<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Verbrauchssteuern</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/steuerrecht/verbrauchssteuern/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=5947</generator> <item><title>Keine Stromsteuererm&#228;&#223;igung f&#252;r Gastransport in Rohrfernleitungen</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-stromsteuerermaeszigung-fuer-gastransport-in-rohrfernleitungen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-stromsteuerermaeszigung-fuer-gastransport-in-rohrfernleitungen#comments</comments> <pubDate>Thu, 23 Jul 2009 11:28:15 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Gastransport]]></category> <category><![CDATA[Gasversorgung]]></category> <category><![CDATA[Stromsteuer]]></category> <category><![CDATA[Stromsteuerermäßigung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3895</guid> <description><![CDATA[Ein Unternehmen, dessen T&#228;tigkeitsschwerpunkt in der Bef&#246;rderung von Erdgas in einem rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen durch das deutsche Hoheitsgebiet liegt, ist kein Energieversorgungsunternehmen der Unterklasse 40.20.3 der WZ 93 und damit kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG, sondern betreibt den Transport von Gasen in Rohrfernleitungen, der der Unterklasse [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unternehmen, dessen T&auml;tigkeitsschwerpunkt in der Bef&ouml;rderung von Erdgas in einem rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen durch das deutsche Hoheitsgebiet liegt, ist kein Energieversorgungsunternehmen der Unterklasse 40.20.3 der WZ 93 und damit kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG, sondern betreibt den Transport von Gasen in Rohrfernleitungen, der der Unterklasse 60.30.0 der WZ 93 zuzuordnen ist. Die Gew&auml;hrung einer Steuerbeg&uuml;nstigung kommt daher nicht in Betracht.<span id="more-3895"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. April 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII R 24/07" target="_blank" title="BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07">VII R 24/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-stromsteuerermaeszigung-fuer-gastransport-in-rohrfernleitungen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Entlastung von Landwirten bei der Mineral&#246;lsteuer</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/entlastung-von-landwirten-bei-der-mineraloelsteuer</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/entlastung-von-landwirten-bei-der-mineraloelsteuer#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 19:38:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3696</guid> <description><![CDATA[Der Finanzausschu&#223; ist der Meinung, da&#223; das Energiesteuergesetz zugunsten der Landwirte ge&#228;ndert werden m&#252;ssse. Nach seiner Auffassung sollen die deutschen Landwirte durch eine Senkung der Steuer auf Agrardiesel in diesem und im n&#228;chsten Jahr um insgesamt 570 Millionen Euro entlastet werden. Damit w&#252;rden Wettbewerbsnachteile abgebaut, erkl&#228;rten Vertreter der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzausschu&szlig; ist der Meinung, da&szlig; das Energiesteuergesetz zugunsten der Landwirte ge&auml;ndert werden m&uuml;ssse.<span id="more-3696"></span></p><p>Nach seiner Auffassung sollen die deutschen Landwirte durch eine Senkung der Steuer auf Agrardiesel in  diesem und im n&auml;chsten Jahr um insgesamt 570 Millionen Euro entlastet werden.  Damit w&uuml;rden Wettbewerbsnachteile abgebaut, erkl&auml;rten Vertreter der  Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einer  Sitzung des Finanzausschusses heute. Der Finanzausschuss beschloss mit den  Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion eine &Auml;nderung des  Energiesteuergesetzes ( <a title="Drucksache 16/12851 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612851.pdf" target="_blank">16/12851</a> ). FDP-Fraktion und die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen  stimmten dagegen.</p><p>Die Koalition hatte die Landwirte zun&auml;chst &uuml;ber eine &Ouml;ffnungsklausel f&uuml;r die  Bundesl&auml;nder entlasten wollen. Diese Klausel h&auml;tte den L&auml;ndern die M&ouml;glichkeit  er&ouml;ffnet, den Landwirten den j&auml;hrlichen Selbstbehalt bei der  Agrardieselsteuer-Erstattung in H&ouml;he von 350 Euro zu erstatten. Die Koalition  &auml;nderte jedoch ihren Entwurf im Finanzausschuss dahingehend ab, dass f&uuml;r  Agrardiesel k&uuml;nftig generell der reduzierte Steuersatz von 25,56 Cent pro Liter  gelten soll. Der Selbstbehalt soll entfallen. Bisher kam der reduzierte  Steuersatz nur bei einem Jahresverbrauch &uuml;ber 1.860 Litern bis zur H&ouml;chstgrenze  von 10.000 Litern zur Anwendung.</p><p>Die Linksfraktion begr&uuml;&szlig;te die Steuersenkung. Schlie&szlig;lich habe sie selbst die  Abschaffung der H&ouml;chstgrenze f&uuml;r die Agrardieselsteuer vorgeschlagen. Von  B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen kam dagegen scharfe Kritik. Es w&auml;re kl&uuml;ger gewesen, nicht  den Weg der Steuersenkung zu gehen, sondern eine vern&uuml;nftige Umr&uuml;stung der  Traktoren von Diesel auf Pflanzen&ouml;l zu f&ouml;rdern. Daf&uuml;r solle es 2.500 Euro pro  Fahrzeug Unterst&uuml;tzung geben, verlangte die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen.</p><p>Die Unionsfraktion bezeichnete die Steuersenkung f&uuml;r die Landwirte als gro&szlig;en  Schritt in die richtige Richtung. Es werde etwas f&uuml;r die Chancengleichheit bei  den Energieausgaben in der europ&auml;ischen Landwirtschaft getan. Die SPD-Fraktion  sprach von einer vertretbaren L&ouml;sung und unterstrich den Willen der Koalition,  den Landwirten zu helfen. Die FDP kritisierte die zweij&auml;hrige Befristung der  Steuersenkung. Auch danach gebe es Bedarf, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.  Einen Antrag der FDP-Fraktion auf Senkung der Agrardieselbesteuerung (<a title="Drucksache 16/11670 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611670.pdf" target="_blank">16/11670</a>) lehnte der Finanzausschuss mit der Mehrheit von  CDU/CSU, SPD und B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen ab. Die Linksfraktion enthielt sich.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/entlastung-von-landwirten-bei-der-mineraloelsteuer/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Heiz&#246;lbesteuerung 2009</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/heizolbesteuerung-2009</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/heizolbesteuerung-2009#comments</comments> <pubDate>Mon, 22 Dec 2008 10:17:37 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Heizöl]]></category> <category><![CDATA[Steuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/heizolbesteuerung-2009</guid> <description><![CDATA[Heiz&#246;l wird je nach Schwefelgehalt unterschiedlich besteuert, seit mit dem Biokraftstoffquotengesetz zum Jahresbeginn 2007 eine Steuerspreizung f&#252;r Heiz&#246;le nach Schwefelgehalt eingef&#252;hrt wurde, um so aus umweltpolitischen Gr&#252;nden ein Anreiz f&#252;r die Verwendung von schwefelarmem Heiz&#246;l zu schaffen. Diese Steuerspreizung versch&#228;rft sich zum Jahreswechsel nochmals, denn dann wird die Steuer f&#252;r st&#228;rker schwefelhaltiges Heiz&#246;l um 1,5 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Heiz&ouml;l wird je nach Schwefelgehalt unterschiedlich besteuert, seit mit dem Biokraftstoffquotengesetz zum Jahresbeginn 2007  eine Steuerspreizung f&uuml;r Heiz&ouml;le nach Schwefelgehalt eingef&uuml;hrt wurde, um so aus umweltpolitischen Gr&uuml;nden ein Anreiz f&uuml;r die Verwendung von schwefelarmem Heiz&ouml;l zu schaffen. Diese Steuerspreizung versch&auml;rft sich zum Jahreswechsel nochmals, denn dann wird die Steuer f&uuml;r st&auml;rker schwefelhaltiges Heiz&ouml;l um 1,5 Cent erh&ouml;ht. <span id="more-3219"></span></p><p><span></span></p><p>Ein Ausweichen auf schwefel&auml;rmere Heiz&ouml;lsorten ist zwar m&ouml;glich, die Mineral&ouml;lwirtschaft will ab dem 1. Januar 2009 eine fl&auml;chendeckende Versorgung mit schwefelarmer Ware sicherstellen. Allerdings ist das steuerlich g&uuml;nstigere schwefelarme Ware derzeit ca. 5 Ct/Liter teurer ist als die schwefelreichere, da hier h&ouml;here Produktionskosten, etwa durch den Betrieb von Entschwefelungsanlagen, anfallen.</p><p>So oder so &#8211; es wird teurer.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/heizolbesteuerung-2009/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kein Fremdenverkehrsbeitrag in Baden-Baden</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/kein-fremdenverkehrsbeitrag-in-baden-baden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/kein-fremdenverkehrsbeitrag-in-baden-baden#comments</comments> <pubDate>Mon, 15 Dec 2008 10:17:22 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/kein-fremdenverkehrsbeitrag-in-baden-baden</guid> <description><![CDATA[Die Satzung &#252;ber den Fremdenverkehrsbeitrag in Baden-Baden ist unwirksam. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg mit Argumenten entschieden, die auch auf eine Vielzahl von Fremdenverkehrsbeitragssatzungen anderer St&#228;dte anwendbar sein d&#252;rften, und damit dem Antrag der Betreiberin eines Kaufhauses (Antragstellerin) stattgegeben. Die Stadt Baden-Baden erhebt zur Deckung der Aufwendungen, die ihr zur F&#246;rderung des Fremdenverkehrs entstehen, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Satzung &uuml;ber den Fremdenverkehrsbeitrag in Baden-Baden ist unwirksam. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-W&uuml;rttemberg mit Argumenten entschieden, die auch auf eine Vielzahl von Fremdenverkehrsbeitragssatzungen anderer St&auml;dte anwendbar sein d&uuml;rften, und damit dem Antrag der Betreiberin eines Kaufhauses (Antragstellerin) stattgegeben.<span></span><span id="more-3202"></span></p><p>Die Stadt Baden-Baden erhebt zur Deckung der Aufwendungen, die ihr zur F&ouml;rderung des Fremdenverkehrs entstehen, einen Beitrag. Beitragspflichtig sind alle nat&uuml;rlichen und juristischen Personen, die eine selbstst&auml;ndige T&auml;tigkeit aus&uuml;ben und denen aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile in Gestalt von Mehreinnahmen erwachsen. Die Stadt hat sich aus Gr&uuml;nden der Verwaltungsvereinfachung f&uuml;r eine pauschalierte Vorteilsbestimmung entschieden, die in mehreren Schritten erfolgt. Ausgangspunkt f&uuml;r die Ermittlung des Beitrags sind die Reineinnahmen, zu deren Ermittlung der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer, der im Erhebungszeitraum in Baden-Baden erzielt wurde, mit einem Richtsatz (Reingewinnsatz) multipliziert wird. Die Richts&auml;tze werden vom Bundesfinanzministerium f&uuml;r das Besteuerungsverfahren herausgegeben; sie sind je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich hoch. Der Messbetrag ergibt sich dann aus einer Multiplikation der Reineinnahmen mit einem Vorteilsatz von 5% bis 50 %; der Vorteilsatz orientiert sich an dem Ma&szlig;, in dem die einzelnen Gewerbe- und Berufsarten vom Fremdenverkehr profitieren. Schlie&szlig;lich ist der Messbetrag mit dem Beitragssatz zu multiplizieren, der in der Innenstadt 3 % und in den anderen Stadtteilen 1,2 % betr&auml;gt.</p><p>Die satzungsrechtlichen Grundentscheidungen hat der VGH nicht beanstandet. Er hat ausgef&uuml;hrt, dass die von der Stadt gew&auml;hlte Pauschalierung der Vorteilsbestimmung zul&auml;ssig sei. Da der Vorteil in den durch den Fremdenverkehr erh&ouml;hten Verdienst- und Gewinnm&ouml;glichkeiten liege, d&uuml;rften auch Unternehmen herangezogen werden, die keinen Gewinn erwirtschafteten. Die Richts&auml;tze des Bundesfinanzministeriums k&ouml;nnten f&uuml;r die Beitragsbemessung herangezogen werden, da sie sich an den Verh&auml;ltnissen eines durchschnittlichen Betriebs der betreffenden Branche orientierten. Die Festlegung der Vorteils&auml;tze sei in sich stimmig und bewege sich ebenfalls in dem der Stadt zustehenden Beurteilungsspielraum. Auch f&uuml;r die Gesch&auml;fte, die sich in unmittelbarer N&auml;he des Kurhauses und der Spielbank bef&auml;nden (sogenannte Kolonnaden) und die durch die Art der angebotenen (Luxus-)Waren und der Sonntags&ouml;ffnungszeiten in besonderem Ma&szlig;e vom Fremdenverkehr lebten, m&uuml;ssten keine besonderen S&auml;tze festgelegt werden. Denn es handele sich um eine nur geringe Anzahl von Gesch&auml;ften, die bei der zul&auml;ssigen typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fielen. Die H&ouml;he des Beitragssatzes begegne keinen rechtlichen Bedenken. Das Beitragsaufkommen &uuml;berschreite n&auml;mlich die Aufwendungen der Stadt zur F&ouml;rderung des Fremdenverkehrs nicht. Vielmehr w&uuml;rden mit dem Aufkommen aus dem Frem-denverkehrsbeitrag in H&ouml;he von ca. 350.000 EUR und dem Aufkommen aus der Kurtaxe in H&ouml;he von ca. 1,4 Mio. EUR nur ein Teil der Aufwendungen von ca. 8,6 Mio. EUR gedeckt, die bei der Stadt f&uuml;r die Herstellung und Unterhaltung der Kur- und Erholungseinrichtungen anfielen.</p><p>Der VGH hat demgegen&uuml;ber ger&uuml;gt, dass der Kreis der Beitragspflichtigen unter Versto&szlig; gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit abgegrenzt worden ist. So sei die fehlende Einbeziehung der &Auml;rzte und Zahn&auml;rzte nicht gerechtfertigt. Auch die Angeh&ouml;rigen dieser Berufsgruppen h&auml;tte die M&ouml;glichkeit, ortsfremde Personen zu behandeln. Sie z&ouml;gen damit ebenfalls besondere wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr. F&uuml;r sie gelte nichts anderes als etwa f&uuml;r Apotheker, Masseure und Krankengymnasten, bei denen die Stadt davon ausgehe, dass ihr Umsatz zu einem nennenswerten Teil fremdenverkehrsbedingt sei. Schlie&szlig;lich fehle auch ein &uuml;berzeugender Grund, warum bestimmte Gruppen von Bauhandwerkern nicht beitragspflichtig seien. Es sei nicht davon auszugehen, dass bei  diesen der in der Satzung festgelegte Mindestsatz von 40 EUR regelm&auml;&szlig;ig nicht erreicht werde.</p><p>Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundes-verwaltungsgericht angefochten werden (</p><p>Verwaltungsgerichtshof Baden-W&uuml;rttemberg, Urteil vom 6. November 2008  -  <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 S 669/07" target="_blank" title="VGH Baden-W&uuml;rttemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07">2 S 669/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/kein-fremdenverkehrsbeitrag-in-baden-baden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>GbR als GmbH-Gesellschafterin</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/gbr-als-gmbh-gesellschafterin</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/gbr-als-gmbh-gesellschafterin#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/gbr-als-gmbh-gesellschafterin</guid> <description><![CDATA[Ist eine GmbH Eigent&#252;merin von Grundst&#252;cken, l&#246;st die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile der GmbH die Grunderwerbsteuer aus. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Anteilsvereinigung dadurch erfolgt, dass die bisherigen GmbH-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine gemeinsame GbR einbringen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2008 &#8211; II R 53/06]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ist eine GmbH Eigent&uuml;merin von Grundst&uuml;cken, l&ouml;st die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile der GmbH die Grunderwerbsteuer aus. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Anteilsvereinigung dadurch erfolgt, dass die bisherigen GmbH-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine gemeinsame GbR einbringen.<span id="more-3145"></span></p><p><span></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II R 53/06" target="_blank" title="BFH, 02.04.2008 - II R 53/06">II R 53/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/gbr-als-gmbh-gesellschafterin/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Keine Zweitwohnungssteuer f&#252;r Studenten</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-zweitwohnungssteuer-fur-studenten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-zweitwohnungssteuer-fur-studenten#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Stadt]]></category> <category><![CDATA[Steuer]]></category> <category><![CDATA[Student]]></category> <category><![CDATA[Studenten]]></category> <category><![CDATA[Zweitwohnngssteuer]]></category> <category><![CDATA[Zweitwohnung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-zweitwohnungssteuer-fur-studenten</guid> <description><![CDATA[Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann f&#252;r seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und best&#228;tigte damit seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung zur Zweitwohnungssteuer f&#252;r Studentenbuden. Der Kl&#228;ger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann f&uuml;r seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und best&auml;tigte damit seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung zur Zweitwohnungssteuer f&uuml;r Studentenbuden.<span id="more-3146"></span></p><p>Der Kl&auml;ger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm f&uuml;r die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in H&ouml;he von 340,00 € j&auml;hrlich. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die von der Stadt Mainz eingelegte Berufung zur&uuml;ck und best&auml;tigte damit seinen Eilbeschluss vom 29. Januar 2007.</p><p>Eine Zweitwohnungssteuer k&ouml;nne nur erhoben werden, wenn f&uuml;r eine weitere Wohnung ein besonderer Aufwand betrieben werde, der &uuml;ber die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe und deshalb eine besondere wirtschaftliche Leistungsf&auml;higkeit des Steuerpflichtigen vermuten lasse. An dem danach f&uuml;r die Steuererhebung erforderlichen Wohnen in zwei Wohnungen fehle es im Allgemeinen bei Studenten, die in der elterlichen Wohnung melderechtlich ihre Hauptwohnung beibehielten. Denn &uuml;ber die ihnen von den Eltern &uuml;berlassenen R&auml;umlichkeiten stehe Studenten in der Regel keine tats&auml;chliche und rechtliche Verf&uuml;gungsmacht zu, so dass sie dort nicht Inhaber einer Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne seien. Deshalb k&ouml;nnten sie am Studienort auch keine zweite Wohnung innehaben.</p><p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr&auml;ftig, das Oberverwaltungsgericht hat gegen sein Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.<br /> Nachdem zwischenzeitlich der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Zweitwohnungssteuer f&uuml;r Studentenbuden bejaht hat, d&uuml;rfte es damit dem BVerwG obliegen, eine endg&uuml;ltige Antwort zu finden.</p><p>Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 A 11354/07" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07">6 A 11354/07</a>.OVG</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-zweitwohnungssteuer-fur-studenten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Besteuerung des Biokraftstoffanteils</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/besteuerung-des-biokraftstoffanteils</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/besteuerung-des-biokraftstoffanteils#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/besteuerung-des-biokraftstoffanteils</guid> <description><![CDATA[Es ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG getroffene Regelung, mit der ab dem 1. Januar 2007 eine Mineral&#246;lsteuerentlastung grunds&#228;tzlich nur noch f&#252;r reine, mit anderen Kraftstoffen unvermischte, Biokraftstoffe gew&#228;hrt wird, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Insbesondere verst&#246;&#223;t die Besteuerung [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG getroffene Regelung, mit der ab dem 1. Januar 2007 eine Mineral&ouml;lsteuerentlastung grunds&auml;tzlich nur noch f&uuml;r reine, mit anderen Kraftstoffen unvermischte, Biokraftstoffe gew&auml;hrt wird, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Insbesondere verst&ouml;&szlig;t die Besteuerung des in Mischungen mit herk&ouml;mmlichen Kraftstoffen enthaltenen Biokraftstoffanteils nicht gegen die Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG.<span id="more-3147"></span></p><p><span></span></p><p>Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14. April 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII B 216/07" target="_blank" title="BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07">VII B 216/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/besteuerung-des-biokraftstoffanteils/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Keine Zweitwohnungssteuer nur f&#252;r Ausw&#228;rtige</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-zweitwohnungssteuer-nur-fur-auswartige</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-zweitwohnungssteuer-nur-fur-auswartige#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-zweitwohnungssteuer-nur-fur-auswartige</guid> <description><![CDATA[Eine Zweitwohnungssteuersatzung verst&#246;&#223;t gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nur von Ausw&#228;rtigen anordnet. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gie&#223;en anhand der Zweitwohnsteuersatzung der Stadt Nauheim. Damit hat das VG einem Kl&#228;ger Recht gegeben, der gegen die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer durch die Stadt Bad Nauheim geklagt hatte. Der Kl&#228;ger, der seinen Erstwohnsitz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Zweitwohnungssteuersatzung verst&ouml;&szlig;t gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nur von Ausw&auml;rtigen anordnet. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gie&szlig;en anhand der Zweitwohnsteuersatzung der Stadt Nauheim. Damit hat das VG einem Kl&auml;ger Recht gegeben, der gegen die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer durch die Stadt Bad Nauheim geklagt hatte.<span id="more-3148"></span></p><p><span></span></p><p>Der Kl&auml;ger, der seinen Erstwohnsitz au&szlig;erhalb Hessens hat, hat aus beruflichen Gr&uuml;nden eine Zweitwohnung in der Stadt Bad Nauheim angemeldet. Nach der Satzung der Stadt Bad Nauheim werden Abgaben von denjenigen erhoben, die ihren ersten Wohnsitz au&szlig;erhalb des Stadtgebiets haben. Besteht auch der erste Wohnsitz in Bad Nauheim werden keine Abgaben erhoben.</p><p>Darin liegt nach Auffassung des Gerichts aber ein Versto&szlig; gegen das Gleichbehandlungsgebot des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html">Art. 3 Abs. 1 GG</a>. Denn der Aufwand, der der Besteuerung letztlich zugrunde liege, sei nicht davon abh&auml;ngig, dass sich die Hauptwohnung au&szlig;erhalb des Gebiets der Beklagten befinde. So d&uuml;rften Ausw&auml;rtige nicht deswegen zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, weil sie keine Einheimischen seien.</p><p>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr&auml;ftig. Die Beteiligten k&ouml;nnen dagegen binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.</p><p>Verwaltungsgericht Gie&szlig;en, Urteil vom 2. Juni 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8 E 2835/07" target="_blank" title="VG Gie&szlig;en, 02.06.2008 - 8 E 2835/07: Steuerrecht - Zweitwohnungssteuerpflicht eines Verheiratet...">8 E 2835/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-zweitwohnungssteuer-nur-fur-auswartige/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>PKW-Besteuerung f&#252;r Gel&#228;ndewagen</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/pkw-besteuerung-fur-gelandewagen-2</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/pkw-besteuerung-fur-gelandewagen-2#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/pkw-besteuerung-fur-gelandewagen-2</guid> <description><![CDATA[Die seit dem 1. Mai 2005 geltende Besteuerung von Gel&#228;ndefahrzeugen mit einem zul&#228;ssigen Gesamtgewicht von &#252;ber 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW ist nach einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgem&#228;ss. Damit ist ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zul&#228;ssigen Gesamtgewicht von &#252;ber 2,8 t (z.B. Gel&#228;ndewagen) allein anhand von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die seit dem 1. Mai 2005 geltende Besteuerung von Gel&auml;ndefahrzeugen mit einem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht von &uuml;ber 2,8 t  ab 1. Mai 2005 als PKW ist nach einem jetzt ver&ouml;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgem&auml;ss. Damit ist ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht von &uuml;ber 2,8 t (z.B. Gel&auml;ndewagen) allein anhand von Bauart und Einrichtung zu beurteilen, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zu besteuern ist.<span></span><span id="more-3149"></span></p><p>Der Kl&auml;ger in dem jetzt vom BFH entschiedenen Fall war Halter eines Toyota Landcruiser (Typ J8). Das Fahrzeug hatte ein zul&auml;ssiges Gesamtgewicht von 2 960 kg. Es wurde im Hinblick auf § 23 Abs. 6a der Stra&szlig;enverkehrszulassungsordnung (StVZO) bis 30. April 2005 allein wegen seines zul&auml;ssigen Gesamtgewichts von &uuml;ber 2,8 t als Lastkraftwagen besteuert; die sich nach dem Gewicht bemessene Steuer betrug 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO besteuerte das Finanzamt das Fahrzeug des Kl&auml;gers ab 1. Mai 2005 als PKW; die (Hubraum )Steuer betrug nun 1.578 €.</p><p>Der BFH hat das streitige Fahrzeug ab 1. Mai 2005 auf Grund seiner Bauart und Einrichtung als PKW behandelt und dem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht von &uuml;ber 2,8 t keine Bedeutung mehr beigemessen.</p><p>Die auf den 1. Mai 2005 r&uuml;ckwirkende &Auml;nderung des § 2 Abs. 2a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) im Jahre 2006, wonach Gel&auml;ndefahrzeuge ab diesem Zeitpunkt als PKW gelten, stelle keine verfassungsrechtlich unzul&auml;ssige R&uuml;ckwirkung dar. Denn dieser Vorschrift komme keine konstitutive, sondern eine nur klarstellende Bedeutung zu, weil die ma&szlig;gebliche Rechtslage sich bereits aus dem Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ergebe. Die allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde unver&auml;ndert fortbestehen, sei verfassungsrechtlich nicht gesch&uuml;tzt.</p><blockquote><div>1.  Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt ab 1. Mai 2005 auch f&uuml;r Kfz mit einem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht von &uuml;ber 2,8 t der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, dass anhand von Bauart und Einrichtung des Kfz zu beurteilen ist, ob ein PKW oder ein LKW vorliegt. Soweit danach § 2 Abs. 2a KraftStG die Rechtslage lediglich r&uuml;ckwirkend klarstellt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.</div><div>2. Ergibt sich in Folge der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO eine &Auml;nderung der Bemessungsgrundlage, ist die Kraftfahrzeugsteuer gem&auml;&szlig; § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG neu festzusetzen.</div></blockquote><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.04.08 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II R 62/07" target="_blank" title="BFH, 09.04.2008 - II R 62/07">II R 62/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/pkw-besteuerung-fur-gelandewagen-2/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Steckzigaretten</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/steckzigaretten-2</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/steckzigaretten-2#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:52:23 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Verbrauchssteuern]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/steckzigaretten-2</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof musste jetzt zur Tabaksteuer auf Tabakstr&#228;nge, die vom Verbraucher unterteilt und in eine Zigarettenpapierh&#252;lse geschoben werden (sog. Steckzigaretten), Stellung nehmen und hat dabei ein Herz f&#252;r Raucher bewiesen, denn nach der Entscheidung des BFH ist der Tabakstrang ausschlie&#223;lich nach seiner L&#228;nge zu besteuern und nicht danach, wie viele H&#252;lsen nach Empfehlung des Herstellers [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Bundesfinanzhof musste jetzt zur Tabaksteuer auf Tabakstr&auml;nge, die vom Verbraucher unterteilt und in eine Zigarettenpapierh&uuml;lse geschoben werden (sog. Steckzigaretten), Stellung nehmen und hat dabei ein Herz f&uuml;r Raucher bewiesen, denn nach der Entscheidung des BFH ist der Tabakstrang ausschlie&szlig;lich nach seiner L&auml;nge zu besteuern und nicht danach, wie viele H&uuml;lsen nach Empfehlung des Herstellers mit einem Strang gef&uuml;llt werden k&ouml;nnen.<span id="more-3150"></span></p><p><span></span></p><p align="justify">Der Steuertarif des Tabaksteuergesetzes (TabStG) setzt sich f&uuml;r Zigaretten aus einem st&uuml;ckbezogenen und einem nach dem Kleinverkaufspreis ausgerichteten wertbezogenen Anteil zusammen. Der st&uuml;ckbezogene Anteil (derzeit 8,27 Cent je St&uuml;ck) wird je begonnene 9 cm L&auml;nge des Tabakstrangs erhoben. Unter den Begriff der Zigarette fallen auch die seit Ende 1993 im Handel angebotenen &uuml;berlangen Tabakstr&auml;nge, die vom Verbraucher in eine Zigarettenpapierh&uuml;lse geschoben werden.</p><p align="justify">Im Streitfall stellt die Kl&auml;gerin solche Tabakstr&auml;nge mit einer L&auml;nge von ca. 177 mm her und vertreibt sie in Kleinverkaufspackungen mit jeweils zehn Tabakstr&auml;ngen. Auf der Innenseite der Packungen weist sie durch schematische Darstellungen darauf hin, wie durch Zerschneiden eines Tabakstrangs in gleiche Teile drei rauchfertige Zigaretten, insgesamt also 30 Zigaretten, hergestellt werden k&ouml;nnen. Dies nahm das f&uuml;r die Zentrale Steuerzeichenstelle in B&uuml;nde zust&auml;ndige Hauptzollamt (HZA) zum Anlass, die Auslieferung der von der Kl&auml;gerin bestellten 200 Bogen Steuerzeichen f&uuml;r 20 Zigaretten je Kleinverkaufspackung zu verweigern. Die Kl&auml;gerin habe auf der Innenseite der Kleinverkaufspackungen eine Mengenangabe gemacht, die von den Angaben auf den bestellten Steuerzeichen abweiche.</p><p align="justify">In dem daraus entbrannten Rechtsstreit &uuml;ber die zutreffende Steuerzeichenschuld entschied nunmehr der BFH &#8211; wie schon die Vorinstanz &#8211; zugunsten der Kl&auml;gerin. Entgegen der Auffassung des HZA liege dem TabStG ein einheitlicher Zigarettenbegriff zugrunde. Sowohl bei den rauchfertig angebotenen als auch bei den Steckzigaretten sei f&uuml;r die Besteuerung des jeweiligen Tabakstrangs als eine Zigarette allein der objektive Umstand ma&szlig;geblich, dass eine L&auml;nge von 9 cm (ohne Filter und Mundst&uuml;ck) nicht &uuml;berschritten werde. Ein Tabakstrang wie im Streitfall mit einer L&auml;nge von 177 mm sei also als zwei Zigaretten zu besteuern. Damit sei dem Sinn und Zweck der Regelung, Steuerumgehungen durch Herstellung &uuml;berlanger Tabakstr&auml;nge zu verhindern, Gen&uuml;ge getan. Die subjektiven Vorstellungen, Empfehlungen oder Anweisungen des Herstellers, aus einem solchen Strang mehr als zwei Zigaretten zu gewinnen, seien f&uuml;r die Besteuerung unbeachtlich. Dies entspreche auch den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in der Richtlinie 95/59/EG, weshalb es einer Anrufung des Gerichtshofs der Europ&auml;ischen Gemeinschaften nicht bed&uuml;rfe.</p><blockquote><p align="justify">F&uuml;r die Bestimmung des st&uuml;ckbezogenen Steueranteils einer &uuml;berlangen Zigarette gem&auml;&szlig; § 4 Abs. 2 TabStG ist ausschlie&szlig;lich die L&auml;nge des jeweiligen Tabakstrangs ma&szlig;gebend. Die Vorstellungen oder Empfehlungen des Herstellers hinsichtlich der vom Verbraucher vorzunehmenden Zerteilung des Tabakstrangs in einzelne rauchbare Abschnitte sind unbeachtlich.</p></blockquote><p align="justify">Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20. Juni 08 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII B 251/07" target="_blank" title="BFH, 20.06.2008 - VII B 251/07">VII B 251/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/verbrauchssteuern/steckzigaretten-2/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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