<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; K&ouml;rperschaftsteuer</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/steuerrecht/einkommensteuer/kst/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=8285</generator> <item><title>Soli verfassungswidrig?</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig#comments</comments> <pubDate>Wed, 25 Nov 2009 22:32:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category> <category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category> <category><![CDATA[Einheit]]></category> <category><![CDATA[Ergänzungsabgabe]]></category> <category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category> <category><![CDATA[Verfassung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4420</guid> <description><![CDATA[Der Solidarit&#228;tszuschlag erhitzt schon seit l&#228;ngerer Zeit die Gem&#252;ter &#8211; in gesellschaftlicher, politischer und juristischer Hinsicht. Das Nieders&#228;chsische Finanzgericht hat nunmehr eine neue Runde er&#246;ffnet: es h&#228;lt die andauernde Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages f&#252;r verfassungswidrig. Deswegen hat das Gericht ein Verfahren, in dem sich der Betroffene gegen die Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages wehrt, nach Art. 100 Abs. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Solidarit&auml;tszuschlag erhitzt schon seit l&auml;ngerer Zeit die Gem&uuml;ter &#8211; in gesellschaftlicher, politischer und juristischer Hinsicht.<span id="more-4420"></span></p><p>Das Nieders&auml;chsische Finanzgericht hat nunmehr eine neue Runde er&ouml;ffnet: es h&auml;lt die andauernde Erhebung des Solidarit&auml;tszuschlages f&uuml;r verfassungswidrig.<br /> Deswegen hat das Gericht ein Verfahren, in dem sich der Betroffene gegen die Erhebung des Solidarit&auml;tszuschlages wehrt, nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html" target="_blank">Art. 100 Abs. 1 GG</a> ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.</p><p>Bekanntlich wird seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchg&auml;ngig) der Solidarit&auml;tszuschlag im Wege einer Erg&auml;nzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und K&ouml;rperschaftsteuer erhoben. Das j&auml;hrliche Aufkommen aus dem Solidarit&auml;tszuschlag betr&auml;gt derzeit rund 12 Mrd. EUR.</p><p>Das Nieders&auml;chsische Finanzgericht ist davon &uuml;berzeugt, dass die Erg&auml;nzungsabgabe nach dem Solidarit&auml;tszuschlagsgesetz sp&auml;testens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Erg&auml;nzungsabgabe diene, so das Gericht, nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vor&uuml;bergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidarit&auml;tszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierf&uuml;r besteht nach Auffassung des Gerichts kein vor&uuml;bergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser d&uuml;rfe nicht durch die Erhebung einer Erg&auml;nzungsabgabe gedeckt werden.</p><p>Nieders&auml;chsisches Finanzgericht, Beschlu&szlig; vom 25. November 2009 &#8211; 7 K 143/08</p><p>Es bleibt spannend &#8211; wir werden weiter berichten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Verdeckte Gewinnaussch&#252;ttung bei inl&#228;ndischer Betriebsst&#228;tte</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/verdeckte-gewinnausschuttung-bei-inlandischer-betriebsstatte</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/verdeckte-gewinnausschuttung-bei-inlandischer-betriebsstatte#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/verdeckte-gewinnausschuttung-bei-inlandischer-betriebsstatte</guid> <description><![CDATA[&#220;bertr&#228;gt eine Kapitalgesellschaft einer mit ihr verbundenen Gesellschaft die Leitung ihrer Gesch&#228;fte, so kann ein daf&#252;r gezahltes Entgelt eine verdeckte Gewinnaussch&#252;ttung sein. M&#38;uuml;ssen die f&#252;r die Auftragnehmerin t&#228;tig werdenden Personen in zeitlicher Hinsicht den Einsatz eines in Vollzeit besch&#228;ftigten Gesch&#228;ftsf&#252;hrers erbringen, so ist die Angemessenheit des Entgelts nach den Ma&#223;st&#228;ben zu bestimmen, die f&#252;r die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>&Uuml;bertr&auml;gt eine Kapitalgesellschaft einer mit ihr verbundenen Gesellschaft die Leitung ihrer Gesch&auml;fte, so kann ein daf&uuml;r gezahltes Entgelt eine <span>verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttung</span> sein. M&amp;uuml;ssen die f&uuml;r die Auftragnehmerin t&auml;tig werdenden Personen in zeitlicher Hinsicht den Einsatz eines in Vollzeit besch&auml;ftigten Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers erbringen, so ist die Angemessenheit des Entgelts nach den Ma&szlig;st&auml;ben zu bestimmen, die f&uuml;r die Ermittlung angemessener Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerbez&uuml;ge gelten.<span id="more-3075"></span></p><p><span></span></p><p>Eine <span>verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttung</span> ist einer inl&auml;ndischen Betriebsst&auml;tte zuzurechnen, wenn sie auf einem Vorgang beruht, der sich im Aufwand dieser Betriebsst&auml;tte niedergeschlagen hat.</p><p>Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. M&auml;rz 2008 &#8211; <span><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I B 171/07" target="_blank" title="BFH, 05.03.2008 - I B 171/07">I B 171/07</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/verdeckte-gewinnausschuttung-bei-inlandischer-betriebsstatte/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Niederl&#228;ndisches Unternehmen mit deutscher Betriebsst&#228;tte</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/niederlandisches-unternehmen-mit-deutscher-betriebsstatte</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/niederlandisches-unternehmen-mit-deutscher-betriebsstatte#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/niederlandisches-unternehmen-mit-deutscher-betriebsstatte</guid> <description><![CDATA[Nach einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Gewinn eines in den Niederlanden ans&#228;ssigen Unternehmens aus dessen inl&#228;ndischer Betriebsst&#228;tte f&#252;r die Jahre 1993 und 1995 einem K&#246;rperschaftsteuersatz von mehr als 30 % unterworfen werden durfte. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. M&#228;rz 2008 &#8211; I B 171/07]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem jetzt ver&ouml;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Gewinn eines in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmens aus dessen inl&auml;ndischer Betriebsst&auml;tte f&uuml;r die Jahre 1993 und 1995 einem K&ouml;rperschaftsteuersatz von mehr als 30 % unterworfen werden durfte.<span id="more-3076"></span></p><p><span></span></p><p>Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. M&auml;rz 2008 &#8211; <span><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I B 171/07" target="_blank" title="BFH, 05.03.2008 - I B 171/07">I B 171/07</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/niederlandisches-unternehmen-mit-deutscher-betriebsstatte/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/private-pkw-nutzung-durch-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/private-pkw-nutzung-durch-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/private-pkw-nutzung-durch-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer</guid> <description><![CDATA[Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern. Es ist in der Praxis gang und g&#228;be, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verf&#252;gung stellt. Beim Arbeitgeber f&#252;hrt dies im Umfang der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern.<span id="more-3077"></span></p><p><span></span></p><p>Es ist in der Praxis gang und g&auml;be, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verf&uuml;gung stellt. Beim Arbeitgeber f&uuml;hrt dies im Umfang der tats&auml;chlichen Betriebskosten zu abzugsf&auml;higen Betriebsausgaben und beim dem Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der im Regelfall pauschal f&uuml;r jeden Kalendermonat mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs zu versteuern ist. Gleicherma&szlig;en ist im Grundsatz zu verfahren, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung untersagt ist, er das Fahrzeug aber dennoch privat nutzt.</p><p>Handelt es sich in einem solchen Fall des Nutzungsverbots bei dem Arbeitgeber um eine GmbH und bei dem Arbeitnehmer um deren Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und zugleich Gesellschafter, liegen die Dinge komplizierter. &Uuml;ber einen solchen Fall hatte der BFH jetzt zu entscheiden:</p><p>Die Betriebsaufwendungen stellen dann bei der GmbH steuerpflichtige verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttungen dar, der Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer vereinnahmt keinen Arbeitslohn, sondern <span>Kapitaleink&uuml;nfte</span>. Die BFH bemisst die <span>verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttung</span> bei der GmbH nicht mit 1 % des Listenpreises, sondern mit dem tats&auml;chlichen Verkehrswert des Nutzungsvorteils und erh&ouml;ht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag. Er weicht damit von der Finanzverwaltung ab, die die <span>verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttung</span> sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer aus Vereinfachungsgr&uuml;nden ebenfalls mit 1 % des Listenpreises bewertet.</p><p>Im konkreten Fall ging es um den Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH, der den Firmen-Pkw, einen Jaguar XJR V8 mit einem Bruttolistenpreis von seinerzeit rund 138 000 DM, privat genutzt hatte, obwohl ihm dies vertraglich ausdr&uuml;cklich untersagt war.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Januar 2008 &#8211; <span><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 8/06" target="_blank" title="BFH, 23.01.2008 - I R 8/06">I R 8/06</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/private-pkw-nutzung-durch-den-gesellschafter-geschaftsfuhrer/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuerverhaftungsquote-derivativ-einbringungsgeborener-anteile</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuerverhaftungsquote-derivativ-einbringungsgeborener-anteile#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuerverhaftungsquote-derivativ-einbringungsgeborener-anteile</guid> <description><![CDATA[Gehen infolge einer Kapitalerh&#246;hung stille Reserven von einbringungsgeborenen Alt-Anteilen auf die neuen Anteile &#252;ber, sind die neuen Anteile zu gleicher Quote steuerverhaftet. Dem Inhaber der neuen Anteile steht kein Wahlrecht zu, die Steuerverhaftung in anderer Weise auf diese zu verteilen. Mit diesem Urteil best&#228;tigte der Bundesfinanzhof jetzt die Auffassung der Bundesfinanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25. M&#228;rz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Gehen infolge einer Kapitalerh&ouml;hung stille Reserven von einbringungsgeborenen Alt-Anteilen auf die neuen Anteile &uuml;ber, sind die neuen Anteile zu gleicher Quote steuerverhaftet. Dem Inhaber der neuen Anteile steht kein Wahlrecht zu, die Steuerverhaftung in anderer Weise auf diese zu verteilen. Mit diesem Urteil best&auml;tigte der Bundesfinanzhof jetzt die Auffassung der Bundesfinanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25. M&auml;rz 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.14; vom 28. April 2003, BStBl I 2003, 292, Tz. 52).<span id="more-3078"></span></p><p><span></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 34/07" target="_blank" title="BFH, 28.11.2007 - I R 34/07">I R 34/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuerverhaftungsquote-derivativ-einbringungsgeborener-anteile/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>EuGH-Vorlage zum K&#246;rperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/eugh-vorlage-zum-korperschaftsteuer-anrechnungsverfahren</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/eugh-vorlage-zum-korperschaftsteuer-anrechnungsverfahren#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/eugh-vorlage-zum-korperschaftsteuer-anrechnungsverfahren</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europ&#228;ischen Gemeinschaften ein weiteres Verfahren zur Entscheidung vorgelegt. Diesmal geht es um eine Vorschrift, die die nationale Begrenzung der Wirkungen des K&#246;rperschaftsteuer-Anrechnungsverfahrens (Rechtslage bis 2001) sicherstellen sollte (§ 50c des Einkommensteuergesetzes &#8211; EStG -). Hatte ein Steuerinl&#228;nder eine Beteiligung an einer inl&#228;ndischen Kapitalgesellschaft von einem Steuerausl&#228;nder erworben, konnte er [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europ&auml;ischen Gemeinschaften ein weiteres Verfahren zur Entscheidung vorgelegt. Diesmal geht es um eine Vorschrift, die die nationale Begrenzung der Wirkungen des K&ouml;rperschaftsteuer-Anrechnungsverfahrens (Rechtslage bis 2001) sicherstellen sollte (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50c.html" target="_blank" title="&sect; 50c EStG: (weggefallen)">§ 50c</a> des Einkommensteuergesetzes &#8211; EStG -). Hatte ein Steuerinl&auml;nder eine Beteiligung an einer inl&auml;ndischen Kapitalgesellschaft von einem Steuerausl&auml;nder erworben, konnte er eine durch Gewinnaussch&uuml;ttungen veranlasste sp&auml;tere Wertminderung dieser Anteile f&uuml;r einen bestimmten Zeitraum nicht steuerwirksam geltend machen (sogenannter Sperrbetrag). Das Gesetz unterstellte dabei, dass der Steuerinl&auml;nder ein beim Steuerausl&auml;nder nicht anrechenbares K&ouml;rperschaftsteuerguthaben erworben, der Erwerb damit der Umgehung des Anrechnungsverbots f&uuml;r Steuerausl&auml;nder gedient habe.<span id="more-3079"></span></p><p>Der Beschluss des BFH baut auf einer Anfang 2007 getroffenen EuGH-Entscheidung auf (”Rechtssache Meilicke”), in der der EuGH in der nationalen Begrenzung von Systemen einer K&ouml;rperschaftsteueranrechnung einen Versto&szlig; gegen die Kapitalverkehrsfreiheit erkannt hatte. Der BFH stellt nun die Frage, ob auch eine Regelung mit den Wirkungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50c.html" target="_blank" title="&sect; 50c EStG: (weggefallen)">§ 50c EStG</a> mit der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Der Beschluss hat Bedeutung f&uuml;r eine Vielzahl noch anh&auml;ngiger Streitverfahren, auch wenn sich die Rechtslage ab 2001 durch die Einf&uuml;hrung des sogenannten Halbeink&uuml;nfteverfahrens ge&auml;ndert hat.</p><p>Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. Januar 2008 &#8211; <a title="BFH, 23.01.2008 - I R 21/06" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 21/06" target="_blank">I R 21/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/eugh-vorlage-zum-korperschaftsteuer-anrechnungsverfahren/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/zusage-einer-sofort-unverfallbaren-altersrente</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/zusage-einer-sofort-unverfallbaren-altersrente#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/zusage-einer-sofort-unverfallbaren-altersrente</guid> <description><![CDATA[Es ist aus k&#246;rperschaftsteuerrechtlicher Sicht grunds&#228;tzlich nicht zu beanstanden, wenn eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt und ihm dabei das Recht einr&#228;umt, anstelle der Altersrente eine bei Eintritt des Versorgungsfalls f&#228;llige, einmalige Kapitalabfindung in H&#246;he des Barwerts der Rentenverpflichtung zu fordern. Es ist aus k&#246;rperschaftsteuerrechtlicher Sicht grunds&#228;tzlich auch nicht zu [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es ist aus k&ouml;rperschaftsteuerrechtlicher Sicht grunds&auml;tzlich nicht zu beanstanden, wenn eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt und ihm dabei das Recht einr&auml;umt, anstelle der Altersrente eine bei Eintritt des Versorgungsfalls f&auml;llige, einmalige Kapitalabfindung in H&ouml;he des Barwerts der Rentenverpflichtung zu fordern.<span id="more-3080"></span></p><p><span></span></p><p>Es ist aus k&ouml;rperschaftsteuerrechtlicher Sicht grunds&auml;tzlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Beg&uuml;nstigten aus dem Dienstverh&auml;ltnis als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer mit Eintritt des Versorgungsfalls abh&auml;ngig gemacht wird. In diesem Fall w&uuml;rde ein ordentlicher und gewissenhafter Gesch&auml;ftsleiter allerdings verlangen, dass das Einkommen aus der fortbestehenden T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer auf die Versorgungsleistung angerechnet wird. Das ist im Rahmen eines versicherungsmathematischen Abschlags auch bei der Kapitalabfindung zu ber&uuml;cksichtigen.</p><p>Die Kapitalabfindung der Altersrente und die gleichzeitige Fortf&uuml;hrung des Dienstverh&auml;ltnisses als Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer unter Aufrechterhaltung des Invalidit&auml;tsrisikos k&ouml;nnen einen weiteren versicherungsmathematischen Abschlag rechtfertigen.</p><p>Die Zusage sofort unverfallbarer, aber zeitanteilig bemessener Rentenanspr&uuml;che kann steuerlich anerkannt werden. Bei Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer darf die unverfallbare Anwartschaft sich jedoch wegen des f&uuml;r diesen Personenkreis geltenden Nachzahlungsverbots nur auf den Zeitraum zwischen Erteilung der Versorgungszusage und der gesamten tats&auml;chlich erreichbaren Dienstzeit erstrecken, nicht aber unter Ber&uuml;cksichtigung des Diensteintritts.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. M&amp;auml;rz 2008 &#8211; <a title="BFH, 05.03.2008 - I R 12/07" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 12/07">I R 12/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/zusage-einer-sofort-unverfallbaren-altersrente/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Steuersouver&#228;nit&#228;t der EU-Mitgliedstaaten</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuersouveranitat-der-eu-mitgliedstaaten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuersouveranitat-der-eu-mitgliedstaaten#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuersouveranitat-der-eu-mitgliedstaaten</guid> <description><![CDATA[Der Gerichtshof der Europ&#228;ischen Gemeinschaften hat jetzt in der Rechtssache „Lidl Belgium“ entschieden, dass der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausl&#228;ndischer Betriebsst&#228;tten nach den einschl&#228;gigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages vereinbar ist. Nach der Entscheidung kann ein deutsches Unternehmen Verluste seiner ausl&#228;ndischen Betriebsst&#228;tten nicht bei der Gewinnermittlung in Deutschland abziehen, wenn entsprechende ausl&#228;ndische Betriebsst&#228;ttengewinne [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Gerichtshof der Europ&auml;ischen Gemeinschaften hat jetzt in der Rechtssache „Lidl Belgium“ entschieden, dass der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausl&auml;ndischer Betriebsst&auml;tten nach den einschl&auml;gigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages vereinbar ist. Nach der Entscheidung kann ein deutsches Unternehmen Verluste seiner ausl&auml;ndischen Betriebsst&auml;tten nicht bei der Gewinnermittlung in Deutschland abziehen, wenn entsprechende ausl&auml;ndische Betriebsst&auml;ttengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland freigestellt und im Betriebsst&auml;ttenstaat besteuert werden. Die Ber&uuml;cksichtigung der Verluste hat im Betriebsst&auml;ttenstaat zu erfolgen. In Deutschland k&ouml;nnen sich derartige ausl&auml;ndische Betriebsst&auml;ttenverluste allerdings im Rahmen des Progressionsvorbehaltes &uuml;ber die Anwendung eines geringeren Steuersatzes auswirken.<span id="more-3081"></span></p><p>Der EuGH folgt damit der bereits in der Rechtssache „Marks &amp; Spencer“ erkennbaren Linie, die Auswirkungen der unterschiedlichen Steuersysteme der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern in ein ausgewogenes Verh&auml;ltnis zu bringen und die Aufteilung der Steuerhoheiten zwischen den Mitgliedstaaten in Doppelbesteuerungsabkommen zu respektieren. Damit werde zudem, so der EuGH, eine doppelte Verlustber&uuml;cksichtigung sowohl im Betriebsst&auml;ttenstaat als auch im Sitzstaat des Unternehmens vermieden.</p><p>Gerichtshof der Europ&auml;ischen Gemeinschaften, Urteil vom 15. 05.2008 &#8211; <a title="EuGH, 15.05.2008 - C-414/06" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-414/06">C-414/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/steuersouveranitat-der-eu-mitgliedstaaten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/vorwegabzugs-bei-gesellschafter-geschaftsfuhrer</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/vorwegabzugs-bei-gesellschafter-geschaftsfuhrer#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/vorwegabzugs-bei-gesellschafter-geschaftsfuhrer</guid> <description><![CDATA[Die K&#252;rzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrer ist nach einem Urteil des Nieders&#228;chsischen Finanzgerichts zul&#228;ssig, wenn er nicht Alleingesellschafter der GmbH ist. Bei einem Alleingesellschafter und Gesch&#228;ftsf&#252;hrer einer GmbH ist der Vorwegabzug f&#252;r Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH ungek&#252;rzt zu belassen, weil dieser – wirtschaftlich betrachtet – eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung unter [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die K&uuml;rzung des <span>Sonderausgaben</span>-Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer ist nach einem Urteil des Nieders&auml;chsischen Finanzgerichts zul&auml;ssig, wenn er nicht Alleingesellschafter der GmbH ist.<span id="more-3082"></span></p><p><span></span></p><p>Bei einem Alleingesellschafter und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH ist der Vorwegabzug f&uuml;r Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH ungek&uuml;rzt zu belassen, weil dieser – wirtschaftlich betrachtet – eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung unter Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Anspr&uuml;che und damit letztlich ausschlie&szlig;lich durch eigene Beitragsleistung erwirbt. In F&auml;llen, in denen eine GmbH mehreren Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern eine Altersversorgung zugesagt hat, erlangt der einzelne Gesellschafter sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschlie&szlig;t, nicht ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/10c.html" target="_blank" title="&sect; 10c EStG: Sonderausgaben-Pauschbetrag">§ 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG</a>, wenn er bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung und vorausschauender Berechnung sein Anwartschaftsrecht ausschlie&szlig;lich durch eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Minderung seiner gesellschaftsrechtlichen Anspr&uuml;che im Sinne der <span>§§ 29</span>, <span>72 GmbHG</span> erwirbt<br /> .<br /> Bei der Zusage einer Altersversorgung gegen&uuml;ber mehreren Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern erwirbt der einzelne Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung ausschlie&szlig;lich durch eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Minderung seiner gesellschaftsrechtlichen Anspr&uuml;che, wenn der quotale Aufwand der GmbH f&uuml;r die Altersversorgung dieses Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers bei typisierender Betrachtung und vorausschauender Berechnung dessen Beteiligungsquote entspricht oder niedriger ist. Um das feststellen zu k&ouml;nnen, ist der auf die Altersversorgungszusage an den einzelner Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer entfallende Anteil am Gesamtaufwand der GmbH f&uuml;r die Altersversorgungszusagen an alle Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer typisierend und vorausschauend zu ermitteln und zu vergleichen mit der Beteiligungsquote desselben Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers. W&auml;hrend die Ermittlung der Aufwandsquote perioden&uuml;bergreifend zu erfolgen hat, ist der Vergleich mit der Beteiligungsquote Veranlagungszeitraum bezogen vorzunehmen. Stimmen im jeweiligen Veranlagungszeitraum beide Quoten &uuml;berein oder ist die Aufwandsquote niedriger als die Beteiligungsquote, so kommt der betreffende Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer f&uuml;r seine Versorgung wirtschaftlich betrachtet selbst auf, so dass ihm der Vorwegabzug nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/10.html" target="_blank">§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG</a> ungek&uuml;rzt zusteht.</p><p>Nieders&auml;chsisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 K 5/07" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 10.10.2007 - 9 K 5/07">9 K 5/07</a><br /> (nicht rechtskr&auml;ftig, es wurde Revision zum BFH eingelegt &#8211; BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 17/08" target="_blank" title="BFH, 02.09.2008 - X R 17/08">X R 17/08</a>)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/vorwegabzugs-bei-gesellschafter-geschaftsfuhrer/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Wahlrechte in der Unternehmensumwandlung</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/wahlrechte-in-der-unternehmensumwandlung-2</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/wahlrechte-in-der-unternehmensumwandlung-2#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:46:19 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/wahlrechte-in-der-unternehmensumwandlung-2</guid> <description><![CDATA[Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist ausge&#252;bt, wenn der Steuerpflichtige Steuererkl&#228;rungen und eine den Grunds&#228;tzen ordnungsm&#228;&#223;iger Buchf&#252;hrung entsprechende Steuerbilanz beim Finanzamt einreicht und vorbehaltlos erkl&#228;rt, das Wahlrecht in bestimmter Weise aus&#252;ben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsverm&#246;gens besteht nicht. Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Mai 2008 &#8211; [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist ausge&uuml;bt, wenn der Steuerpflichtige Steuererkl&auml;rungen und eine den Grunds&auml;tzen ordnungsm&auml;&szlig;iger Buchf&uuml;hrung entsprechende Steuerbilanz beim Finanzamt einreicht und vorbehaltlos erkl&auml;rt, das Wahlrecht in bestimmter Weise aus&uuml;ben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsverm&ouml;gens besteht nicht.<span></span><span id="more-3083"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Mai 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 98/06" target="_blank" title="BFH, 28.05.2008 - I R 98/06">I R 98/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/kst/wahlrechte-in-der-unternehmensumwandlung-2/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Minified using disk
Page Caching using disk (enhanced) (user agent is rejected)
Database Caching 21/36 queries in 0.009 seconds using disk

Served from: www.raschlosser.com @ 2010-07-30 07:52:01 -->