Erstellt von RA Schlosser am 20. April 2010
Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von Mädchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich geäußert: Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 20. April 2010
Der Bundesrat hatte über eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine sog. europäische Schutzanordnung zu beraten, mit dem diese eine Verbesserung des Opferschutzes durch Vermeidung von Wiederholungstaten anstreben. Die insgesamt zwölf Staaten wollen erreichen, dass die in einem Mitgliedstaat ergriffenen Maßnahmen, mit dem sich Opfer von Straftaten vor erneuten Übergriffen durch den Täter schützen können, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrechterhalten bleiben. Zu diesem Zweck wollen sie ein vereinfachtes Verfahren schaffen, in dem bereits erlassene Schutzmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat unter relativ einfachen Voraussetzungen Wirkung entfalten können. Der Bundesrat begrüßt in seinem Beschluß vom 26.03.2010 (BR-Drs. 43/10) grundsätzlich die Zielsetzung des Vorschlags, vertritt jedoch die Auffassung, dass dieser nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht. Er hat erhebliche Zweifel, ob der Union eine Kompetenz für den Erlass einer derartigen Richtlinie überhaupt zustehe. Nationale Opferschutzmaßnahmen würden nämlich von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, in anderen Mitgliedstaaten seien sie jedoch als zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Damit würde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen, wodurch die genannte Kompetenzgrundlage nicht mehr einschlägig sei. Dem Bundesrat erscheint auch zweifelhaft, ob der vorliegende Richtlinienvorschlag den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt. So sei bereits die Eignung der vorgesehenen Maßnahme fraglich, da wegen des vergleichsweise komplizierten Verfahrens möglicherweise nicht zu gewährleisten sei, dass das verfolgte Ziel auch erreicht werde. Verhältnismäßigkeitsbedenken könnten sich auch daraus ergeben, dass nicht absehbar ist, für wie viele Fälle eine europäische Schutzanordnung überhaupt praktisch relevant sein könne. Käme sie nur für zahlenmäßig wenige Fälle in Betracht, könnte der erhebliche Umsetzungsaufwand, der zu teils grundlegenden Veränderungen in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten führe, als nicht mehr angemessen erscheinen.
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Erstellt von RA Schlosser am 19. März 2010
Mit diesen Eingangs-Worten stellte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den landesweiten Aktionstag für Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. März 2010 vor. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 13. Dezember 2009
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.
Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: “In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Später diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als ‘Beweismittel’, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht”. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 5. November 2009
Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschluß zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren Körperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von Mädchen gefaßt. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 17. Juli 2009
Immer wieder werden Senioren Opfer von Straftaten, insbesondere von Trickbetrügern. Deshalb auch einmal kein Urteil oder eine Urteilsrezension, sondern schlicht und ergreifend die Weiterverbreitung: Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 3. Juli 2009
Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 1. Juli 2009
Der Rechtsausschuß hat heute beschlossen, daß die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der Rechtsausschuss heute einen Gesetzentwurf (16/12098), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen; die Grünen enthielten sich. Am späten Donnerstagabend wird das Plenum des Bundestages über die Initiative entscheiden. Weiterlesen »
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