Erstellt von RA Schlosser am 11. November 2009
Niedersachsen startet Initiative zur Entlastung der Sozialgerichte:
Das Land Niedersachsen will die von zwölf praxiserfahrenen Richterinnen und Richtern aus den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erarbeiteten Empfehlungen zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit in eine Bundesratsinitiative umsetzen. Das hat die Landesregierung am 08. Oktober 2009 beschlossen.
“Gegenüber dem Bundesgesetzgeber und den Koalitionspartnern einer zukünftigen Bundesregierung sollen zeitnah Veränderungen des materiellen Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit angemahnt werden”, sagte Justizminister Bernd Busemann. In vielen Bundesländern entwickle sich die besorgniserregende Belastung in der Sozialgerichtsbarkeit ungebremst fort. Die Zahl der erledigten Verfahren könne trotz enormer Anstrengung der Justiz mit den weiter steigenden Eingangszahlen nicht Schritt halten.
“Ich möchte besonders betonen, dass es bei dieser Bundesratsentschließung nicht um eine Beschneidung von Rechten der Hilfebedürftigen geht. Die derzeitigen Rechte der Hilfebedürftigen sollen gewahrt bleiben”, so Busemann.
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Erstellt von RA Schlosser am 10. November 2009
Das Bundessozialgericht hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen:
Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 2007 im Alter von 58 Jahren; zu diesem Zeitpunkt bezog die Klägerin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ‑ Grundsicherung für Arbeitsuchende ‑ (SGB II). Auf Grund einer landesrechtlichen Regelung war sie, obwohl sie wie die Mutter des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen hatte, verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Der beklagte Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme der Kosten für die von der Klägerin in Auftrag gegebene Bestattung (insgesamt 1.394,12 Euro einschließlich der Kosten für die Einäscherung) ab, weil der Klägerin vorrangige Ausgleichsansprüche gegen die über 80‑jährige Mutter des Verstorbenen zustünden, die diesem zum Todeszeitpunkt unterhaltsverpflichtet gewesen sei und damit die Bestattungskosten zu tragen habe. Sozialgericht und Landessozialgericht haben der Klage stattgegeben, weil es sich bei dem Ausgleichsanspruch der Klägerin gegen die nicht zahlungsbereite Schwiegermutter nicht um eine präsente Hilfemöglichkeit handele. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 7. November 2009
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA) verpflichtet. Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen, so das Bundessozialgericht, keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren. Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sind. Dies gilt allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sog “factual entertainment”), wie sie zB in DSDS, “Big Brother” und “Germany’s next Topmodel” dargeboten wird. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 7. November 2009
Hat ein Antragsteller Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor in Deutschland wohnhaft und beitragspflichtig war, die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt und nun im grenznahen Ausland wohnt? Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 7. November 2009
Über die Frage, wie sich die verspätete Abgabe des Formulars zur Beantragung des Arbeitslosengeld II auswirkt, hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 20. Dezember 2007
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Kommunalverfassungsbeschwerden mehrerer Landkreise gegen organisatorische Regelungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) teilweise stattgegeben. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“Hartz IV”) ohne vollständigen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen gewandt hatten, wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Kreise zur Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verletzt jedoch die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen
die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Weiterlesen »
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