<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Nebenklage</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/strafrecht/nebenklage/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9895</generator> <item><title>Beschneidung von M&#228;dchen und Frauen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 20:42:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Beschneidung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4903</guid> <description><![CDATA[Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&#228;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&#228;u&#223;ert: &#8220;Die Verst&#252;mmelung der &#228;u&#223;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&#228;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&#228;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar">hier</a> berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&auml;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&auml;u&szlig;ert:<span id="more-4903"></span></p><p>&#8220;Die Verst&uuml;mmelung der &auml;u&szlig;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&auml;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&auml;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f&uuml;nf Jahren verh&auml;ngen.&#8221;</p><p>Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701217.pdf">BT-Drs. 17/1217</a>) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Versto&szlig; gegen das Recht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, hei&szlig;t es in der Vorlage. Damit w&uuml;rde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bek&auml;mpft“, hei&szlig;t in der Initiative der L&auml;nderkammer weiter. Auslandstaten w&uuml;rden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gew&ouml;hnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es, von der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien seien &uuml;berwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Sch&auml;tzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverst&uuml;mmelung betroffen.  Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelm&auml;&szlig;ig Mitglieder der Familie des Opfers f&uuml;r die Tat mit verantwortlich seien, k&ouml;nnten sich die minderj&auml;hrigen Opfer in vielen F&auml;llen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschlie&szlig;en, wenn sie sich aus der Familie gel&ouml;st h&auml;tten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es n&ouml;tig, daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verj&auml;hrt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verj&auml;hrung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.  Die Bundesregierung teilt die Einsch&auml;tzung, dass es sich bei der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Er&ouml;rterungen konstruktiv begleiten“, hei&szlig;t es abschlie&szlig;end.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Grenzenloser Opferschutz in der EU?</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:14:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Europa]]></category> <category><![CDATA[Opferschutz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4890</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat hatte &#252;ber eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des K&#246;nigreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des K&#246;nigreichs Spanien, der Franz&#246;sischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rum&#228;niens, der Republik Finnland und des K&#246;nigreichs Schweden) f&#252;r eine Richtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates &#252;ber eine sog. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hatte &uuml;ber eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des K&ouml;nigreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des K&ouml;nigreichs Spanien, der Franz&ouml;sischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rum&auml;niens, der Republik Finnland und des K&ouml;nigreichs Schweden) f&uuml;r eine Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber eine sog. europ&auml;ische Schutzanordnung zu beraten, mit dem diese eine Verbesserung des Opferschutzes durch Vermeidung von Wiederholungstaten anstreben.  Die insgesamt zw&ouml;lf Staaten wollen erreichen, dass die in einem Mitgliedstaat ergriffenen Ma&szlig;nahmen, mit dem sich Opfer von Straftaten vor erneuten &Uuml;bergriffen durch den T&auml;ter sch&uuml;tzen k&ouml;nnen, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrechterhalten bleiben. Zu diesem Zweck wollen sie ein vereinfachtes Verfahren schaffen, in dem bereits erlassene Schutzma&szlig;nahmen in einem anderen Mitgliedstaat unter relativ einfachen Voraussetzungen Wirkung entfalten k&ouml;nnen.  Der Bundesrat begr&uuml;&szlig;t in seinem Beschlu&szlig; vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/43-10_28B_29_282_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/43-10(B)(2).pdf">BR-Drs. 43/10</a>) grunds&auml;tzlich die Zielsetzung des Vorschlags, vertritt jedoch die Auffassung, dass dieser nicht mit dem Subsidiarit&auml;tsprinzip im Einklang steht. Er hat erhebliche Zweifel, ob der Union eine Kompetenz f&uuml;r den Erlass einer derartigen Richtlinie &uuml;berhaupt zustehe.  Nationale Opferschutzma&szlig;nahmen w&uuml;rden n&auml;mlich von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, in anderen Mitgliedstaaten seien sie jedoch als zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Damit w&uuml;rde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen, wodurch die genannte Kompetenzgrundlage nicht mehr einschl&auml;gig sei.  Dem Bundesrat erscheint auch zweifelhaft, ob der vorliegende Richtlinienvorschlag den Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatz wahrt. So sei bereits die Eignung der vorgesehenen Ma&szlig;nahme fraglich, da wegen des vergleichsweise komplizierten Verfahrens m&ouml;glicherweise nicht zu gew&auml;hrleisten sei, dass das verfolgte Ziel auch erreicht werde. Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsbedenken k&ouml;nnten sich auch daraus ergeben, dass nicht absehbar ist, f&uuml;r wie viele F&auml;lle eine europ&auml;ische Schutzanordnung &uuml;berhaupt praktisch relevant sein k&ouml;nne. K&auml;me sie nur f&uuml;r zahlenm&auml;&szlig;ig wenige F&auml;lle in Betracht, k&ouml;nnte der erhebliche Umsetzungsaufwand, der zu teils grundlegenden Ver&auml;nderungen in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten f&uuml;hre, als nicht mehr angemessen erscheinen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Jeder kann etwas tun, wenn anderen etwas getan wird</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird#comments</comments> <pubDate>Fri, 19 Mar 2010 19:29:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Gewalt]]></category> <category><![CDATA[Zivilcourage]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4829</guid> <description><![CDATA[Mit diesen Eingangs-Worten stellte der  Nieders&#228;chsische Justizminister Bernd Busemann den landesweiten Aktionstag f&#252;r Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. M&#228;rz 2010 vor. Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof M&#252;nchen-Solln sei f&#252;r die Nieders&#228;chsische Landesregierung Anlass gewesen, den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um Gewalt und Vandalismus entschlossen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesen <a href="http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master.jsp?C=62371964&amp;I=4813785&amp;L=20">Eingangs-Worten</a> stellte der  Nieders&auml;chsische Justizminister Bernd Busemann den  landesweiten Aktionstag f&uuml;r Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. M&auml;rz  2010 vor.<span id="more-4829"></span></p><p>Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof  M&uuml;nchen-Solln sei f&uuml;r die Nieders&auml;chsische Landesregierung Anlass gewesen, den  B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um  Gewalt und Vandalismus entschlossen entgegenzutreten, ohne sich dabei  selber in Gefahr zu bringen. &#8220;Wir alle brauchen b&uuml;rgerlichen Mut  zugunsten unserer Mitmenschen. Das Eintreten f&uuml;r mehr Zivilcourage und  gegen Gewalt ist die Voraussetzung f&uuml;r ein besseres Miteinander der  Menschen bei uns in Niedersachsen und dar&uuml;ber hinaus&#8221;, sagt Busemann.</p><p>Am Aktionstag, der unter der Schirmherrschaft des Nieders&auml;chsischen  Ministerpr&auml;sidenten Christian Wulff stattfindet, beteiligen sich unter  anderem die Polizei, Schulen, kommunale Pr&auml;ventionsr&auml;te, Gewerkschaften  und Vereine. Auch die nieders&auml;chsischen Amts- und Landgerichte  unterst&uuml;tzen den landesweiten Aktionstag.</p><p>Ein in diesem Zusammenhang naheliegendes Thema ist f&uuml;r die Justiz die  Rolle der B&uuml;rger als Zeugin bzw. Zeuge. Selbst Menschen, die aus  individuellen Gr&uuml;nden nicht in der Lage sind, etwa einen gewaltt&auml;tigen  Zwischenfall durch konsequentes Einschreiten zu beenden, k&ouml;nnen allein  durch das genaue Hinsehen und die Unterst&uuml;tzung der Polizei und Justiz  eine wichtige Rolle im Kampf gegen Gewalt einnehmen.</p><p>Am Aktionstag wird bei allen Amts- und Landgerichten die Brosch&uuml;re  &#8220;Zeugen gesucht&#8221; vorgestellt. Die Brosch&uuml;re soll Menschen in der Rolle  als Zeugin oder Zeuge eine Orientierung geben, aufkl&auml;ren und helfen,  soweit noch Unsicherheiten bestehen. Die wesentlichen Rechte und  Pflichten als Zeugin und als Zeuge werden darin erl&auml;utert. Weitere  Informationen zum Aktionstag und der landesweiten Kampagne &#8220;Zivilcourage  hat viele Gesichter – zeig deins&#8221; sind im Internet unter <a href="http://www.zivilcourage.niedersachsen.de/">www.zivilcourage.niedersachsen.de</a> abrufbar.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Opferschutzbericht Rheinland-Pfalz</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz#comments</comments> <pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:42:44 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Opfer]]></category> <category><![CDATA[Opferschutz]]></category> <category><![CDATA[Rheinland-Pfalz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4483</guid> <description><![CDATA[Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt. Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.</p><p>Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Sp&auml;ter diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als &#8216;Beweismittel&#8217;, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bed&uuml;rfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschlie&szlig;lich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht&#8221;.<span id="more-4483"></span></p><p>Eine moderne Gesellschaft, so der Minister weiter, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wolle, habe zu gew&auml;hrleisten, dass Opfer &#8211; gerade auch in ihrer Rolle als Zeugen in einem Gerichtsverfahren &#8211; mit ihrer Pers&ouml;nlichkeit insgesamt wahrgenommen werden m&uuml;ssten. &#8220;Ein Opfer darf nie zum blo&szlig;en Objekt eines Verfahrens werden. F&uuml;r die rheinland-pf&auml;lzische Landesregierung hat ein in diesem Sinne verstandener Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie der Landesregierung &#8216;P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz&#8217;; er ist ein Grundpfeiler dieses Konzeptes. Dies dokumentiert der erste Opferschutzbericht der Landesregierung. Er belegt sowohl den bereits erreichten hohen Standard des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz als auch den fortw&auml;hrenden Einsatz der Landesregierung zum Erreichen weiterer Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich&#8221;, so der Minister.</p><p>Im Opferschutzbericht werden die f&uuml;r die Situation von Opfern von Straftaten ma&szlig;geblichen rechtlichen Bestimmungen auf allen Rechtsgebieten umfassend dargestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Opferschutzbericht dokumentiert zudem die Bandbreite und Vielzahl der in Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet des Opferschutzes bereits ergriffenen und k&uuml;nftig beabsichtigten Ma&szlig;nahmen. Der Landtag hat beschlossen, dass der erstmals 2008 erstellte Bericht k&uuml;nftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.</p><p>Die Landesregierung lie&szlig; zudem <a href="http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,49c50dd6-b2c8-7521-fc08-07c2077fe9e3,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">verlauten</a>:</p><p>Die Verbesserung des Opferschutzes hat f&uuml;r die Landesregierung h&ouml;chste Priorit&auml;t. Seit der Ver&ouml;ffentlichung des Opferschutzberichtes Ende des letzten Jahres sind zahlreiche weitere Ma&szlig;nahmen umgesetzt worden.</p><p>· VISIER.rlp</p><p>Bei den Ma&szlig;nahmen des vorbeugenden Opferschutzes ist besonders das Anfang dieses Jahres unter Federf&uuml;hrung des Ministeriums des Innern und Sport umgesetzte Informationsaustauschsystem zur Verbesserung des Schutzes vor gef&auml;hrlichen Gewalt- und Sexualstraft&auml;tern“ („VISIER.rlp“) hervor zu heben. Ziel dieses Konzeptes ist es, durch eine Begleitung und &Uuml;berwachung von aus der Strafhaft oder dem Massregelvollzug entlassener Verurteilter bestimmter schwerer Straftaten, die nach vollst&auml;ndiger Verb&uuml;&szlig;ung der Strafe trotz einer ung&uuml;nstigen Prognose zu entlassen sind, die Gefahr eines R&uuml;ckfalls zu verringern.</p><p>· Psychotherapeutische Ambulanzen</p><p>Die vorgesehene Einrichtung psychotherapeutischer Ambulanzen der Justiz, in denen insbesondere ambulante Therapien f&uuml;r Sexualstraft&auml;ter durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, wird den vorbeugenden Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Die Er&ouml;ffnung der Ambulanz in Ludwigshafen, die organisatorisch an die dortige sozialtherapeutische Anstalt angegliedert ist, steht unmittelbar bevor.</p><p>· H&auml;user des Jugendrechts</p><p>Im August 2009 wurde in Kaiserslautern das dritte Haus des Jugendrechts er&ouml;ffnet. Die „H&auml;user des Jugendrechts“, die es daneben in Ludwigshafen und Mainz gibt, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Sie haben im Jugendstrafverfahren den Erziehungsgedanken gest&auml;rkt und somit bei der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Bek&auml;mpfung der Jugendkriminalit&auml;t zu einer weiteren Verbesserung gef&uuml;hrt. Eine im letzten Jahr ver&ouml;ffentlichte wissenschaftliche Evaluationsstudie zur Arbeit des Hauses des Jugendrechts in Ludwigshafen hat dies eindeutig best&auml;tigt. Weitere H&auml;user des Jugendrechts sollen in Koblenz und Trier folgen.</p><p>· Zeugenkontaktstellen</p><p>Eine weitere Neuerung sind die bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Zeugenkontaktstellen. Damit besteht seit M&auml;rz dieses Jahres in Rheinland-Pfalz erstmals ein Fl&auml;chen deckendes Netz zur Zeugenbetreuung.</p><p>· Kooperationsvereinbarung mit dem WEISSEN RING e.V.</p><p>Im Fr&uuml;hjahr 2009 hat das Justizministerium mit dem rheinland-pf&auml;lzischen Landesverband des WEISSEN RING e.V. eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Opferschutzes geschlossen.</p><p>· Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem „Stalking“</p><p>Die Ziele des von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfes „zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking“ wurden in dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zweiten Opferrechtsreformgesetz des Bundes &uuml;bernommen. Dadurch wurde die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsheirat und schweren F&auml;llen der Nachstellung („Stalking“) durch die Einf&uuml;hrung einer Nebenklagebefugnis bzw. der Schaffung einer M&ouml;glichkeit der Beiordnung eines Opferanwalts verbessert.</p><p>· AG &#8220;Fokus: Opferschutz&#8221;</p><p>Die Arbeitsgruppe hat sich unter der Federf&uuml;hrung des Justizministeriums am 23. November 2009 konstituiert. In ihr bringen die Vertreterinnen und Vertreter der zust&auml;ndigen Ministerien, der Justiz, der Polizei, aber auch der Rechtsanwalt- und &Auml;rzteschaft, der Jugendhilfe und zahlreicher freier Tr&auml;ger ihre Sachkunde und ihre Erfahrung f&uuml;r den Opferschutz ein.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Beschneidung von M&#228;dchen nicht duldbar!</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar#comments</comments> <pubDate>Thu, 05 Nov 2009 20:44:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Beschneidung]]></category> <category><![CDATA[Frauen]]></category> <category><![CDATA[Körperverletzung]]></category> <category><![CDATA[Leichenschau]]></category> <category><![CDATA[Mädchen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4310</guid> <description><![CDATA[Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschlu&#223; zur &#220;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren K&#246;rperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von M&#228;dchen gefa&#223;t. &#8220;Die Bev&#246;lkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor R&#252;ckfalltaten gef&#228;hrlicher Gewalt- und Sexualstraft&#228;ter. Wenn es keine anderen M&#246;glichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden k&#246;nnen&#8221;, f&#252;hrte der Nieders&#228;chsische Justizminister Bernd [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschlu&szlig; zur &Uuml;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren K&ouml;rperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von M&auml;dchen gefa&szlig;t.<span id="more-4310"></span></p><p>&#8220;Die Bev&ouml;lkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor R&uuml;ckfalltaten gef&auml;hrlicher Gewalt- und Sexualstraft&auml;ter. Wenn es keine anderen M&ouml;glichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden k&ouml;nnen&#8221;, f&uuml;hrte der Nieders&auml;chsische Justizminister Bernd Busemann zu dem heute mit der Mehrheit der CDU-gef&uuml;hrten L&auml;nder gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur &Uuml;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen aus. &#8220;Eine Reihe aktueller F&auml;lle in anderen Bundesl&auml;ndern, bei denen als hoch gef&auml;hrlich eingestufte T&auml;ter aus der Haft entlassen und nun aufw&auml;ndig &uuml;berwacht werden m&uuml;ssen, zeigt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht&#8221;, sagte Busemann. Ein von einer Arbeitsgruppe der unionsgef&uuml;hrten L&auml;nder vorgelegter Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage f&uuml;r eine neue Regelung aus einem Guss.<br /> Einstimmig hat die JuMiKo beschlossen, die weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung bewertete Beschneidung von M&auml;dchen durch Verst&uuml;mmelung der Genitalien k&uuml;nftig als Straftatbestand verfolgbar zu machen. &#8220;Das ist ein wichtiges Signal. Damit machen wir deutlich, dass solche unmenschlichen Praktiken bei uns nicht &uuml;bersehen und nicht geduldet werden&#8221;, sagte Busemann. Geplant sei eine verbindliche Verfolgung als schwere K&ouml;rperverletzung, um betroffene Frauen und M&auml;dchen bei einer Anklageerhebung keinen zus&auml;tzlichen Diskriminierungen auszusetzen.<br /> Verbessert werden soll auch die Qualit&auml;t der Leichenschau, ein Thema, welches Niedersachsen bereits 2008 auf die Tagesordnung der JuMiKo gesetzt hatte. Jetzt liegt der Bericht der damals eingesetzten Arbeitsgruppe vor. Busemann: &#8220;Gemeinsam mit den Wissenschaftsministern wollen wir sicherstellen, dass &Auml;rzte an den rechtsmedizinischen Instituten qualifiziert aus und fortgebildet werden, so dass die Leichenschau mit entsprechender Professionalit&auml;t durchgef&uuml;hrt werden kann.&#8221; Insgesamt sollten die Gerichtsmediziner h&auml;ufiger zu Rate gezogen werden, wenn Zweifel an einem nat&uuml;rlichen Tod best&uuml;nden. Auch eine Todesursachenstatistik solle aufgebaut werden. &#8220;Es darf nicht vom Zufall oder Gl&uuml;ck abh&auml;ngen, ob ein Mord als solcher erkannt wird&#8221;, so Busemann abschlie&szlig;end.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>2</slash:comments> </item> <item><title>Straftaten gegen Senioren &#8211; &#8220;Seniorentelefon&#8221; der K&#246;lner Polizei</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/straftaten-gegen-senioren-seniorentelefon-der-koelner-polizei</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/straftaten-gegen-senioren-seniorentelefon-der-koelner-polizei#comments</comments> <pubDate>Fri, 17 Jul 2009 22:03:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Polizei]]></category> <category><![CDATA[Rentner]]></category> <category><![CDATA[Senioren]]></category> <category><![CDATA[Straftat]]></category> <category><![CDATA[Trickbetrüger]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3891</guid> <description><![CDATA[Immer wieder werden Senioren Opfer von Straftaten, insbesondere von Trickbetr&#252;gern. Deshalb auch einmal kein Urteil oder eine Urteilsrezension, sondern schlicht und ergreifend die Weiterverbreitung: Die K&#246;lner Polizei hat unter der Rufnummer 0221 / 229 22 99  speziell f&#252;r Seniorinnen und Senioren wichtige Hinweise zur Sicherheit zusammengestellt. F&#252;r eine pers&#246;nliche Beratung und Hilfestellung steht Herr Kriminalhauptkommissar [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder werden Senioren Opfer von Straftaten, insbesondere von Trickbetr&uuml;gern. Deshalb auch einmal kein Urteil oder eine Urteilsrezension, sondern schlicht und ergreifend die Weiterverbreitung:<span id="more-3891"></span></p><p>Die K&ouml;lner Polizei hat unter der Rufnummer 0221 / 229 22 99  speziell f&uuml;r Seniorinnen und Senioren wichtige Hinweise zur Sicherheit zusammengestellt.</p><p>F&uuml;r eine pers&ouml;nliche Beratung und Hilfestellung steht Herr Kriminalhauptkommissar Uwe Bredthauer vom Kriminalkommissariat Vorbeugung <strong>Freitags von 09:00 Uhr bis 11:00</strong> Uhr allen Senioren &uuml;ber das „Seniorentelefon“ zur Verf&uuml;gung.</p><p>&Uuml;brigens: Nicht selten sch&auml;men sich Opfer, auf die Maschen eines Betr&uuml;gers hereingefallen zu sein und erz&auml;hlen deshalb niemanden von ihrem Trauma. Andere haben vielleicht auch niemanden, dem sie sich anvertrauen k&ouml;nnten. An wen Sie sich immer wenden k&ouml;nnen, erfahren Sie ebenfalls unter 0221 / 229 22 99.</p><p>Weitere Pr&auml;ventionstipps finden Sie auch hier:</p><p><a href="http://www.polizei-beratung.de/">www.polizei-beratung.de</a></p><p><a href="http://www.polizei-nrw.de/lka/vorbeugung/themen/">www.polizei-nrw.de/lka/vorbeugung/themen/</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/straftaten-gegen-senioren-seniorentelefon-der-koelner-polizei/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Opferrechtsreformgesetz &#8211; Schutz von Opfern und Zeugen im Strafproze&#223;</title><link>http://www.raschlosser.com/strafrecht/opferrechtsreformgesetz-schutz-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/strafrecht/opferrechtsreformgesetz-schutz-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz#comments</comments> <pubDate>Fri, 03 Jul 2009 19:44:52 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Opfer]]></category> <category><![CDATA[Schutz]]></category> <category><![CDATA[Zeuge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3846</guid> <description><![CDATA[Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schlie&#223;t inhaltlich an fr&#252;here Gesetzes&#228;nderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu sch&#252;tzen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. &#8220;Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzukl&#228;ren und die Schuld oder Unschuld des T&#228;ters in einem fairen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schlie&szlig;t inhaltlich an fr&uuml;here Gesetzes&auml;nderungen an und verfolgt das Ziel,  Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu sch&uuml;tzen und ihre Rechte im  Strafverfahren zu erweitern.<span id="more-3846"></span></p><p>&#8220;Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzukl&auml;ren und die Schuld  oder Unschuld des T&auml;ters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein  Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten sch&uuml;tzen. Dies gilt vor allem f&uuml;r  Kinder und Jugendliche, aber auch f&uuml;r besonders schutzbed&uuml;rftige erwachsene  Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens.  K&uuml;nftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im  Strafverfahren gesch&uuml;tzt und ihre Rechte gest&auml;rkt. Das Strafverfahren darf nicht  zu erneuten Traumatisierungen der Opfer f&uuml;hren oder Zeugen gef&auml;hrden. Wir  stellen daher sicher, dass k&uuml;nftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von  Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend &uuml;ber ihre Rechte aufgekl&auml;rt und auf  spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.  Gleichzeitig erweitern wir die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Verletzte von Straftaten, sich  dem Verfahren als Nebenkl&auml;ger anzuschlie&szlig;en und einen Anwalt auf Staatskosten  beigeordnet zu bekommen. Um das Pers&ouml;nlichkeitsrecht von Zeugen besser zu  sch&uuml;tzen, kann die Staatsanwaltschaft k&uuml;nftig die Adresse des Zeugen aus der  Akte heraushalten oder sp&auml;ter entfernen. Auch der Schutz von Jugendlichen wird  verbessert, indem wir die Alters-grenze von spezieller Jugend sch&uuml;tzenden  Vorschriften von 16 auf 18 Jahre anheben. Schlie&szlig;lich setzt das Gesetz ein  deutliches Zeichen gegen die Genitalverst&uuml;mmelung bei Kindern und Jugendlichen.  K&uuml;nftig k&ouml;nnen diese Taten von den Verletzten auch noch nach Eintritt ihrer  Vollj&auml;hrigkeit angezeigt werden&#8221;, erl&auml;uterte Bundesjustizministerin Brigitte  Zypries.</p><p>Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am Ersten des  dritten Monats nach der Verk&uuml;ndung in Kraft treten. W&uuml;rde das Gesetz noch im  Juli 2009 verk&uuml;ndet, w&auml;re Datum des Inkrafttretens der 1. Oktober 2009.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/strafrecht/opferrechtsreformgesetz-schutz-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>St&#228;rkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafproze&#223;?</title><link>http://www.raschlosser.com/strafrecht/nebenklage/staerkung-der-interessen-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/strafrecht/nebenklage/staerkung-der-interessen-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz#comments</comments> <pubDate>Wed, 01 Jul 2009 19:59:17 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Opfer]]></category> <category><![CDATA[Rechte]]></category> <category><![CDATA[Strafprozess]]></category> <category><![CDATA[Zeugen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3807</guid> <description><![CDATA[Der Rechtsausschu&#223; hat heute beschlossen, da&#223; die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren  st&#228;rker ber&#252;cksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (16/12098), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen; die Gr&#252;nen enthielten sich. Am sp&#228;ten Donnerstagabend wird das Plenum des [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsausschu&szlig; hat heute beschlossen, da&szlig; die Interessen von Opfern und Zeugen im  Strafverfahren  st&auml;rker ber&uuml;cksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der  Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (<a title="Drucksache 16/12098 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/120/1612098.pdf" target="_blank">16/12098</a>), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der  Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen;  die Gr&uuml;nen enthielten sich. Am sp&auml;ten Donnerstagabend wird das Plenum des  Bundestages &uuml;ber die Initiative entscheiden.<span id="more-3807"></span></p><div><p>Nach dem Beschluss des Rechtsausschusses ist beispielsweise vorgesehen, dass  die Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkl&auml;ger auftreten k&ouml;nnen. Zudem soll  der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden  kann, erweitert werden. Dazu z&auml;hlten beispielsweise sexuelle N&ouml;tigung und  Vergewaltigung. Der Ausschuss entschloss dazu, Beleidigungsdelikte aus dem  Katalog, der zur Nebenklage berechtigt, herauszunehmen. Er argumentierte,  derartige Taten seien nicht als besondere schwerwiegend einzustufen.</p><p>Ferner sprach sich der Ausschuss daf&uuml;r aus, in der Strafprozessordnung  klarzustellen, dass f&uuml;r Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU  Opfer einer Straftat geworden seien, die M&ouml;glichkeit bestehe, diese Tat in  Deutschland anzuzeigen. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer  einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen  m&uuml;ssten, weiter zu st&auml;rken, soll die Altergrenzen f&uuml;r ihre Aussage vor Gericht  von derzeit 16 Jahre auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt werden. Auch die Rechte  von Zeugen sollen verbessert werden. Vorgesehen sei beispielsweise, dass Zeugen  in bestimmten F&auml;llen ihren Wohnort nicht angeben m&uuml;ssten.</p><p>Zwei Gesetzentw&uuml;rfe des Bundesrates (<a title="Drucksache 16/9448 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/094/1609448.pdf" target="_blank">16/9448</a>, <a title="Drucksache 16/7617 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607617.pdf" target="_blank">16/7617</a>) lehnte der Rechtsausschuss mit gro&szlig;er Mehrheit ab.  Die L&auml;nderkammer hatte beispielsweise gefordert, das Opfer von schwerem  &#8220;Stalking&#8221; (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Bel&auml;stigen eines  Menschen) zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigen solle. Gleichfalls  scheiterte ein Antrag der Liberalen (<a title="Drucksache 16/7004 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607004.pdf" target="_blank">16/7004</a>). Die Fraktion hatte darin gleichfalls gefordert, den  Katalog von Straftaten auszuweiten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten  bestellt werden k&ouml;nne.</div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/strafrecht/nebenklage/staerkung-der-interessen-von-opfern-und-zeugen-im-strafprozesz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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