<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Strafrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/strafrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9439</generator> <item><title>Sch&#246;nheitsoperation ohne An&#228;sthesist &#8211; Haftstrafe f&#252;r Arzt bei Tod des Patienten</title><link>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Jul 2010 17:25:06 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Arzt]]></category> <category><![CDATA[Berufsverbot]]></category> <category><![CDATA[Urteil]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4956</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat einen Arzt wegen K&#246;rperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes wurde festgestellt, dass bereits ein Jahr der Strafe als verb&#252;&#223;t gilt. Dar&#252;ber hinaus ordnete die Kammer ein Berufsverbot von vier Jahren an. Was war passiert? Nach [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin hat einen Arzt wegen K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit  mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und  sechs Monaten verurteilt. Wegen Verletzung des  Beschleunigungsgrundsatzes wurde festgestellt, dass bereits ein Jahr der  Strafe als verb&uuml;&szlig;t gilt. Dar&uuml;ber hinaus ordnete die Kammer ein  Berufsverbot von vier Jahren an.<span id="more-4956"></span></p><p>Was war passiert?<br /> Nach den Feststellungen des Gerichts unterzog sich eine 49-j&auml;hrige  Patientin am 30. M&auml;rz 2006 in der Praxis des Angeklagten einer  Sch&ouml;nheitsoperation. Entgegen dem &auml;rztlichen Standard f&uuml;hrte der  Angeklagte den vierst&uuml;ndigen Eingriff ohne An&auml;sthesisten durch und  veranlasste nach einem Herz-Kreislaufstillstand der Gesch&auml;digten erst  sieben Stunden nach der erfolgten Reanimation eine &Uuml;berstellung in ein  Krankenhaus. Die Patientin verstarb an den Folgen dieser fehlerhaften  Behandlung am 12. April 2006.</p><p>Das Gericht folgte den Aussagen der medizinischen Sachverst&auml;ndigen, nach  denen dieser Eingriff nicht ohne An&auml;sthesisten h&auml;tte durchgef&uuml;hrt werden  d&uuml;rfen und unverz&uuml;glich nach der Reanimation eine intensivmedizinische  Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen w&auml;re. Die Einlassung des  Angeklagten, dass die Patientin nicht transportf&auml;hig gewesen sei und  sich ihr Zustand kontinuierlich verbessert habe, sei ebenfalls durch die  Aussagen der Sachverst&auml;ndigen und der Mitarbeiter in der Praxis  widerlegt.</p><p>Wie wurde das Urteil begr&uuml;ndet?</p><p>Der Angeklagte sei ein profunder Mediziner, der dies alles wissen  m&uuml;sste, erkl&auml;rte der Vorsitzende in der m&uuml;ndlichen Urteilsbegr&uuml;ndung.  Rechtlich sei die Tat neben der K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge als  versuchter Totschlag zu werten. Bei der Reanimation sei bei dem  Angeklagten zwar noch kein T&ouml;tungsvorsatz vorhanden gewesen, da er die  Patientin ja habe retten wollen. Sp&auml;ter liege aber bedingter  T&ouml;tungsvorsatz vor, da der Angeklagte gegen&uuml;ber dem Ehemann der  Gesch&auml;digten sowie dem medizinischem Personal im Krankenhaus das  Geschehen systematisch heruntergespielt und vertuscht habe. Allerdings  komme rechtlich „nur“ Versuch in Betracht, da nicht mit Sicherheit  festgestellt werden konnte, ob zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte mit  T&ouml;tungsvorsatz gehandelt habe, die Gesch&auml;digte noch h&auml;tte gerettet  werden k&ouml;nnen.</p><p>Bei der Strafzumessung sei zu Lasten des Angeklagten anzuf&uuml;hren, dass  zwei Verbrechenstatbest&auml;nde verwirklicht seien und der Angeklagte  versucht habe, dass Aussageverhalten einer Zeugin zu beeinflussen.  Allerdings sei der Angeklagte unbestraft und habe 24 Jahre als Arzt  beanstandungsfrei gewirkt. Des Weiteren habe er zun&auml;chst versucht, die  Patientin zu retten. Da auch wirtschaftliche Einbu&szlig;en drohen w&uuml;rden  sowie ein Berufsverbot verh&auml;ngt worden sei und zwischen Tat und Urteil  vier Jahre liegen w&uuml;rden, sei unter Abw&auml;gung aller Umst&auml;nde von einem  minder schweren Fall des versuchten Totschlages auszugehen und eine  Strafe von vier Jahren und sechs Monaten tat- und schuldangemessen.</p><p>Landgericht Berlin, Urteil vom 01. M&auml;rz 2010 &#8211; (535) 1 Kap Js  721/06 Ks (15/08)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Beschneidung von M&#228;dchen und Frauen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 20:42:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Beschneidung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4903</guid> <description><![CDATA[Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&#228;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&#228;u&#223;ert: &#8220;Die Verst&#252;mmelung der &#228;u&#223;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&#228;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&#228;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar">hier</a> berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&auml;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&auml;u&szlig;ert:<span id="more-4903"></span></p><p>&#8220;Die Verst&uuml;mmelung der &auml;u&szlig;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&auml;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&auml;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f&uuml;nf Jahren verh&auml;ngen.&#8221;</p><p>Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701217.pdf">BT-Drs. 17/1217</a>) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Versto&szlig; gegen das Recht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, hei&szlig;t es in der Vorlage. Damit w&uuml;rde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bek&auml;mpft“, hei&szlig;t in der Initiative der L&auml;nderkammer weiter. Auslandstaten w&uuml;rden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gew&ouml;hnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es, von der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien seien &uuml;berwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Sch&auml;tzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverst&uuml;mmelung betroffen.  Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelm&auml;&szlig;ig Mitglieder der Familie des Opfers f&uuml;r die Tat mit verantwortlich seien, k&ouml;nnten sich die minderj&auml;hrigen Opfer in vielen F&auml;llen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschlie&szlig;en, wenn sie sich aus der Familie gel&ouml;st h&auml;tten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es n&ouml;tig, daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verj&auml;hrt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verj&auml;hrung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.  Die Bundesregierung teilt die Einsch&auml;tzung, dass es sich bei der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Er&ouml;rterungen konstruktiv begleiten“, hei&szlig;t es abschlie&szlig;end.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Grenzenloser Opferschutz in der EU?</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:14:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Europa]]></category> <category><![CDATA[Opferschutz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4890</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat hatte &#252;ber eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des K&#246;nigreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des K&#246;nigreichs Spanien, der Franz&#246;sischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rum&#228;niens, der Republik Finnland und des K&#246;nigreichs Schweden) f&#252;r eine Richtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates &#252;ber eine sog. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hatte &uuml;ber eine Initiative mehrerer EU-Mitgliedsstaaten (des K&ouml;nigreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des K&ouml;nigreichs Spanien, der Franz&ouml;sischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rum&auml;niens, der Republik Finnland und des K&ouml;nigreichs Schweden) f&uuml;r eine Richtlinie des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates &uuml;ber eine sog. europ&auml;ische Schutzanordnung zu beraten, mit dem diese eine Verbesserung des Opferschutzes durch Vermeidung von Wiederholungstaten anstreben.  Die insgesamt zw&ouml;lf Staaten wollen erreichen, dass die in einem Mitgliedstaat ergriffenen Ma&szlig;nahmen, mit dem sich Opfer von Straftaten vor erneuten &Uuml;bergriffen durch den T&auml;ter sch&uuml;tzen k&ouml;nnen, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrechterhalten bleiben. Zu diesem Zweck wollen sie ein vereinfachtes Verfahren schaffen, in dem bereits erlassene Schutzma&szlig;nahmen in einem anderen Mitgliedstaat unter relativ einfachen Voraussetzungen Wirkung entfalten k&ouml;nnen.  Der Bundesrat begr&uuml;&szlig;t in seinem Beschlu&szlig; vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/43-10_28B_29_282_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/43-10(B)(2).pdf">BR-Drs. 43/10</a>) grunds&auml;tzlich die Zielsetzung des Vorschlags, vertritt jedoch die Auffassung, dass dieser nicht mit dem Subsidiarit&auml;tsprinzip im Einklang steht. Er hat erhebliche Zweifel, ob der Union eine Kompetenz f&uuml;r den Erlass einer derartigen Richtlinie &uuml;berhaupt zustehe.  Nationale Opferschutzma&szlig;nahmen w&uuml;rden n&auml;mlich von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, in anderen Mitgliedstaaten seien sie jedoch als zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Damit w&uuml;rde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen, wodurch die genannte Kompetenzgrundlage nicht mehr einschl&auml;gig sei.  Dem Bundesrat erscheint auch zweifelhaft, ob der vorliegende Richtlinienvorschlag den Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatz wahrt. So sei bereits die Eignung der vorgesehenen Ma&szlig;nahme fraglich, da wegen des vergleichsweise komplizierten Verfahrens m&ouml;glicherweise nicht zu gew&auml;hrleisten sei, dass das verfolgte Ziel auch erreicht werde. Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsbedenken k&ouml;nnten sich auch daraus ergeben, dass nicht absehbar ist, f&uuml;r wie viele F&auml;lle eine europ&auml;ische Schutzanordnung &uuml;berhaupt praktisch relevant sein k&ouml;nne. K&auml;me sie nur f&uuml;r zahlenm&auml;&szlig;ig wenige F&auml;lle in Betracht, k&ouml;nnte der erhebliche Umsetzungsaufwand, der zu teils grundlegenden Ver&auml;nderungen in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten f&uuml;hre, als nicht mehr angemessen erscheinen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/grenzenloser-opferschutz-in-der-eu/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Jeder kann etwas tun, wenn anderen etwas getan wird</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird#comments</comments> <pubDate>Fri, 19 Mar 2010 19:29:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Gewalt]]></category> <category><![CDATA[Zivilcourage]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4829</guid> <description><![CDATA[Mit diesen Eingangs-Worten stellte der  Nieders&#228;chsische Justizminister Bernd Busemann den landesweiten Aktionstag f&#252;r Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. M&#228;rz 2010 vor. Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof M&#252;nchen-Solln sei f&#252;r die Nieders&#228;chsische Landesregierung Anlass gewesen, den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um Gewalt und Vandalismus entschlossen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesen <a href="http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master.jsp?C=62371964&amp;I=4813785&amp;L=20">Eingangs-Worten</a> stellte der  Nieders&auml;chsische Justizminister Bernd Busemann den  landesweiten Aktionstag f&uuml;r Zivilcourage und gegen Gewalt am 15. M&auml;rz  2010 vor.<span id="more-4829"></span></p><p>Nicht nur der tragische Tod des Dominik Brunner am S-Bahnhof  M&uuml;nchen-Solln sei f&uuml;r die Nieders&auml;chsische Landesregierung Anlass gewesen, den  B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern Wege aufzuzeigen, die jeder gehen kann, um  Gewalt und Vandalismus entschlossen entgegenzutreten, ohne sich dabei  selber in Gefahr zu bringen. &#8220;Wir alle brauchen b&uuml;rgerlichen Mut  zugunsten unserer Mitmenschen. Das Eintreten f&uuml;r mehr Zivilcourage und  gegen Gewalt ist die Voraussetzung f&uuml;r ein besseres Miteinander der  Menschen bei uns in Niedersachsen und dar&uuml;ber hinaus&#8221;, sagt Busemann.</p><p>Am Aktionstag, der unter der Schirmherrschaft des Nieders&auml;chsischen  Ministerpr&auml;sidenten Christian Wulff stattfindet, beteiligen sich unter  anderem die Polizei, Schulen, kommunale Pr&auml;ventionsr&auml;te, Gewerkschaften  und Vereine. Auch die nieders&auml;chsischen Amts- und Landgerichte  unterst&uuml;tzen den landesweiten Aktionstag.</p><p>Ein in diesem Zusammenhang naheliegendes Thema ist f&uuml;r die Justiz die  Rolle der B&uuml;rger als Zeugin bzw. Zeuge. Selbst Menschen, die aus  individuellen Gr&uuml;nden nicht in der Lage sind, etwa einen gewaltt&auml;tigen  Zwischenfall durch konsequentes Einschreiten zu beenden, k&ouml;nnen allein  durch das genaue Hinsehen und die Unterst&uuml;tzung der Polizei und Justiz  eine wichtige Rolle im Kampf gegen Gewalt einnehmen.</p><p>Am Aktionstag wird bei allen Amts- und Landgerichten die Brosch&uuml;re  &#8220;Zeugen gesucht&#8221; vorgestellt. Die Brosch&uuml;re soll Menschen in der Rolle  als Zeugin oder Zeuge eine Orientierung geben, aufkl&auml;ren und helfen,  soweit noch Unsicherheiten bestehen. Die wesentlichen Rechte und  Pflichten als Zeugin und als Zeuge werden darin erl&auml;utert. Weitere  Informationen zum Aktionstag und der landesweiten Kampagne &#8220;Zivilcourage  hat viele Gesichter – zeig deins&#8221; sind im Internet unter <a href="http://www.zivilcourage.niedersachsen.de/">www.zivilcourage.niedersachsen.de</a> abrufbar.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jeder-kann-etwas-tun-wenn-anderen-etwas-getan-wird/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kein Dolmetscher f&#252;r Sch&#246;ffen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kein-dolmetscher-fuer-schoeffen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kein-dolmetscher-fuer-schoeffen#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 19:13:45 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Deutsch]]></category> <category><![CDATA[Deutschkenntnisse]]></category> <category><![CDATA[Schöffe]]></category> <category><![CDATA[Sprache]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4816</guid> <description><![CDATA[Bei den Strafgerichten sind zum Teil Sch&#246;ffen, d.h. nicht juristisch vorbelastete B&#252;rger, als Richter t&#228;tig, die das gleiche Stimmrecht bei der Entscheidung haben, wie der oder die beteiligten Berufsrichter. § 33 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) bestimmt, wer nicht zum Sch&#246;ffen berufen werden soll: &#8220;Zu dem Amt eines Sch&#246;ffen sollen nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Strafgerichten sind zum Teil Sch&ouml;ffen, d.h. nicht juristisch vorbelastete B&uuml;rger, als Richter t&auml;tig, die das gleiche Stimmrecht bei der Entscheidung haben, wie der oder die beteiligten Berufsrichter.<span id="more-4816"></span></p><p>§ 33 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) bestimmt, wer nicht zum Sch&ouml;ffen berufen werden soll:</p><div><div><p>&#8220;<em>Zu dem Amt eines Sch&ouml;ffen sollen nicht berufen werden:</em></p><ol><li><div><em>Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das f&uuml;nfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben w&uuml;rden;</em></div></li><li><div><em>Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden w&uuml;rden;</em></div></li><li><div><em>Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;</em></div></li><li><div><em>Personen, die aus gesundheitlichen Gr&uuml;nden zu dem Amt nicht geeignet sind;</em></div></li><li><div><em>Personen, die in Verm&ouml;gensverfall geraten sind.&#8221;</em></div></li></ol></div></div><p>﻿</p><p>Der Deutsche Bundesrat hat nun einen Gesetzentwurf f&uuml;r eine Erg&auml;nzung der Vorschrift dahingehend beim Deutschen Bundestag eingebracht, da&szlig; das Sch&ouml;ffenamt zuk&uuml;nftig nur Personen aus&uuml;ben sollen, die der deutschen Sprache m&auml;chtig sind und daher der Hauptverhandlung folgen k&ouml;nnen (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/94-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/94-10.pdf">BR-Drs. 94/2010</a>). Der Bundesrat hat heute erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem der in der 16. Legislaturperiode vorgelegte gleichlautende Entwurf der Diskontinuit&auml;t unterfallen war.</p><p>Zur Begr&uuml;ndung f&uuml;hrte der Bundesrat aus:</p><p>Das Sch&ouml;ffenamt kann bisher jeder erwachsene deutsche Staatsangeh&ouml;rige aus&uuml;ben. Da die Sch&ouml;ffen bei der Entscheidungsfindung des Gerichts als gesetzliche Richter im Sinne des Grundgesetzes mitwirken, sind sie nur auf der Grundlage einer ausdr&uuml;cklichen gesetzlichen Regelung vom Sch&ouml;ffenamt auszuschlie&szlig;en. Die Streichung eines bereits ernannten Sch&ouml;ffen von der Sch&ouml;ffenliste ist bisher nur in wenigen F&auml;llen vorgesehen. Bei den in der Vergangenheit bekannt gewordenen F&auml;llen, in denen Sch&ouml;ffen der Hauptverhandlung mangels hinreichender Sprachkenntnisse nicht folgen konnten, war eine Streichung aus der Sch&ouml;ffenliste nicht m&ouml;glich. Dies soll der vorliegende Gesetzentwurf nun &auml;ndern.</p><p>Die Vorlage wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vorlegen muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kein-dolmetscher-fuer-schoeffen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bald gebunden &#8211; F&#252;hrerschein entschwunden!</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden#comments</comments> <pubDate>Thu, 25 Feb 2010 20:01:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ehe]]></category> <category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category> <category><![CDATA[Führerschein]]></category> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4760</guid> <description><![CDATA[nat&#252;rlich nur des Reimes wegen, richtigerweise entschwand nat&#252;rlich die Fahrerlaubnis. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig lehrt, da&#223; man im Rahmen seines Junggesellenabschiedes (und grunds&#228;tzlich) lieber mit dem Taxi fahren sollte &#8211; egal, welche berauschenden Mittel man konsumiert. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im Rahmen eines Eilverfahrens zu entscheiden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>nat&uuml;rlich nur des Reimes wegen, richtigerweise entschwand nat&uuml;rlich die Fahrerlaubnis.</p><p>Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig lehrt, da&szlig; man im Rahmen seines Junggesellenabschiedes (und grunds&auml;tzlich) lieber mit dem Taxi fahren sollte &#8211; egal, welche berauschenden Mittel man konsumiert.<span id="more-4760"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im Rahmen eines Eilverfahrens zu entscheiden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Fahrens unter Einflu&szlig; von Bet&auml;ubungsmitteln gerechtfertigt war, wobei das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens zu dem Ergebnis kam, da&szlig; bereits die einmalige Einnahme von Bet&auml;ubungsmitteln, ohne dass es auf die &Uuml;berschreitung bestimmter Blutgrenzwerte ankomme, zur Ungeeignetheit zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen und damit zum F&uuml;hrerscheinentzug f&uuml;hre &#8211; auch unabh&auml;ngig davon, da&szlig; es sich &#8220;aus besonderem Anla&szlig;&#8221; um eine einmalige Einnahme gehandelt haben mag.<br /> Was war passiert?</p><p>Der Antragsteller des gerichtlichen Eilverfahrens war bei einer Polizeikontrolle als Fahrer eines Pkw angehalten und eine Blutprobe angeordnet worden. Die chemisch-toxikologische Untersuchung der Blutprobe ergab hinsichtlich der Einnahme von Chrystal und Cannabis (Amphetamine und Cannabinoide) einen positiven Befund. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde dem Antragsteller die Erlaubnis zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen.</p><p>Der hiergegen gerichtete Antrag auf Gew&auml;hrung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht best&auml;tigte die Auffassung der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde. Auch wenn sich der Antragsteller tats&auml;chlich fahrtauglich gef&uuml;hlt haben sollte, rechtfertige der Umstand, dass der Antragsteller Bet&auml;ubungsmittel im Sinne des  Bet&auml;ubungsmittelgesetzes eingenommen habe, f&uuml;r sich genommen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtlich unerheblich sei, dass der Antragsteller die im Rahmen des Bu&szlig;geldverfahrens geltenden Grenzwerte hinsichtlich der Bet&auml;ubungsmittelkonzentration im Blut nicht erreicht habe und dass es sich um eine einmalige Einnahme aus Anlass einer »Abschiedsfete« von seinem langj&auml;hrigen Junggesellendasein gehandelt habe.</p><p>Verwaltungsgericht Leipzig, Beschlu&szlig; vom 21. Januar 2010 &#8211; 1 L 1833/09 (rechtskr&auml;ftig)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/bald-gebunden-fuehrerschein-entschwunden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung &#8211; Zinssatz bleibt bei 6%</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wegen-steuerhinterziehung-zinssatz-bleibt-bei-6</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wegen-steuerhinterziehung-zinssatz-bleibt-bei-6#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Feb 2010 17:04:21 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Steuerrecht]]></category> <category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category> <category><![CDATA[Selbstanzeige]]></category> <category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category> <category><![CDATA[Zinssatz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4738</guid> <description><![CDATA[Dank des &#8211; wie auch immer zu wertenden &#8211; Ankaufes der Daten von angeblichen Steuers&#252;ndern seitens der Bundesregierung ist die Frage der Selbstanzeige ein &#252;berall diskutiertes Thema. Nun hat sich der Finanzausschuss mit dem Thema besch&#228;ftigt, ob der Zinssatz f&#252;r Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden (!) Selbstanzeige heraufgesetzt werden sollte. Die Bundesregierung erkl&#228;rte am heutigen Tage [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Dank des &#8211; wie auch immer zu wertenden &#8211; Ankaufes der Daten von angeblichen Steuers&uuml;ndern seitens der Bundesregierung ist die Frage der Selbstanzeige ein &uuml;berall diskutiertes Thema.<span id="more-4738"></span></p><p>Nun hat sich der Finanzausschuss mit dem Thema besch&auml;ftigt, ob der Zinssatz f&uuml;r Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden (!) Selbstanzeige heraufgesetzt werden sollte.</p><p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_02/2010_048/02.html">Die Bundesregierung erkl&auml;rte am heutigen Tage</a> im Finanzausschu&szlig;, da&szlig; der Zinssatz nicht heraufgesetzt werde. Die entsprechende Norm sei erst 2008 ver&auml;ndert worden. Bei der seinerzeitigen Pr&uuml;fung sei der Zinssatz unver&auml;ndert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine versp&auml;tete Steuerzahlung entstehe. P&uuml;nktliche Steuerzahler h&auml;tten andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/die-strafbefreiende-selbstanzeige-wegen-steuerhinterziehung-zinssatz-bleibt-bei-6/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Opferschutzbericht Rheinland-Pfalz</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz#comments</comments> <pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:42:44 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Opfer]]></category> <category><![CDATA[Opferschutz]]></category> <category><![CDATA[Rheinland-Pfalz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4483</guid> <description><![CDATA[Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt. Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat ihren ersten Opferschutzbericht im Landtag vorgestellt.</p><p>Landesjustizminister Bamberger stellte ihn mit den Worten vor: &#8220;In der Vergangenheit hat der oder die Verletzte im deutschen Strafprozess lange Zeit nur eine Randposition eingenommen. Die Strafjustiz brauchte das Opfer einer Straftat als Initiator des Strafverfahrens, das mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen bringt. Sp&auml;ter diente der verletzte Zeuge oder die Zeugin als &#8216;Beweismittel&#8217;, um den Angeklagten die Tat nachzuweisen. Den Bed&uuml;rfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich ausschlie&szlig;lich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man dabei kaum gerecht&#8221;.<span id="more-4483"></span></p><p>Eine moderne Gesellschaft, so der Minister weiter, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wolle, habe zu gew&auml;hrleisten, dass Opfer &#8211; gerade auch in ihrer Rolle als Zeugen in einem Gerichtsverfahren &#8211; mit ihrer Pers&ouml;nlichkeit insgesamt wahrgenommen werden m&uuml;ssten. &#8220;Ein Opfer darf nie zum blo&szlig;en Objekt eines Verfahrens werden. F&uuml;r die rheinland-pf&auml;lzische Landesregierung hat ein in diesem Sinne verstandener Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie der Landesregierung &#8216;P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz&#8217;; er ist ein Grundpfeiler dieses Konzeptes. Dies dokumentiert der erste Opferschutzbericht der Landesregierung. Er belegt sowohl den bereits erreichten hohen Standard des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz als auch den fortw&auml;hrenden Einsatz der Landesregierung zum Erreichen weiterer Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich&#8221;, so der Minister.</p><p>Im Opferschutzbericht werden die f&uuml;r die Situation von Opfern von Straftaten ma&szlig;geblichen rechtlichen Bestimmungen auf allen Rechtsgebieten umfassend dargestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Opferschutzbericht dokumentiert zudem die Bandbreite und Vielzahl der in Rheinland-Pfalz auf dem Gebiet des Opferschutzes bereits ergriffenen und k&uuml;nftig beabsichtigten Ma&szlig;nahmen. Der Landtag hat beschlossen, dass der erstmals 2008 erstellte Bericht k&uuml;nftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll.</p><p>Die Landesregierung lie&szlig; zudem <a href="http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,49c50dd6-b2c8-7521-fc08-07c2077fe9e3,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">verlauten</a>:</p><p>Die Verbesserung des Opferschutzes hat f&uuml;r die Landesregierung h&ouml;chste Priorit&auml;t. Seit der Ver&ouml;ffentlichung des Opferschutzberichtes Ende des letzten Jahres sind zahlreiche weitere Ma&szlig;nahmen umgesetzt worden.</p><p>· VISIER.rlp</p><p>Bei den Ma&szlig;nahmen des vorbeugenden Opferschutzes ist besonders das Anfang dieses Jahres unter Federf&uuml;hrung des Ministeriums des Innern und Sport umgesetzte Informationsaustauschsystem zur Verbesserung des Schutzes vor gef&auml;hrlichen Gewalt- und Sexualstraft&auml;tern“ („VISIER.rlp“) hervor zu heben. Ziel dieses Konzeptes ist es, durch eine Begleitung und &Uuml;berwachung von aus der Strafhaft oder dem Massregelvollzug entlassener Verurteilter bestimmter schwerer Straftaten, die nach vollst&auml;ndiger Verb&uuml;&szlig;ung der Strafe trotz einer ung&uuml;nstigen Prognose zu entlassen sind, die Gefahr eines R&uuml;ckfalls zu verringern.</p><p>· Psychotherapeutische Ambulanzen</p><p>Die vorgesehene Einrichtung psychotherapeutischer Ambulanzen der Justiz, in denen insbesondere ambulante Therapien f&uuml;r Sexualstraft&auml;ter durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, wird den vorbeugenden Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Die Er&ouml;ffnung der Ambulanz in Ludwigshafen, die organisatorisch an die dortige sozialtherapeutische Anstalt angegliedert ist, steht unmittelbar bevor.</p><p>· H&auml;user des Jugendrechts</p><p>Im August 2009 wurde in Kaiserslautern das dritte Haus des Jugendrechts er&ouml;ffnet. Die „H&auml;user des Jugendrechts“, die es daneben in Ludwigshafen und Mainz gibt, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Sie haben im Jugendstrafverfahren den Erziehungsgedanken gest&auml;rkt und somit bei der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Bek&auml;mpfung der Jugendkriminalit&auml;t zu einer weiteren Verbesserung gef&uuml;hrt. Eine im letzten Jahr ver&ouml;ffentlichte wissenschaftliche Evaluationsstudie zur Arbeit des Hauses des Jugendrechts in Ludwigshafen hat dies eindeutig best&auml;tigt. Weitere H&auml;user des Jugendrechts sollen in Koblenz und Trier folgen.</p><p>· Zeugenkontaktstellen</p><p>Eine weitere Neuerung sind die bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Zeugenkontaktstellen. Damit besteht seit M&auml;rz dieses Jahres in Rheinland-Pfalz erstmals ein Fl&auml;chen deckendes Netz zur Zeugenbetreuung.</p><p>· Kooperationsvereinbarung mit dem WEISSEN RING e.V.</p><p>Im Fr&uuml;hjahr 2009 hat das Justizministerium mit dem rheinland-pf&auml;lzischen Landesverband des WEISSEN RING e.V. eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Opferschutzes geschlossen.</p><p>· Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem „Stalking“</p><p>Die Ziele des von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfes „zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking“ wurden in dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zweiten Opferrechtsreformgesetz des Bundes &uuml;bernommen. Dadurch wurde die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsheirat und schweren F&auml;llen der Nachstellung („Stalking“) durch die Einf&uuml;hrung einer Nebenklagebefugnis bzw. der Schaffung einer M&ouml;glichkeit der Beiordnung eines Opferanwalts verbessert.</p><p>· AG &#8220;Fokus: Opferschutz&#8221;</p><p>Die Arbeitsgruppe hat sich unter der Federf&uuml;hrung des Justizministeriums am 23. November 2009 konstituiert. In ihr bringen die Vertreterinnen und Vertreter der zust&auml;ndigen Ministerien, der Justiz, der Polizei, aber auch der Rechtsanwalt- und &Auml;rzteschaft, der Jugendhilfe und zahlreicher freier Tr&auml;ger ihre Sachkunde und ihre Erfahrung f&uuml;r den Opferschutz ein.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/opferschutzbericht-rheinland-pfalz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Jagdschein ade &#8211; von F&#252;chsen und Hunden</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jagdschein-ade-von-fuechsen-und-hunden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jagdschein-ade-von-fuechsen-und-hunden#comments</comments> <pubDate>Tue, 10 Nov 2009 23:37:37 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Hunderecht]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Hund]]></category> <category><![CDATA[Jagdrecht]]></category> <category><![CDATA[Jagdschein]]></category> <category><![CDATA[Tötung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4372</guid> <description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte &#252;ber die &#8220;versehentliche&#8221; T&#246;tung eines Hundes, den ein J&#228;ger angeblich mit einem Fuchs verwechselt hatte, und die Einziehung seines Jagdscheines zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Antrag eines J&#228;gers im vorl&#228;ufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der sich gegen die sofortige Vollziehung der Einziehung seines Jagdscheins gewandt hat. Am Nachmittag des 26.1.2009 t&#246;tete [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte &uuml;ber die &#8220;versehentliche&#8221; T&ouml;tung eines Hundes, den ein J&auml;ger angeblich mit einem Fuchs verwechselt hatte, und die Einziehung seines Jagdscheines zu entscheiden.<span id="more-4372"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Antrag eines J&auml;gers im vorl&auml;ufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der sich gegen die sofortige Vollziehung der Einziehung seines Jagdscheins gewandt hat.</p><p>Am Nachmittag des 26.1.2009 t&ouml;tete der 70j&auml;hrige Antragsteller bei der Jagd von einem Hochsitz aus einen Hund der Rasse Golden Retriever, wobei er im Nachgang angab, er habe diesen f&uuml;r einen Fuchs gehalten.<br /> Nachdem der Antragsgegner (Landkreis Leipzig) zun&auml;chst ein Verwal-tungsverfahren zur Entziehung des Jagdscheins eingeleitet hatte, wurde dieses im Sommer 2009 eingestellt. Auf Weisung der Aufsichtsbeh&ouml;rde, des Staatsbetrieb Sachsenforst, erkl&auml;rte der Antragsgegner nach § 18 BJagdG i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr.1 BJagdG den Jagschein des Antragstellers unter Anordnung der sofortigen Vollziehung f&uuml;r ung&uuml;ltig, verf&uuml;gte dessen Einziehung und verpflichtete den Antragsteller zur unverz&uuml;glichen R&uuml;ckgabe. Zur Begr&uuml;ndung wurde ausgef&uuml;hrt, es l&auml;gen Anhaltspunkte vor, dass der Antragsteller Waffen oder Munition k&uuml;nftig leichtfertig verwenden werde. Die Umst&auml;nde der T&ouml;tung des Hundes rechtfertigten diese Einsch&auml;tzung.</p><p>Der Antragsteller legte hiergegen Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf vorl&auml;ufigen Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Leipzig. Er trug vor, er habe den sich im Schnee w&auml;lzenden Hund f&uuml;r einen Fuchs halten d&uuml;rfen, da dieses ein f&uuml;r F&uuml;chse typisches Verhalten darstelle. Die Verwechslung und der einmalige Vorfall rechtfertigten es nicht, ihn f&uuml;r leichtfertig zu halten.</p><p>Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Ablehnung des Antrags damit begr&uuml;ndet, dass der Bescheid rechtm&auml;&szlig;ig sei und der Antragsteller kein schutzw&uuml;rdiges Interesse daran habe, bis zu einer Entscheidung im noch nicht anh&auml;ngigen Klageverfahren von den Wirkungen des Bescheides verschont zu bleiben und weiter jagen zu d&uuml;rfen. Der Antragsteller habe die an einen J&auml;ger zu stellenden Anforderungen in besonders schwerem Ma&szlig;e verletzt. Auch die zwischenzeitliche Einstellung des Verwaltungsverfahrens begr&uuml;nde kein rechtliches Hindernis f&uuml;r die sp&auml;tere Einziehung des Jagdscheins.</p><p>Gegen diesen Beschluss steht dem Antragsteller die Beschwerde zum S&auml;chsischen Oberverwaltungsgericht zu.</p><p>Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 17. September 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 L 335/09" target="_blank" title="VG Leipzig, 17.09.2009 - 5 L 335/09">5 L 335/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/jagdschein-ade-von-fuechsen-und-hunden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Beschneidung von M&#228;dchen nicht duldbar!</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar#comments</comments> <pubDate>Thu, 05 Nov 2009 20:44:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Beschneidung]]></category> <category><![CDATA[Frauen]]></category> <category><![CDATA[Körperverletzung]]></category> <category><![CDATA[Leichenschau]]></category> <category><![CDATA[Mädchen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4310</guid> <description><![CDATA[Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschlu&#223; zur &#220;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren K&#246;rperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von M&#228;dchen gefa&#223;t. &#8220;Die Bev&#246;lkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor R&#252;ckfalltaten gef&#228;hrlicher Gewalt- und Sexualstraft&#228;ter. Wenn es keine anderen M&#246;glichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden k&#246;nnen&#8221;, f&#252;hrte der Nieders&#228;chsische Justizminister Bernd [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschlu&szlig; zur &Uuml;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren K&ouml;rperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von M&auml;dchen gefa&szlig;t.<span id="more-4310"></span></p><p>&#8220;Die Bev&ouml;lkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor R&uuml;ckfalltaten gef&auml;hrlicher Gewalt- und Sexualstraft&auml;ter. Wenn es keine anderen M&ouml;glichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden k&ouml;nnen&#8221;, f&uuml;hrte der Nieders&auml;chsische Justizminister Bernd Busemann zu dem heute mit der Mehrheit der CDU-gef&uuml;hrten L&auml;nder gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur &Uuml;berarbeitung der gesetzlichen Regelungen aus. &#8220;Eine Reihe aktueller F&auml;lle in anderen Bundesl&auml;ndern, bei denen als hoch gef&auml;hrlich eingestufte T&auml;ter aus der Haft entlassen und nun aufw&auml;ndig &uuml;berwacht werden m&uuml;ssen, zeigt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht&#8221;, sagte Busemann. Ein von einer Arbeitsgruppe der unionsgef&uuml;hrten L&auml;nder vorgelegter Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage f&uuml;r eine neue Regelung aus einem Guss.<br /> Einstimmig hat die JuMiKo beschlossen, die weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung bewertete Beschneidung von M&auml;dchen durch Verst&uuml;mmelung der Genitalien k&uuml;nftig als Straftatbestand verfolgbar zu machen. &#8220;Das ist ein wichtiges Signal. Damit machen wir deutlich, dass solche unmenschlichen Praktiken bei uns nicht &uuml;bersehen und nicht geduldet werden&#8221;, sagte Busemann. Geplant sei eine verbindliche Verfolgung als schwere K&ouml;rperverletzung, um betroffene Frauen und M&auml;dchen bei einer Anklageerhebung keinen zus&auml;tzlichen Diskriminierungen auszusetzen.<br /> Verbessert werden soll auch die Qualit&auml;t der Leichenschau, ein Thema, welches Niedersachsen bereits 2008 auf die Tagesordnung der JuMiKo gesetzt hatte. Jetzt liegt der Bericht der damals eingesetzten Arbeitsgruppe vor. Busemann: &#8220;Gemeinsam mit den Wissenschaftsministern wollen wir sicherstellen, dass &Auml;rzte an den rechtsmedizinischen Instituten qualifiziert aus und fortgebildet werden, so dass die Leichenschau mit entsprechender Professionalit&auml;t durchgef&uuml;hrt werden kann.&#8221; Insgesamt sollten die Gerichtsmediziner h&auml;ufiger zu Rate gezogen werden, wenn Zweifel an einem nat&uuml;rlichen Tod best&uuml;nden. Auch eine Todesursachenstatistik solle aufgebaut werden. &#8220;Es darf nicht vom Zufall oder Gl&uuml;ck abh&auml;ngen, ob ein Mord als solcher erkannt wird&#8221;, so Busemann abschlie&szlig;end.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>2</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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