<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Einkommensteuer (Betrieb)</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9349</generator> <item><title>Freiberufliche Datenverarbeitung</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/freiberufliche-datenverarbeitung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/freiberufliche-datenverarbeitung#comments</comments> <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 07:34:07 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category> <category><![CDATA[Freiberufler]]></category> <category><![CDATA[Informatiker]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4674</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. So hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs aus&#252;bt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Eink&#252;nfte erzielt. In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. So hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs aus&uuml;bt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Eink&uuml;nfte erzielt. In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH zugleich weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieur&auml;hnlich und damit freiberuflich eingestuft.<span id="more-4674"></span></p><p>In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war gekl&auml;rt, dass die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierte Autodidakten eine ingenieur&auml;hnliche und damit freie Berufst&auml;tigkeit darstellt. F&uuml;r den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat der BFH nunmehr den Kreis der ingenieur&auml;hnlichen T&auml;tigkeiten erweitert. Danach kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorent&auml;tigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und &Uuml;berwachung von Betriebssystemen oder die T&auml;tigkeit als leitender Manager von gro&szlig;en IT-Projekten als freiberuflich zu qualifizieren sein.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. September 2009 &#8211;  VIII R 31/07, VIII R 63/06 und VIII R 79/06</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/freiberufliche-datenverarbeitung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Soli verfassungswidrig?</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig#comments</comments> <pubDate>Wed, 25 Nov 2009 22:32:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category> <category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category> <category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category> <category><![CDATA[Einheit]]></category> <category><![CDATA[Ergänzungsabgabe]]></category> <category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category> <category><![CDATA[Verfassung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4420</guid> <description><![CDATA[Der Solidarit&#228;tszuschlag erhitzt schon seit l&#228;ngerer Zeit die Gem&#252;ter &#8211; in gesellschaftlicher, politischer und juristischer Hinsicht. Das Nieders&#228;chsische Finanzgericht hat nunmehr eine neue Runde er&#246;ffnet: es h&#228;lt die andauernde Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages f&#252;r verfassungswidrig. Deswegen hat das Gericht ein Verfahren, in dem sich der Betroffene gegen die Erhebung des Solidarit&#228;tszuschlages wehrt, nach Art. 100 Abs. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Solidarit&auml;tszuschlag erhitzt schon seit l&auml;ngerer Zeit die Gem&uuml;ter &#8211; in gesellschaftlicher, politischer und juristischer Hinsicht.<span id="more-4420"></span></p><p>Das Nieders&auml;chsische Finanzgericht hat nunmehr eine neue Runde er&ouml;ffnet: es h&auml;lt die andauernde Erhebung des Solidarit&auml;tszuschlages f&uuml;r verfassungswidrig.<br /> Deswegen hat das Gericht ein Verfahren, in dem sich der Betroffene gegen die Erhebung des Solidarit&auml;tszuschlages wehrt, nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html" target="_blank">Art. 100 Abs. 1 GG</a> ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.</p><p>Bekanntlich wird seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchg&auml;ngig) der Solidarit&auml;tszuschlag im Wege einer Erg&auml;nzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und K&ouml;rperschaftsteuer erhoben. Das j&auml;hrliche Aufkommen aus dem Solidarit&auml;tszuschlag betr&auml;gt derzeit rund 12 Mrd. EUR.</p><p>Das Nieders&auml;chsische Finanzgericht ist davon &uuml;berzeugt, dass die Erg&auml;nzungsabgabe nach dem Solidarit&auml;tszuschlagsgesetz sp&auml;testens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Erg&auml;nzungsabgabe diene, so das Gericht, nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vor&uuml;bergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidarit&auml;tszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierf&uuml;r besteht nach Auffassung des Gerichts kein vor&uuml;bergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser d&uuml;rfe nicht durch die Erhebung einer Erg&auml;nzungsabgabe gedeckt werden.</p><p>Nieders&auml;chsisches Finanzgericht, Beschlu&szlig; vom 25. November 2009 &#8211; 7 K 143/08</p><p>Es bleibt spannend &#8211; wir werden weiter berichten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/soli-verfassungswidrig/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kein gewerblicher Grundst&#252;ckshandel kraft Selbstbeurteilung</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/kein-gewerblicher-grundstueckshandel-kraft-selbstbeurteilung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/kein-gewerblicher-grundstueckshandel-kraft-selbstbeurteilung#comments</comments> <pubDate>Wed, 14 Oct 2009 12:08:38 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category> <category><![CDATA[Gewerblicher Grundstückshandel]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4226</guid> <description><![CDATA[Ein gewerblicher Grundst&#252;ckshandel ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Steuerpflichtige seine T&#228;tigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein H&#228;ndler verh&#228;lt. In einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit hatte der Kl&#228;ger, ein Rechtsanwalt, 2003 zwei vermietete Eigentumswohnungen erworben und im Kaufvertrag auf sein Recht [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein gewerblicher Grundst&uuml;ckshandel ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Steuerpflichtige seine T&auml;tigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein H&auml;ndler verh&auml;lt.<span id="more-4226"></span></p><p>In einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit hatte der Kl&auml;ger, ein Rechtsanwalt, 2003 zwei vermietete Eigentumswohnungen erworben und im Kaufvertrag auf sein Recht zur ordentlichen K&uuml;ndigung der Mietvertr&auml;ge &#8211;auch wegen Eigenbedarfs&#8211; verzichtet. Den Kaufpreis sowie die Anschaffungsnebenkosten finanzierte er fremd. Kurz nach dem Erwerb der Wohnungen teilte er dem Finanzamt mit, er habe einen gewerblichen Grundst&uuml;ckshandel gegr&uuml;ndet und werde seinen Gewinn durch Einnahmen-&Uuml;berschussrechnung ermitteln. Dies h&auml;tte nach damaliger Rechtslage dazu gef&uuml;hrt, dass die gesamten Anschaffungskosten der Wohnungen sofort als Betriebsausgaben h&auml;tten abgezogen werden k&ouml;nnen. Auch bei seiner Gemeindebeh&ouml;rde meldete der Kl&auml;ger einen gewerblichen Grundst&uuml;ckshandel an und unterrichtete Dritte von seinem Plan, mit Grundst&uuml;cken zu handeln. Ca. 1,5 Jahre nach Anschaffung der Wohnungen erteilte der Kl&auml;ger erstmals einem Makler einen Verkaufsauftrag. Fr&uuml;here Verkaufsbem&uuml;hungen schienen ihm nach eigener Einlassung aus unternehmerischer Sicht mangels Gewinnaussicht nicht sinnvoll. Nach dem Verkauf einer Wohnung im Jahr 2005 erwarb der Kl&auml;ger zwei weitere Eigentumswohnungen. Das Finanzamt erkannte die Verluste des Kl&auml;gers aus gewerblichem Grundst&uuml;ckshandel in H&ouml;he von ca. 200.000 €, die im Wesentlichen auf der Behandlung der Grundst&uuml;ckskaufpreise als Betriebsausgabe beruhten, nicht an. Das Finanzgericht gab dem Kl&auml;ger Recht.</p><p>Der X. Senat des BFH hat auf die Revision des Finanzamtes das Urteil des FG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Gewerblicher Grundst&uuml;ckshandel liege nicht vor, weil der Kl&auml;ger nicht innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mehr als drei Objekte ver&auml;u&szlig;ert habe. Auch k&ouml;nne nicht davon ausgegangen werden, dass der Kl&auml;ger von vornherein eine unbedingte Ver&auml;u&szlig;erungsabsicht gehabt habe. Ma&szlig;gebend f&uuml;r die steuerrechtliche Qualifizierung einer T&auml;tigkeit sei nicht die subjektive Beurteilung einer T&auml;tigkeit durch den Steuerpflichtigen sowie deren Bezeichnung z.B. gegen&uuml;ber Beh&ouml;rden oder in Steuererkl&auml;rungen. Entscheidend seien vielmehr objektive Kriterien. Es k&ouml;nne nicht im Belieben des Steuerpflichtigen stehen, eine Bet&auml;tigung dem gewerblichen Bereich oder der privaten Verm&ouml;gensverwaltung zuzuordnen. Im Streitfall habe sich der Kl&auml;ger nicht wie ein H&auml;ndler verhalten, der wiederholt Wirtschaftsg&uuml;ter anschaffe und wieder ver&auml;u&szlig;ere und so Sachwerte marktm&auml;&szlig;ig umschlage.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. August 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 25/06" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">X R 25/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/kein-gewerblicher-grundstueckshandel-kraft-selbstbeurteilung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Gewerblicher Grundst&#252;ckshandel in der GmbH</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/gewerblicher-grundstueckshandel-in-der-gmbh</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/gewerblicher-grundstueckshandel-in-der-gmbh#comments</comments> <pubDate>Wed, 09 Sep 2009 11:37:57 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category> <category><![CDATA[Gewerblicher Grundstückshandel]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4012</guid> <description><![CDATA[Die Einbringung eines Grundst&#252;cks in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Geb&#228;udes ist nach einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundst&#252;ckshandels als Anhaltspunkt f&#252;r das Vorliegen einer unbedingten Ver&#228;u&#223;erungsabsicht heranzuziehen. Der Gewinn, der anl&#228;sslich der Einbringung eines Grundst&#252;ckshandelsbetriebs in eine GmbH entsteht, ist aufgrund der Rechtsgrunds&#228;tze zum gewerblichen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Einbringung eines Grundst&uuml;cks in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Geb&auml;udes ist nach einem jetzt ver&ouml;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundst&uuml;ckshandels als Anhaltspunkt f&uuml;r das Vorliegen einer unbedingten Ver&auml;u&szlig;erungsabsicht heranzuziehen. Der Gewinn, der anl&auml;sslich der Einbringung eines Grundst&uuml;ckshandelsbetriebs in eine GmbH entsteht, ist aufgrund der Rechtsgrunds&auml;tze zum gewerblichen Grundst&uuml;ckshandel gewerbesteuerbar und -pflichtig.<span id="more-4012"></span></p><p>Der Kl&auml;ger hatte einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung erworben, kurz danach begonnen, diese sowohl baulich wie rechtlich in f&uuml;nf Wohnungen zu teilen und den Miteigentumsanteil an der noch ungeteilten Wohnung vor Fertigstellung der Umbauma&szlig;nahmen in eine von ihm zu 100 % beherrschte GmbH eingebracht. Die GmbH &uuml;bernahm vom Kl&auml;ger dessen Verbindlichkeiten aus Anschaffungs und Herstellungskosten, gew&auml;hrte ihm weitere GmbH-Anteile und r&auml;umte ihm eine Darlehensforderung ein. In den f&uuml;nf Jahren nach der Einbringung und Aufteilung ver&auml;u&szlig;erte die GmbH alle Wohnungen. Das Finanzamt (FA) hatte die Einbringung als steuerpflichtige Ver&auml;u&szlig;erung des Grundst&uuml;cks im Rahmen eines gewerblichen Grundst&uuml;ckshandels beurteilt. Das Finanzgericht (FG) gab hingegen dem Kl&auml;ger Recht.</p><p>Der X. Senat hat auf die Revision des FA das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zur&uuml;ckverwiesen. Nach den Umst&auml;nden des Streitfalls hat der Kl&auml;ger von Anfang an beabsichtigt, die erworbene Wohnung zu teilen, um anschlie&szlig;end die neu entstandenen Wohnungen zu ver&auml;u&szlig;ern. Das Grundst&uuml;ck habe deshalb ab dem Erwerb zum Umlaufverm&ouml;gen eines gewerblichen Grundst&uuml;ckshandels geh&ouml;rt und sei im Wege der Einbringung an die beherrschte GmbH ver&auml;u&szlig;ert worden. Die Zur&uuml;ckverweisung war notwendig, um die H&ouml;he des letztlich steuerpflichtigen Gewerbeertrags bestimmen zu k&ouml;nnen.</p><p>Die Entscheidung des BFH hat auch Auswirkungen auf die Folgejahre, in denen der Kl&auml;ger ein weiteres Grundst&uuml;ck ver&auml;u&szlig;ert hat. In den Streitsachen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 14/05" target="_blank" title="BFH, 10.12.2008 - X R 14/05">X R 14/05</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 59/08" target="_blank" title="BFH, 10.12.2008 - X R 59/08">X R 59/08</a> hat der X. Senat hierzu bereits durch nicht zur amtlichen Ver&ouml;ffentlichung bestimmte Urteile vom 10. Dezember 2008 entschieden.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Juni 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 36/06" target="_blank" title="BFH, 24.06.2009 - X R 36/06: Steuerrecht - Begr&uuml;ndung eines gewerblichen Grundst&uuml;ckshandels">X R 36/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/gewerblicher-grundstueckshandel-in-der-gmbh/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Anteilsver&#228;u&#223;erung und Wesentlichkeitsgrenze</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/anteilsverauserung-und-wesentlichkeitsgrenze</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/anteilsverauserung-und-wesentlichkeitsgrenze#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Dec 2008 21:17:25 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/anteilsverauserung-und-wesentlichkeitsgrenze</guid> <description><![CDATA[Ver&#228;u&#223;ert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und tritt die Gesetzes&#228;nderung wie erwartet ein, so kann er sich &#8211;beim Scheitern einer rechtzeitigen Anteils&#252;bertragung&#8211; nicht auf Vertrauensschutz berufen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Oktober 2008 &#8211; IX R 73/06]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ver&auml;u&szlig;ert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/17.html" target="_blank" title="&sect; 17 EStG: Ver&auml;u&szlig;erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften">§ 17 Abs. 1 EStG</a> und tritt die Gesetzes&auml;nderung wie erwartet ein, so kann er sich &#8211;beim Scheitern einer rechtzeitigen Anteils&uuml;bertragung&#8211; nicht auf Vertrauensschutz berufen.<span></span><span id="more-3209"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Oktober 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX R 73/06" target="_blank" title="BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06">IX R 73/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/anteilsverauserung-und-wesentlichkeitsgrenze/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Standardsoftware als Ware im Einkommensteuerrecht</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/standardsoftware-als-ware-im-einkommensteuerrecht-2</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/standardsoftware-als-ware-im-einkommensteuerrecht-2#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Dec 2008 21:17:24 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/standardsoftware-als-ware-im-einkommensteuerrecht-2</guid> <description><![CDATA[Auf einem Datentr&#228;ger verk&#246;rperte Standardsoftware ist nacheinem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs &#8220;Ware&#8221; i.S. des § 2a Abs. 2 EStG. Ein aus dem Handel mit Standardsoftware resultierender Verlust ist daher auch dann steuerlich relevant, wenn die Handelst&#228;tigkeit einen Auslandsbezug aufweist. Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Oktober 2008 &#8211; IX R 22/08]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auf einem Datentr&auml;ger verk&ouml;rperte Standardsoftware ist nacheinem jetzt ver&ouml;ffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs &#8220;Ware&#8221; i.S. des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/2a.html" target="_blank" title="&sect; 2a EStG: Negative Eink&uuml;nfte mit Bezug zu Drittstaaten">§ 2a Abs. 2 EStG</a>. Ein aus dem Handel mit Standardsoftware resultierender Verlust ist daher auch dann steuerlich relevant, wenn die Handelst&auml;tigkeit einen Auslandsbezug aufweist.<span></span><span id="more-3208"></span></p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Oktober 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX R 22/08" target="_blank" title="BFH, 28.10.2008 - IX R 22/08">IX R 22/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/standardsoftware-als-ware-im-einkommensteuerrecht-2/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Investitionszulagengesetz 2010</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/investitionszulagengesetz-2010</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/investitionszulagengesetz-2010#comments</comments> <pubDate>Tue, 16 Dec 2008 14:17:05 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/investitionszulagengesetz-2010</guid> <description><![CDATA[Das Investitionszulagengesetz 2010 hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann nunmehr nach Ver&#246;ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Nachfolgeregelung zum Investitionszulagengesetzes 2007 geschaffen, aufgrund derer nunmehr bsi 2013 Investitionszulagen f&#252;r Investitionen in den neuen Bundesl&#228;ndern und Berlin m&#246;glich sind. Die Investitionszulage wird gew&#228;hrt f&#252;r betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Investitionszulagengesetz 2010 hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann nunmehr nach Ver&ouml;ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Nachfolgeregelung zum Investitionszulagengesetzes 2007 geschaffen, aufgrund derer nunmehr bsi 2013 Investitionszulagen f&uuml;r Investitionen in den neuen Bundesl&auml;ndern und Berlin m&ouml;glich sind. <span id="more-3203"></span></p><p><span></span></p><p>Die Investitionszulage wird gew&auml;hrt f&uuml;r betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe. Dabei erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine doppelt so hohe F&ouml;rderung wie Gro&szlig;betriebe. Allerdings wird die F&ouml;rderung in den kommenden Jahren schrittweise gesenkt, weil die Investitionszulage langfristig auslaufen und die Investitionsf&ouml;rderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konzentriert werden soll.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/investitionszulagengesetz-2010/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Baum-Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/baum-bestand-als-nicht-abnutzbares-wirtschaftsgut-3</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/baum-bestand-als-nicht-abnutzbares-wirtschaftsgut-3#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:41:12 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/baum-bestand-als-nicht-abnutzbares-wirtschaftsgut-3</guid> <description><![CDATA[Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbst&#228;ndigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzung oder die Altersklassenzusammensetzung deutlich von den &#252;brigen Holzbest&#228;nden abgrenzt und regelm&#228;&#223;ig eine Mindestgr&#246;&#223;e von einem Hektar umfasst. Ist f&#252;r den Forstbetrieb ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder Betriebswerk erstellt worden, kann regelm&#228;&#223;ig f&#252;r [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbst&auml;ndigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzung oder die Altersklassenzusammensetzung deutlich von den &uuml;brigen Holzbest&auml;nden abgrenzt und regelm&auml;&szlig;ig eine Mindestgr&ouml;&szlig;e von einem Hektar umfasst.<span></span><span id="more-3012"></span></p><p>Ist f&uuml;r den Forstbetrieb ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder Betriebswerk erstellt worden, kann regelm&auml;&szlig;ig f&uuml;r die Bestimmung des Wirtschaftsguts an die darin ausgewiesene kleinste Planungs- und Bewirtschaftungseinheit, den Bestand, angekn&uuml;pft werden, soweit dieser die Mindestgr&ouml;&szlig;e von einem Hektar umfasst.</p><p>Der Bestand z&auml;hlt zum nicht abnutzbaren Anlageverm&ouml;gen des Forstbetriebs.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juni 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV R 67/05" target="_blank" title="BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05">IV R 67/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/baum-bestand-als-nicht-abnutzbares-wirtschaftsgut-3/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Steuerfreie Fahrtkostenpauschale f&#252;r politische Mandatstr&#228;ger</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/steuerfreie-fahrtkostenpauschale-fur-politische-mandatstrager</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/steuerfreie-fahrtkostenpauschale-fur-politische-mandatstrager#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:41:12 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/steuerfreie-fahrtkostenpauschale-fur-politische-mandatstrager</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urtiel im Grundsatz die Frage bejaht, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei einem Kreistagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden vorlagen, der vom Landkreis eine monatlich in gleicher H&#246;he gezahlte Fahrtkostenpauschale f&#252;r Fahrten innerhalb des Kreises und in die Landeshauptstadt erhielt. § 3 Nr. 13 Einkommensteuergesetz (EStG) stellt die aus &#246;ffentlichen Kassen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt ver&ouml;ffentlichten Urtiel im Grundsatz die Frage bejaht, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei einem Kreistagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden vorlagen, der vom Landkreis eine monatlich in gleicher H&ouml;he gezahlte Fahrtkostenpauschale f&uuml;r Fahrten innerhalb des Kreises und in die Landeshauptstadt erhielt.<span></span><span id="more-3027"></span></p><p align="justify"><a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/3.html" target="_blank">§ 3 Nr. 13</a> Einkommensteuergesetz (EStG) stellt die aus &ouml;ffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenverg&uuml;tungen (sowie Umzugskostenverg&uuml;tungen und Trennungsgelder) steuerfrei. Die Steuerfreiheit beruht auf dem Gedanken, dass in der Regel nur berufliche Aufwendungen ersetzt werden. Die Rechtsprechung hat dies in der Weise konkretisiert, das Erstattungen nur dann steuerfrei sein k&ouml;nnen, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abziehbar w&auml;re, wenn ihn der Steuerpflichtige selbst tragen m&uuml;sste.</p><p align="justify">Diese Voraussetzungen sah der BFH im entschiedenen Fall als erf&uuml;llt an, weil der Kl&auml;ger aus seiner T&auml;tigkeit als politischer Mandatstr&auml;ger steuerpflichtige Einnahmen (u.a. Sitzungsgelder) aus selbst&auml;ndiger Arbeit erzielte und deshalb grunds&auml;tzlich dadurch verursachte Betriebsausgaben haben konnte. Im Unterschied zur Vorinstanz hielt der BFH auch einen Einzelnachweis der Fahrtkosten nicht f&uuml;r erforderlich, weil dies dem Vereinfachungszweck der Pauschale widerspreche. Die Sache musste gleichwohl an das Finanzgericht zur&uuml;ckverwiesen werden, weil nicht feststand, ob die nach der Entsch&auml;digungssatzung des Landkreises nach Durchschnittskosten gew&auml;hrte Pauschale (insgesamt 4.200 DM im Streitjahr 1997) auf ausreichenden und auch f&uuml;r den Kl&auml;ger zutreffenden Ermittlungen beruhte.</p><p align="justify">Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. Oktober 2008- <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII R 58/06" target="_blank" title="BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06">VIII R 58/06</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/steuerfreie-fahrtkostenpauschale-fur-politische-mandatstrager/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Betriebliche Lotterie</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/betriebliche-lotterie</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/betriebliche-lotterie#comments</comments> <pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:41:12 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer (Betrieb)]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/betriebliche-lotterie</guid> <description><![CDATA[Mit zwei Urteilen vom 2. September 2008 hat der X. Senat entschieden, wie in Zusammenhang mit betrieblichen Losveranstaltungen erzielte Preise einkommensteuerrechtlich einzuordnen sind. In der ersten Sache war der Kl&#228;ger selbst&#228;ndiger Bezirksleiter einer Bausparkasse. Die Bausparkasse f&#252;hrte eine &#8220;Wettbewerbsauslosung f&#252;r akquirierende Au&#223;endienstmitarbeiter&#8221; durch. Nach den Spielregeln wurde f&#252;r jeden vermittelten Bausparvertrag 1 DM f&#252;r die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mit zwei Urteilen vom 2. September 2008 hat der X. Senat entschieden, wie in Zusammenhang mit betrieblichen Losveranstaltungen erzielte Preise einkommensteuerrechtlich einzuordnen sind.<span></span><span id="more-3026"></span></p><p>In der ersten Sache war der Kl&auml;ger selbst&auml;ndiger Bezirksleiter einer Bausparkasse. Die Bausparkasse f&uuml;hrte eine &#8220;Wettbewerbsauslosung f&uuml;r akquirierende Au&szlig;endienstmitarbeiter&#8221; durch. Nach den Spielregeln wurde f&uuml;r jeden vermittelten Bausparvertrag 1 DM f&uuml;r die Auslosung einbehalten. Anfang 1997 gewann der Kl&auml;ger einen BMW Z3, den er noch im Jahr 1997 f&uuml;r 51.000 DM ver&auml;u&szlig;erte. Das Finanzamt erfasste den Verkaufserl&ouml;s von 51.000 DM als Gewinn. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Revision statt; die M&ouml;glichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, f&uuml;hre nicht zu Betriebseinnahmen.</p><blockquote><p>Wird von einer Provision das Entgelt f&uuml;r Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung. Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang.<br /> Die M&ouml;glichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, f&uuml;hrt nicht zu Betriebseinnahmen.</p></blockquote><p>In der zweite Sache betrieb die Kl&auml;gerin eine Handelsvertretung mit Kosmetik eines bestimmten Kosmetikherstellers. Dieser Kosmetikhersteller verloste im Kalenderjahr 2001 ein Einfamilienhaus. Teilnahmeberechtigt an dem Wettbewerb waren alle selbst&auml;ndig t&auml;tigen Vertriebsmitarbeiter des Herstellers. Die H&ouml;chstzahl der Lose war begrenzt auf 8 St&uuml;ck je Teilnehmer. Jeweils ein Los erhielt, wer in den beiden Monaten Januar und Februar 2001 Ums&auml;tze mit X in H&ouml;he von jeweils 250 DM erzielte. Der Hersteller garantierte jedem Teilnehmer einen Gewinn. Am 25. August 2001 gewann die Kl&auml;gerin das als Hauptgewinn ausgelobte &#8220;Traumhaus&#8221; im Wert von 500.000 DM. Nach einer Au&szlig;enpr&uuml;fung erfasste das Finanzamt die Auszahlungen des Herstellers als betriebliche Einnahmen. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Revision hatte in diesem Fall keinen Erfolg. Der Gewinn aus Losen, die Vertriebsmitarbeiter f&uuml;r die Erzielung bestimmter Ums&auml;tze erhielten, sei betrieblich veranlasst, weil die Entstehung der Ertr&auml;ge im betrieblichen Bereich angelegt sei.</p><blockquote><p>Der Gewinn aus Losen, die Vertriebsmitarbeiter f&uuml;r die Erzielung bestimmter Ums&auml;tze erhalten, ist betrieblich veranlasst.</p></blockquote><p>W&auml;hrend im ersten Fall bereits erwirtschaftete Einnahmen (quasi im Nachhinein) bei einer Losveranstaltung verwendet wurden, stellte sich der Losgewinn in der zweiten Sache als eine zus&auml;tzliche Verg&uuml;tung dar. Merke: Auf die richtige Gestaltung kommt es an!</p><p>Bundesfinanzhof, Urteile vom 02. September 08 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 8/06" target="_blank" title="BFH, 02.09.2008 - X R 8/06">X R 8/06</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 25/07" target="_blank" title="BFH, 02.09.2008 - X R 25/07">X R 25/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/betriebliche-lotterie/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Minified using disk
Page Caching using disk (enhanced) (user agent is rejected)
Database Caching 18/34 queries in 0.014 seconds using disk

Served from: www.raschlosser.com @ 2010-07-30 08:00:00 -->