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	<title>Schlosser Aktuell &#187; Nebenklage</title>
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	<description>Informationen aus Recht und Steuern</description>
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		<title>Schönheitsoperation ohne Anästhesist und ausgelassene Rettungschancen – versuchter Mord?</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jul 2011 05:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie wir hier bereits berichtet hatten, hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 01.03.2010 – 1 Kap Js 721/06 Ks – einen Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und auf ein vierjähriges Berufsverbot erkannt. Der Mediziner hatte an einer Patientin einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten" target="_blank">hier</a> bereits berichtet hatten, hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 01.03.2010 – 1 Kap Js 721/06 Ks – einen Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und auf ein vierjähriges Berufsverbot erkannt. Der Mediziner hatte an einer Patientin einen vierstündigen Eingriff (Schönheitsoperation im Bauchbereich, verbunden mit einer Fettabsaugung) ohne Hinzuziehung des erforderlichen Anästhesisten durchgeführt und veranlasste nach einem Herz-Kreislaufstillstand der Geschädigten erst sieben Stunden nach der erfolgten Reanimation eine Überstellung in ein <a title="Krankenhaus" href="../stichworte/krankenhaus">Krankenhaus</a>. Die Patientin verstarb an den Folgen dieser fehlerhaften Behandlung am 12. April 2006.<span id="more-5123"></span></p>
<p align="justify">Sowohl der Schönheitschirurg als auch der Ehemann der verstorbenen Patientin, der als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt war, legten gegen diese Entscheidung Revision ein, so daß sich nunmehr der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen mußte.</p>
<p>Der Bundesgerichtshofs hat sämtliche Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Tatgeschehen und zur Verantwortlichkeit des Angeklagten für den Tod seiner Patientin im Sinne einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) aufrechterhalten. Die Angriffe des Angeklagten gegen diese Feststellungen sind erfolglos geblieben.</p>
<p>Jedoch hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen. Die Beanstandung des Bundesgerichtshofs betrifft die Annahme eines versuchten Totschlags für eine spätere Phase des Tatgeschehens in der Praxis des Angeklagten, als die Patientin bereits unrettbar verloren war. Insoweit hat der Bundesgerichtshof einerseits die unzureichende Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes beanstandet, andererseits die unterlassene Bewertung ausgelassener Rettungschancen unter dem Gesichtspunkt eines versuchten Mordes durch Unterlassen.</p>
<p align="justify">Die neu berufene Schwurgerichtskammer wird demnach den Vorsatz hinsichtlich eines (versuchten) Tötungsdeliktes neu zu prüfen haben.</p>
<p align="justify">Auch die Beanstandungen der Staatsanwaltschaft gegen die Strafzumessung und den Strafnachlass hatten Erfolg.</p>
<p align="justify">Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2011 – 5 StR 561/10</p>
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		<title>Beschneidung von Mädchen und Frauen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 20:42:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Beschneidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von Mädchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich geäußert: &#8220;Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar">hier</a> berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von Mädchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich geäußert:<span id="more-4903"></span></p>
<p>&#8220;Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.&#8221;</p>
<p>Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701217.pdf">BT-Drs. 17/1217</a>) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.  Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.  Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend.</p>
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		<title>Grenzenloser Opferschutz in der EU?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:14:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Nebenklage]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Opferschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hatte über eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine sog. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hatte über eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine sog. europäische Schutzanordnung zu beraten, mit dem diese eine Verbesserung des Opferschutzes durch Vermeidung von Wiederholungstaten anstreben.  Die insgesamt zwölf Staaten wollen erreichen, dass die in einem Mitgliedstaat ergriffenen Maßnahmen, mit dem sich Opfer von Straftaten vor erneuten Übergriffen durch den Täter schützen können, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrechterhalten bleiben. Zu diesem Zweck wollen sie ein vereinfachtes Verfahren schaffen, in dem bereits erlassene Schutzmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat unter relativ einfachen Voraussetzungen Wirkung entfalten können.  Der Bundesrat begrüßt in seinem Beschluß vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/43-10_28B_29_282_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/43-10(B)(2).pdf">BR-Drs. 43/10</a>) grundsätzlich die Zielsetzung des Vorschlags, vertritt jedoch die Auffassung, dass dieser nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht. Er hat erhebliche Zweifel, ob der Union eine Kompetenz für den Erlass einer derartigen Richtlinie überhaupt zustehe.  Nationale Opferschutzmaßnahmen würden nämlich von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, in anderen Mitgliedstaaten seien sie jedoch als zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Damit würde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen, wodurch die genannte Kompetenzgrundlage nicht mehr einschlägig sei.  Dem Bundesrat erscheint auch zweifelhaft, ob der vorliegende Richtlinienvorschlag den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt. So sei bereits die Eignung der vorgesehenen Maßnahme fraglich, da wegen des vergleichsweise komplizierten Verfahrens möglicherweise nicht zu gewährleisten sei, dass das verfolgte Ziel auch erreicht werde. Verhältnismäßigkeitsbedenken könnten sich auch daraus ergeben, dass nicht absehbar ist, für wie viele Fälle eine europäische Schutzanordnung überhaupt praktisch relevant sein könne. Käme sie nur für zahlenmäßig wenige Fälle in Betracht, könnte der erhebliche Umsetzungsaufwand, der zu teils grundlegenden Veränderungen in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten führe, als nicht mehr angemessen erscheinen.</p>
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		<title>Jeder kann etwas tun, wenn anderen etwas getan wird</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 19:29:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit diesen Eingangs-Worten stellte der  Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den landesweiten Aktionstag für Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. März 2010 vor. Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof München-Solln sei für die Niedersächsische Landesregierung Anlass gewesen, den Bürgerinnen und Bürgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um Gewalt und Vandalismus entschlossen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesen <a href="http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master.jsp?C=62371964&amp;I=4813785&amp;L=20">Eingangs-Worten</a> stellte der  Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den  landesweiten Aktionstag für Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. März  2010 vor.<span id="more-4829"></span></p>
<p>Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof  München-Solln sei für die Niedersächsische Landesregierung Anlass gewesen, den  Bürgerinnen und Bürgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um  Gewalt und Vandalismus entschlossen entgegenzutreten, ohne sich dabei  selber in Gefahr zu bringen. &#8220;Wir alle brauchen bürgerlichen Mut  zugunsten unserer Mitmenschen. Das Eintreten für mehr Zivilcourage und  gegen Gewalt ist die Voraussetzung für ein besseres Miteinander der  Menschen bei uns in Niedersachsen und darüber hinaus&#8221;, sagt Busemann.</p>
<p>Am Aktionstag, der unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen  Ministerpräsidenten Christian Wulff stattfindet, beteiligen sich unter  anderem die Polizei, Schulen, kommunale Präventionsräte, Gewerkschaften  und Vereine. Auch die niedersächsischen Amts- und Landgerichte  unterstützen den landesweiten Aktionstag.</p>
<p>Ein in diesem Zusammenhang naheliegendes Thema ist für die Justiz die  Rolle der Bürger als Zeugin bzw. Zeuge. Selbst Menschen, die aus  individuellen Gründen nicht in der Lage sind, etwa einen gewalttätigen  Zwischenfall durch konsequentes Einschreiten zu beenden, können allein  durch das genaue Hinsehen und die Unterstützung der Polizei und Justiz  eine wichtige Rolle im Kampf gegen Gewalt einnehmen.</p>
<p>Am Aktionstag wird bei allen Amts- und Landgerichten die Broschüre  &#8220;Zeugen gesucht&#8221; vorgestellt. Die Broschüre soll Menschen in der Rolle  als Zeugin oder Zeuge eine Orientierung geben, aufklären und helfen,  soweit noch Unsicherheiten bestehen. Die wesentlichen Rechte und  Pflichten als Zeugin und als Zeuge werden darin erläutert. Weitere  Informationen zum Aktionstag und der landesweiten Kampagne &#8220;Zivilcourage  hat viele Gesichter – zeig deins&#8221; sind im Internet unter <a href="http://www.zivilcourage.niedersachsen.de/">www.zivilcourage.niedersachsen.de</a> abrufbar.</p>
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		<title>Opferschutzbericht Rheinland-Pfalz</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:42:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt. Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.</p>
<p>Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Später diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als &#8216;Beweismittel&#8217;, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht&#8221;.<span id="more-4483"></span></p>
<p>Eine moderne Gesellschaft, so der Minister weiter, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wolle, habe zu gewährleisten, dass Opfer &#8211; gerade auch in ihrer Rolle als Zeugen in einem Gerichtsverfahren &#8211; mit ihrer Persönlichkeit insgesamt wahrgenommen werden müssten. &#8220;Ein Opfer darf nie zum bloßen Objekt eines Verfahrens werden. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein in diesem Sinne verstandener Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie der Landesregierung &#8216;P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz&#8217;; er ist ein Grundpfeiler dieses Konzeptes. Dies dokumentiert der erste Opferschutzbericht der Landesregierung. Er belegt sowohl den bereits erreichten hohen Standard des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz als auch den fortwährenden Einsatz der Landesregierung zum Erreichen weiterer Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich&#8221;, so der Minister.</p>
<p>Im Opferschutzbericht werden die für die Situation von Opfern von Straftaten maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen auf allen Rechtsgebieten umfassend dargestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Opferschutzbericht dokumentiert zudem die Bandbreite und Vielzahl der in Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet des Opferschutzes bereits ergriffenen und künftig beabsichtigten Maßnahmen. Der Landtag hat beschlossen, dass der erstmals 2008 erstellte Bericht künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.</p>
<p>Die Landesregierung ließ zudem <a href="http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,49c50dd6-b2c8-7521-fc08-07c2077fe9e3,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">verlauten</a>:</p>
<p>Die Verbesserung des Opferschutzes hat für die Landesregierung höchste Priorität. Seit der Veröffentlichung des Opferschutzberichtes Ende des letzten Jahres sind zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt worden.</p>
<p>· VISIER.rlp</p>
<p>Bei den Maßnahmen des vorbeugenden Opferschutzes ist besonders das Anfang dieses Jahres unter Federführung des Ministeriums des Innern und Sport umgesetzte Informationsaustauschsystem zur Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern“ („VISIER.rlp“) hervor zu heben. Ziel dieses Konzeptes ist es, durch eine Begleitung und Überwachung von aus der Strafhaft oder dem Massregelvollzug entlassener Verurteilter bestimmter schwerer Straftaten, die nach vollständiger Verbüßung der Strafe trotz einer ungünstigen Prognose zu entlassen sind, die Gefahr eines Rückfalls zu verringern.</p>
<p>· Psychotherapeutische Ambulanzen</p>
<p>Die vorgesehene Einrichtung psychotherapeutischer Ambulanzen der Justiz, in denen insbesondere ambulante Therapien für Sexualstraftäter durchgeführt werden können, wird den vorbeugenden Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Die Eröffnung der Ambulanz in Ludwigshafen, die organisatorisch an die dortige sozialtherapeutische Anstalt angegliedert ist, steht unmittelbar bevor.</p>
<p>· Häuser des Jugendrechts</p>
<p>Im August 2009 wurde in Kaiserslautern das dritte Haus des Jugendrechts eröffnet. Die „Häuser des Jugendrechts“, die es daneben in Ludwigshafen und Mainz gibt, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Sie haben im Jugendstrafverfahren den Erziehungsgedanken gestärkt und somit bei der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Bekämpfung der Jugendkriminalität zu einer weiteren Verbesserung geführt. Eine im letzten Jahr veröffentlichte wissenschaftliche Evaluationsstudie zur Arbeit des Hauses des Jugendrechts in Ludwigshafen hat dies eindeutig bestätigt. Weitere Häuser des Jugendrechts sollen in Koblenz und Trier folgen.</p>
<p>· Zeugenkontaktstellen</p>
<p>Eine weitere Neuerung sind die bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Zeugenkontaktstellen. Damit besteht seit März dieses Jahres in Rheinland-Pfalz erstmals ein Flächen deckendes Netz zur Zeugenbetreuung.</p>
<p>· Kooperationsvereinbarung mit dem WEISSEN RING e.V.</p>
<p>Im Frühjahr 2009 hat das Justizministerium mit dem rheinland-pfälzischen Landesverband des WEISSEN RING e.V. eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Opferschutzes geschlossen.</p>
<p>· Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem „Stalking“</p>
<p>Die Ziele des von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfes „zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking“ wurden in dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zweiten Opferrechtsreformgesetz des Bundes übernommen. Dadurch wurde die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsheirat und schweren Fällen der Nachstellung („Stalking“) durch die Einführung einer Nebenklagebefugnis bzw. der Schaffung einer Möglichkeit der Beiordnung eines Opferanwalts verbessert.</p>
<p>· AG &#8220;Fokus: Opferschutz&#8221;</p>
<p>Die Arbeitsgruppe hat sich unter der Federführung des Justizministeriums am 23. November 2009 konstituiert. In ihr bringen die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien, der Justiz, der Polizei, aber auch der Rechtsanwalt- und Ärzteschaft, der Jugendhilfe und zahlreicher freier Träger ihre Sachkunde und ihre Erfahrung für den Opferschutz ein.</p>
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		<title>Beschneidung von Mädchen nicht duldbar!</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 20:44:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschluß zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren Körperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von Mädchen gefaßt. &#8220;Die Bevölkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden können&#8221;, führte der Niedersächsische Justizminister Bernd [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschluß zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren Körperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von Mädchen gefaßt.<span id="more-4310"></span></p>
<p>&#8220;Die Bevölkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden können&#8221;, führte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann zu dem heute mit der Mehrheit der CDU-geführten Länder gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen aus. &#8220;Eine Reihe aktueller Fälle in anderen Bundesländern, bei denen als hoch gefährlich eingestufte Täter aus der Haft entlassen und nun aufwändig überwacht werden müssen, zeigt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht&#8221;, sagte Busemann. Ein von einer Arbeitsgruppe der unionsgeführten Länder vorgelegter Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage für eine neue Regelung aus einem Guss.<br />
Einstimmig hat die JuMiKo beschlossen, die weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung bewertete Beschneidung von Mädchen durch Verstümmelung der Genitalien künftig als Straftatbestand verfolgbar zu machen. &#8220;Das ist ein wichtiges Signal. Damit machen wir deutlich, dass solche unmenschlichen Praktiken bei uns nicht übersehen und nicht geduldet werden&#8221;, sagte Busemann. Geplant sei eine verbindliche Verfolgung als schwere Körperverletzung, um betroffene Frauen und Mädchen bei einer Anklageerhebung keinen zusätzlichen Diskriminierungen auszusetzen.<br />
Verbessert werden soll auch die Qualität der Leichenschau, ein Thema, welches Niedersachsen bereits 2008 auf die Tagesordnung der JuMiKo gesetzt hatte. Jetzt liegt der Bericht der damals eingesetzten Arbeitsgruppe vor. Busemann: &#8220;Gemeinsam mit den Wissenschaftsministern wollen wir sicherstellen, dass Ärzte an den rechtsmedizinischen Instituten qualifiziert aus und fortgebildet werden, so dass die Leichenschau mit entsprechender Professionalität durchgeführt werden kann.&#8221; Insgesamt sollten die Gerichtsmediziner häufiger zu Rate gezogen werden, wenn Zweifel an einem natürlichen Tod bestünden. Auch eine Todesursachenstatistik solle aufgebaut werden. &#8220;Es darf nicht vom Zufall oder Glück abhängen, ob ein Mord als solcher erkannt wird&#8221;, so Busemann abschließend.</p>
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		<title>Straftaten gegen Senioren &#8211; &#8220;Seniorentelefon&#8221; der Kölner Polizei</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jul 2009 22:03:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Senioren]]></category>
		<category><![CDATA[Straftat]]></category>
		<category><![CDATA[Trickbetrüger]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder werden Senioren Opfer von Straftaten, insbesondere von Trickbetrügern. Deshalb auch einmal kein Urteil oder eine Urteilsrezension, sondern schlicht und ergreifend die Weiterverbreitung: Die Kölner Polizei hat unter der Rufnummer 0221 / 229 22 99  speziell für Seniorinnen und Senioren wichtige Hinweise zur Sicherheit zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Herr Kriminalhauptkommissar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder werden Senioren Opfer von Straftaten, insbesondere von Trickbetrügern. Deshalb auch einmal kein Urteil oder eine Urteilsrezension, sondern schlicht und ergreifend die Weiterverbreitung:<span id="more-3891"></span></p>
<p>Die Kölner Polizei hat unter der Rufnummer 0221 / 229 22 99  speziell für Seniorinnen und Senioren wichtige Hinweise zur Sicherheit zusammengestellt.</p>
<p>Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Herr Kriminalhauptkommissar Uwe Bredthauer vom Kriminalkommissariat Vorbeugung <strong>Freitags von 09:00 Uhr bis 11:00</strong> Uhr allen Senioren über das „Seniorentelefon“ zur Verfügung.</p>
<p>Übrigens: Nicht selten schämen sich Opfer, auf die Maschen eines Betrügers hereingefallen zu sein und erzählen deshalb niemanden von ihrem Trauma. Andere haben vielleicht auch niemanden, dem sie sich anvertrauen könnten. An wen Sie sich immer wenden können, erfahren Sie ebenfalls unter 0221 / 229 22 99.</p>
<p>Weitere Präventionstipps finden Sie auch hier:</p>
<p><a href="http://www.polizei-beratung.de/">www.polizei-beratung.de</a></p>
<p><a href="http://www.polizei-nrw.de/lka/vorbeugung/themen/">www.polizei-nrw.de/lka/vorbeugung/themen/</a></p>
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		<title>Opferrechtsreformgesetz &#8211; Schutz von Opfern und Zeugen im Strafprozeß</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 19:44:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenklage]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. &#8220;Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel,  Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im  Strafverfahren zu erweitern.<span id="more-3846"></span></p>
<p>&#8220;Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld  oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein  Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für  Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene  Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens.  Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im  Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht  zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir  stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von  Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf  spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.  Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeiten für Verletzte von Straftaten, sich  dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten  beigeordnet zu bekommen. Um das Persönlichkeitsrecht von Zeugen besser zu  schützen, kann die Staatsanwaltschaft künftig die Adresse des Zeugen aus der  Akte heraushalten oder später entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird  verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend schützenden  Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schließlich setzt das Gesetz ein  deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen.  Künftig können diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer  Volljährigkeit angezeigt werden&#8221;, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte  Zypries.</p>
<p>Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am Ersten des  dritten Monats nach der Verkündung in Kraft treten. Würde das Gesetz noch im  Juli 2009 verkündet, wäre Datum des Inkrafttretens der 1. Oktober 2009.</p>
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		<title>Stärkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafprozeß?</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 19:59:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenklage]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rechtsausschuß hat heute beschlossen, daß die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren  stärker berücksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (16/12098), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen; die Grünen enthielten sich. Am späten Donnerstagabend wird das Plenum des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsausschuß hat heute beschlossen, daß die Interessen von Opfern und Zeugen im  Strafverfahren  stärker berücksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der  Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (<a title="Drucksache 16/12098 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/120/1612098.pdf" target="_blank">16/12098</a>), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der  Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen;  die Grünen enthielten sich. Am späten Donnerstagabend wird das Plenum des  Bundestages über die Initiative entscheiden.<span id="more-3807"></span></p>
<div>
<p>Nach dem Beschluss des Rechtsausschusses ist beispielsweise vorgesehen, dass  die Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Zudem soll  der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden  kann, erweitert werden. Dazu zählten beispielsweise sexuelle Nötigung und  Vergewaltigung. Der Ausschuss entschloss dazu, Beleidigungsdelikte aus dem  Katalog, der zur Nebenklage berechtigt, herauszunehmen. Er argumentierte,  derartige Taten seien nicht als besondere schwerwiegend einzustufen.</p>
<p>Ferner sprach sich der Ausschuss dafür aus, in der Strafprozessordnung  klarzustellen, dass für Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU  Opfer einer Straftat geworden seien, die Möglichkeit bestehe, diese Tat in  Deutschland anzuzeigen. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer  einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen  müssten, weiter zu stärken, soll die Altergrenzen für ihre Aussage vor Gericht  von derzeit 16 Jahre auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt werden. Auch die Rechte  von Zeugen sollen verbessert werden. Vorgesehen sei beispielsweise, dass Zeugen  in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben müssten.</p>
<p>Zwei Gesetzentwürfe des Bundesrates (<a title="Drucksache 16/9448 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/094/1609448.pdf" target="_blank">16/9448</a>, <a title="Drucksache 16/7617 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607617.pdf" target="_blank">16/7617</a>) lehnte der Rechtsausschuss mit großer Mehrheit ab.  Die Länderkammer hatte beispielsweise gefordert, das Opfer von schwerem  &#8220;Stalking&#8221; (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines  Menschen) zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigen solle. Gleichfalls  scheiterte ein Antrag der Liberalen (<a title="Drucksache 16/7004 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607004.pdf" target="_blank">16/7004</a>). Die Fraktion hatte darin gleichfalls gefordert, den  Katalog von Straftaten auszuweiten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten  bestellt werden könne.</div>
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