellt.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Dickicht der gesetzlichen Regelungen ist schwer zu durchschauen.</p><p>Wir haben f&uuml;r das Gebiet des Hunderechts <a href="http://www.raschlosser.de/ra/informationen/themen-sites/rund-um-den-hund/vorschriften.php">hier</a> eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen &#8220;Rund um den Hund&#8221; zusammengestellt.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/rund-um-den-hund-die-gesetze-und-verordnungen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kennzeichnungsvorgaben f&#252;r Pferde</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 21:41:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pferde]]></category> <category><![CDATA[tier]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4909</guid> <description><![CDATA[Die nieders&#228;chsische Landesregierung hat darauf hingewiesen, da&#223; neue Kennzeichnungsvorgaben f&#252;r Pferde gelten. Nach der EG-Verordnung 504/2008 m&#252;ssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Auf Grund des internationalen Tierverkehrs w&#228;chst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden st&#228;ndig, betont Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die nieders&auml;chsische Landesregierung hat darauf hingewiesen, da&szlig; neue Kennzeichnungsvorgaben f&uuml;r Pferde gelten.<span id="more-4909"></span></p><p>Nach der EG-Verordnung 504/2008 m&uuml;ssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.<br /> Auf Grund des internationalen Tierverkehrs w&auml;chst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden st&auml;ndig, betont Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Gef&auml;hrliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infekti&ouml;se An&auml;mie k&ouml;nnen schnell eingeschleppt und verbreitet werden. F&uuml;r Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen existieren schon lange Kennzeichnungs- und Registrierungssysteme, die sich in der Tierseuchenbek&auml;mpfung bew&auml;hrt haben.<br /> Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, brauchen nicht zus&auml;tzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierf&uuml;r auszustellen. Die Vorgaben gelten f&uuml;r alle Equiden: also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.<br /> Verantwortlich f&uuml;r die Kennzeichnung und die Ausstellung des Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.<br /> F&uuml;r Pferde, die in Zuchtverb&auml;nden oder Sportverb&auml;nden organisiert sind, &uuml;bernehmen die Verb&auml;nde die Organisation und Durchf&uuml;hrung der Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Equiden&auml;sse und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.<br /> Die Pferdehalter k&ouml;nnen sich hier an ihre Verb&auml;nde wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.<br /> Halter von nicht organisierten Pferden in Niedersachsen bekommmen Tranponder und Antragsformulare f&uuml;r den Equidenpass von vit -Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. -, der beauftragten Stelle des Landes Niedersachsen, auf Antrag zugeteilt.<br /> Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese best&auml;tigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch vit.<br /> Der Equidenpass enth&auml;lt neben den Informationen zur Identifizierung des Pferdes Angaben zum Besitzer des Pferdes. Diese sind stets aktuell zu halten und in der zentralen Datenbank zu erfassen. Hierf&uuml;r sind die Stellen zust&auml;ndig, die den Equidenpass ausgestellt haben. Ein Wechsel des Besitzers ist durch den Tierhalter also der entsprechenden Stelle zu melden.<br /> In Niedersachsen werden die Kosten f&uuml;r die Transponder durch die Tierseuchenkasse &uuml;bernommen, sofern der Tierhalter seiner Melde- und Beitragspflicht bei der nieders&auml;chsischen Tierseuchenkasse nachgekommen ist. Die Kosten f&uuml;r den Equidenpass haben die Tierhalter zu tragen.<br /> Der Minister lobt ausdr&uuml;cklich die gute Zusammenarbeit der Nieders&auml;chsischen Verb&auml;nde, des vit, der nieders&auml;chsischen Tierseuchenkasse und dem Ministerium, nur so war es m&ouml;glich rechtzeitig zur diesj&auml;hrigen Abfohlsaison einsteigen zu k&ouml;nnen. In diesem Tagen versendet vit ein ausf&uuml;hrliches Informationsschreiben an alle registrierten Pferdehalter, Tier&auml;rzte und Pferdeh&auml;ndler in Niedersachsen. Sofern ein Pferdehalter das Schreiben nicht bekommen hat, kann es daran liegen, dass er nicht als Pferdehalter bei der Veterin&auml;rbeh&ouml;rde registriert ist. Der Pferdehalter sollte sich umgehend mit seinem zust&auml;ndigen Veterin&auml;ramt in Verbindung setzten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/kennzeichnungsvorgaben-fuer-pferde/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Wattenmeer und Hunde = Anleinpflicht</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:58:57 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Hunderecht]]></category> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[anleinen]]></category> <category><![CDATA[Brutzeiten]]></category> <category><![CDATA[Hund]]></category> <category><![CDATA[Wattenmeer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4896</guid> <description><![CDATA[Zu Recht weist der Nationalpark Nds. Wattenmeer aktuell auf seiner website auf folgendes hin: &#8220;Wildlebende V&#246;gel betrachten Hunde instinktiv als Feinde&#8221;, erkl&#228;rt Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernatsleiter f&#252;r Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. &#8220;Wiederholte Fluchtreaktionen k&#246;nnen den Erfolg des Brutgesch&#228;ftes und damit den Erhalt seltener Vogelarten erheblich beeintr&#228;chtigen.&#8221; Dabei merken die meisten Spazierg&#228;nger nicht, welchem Stress Vogeleltern ausgesetzt [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zu Recht weist der <a href="http://www.nationalpark-wattenmeer.niedersachsen.de/">Nationalpark Nds. Wattenmeer</a> <a href="http://www.nationalpark-wattenmeer.niedersachsen.de/master.jsp?C=62688449&amp;I=5912119&amp;L=20">aktuell</a> auf seiner website auf folgendes hin:<span id="more-4896"></span></p><p>&#8220;Wildlebende V&ouml;gel betrachten Hunde instinktiv als Feinde&#8221;, erkl&auml;rt Arndt Meyer-Vosgerau, Dezernatsleiter f&uuml;r Naturschutz bei der Nationalparkverwaltung. &#8220;Wiederholte Fluchtreaktionen k&ouml;nnen den Erfolg des Brutgesch&auml;ftes und damit den Erhalt seltener Vogelarten erheblich beeintr&auml;chtigen.&#8221; Dabei merken die meisten Spazierg&auml;nger nicht, welchem Stress Vogeleltern ausgesetzt sind. Gerade kleine bodenbr&uuml;tende V&ouml;gel sind durch ihr Gefieder gut getarnt, entfernen sich bei Gefahr heimlich vom Nest, ducken sich weg &#8211; so lange sind Eier oder K&uuml;ken ungesch&uuml;tzt vor K&auml;lte bzw. Hitze und Fressfeinden und der Nachwuchs kann nicht gef&uuml;ttert werden. Zum Schutz der wildlebenden Tiere gilt neben der Anleinpflicht im Nationalpark auch das Wegegebot: In der am strengsten gesch&uuml;tzten Ruhezone ganzj&auml;hrig, w&auml;hrend der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli [hierauf hatten wir bereits <a href="http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/anleinen-wahrend-der-setz-und-brutzeiten">hier</a> hingewiesen] auch in den gekennzeichneten Gebieten der Zwischenzone. Roll-Leinen sollten entsprechend kurz gehalten werden. In der Erholungszone und dem Siedlungsbereich au&szlig;erhalb des Nationalparks bestimmen die Gemeinden, wo der Hund mitkommen darf und ob und wann er angeleint werden muss. Dazu geh&ouml;ren nat&uuml;rlich auch Angebote wie Hundestr&auml;nde oder -wiesen, auf denen die Vierbeiner frei herumtollen d&uuml;rfen. Verst&ouml;&szlig;e gegen die Anleinpflicht werden von den Ordnungskr&auml;ften vor Ort nicht toleriert und entsprechend geahndet. &#8220;In der Regel lieben Hundebesitzer auch andere Tiere und verhalten sich verantwortungsvoll&#8221;, so die Erfahrung von Meyer-Vosgerau. Doch bereits wenige &#8220;schwarze Schafe&#8221; k&ouml;nnen gravierende St&ouml;rungen anrichten. Deshalb appelliert die Nationalparkverwaltung an alle Hunde- und Naturfreunde, sich auch gegenseitig zu informieren und auf die geltenden Regelungen aufmerksam zu machen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/wattenmeer-und-hunde-anleinpflicht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Das Kind auf Mallorca hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschu&#223;</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 19:31:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausland]]></category> <category><![CDATA[Kind]]></category> <category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category> <category><![CDATA[Unterhalt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4803</guid> <description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &#252;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&#252;ber der zust&#228;ndigen deutschen Beh&#246;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&#252;hrte aus: &#8220;Die Kl&#228;ger, zwei minderj&#228;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &uuml;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&uuml;ber der zust&auml;ndigen deutschen Beh&ouml;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&uuml;hrte aus:<span id="more-4803"></span></p><p>&#8220;Die Kl&auml;ger, zwei minderj&auml;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater lebt in einem pf&auml;lzischen Landkreis. Entgegen seiner Verpflichtung zahlt er seinen Kindern keinen Unterhalt. Deshalb beantragte die Mutter f&uuml;r die Kl&auml;ger bei der beklagten Kreisverwaltung die Gew&auml;hrung eines Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die nach Ablehnung des Antrages erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht best&auml;tigte diese Entscheidung.</p><p>Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Unterhaltsvorschuss nur zu, wenn es bei einem Elternteil in Deutschland aufwachse. Diese Regelung versto&szlig;e nicht gegen das europarechtlich gew&auml;hrleistete Recht auf Freiz&uuml;gigkeit. Denn der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verh&auml;ltnissen in Deutschland. Deshalb d&uuml;rfe er davon abh&auml;ngig gemacht werden, dass der Empf&auml;nger seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Da dies bei den in Spanien wohnenden Kl&auml;gern nicht der Fall sei, h&auml;tten sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.</p><p><strong><br /> Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 10994/09" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09">7 A 10994/09</a>.OVG</strong></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Keine guten Sterne f&#252;r das Personalratsmitglied</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 22:30:54 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[0900]]></category> <category><![CDATA[Kündigung]]></category> <category><![CDATA[Personalrat]]></category> <category><![CDATA[Telefonate]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4782</guid> <description><![CDATA[oder: 0900-Nummer nicht erw&#252;nscht&#8230; Was war passiert? Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&#228;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt. Und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>oder: 0900-Nummer nicht erw&uuml;nscht&#8230;</p><p>Was war passiert?</p><p>Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert.<span id="more-4782"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&auml;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt.</p><p>Und dies aus folgenden Gr&uuml;nden:</p><p>Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. &Uuml;ber mehrere Monate verteilt f&uuml;hrte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter w&auml;hrend deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und &auml;hnlichen Diensten mit 0900 – Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Besch&auml;ftigungsbeh&ouml;rde vor.</p><p>Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung unter anderem mit dem Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschl&auml;ge und Belastungen &uuml;berfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht habe.</p><p>Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschl&auml;ge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.</p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Zustimmung zur K&uuml;ndigung ersetzt. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses nicht mehr zumutbar, so das Gericht, nachdem das Personalratsmitglied &uuml;ber einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten M&ouml;glichkeit, &ouml;ffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht habe, habe das Vertrauensverh&auml;ltnis des Arbeitsgebers zu ihm vollst&auml;ndig zerst&ouml;rt. Das Personalratsmitglied sei trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen sei, best&uuml;nden nicht.</p><p>Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02. Februar 2010 &#8211; 5 K 1390/09.MZ</p><table><tbody><tr><th scope="row"></th><td></td></tr></tbody></table> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Typisch Lehrer &#8211; oder ist der Zeckenbiss und seine Folgen tats&#228;chlich ein Dienstunfall?</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 21:42:16 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamter]]></category> <category><![CDATA[Dienstunfall]]></category> <category><![CDATA[Zekke]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4775</guid> <description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hatte dar&#252;ber zu entscheiden, ob ein Zeckenbiss und die darauf zur&#252;ckzuf&#252;hrende Borrelioseinfektion als Dienstunfall anerkannt werden kann. Voraussetzung hierf&#252;r ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden k&#246;nnen. Au&#223;erdem muss der Beamte in Aus&#252;bung seines Dienstes infiziert worden sein -  so das Bundesverwaltungsgericht. Die Kl&#228;gerin, eine Lehrerin, begleitete Grundsch&#252;ler anl&#228;sslich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hatte dar&uuml;ber zu entscheiden, ob ein Zeckenbiss und die darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hrende Borrelioseinfektion als Dienstunfall anerkannt werden kann.<span id="more-4775"></span></p><p>Voraussetzung hierf&uuml;r ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem muss der Beamte in Aus&uuml;bung seines Dienstes infiziert worden sein -  so das Bundesverwaltungsgericht.</p><p>Die Kl&auml;gerin, eine Lehrerin, begleitete Grundsch&uuml;ler anl&auml;sslich einer mehrt&auml;gigen Schulveranstaltung, die auf einem im Wald gelegenen Bauernhof stattfand. Auch w&auml;hrend der Pausen, in denen sich die Kinder in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufhielten, hatte die Kl&auml;gerin die Sch&uuml;ler zu beaufsichtigen und zu betreuen. W&auml;hrend einer solchen Pausenaufsicht wurde die Kl&auml;gerin von einer Zecke gebissen. Einige Monate sp&auml;ter wurde bei ihr eine auf einen Zeckenbiss zur&uuml;ckzuf&uuml;hrende Borrelioseinfektion festgestellt. Wegen dieser Erkrankung wurde die Kl&auml;gerin einige Tage im Krankenhaus station&auml;r behandelt.</p><p>Das Verwaltungsgericht hat der Klage auf Anerkennung des Zeckenbisses und der daraus resultierenden Erkrankung als Dienstunfall stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage dagegen mit der Begr&uuml;ndung abgewiesen, mit dem Zeckenbiss habe sich lediglich ein allgemeines Risiko verwirklicht, dem der spezifische Zusammenhang zum Dienst der Kl&auml;gerin als Lehrerin fehle.</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur&uuml;ckgewiesen. Nach den bindenden tats&auml;chlichen Feststellungen der Vorinstanzen seien das Datum und der Ort des Zeckenbisses hinreichend bestimmt. Damit seien die Anforderungen der gesetzlichen Regelung erf&uuml;llt, die sicherstellen sollen, dass &uuml;ber die Zurechnung eines Ereignisses zum dienstlichen oder pers&ouml;nlichen Bereich eines Beamten eindeutig entschieden werden k&ouml;nne. Zwar habe sich die Kl&auml;gerin zum Zeitpunkt des Bisses in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufgehalten. Diesem Umstand komme jedoch keine Bedeutung zu. Denn die Kl&auml;gerin habe die Schulkinder auch w&auml;hrend der Unterrichtspausen betreuen m&uuml;ssen. Damit habe sie sich aus dienstlichen Gr&uuml;nden im nat&uuml;rlichen Lebensraum von Zecken aufgehalten.</p><p>Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 81.08" target="_blank" title="BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08">2 C 81.08</a> -</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bald gebunden &#8211; F&#252;hrerschein entschwunden!</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden#comments</comments> <pubDate>Thu, 25 Feb 2010 20:01:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ehe]]></category> <category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category> <category><![CDATA[Führerschein]]></category> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4760</guid> <description><![CDATA[nat&#252;rlich nur des Reimes wegen, richtigerweise entschwand nat&#252;rlich die Fahrerlaubnis. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig lehrt, da&#223; man im Rahmen seines Junggesellenabschiedes (und grunds&#228;tzlich) lieber mit dem Taxi fahren sollte &#8211; egal, welche berauschenden Mittel man konsumiert. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im Rahmen eines Eilverfahrens zu entscheiden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>nat&uuml;rlich nur des Reimes wegen, richtigerweise entschwand nat&uuml;rlich die Fahrerlaubnis.</p><p>Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig lehrt, da&szlig; man im Rahmen seines Junggesellenabschiedes (und grunds&auml;tzlich) lieber mit dem Taxi fahren sollte &#8211; egal, welche berauschenden Mittel man konsumiert.<span id="more-4760"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im Rahmen eines Eilverfahrens zu entscheiden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Fahrens unter Einflu&szlig; von Bet&auml;ubungsmitteln gerechtfertigt war, wobei das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens zu dem Ergebnis kam, da&szlig; bereits die einmalige Einnahme von Bet&auml;ubungsmitteln, ohne dass es auf die &Uuml;berschreitung bestimmter Blutgrenzwerte ankomme, zur Ungeeignetheit zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen und damit zum F&uuml;hrerscheinentzug f&uuml;hre &#8211; auch unabh&auml;ngig davon, da&szlig; es sich &#8220;aus besonderem Anla&szlig;&#8221; um eine einmalige Einnahme gehandelt haben mag.<br /> Was war passiert?</p><p>Der Antragsteller des gerichtlichen Eilverfahrens war bei einer Polizeikontrolle als Fahrer eines Pkw angehalten und eine Blutprobe angeordnet worden. Die chemisch-toxikologische Untersuchung der Blutprobe ergab hinsichtlich der Einnahme von Chrystal und Cannabis (Amphetamine und Cannabinoide) einen positiven Befund. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde dem Antragsteller die Erlaubnis zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen.</p><p>Der hiergegen gerichtete Antrag auf Gew&auml;hrung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht best&auml;tigte die Auffassung der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde. Auch wenn sich der Antragsteller tats&auml;chlich fahrtauglich gef&uuml;hlt haben sollte, rechtfertige der Umstand, dass der Antragsteller Bet&auml;ubungsmittel im Sinne des  Bet&auml;ubungsmittelgesetzes eingenommen habe, f&uuml;r sich genommen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtlich unerheblich sei, dass der Antragsteller die im Rahmen des Bu&szlig;geldverfahrens geltenden Grenzwerte hinsichtlich der Bet&auml;ubungsmittelkonzentration im Blut nicht erreicht habe und dass es sich um eine einmalige Einnahme aus Anlass einer »Abschiedsfete« von seinem langj&auml;hrigen Junggesellendasein gehandelt habe.</p><p>Verwaltungsgericht Leipzig, Beschlu&szlig; vom 21. Januar 2010 &#8211; 1 L 1833/09 (rechtskr&auml;ftig)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Sch&#228;chten &#8211; der Bundesrat will strengere Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung#comments</comments> <pubDate>Mon, 22 Feb 2010 20:17:46 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Tierschutz]]></category> <category><![CDATA[Schächten]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4704</guid> <description><![CDATA[Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum bet&#228;ubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Sch&#228;chten, versch&#228;rft (BR-Drs .901/09). Zuk&#252;nftig darf nach dem Vorschlag der L&#228;nder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegen&#252;ber der Beh&#246;rde Beweise erbringt, dass das Sch&#228;chten aus religi&#246;sen Gr&#252;nden zwingend erforderlich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Am 12.02.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum bet&auml;ubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Sch&auml;chten, versch&auml;rft (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0901-1000/901-09_28neu_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/901-09(neu).pdf">BR-Drs .901/09</a>). Zuk&uuml;nftig darf nach dem Vorschlag der L&auml;nder eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegen&uuml;ber der Beh&ouml;rde Beweise erbringt, dass das Sch&auml;chten aus religi&ouml;sen Gr&uuml;nden zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zus&auml;tzlichen Schmerzen auftreten werden.<span id="more-4704"></span></p><p>Damit reagiert der Bundesrat auf die ver&auml;nderte Verfassungssituation seit dem &#8220;Sch&auml;cht-Urteil&#8221; des Bundesverfassungsgerichts und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzte Rechtsg&uuml;ter gegen&uuml;ber, zwischen denen durch &Auml;nderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen ist, hei&szlig;t es in der Entwurfsbegr&uuml;ndung.</p><p>Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sieht der Beschluss vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens auch Landesrecht nicht abweichen darf.</p><p>Der Gesetzentwurf wird zun&auml;chst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor.</p><p>Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuit&auml;t unterfallen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/tierschutz-verwaltungsrecht/schaechten-der-bundesrat-will-strengere-anforderungen-an-die-ausnahmegenehmigung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bef&#246;rderung eines Richters &#8211; zwei Jahre nur die alte Besoldung?</title><link>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/befoerderung-eines-richters-zwei-jahre-nur-die-alte-besoldung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/befoerderung-eines-richters-zwei-jahre-nur-die-alte-besoldung#comments</comments> <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 20:13:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamter]]></category> <category><![CDATA[Besoldung]]></category> <category><![CDATA[Richter]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4676</guid> <description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein Berufungsverfahren wegen der Besoldung eines Richters ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Worum geht es? Nach dem seit 1. Januar 2008 ge&#228;nderten Landesbesoldungsgesetz erhalten Beamte und Richter, welche in ein Amt ab der Besoldungsgruppe B 2 beziehungsweise R 3 bef&#246;rdert werden, f&#252;r zwei Jahre nur das Gehalt der n&#228;chstniedrigeren Besoldungsgruppe („Wartefrist”). [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein Berufungsverfahren wegen der Besoldung eines Richters ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.<span id="more-4676"></span></p><p>Worum geht es?</p><p>Nach dem seit 1. Januar 2008 ge&auml;nderten Landesbesoldungsgesetz erhalten Beamte und Richter, welche in ein Amt ab der Besoldungsgruppe B 2 beziehungsweise R 3 bef&ouml;rdert werden, f&uuml;r zwei Jahre nur das Gehalt der n&auml;chstniedrigeren Besoldungsgruppe („Wartefrist”). Dementsprechend bezieht der Kl&auml;ger, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3) zum Vizepr&auml;sidenten des Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) berufen wurde, zwei Jahre lediglich die Besoldung aus seiner bisherigen niedrigeren Besoldungsgruppe R 3. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen und die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.</p><p>Das Oberverwaltungsgericht hat das Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die von ihm verneinte Frage vorgelegt, ob die „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/33.html" target="_blank">Art. 33 Abs. 5</a> Grundgesetz in Einklang steht. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden m&uuml;ssen, ob nach einer Bef&ouml;rderung in ein h&ouml;herwertiges Amt von Verfassungs wegen sofort die h&ouml;heren Dienstbez&uuml;ge zu zahlen sind.</p><p>Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. Dezember 2009 &#8211; 10 A 10507/09.OVG</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/befoerderung-eines-richters-zwei-jahre-nur-die-alte-besoldung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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