<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Seniorenrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/seniorenrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=266</generator> <item><title>Bundesrat fordert Transparenz in der Pflege</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 18:55:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Transparenz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4887</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat hat mit Beschlu&#223; vom 26.03.2010 (BR-Drs. 63/10) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&#228;tskriterien und das Bewertungssystem zur &#220;berpr&#252;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&#252;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Zwar begr&#252;&#223;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&#252;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat mit Beschlu&szlig; vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/63-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/63-10(B).pdf">BR-Drs. 63/10</a>) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem zur &Uuml;berpr&uuml;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&uuml;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen.<span id="more-4887"></span></p><p>Zwar begr&uuml;&szlig;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&uuml;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualit&auml;t f&uuml;r Pflegebed&uuml;rftige und Angeh&ouml;rige verst&auml;ndlich, &uuml;bersichtlich und vergleichbar darzustellen.</p><p>Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls z&uuml;gig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gew&auml;hrleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>F&#246;rderung der h&#228;uslichen Krankenpflege</title><link>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Apr 2010 22:16:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4883</guid> <description><![CDATA[Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&#252;r die h&#228;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&#252;r hat sich am 21. M&#228;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&#252;r Gesundheit als Material zu &#252;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r die h&auml;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&uuml;r hat sich am 21. M&auml;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit als Material zu &uuml;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentw&uuml;rfen einbezogen wird.<span id="more-4883"></span></p><p>Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass h&auml;usliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine &auml;rztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegen&uuml;ber der gesetzlichen Krankenversicherung auf h&auml;usliche Krankenpflege, soweit keine &auml;rztliche Behandlung und keine diese unterst&uuml;tzende Behandlungspflege erforderlich ist.</p><p>Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einf&uuml;hrung der Fallpauschalregelung w&uuml;rden Patienten heute fr&uuml;her aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu gef&uuml;hrt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden m&uuml;ssten. H&auml;ufig betreffe das &auml;ltere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterst&uuml;tzern mitgezeichnet.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ambulante Sterbebegleitung: Sollf&#246;rdervolumen mu&#223; nicht ausgesch&#246;pft werden</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Mar 2010 19:56:35 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkass]]></category> <category><![CDATA[Sterbebegleitung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4852</guid> <description><![CDATA[M&#252;ssen die Krankenkassen f&#252;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&#246;he aussch&#246;pfen? Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&#252;ssen sie das nicht. Der Hintergrund: Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen eines Musterverfahrens f&#252;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin f&#252;r das Jahr 2005 h&#246;here F&#246;rderungsbetr&#228;ge begehrt, als [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>M&uuml;ssen die Krankenkassen f&uuml;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&ouml;he aussch&ouml;pfen?<span id="more-4852"></span></p><p>Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&uuml;ssen sie das nicht.</p><p>Der Hintergrund:</p><p>Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen  eines  		Musterverfahrens f&uuml;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin  f&uuml;r  		das Jahr 2005 h&ouml;here F&ouml;rderungsbetr&auml;ge begehrt, als ihm auf Grundlage  		einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung von der beklagten  		Krankenkasse bewil­ligt wurden. Diese <a href="http://www.hospiz.net/stamhole/pdf/amb_rahmen_p39a-sgb5.pdf">Vereinbarung</a> hatten im Jahr 2002   		die Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen und die f&uuml;r die Wahrnehmung der  		Interessen der ambulanten Hospiz­dienste ma&szlig;geblichen  		Spitzenorganisati­onen geschlossen. Der klagende Verband hat geltend  		gemacht, das gesetzlich vorgesehene finan­zielle Gesamtvolumen f&uuml;r die   		ambulante Sterbebegleitung habe in vollem Umfang ausgesch&ouml;pft und  		verteilt werden m&uuml;ssen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Bundessozialgericht hat &#8211; entgegen einem anderslautenden Urteil der Vorinstanz &#8211;  		entschieden, dass der Anspruch des Verbandes im Jahr 2005 auf die  		bereits erhaltenen F&ouml;rderbetr&auml;ge beschr&auml;nkt war.</p><p>Das in <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/39a.html" target="_blank" title="&sect; 39a SGB V: Station&auml;re und ambulante Hospizleistungen">§ 39a Abs 2 SGB V</a> geregelte gesetzliche  		Sollf&ouml;rdervolumen legt nur ein Gesamtausgaben­budget fest,  		Einzelanspr&uuml;che der ambulanten Hospizdienste auf 100%ige Verteilung  des  		Gesamtf&ouml;r­derbetrags und auf &Uuml;bernahme ihrer gesamten notwendigen  		Personalkosten sind damit nicht verbun­den. Das in der  		Rahmenvereinbarung f&uuml;r die H&ouml;he der F&ouml;rderung festgesetzte Verh&auml;ltnis  		der Zahl der qualifizierten Ehrenamtlichen zu der Zahl der  		Sterbebegleitungen (etwa 2 : 3) bewegt sich im Rahmen des den  		Vertragspartnern gesetzlich einger&auml;umten Ge­stal­tungs­spiel­raums.  		Weitergehende Anspr&uuml;che k&ouml;nnten sich nur ergeben, wenn die  		Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ihre Pflicht zur Beo­bachtung  der  		Entwicklung des Ausgabenvolumens und zur Korrektur von  Fehlentwicklungen  		bei der Verteilung der F&ouml;rdermittel verletzt h&auml;tten. F&uuml;r das Jahr 2005   		bestehen keine Anhaltspunkte f&uuml;r eine solche, durch Form und Umfang  der  		F&ouml;rderung verursachte, in den Vorjahren eingetretene Fehlent­wicklung.   		In Berlin wurden n&auml;mlich von 2002 bis 2004 &uuml;ber 85 % des  		Gesamtf&ouml;rdervolumens an die ambulanten Hospizdienste ausgesch&uuml;ttet.  		Dar&uuml;ber hinaus hat der Gesetzgeber selbst erst im Jahre 2009  		entsprechend korrigierend eingegriffen und den F&ouml;rderungsmodus auf  eine  		neue gesetzliche Grundlage gestellt.</p><p>Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 1 KR 15/09 R" target="_blank" title="BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 15/09 R">B 1 KR 15/09 R</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Pflegeheim Unf&#228;lle</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 21:00:21 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Altenheim]]></category> <category><![CDATA[Aufsicht]]></category> <category><![CDATA[Kosten]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category> <category><![CDATA[Pflegeheim]]></category> <category><![CDATA[Sturz]]></category> <category><![CDATA[Unfall]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4843</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte &#252;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden. Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse behauptete Pflichtverletzung seitens des Pflegeheimes zur &#220;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sachverhalt: Die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte &uuml;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden.<span id="more-4843"></span></p><p>Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse  behauptete Pflichtverletzung seitens des  Pflegeheimes zur  &Uuml;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen  werden konnte.</p><p>Der Sachverhalt:</p><p>Die damals 83-J&auml;hrige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt w&auml;hrend des  Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur.  Die Heimbewohnerin ben&ouml;tigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim  Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte  beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern 7.000,00 Euro Behandlungskosten  ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Die Krankenkasse meinte,  mindestens zwei Pflegekr&auml;fte h&auml;tten die alte Dame auf die Toilette  begleiten m&uuml;ssen. Zudem h&auml;tte das Pflegeheim weitere Ma&szlig;nahmen zur  Vermeidung von St&uuml;rzen treffen m&uuml;ssen. Das Pflegeheim hat sich damit  verteidigt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen die Bewohnerin beim Sturz  noch habe auffangen k&ouml;nnen. Der Bruch lie&szlig; sich jedoch dadurch nicht  vermeiden. Von Gleichgewichtsst&ouml;rungen sei dem Pflegeheim nichts bekannt  gewesen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Landgericht Coburg stellte fest, dass die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der  k&ouml;rperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner auf die  &uuml;blichen Ma&szlig;nahmen begrenzt ist, die mit vern&uuml;nftigen, finanziellen und  personellen Aufwand realisierbar sind. Dabei sind insbesondere die  W&uuml;rde, die Interessen und die Bed&uuml;rfnisse der Bewohner zu  ber&uuml;cksichtigen. Deren Selbst&auml;ndigkeit und Selbstverantwortung ist zu  wahren und zu f&ouml;rdern. Weitere Ma&szlig;nahmen, als diejenigen die das Heim  getroffen hatte, hielt das Gericht im vorliegenden Fall nicht f&uuml;r  erforderlich. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass die Seniorin von einer  Pflegekraft auf die Toilette begleitet wurde. Selbst die Schwiegertochter der Heimbewohnerin gab an, dass ihr ein besonderes  Sturzrisiko nicht bekannt gewesen sei. Die alte Dame habe noch  selbst&auml;ndig gehen und stehen k&ouml;nnen. Die Auffassung der Krankenkasse,  dass sich das Heim &uuml;ber eine m&ouml;gliche Sturzgefahr seiner Bewohnerin  durch Beiziehung von medizinischen Gutachten h&auml;tte informieren k&ouml;nnen,  teilte das Gericht nicht. Daher wies das Landgericht Coburg die Klage  ab. Die gesetzliche Krankenkasse ging in die Berufung, welche  zur&uuml;ckgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte ausdr&uuml;cklich  fest, dass keine konkreten Anhaltspunkte daf&uuml;r vorlagen, dass f&uuml;r die  Begleitung der Heimbewohnerin zur Toilette zwei Pflegekr&auml;fte notwendig  w&auml;ren. Den kurzen Weg zu ihrer Toilette hatte die Bewohnerin in der  Vergangenheit stets problemlos bew&auml;ltigt. Folglich hatte auch die  Berufung keinen Erfolg (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom  01. Februar 2010 &#8211; 6 U 54/09).</p><p>Landgericht Coburg, Urteil vom  25. August 2009 &#8211; 11 O 102/09 &#8211; rechtskr&auml;ftig</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kleine Anfragen bringen vieles ans Licht</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 19:43:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Diskriminierung]]></category> <category><![CDATA[EU]]></category> <category><![CDATA[Gleichbehandlung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4839</guid> <description><![CDATA[Die Fraktion B&#252;ndnis 90 / Die Gr&#252;nen hatte unter der &#220;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und f&#252;hrte hierzu aus: &#8220;Die Europ&#228;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion B&uuml;ndnis 90 / Die Gr&uuml;nen hatte unter der &Uuml;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700377.pdf">Kleine Anfrage</a> an die Bundesregierung gerichtet und f&uuml;hrte hierzu aus:<span id="more-4839"></span></p><p style="padding-left: 30px;">&#8220;<em>Die Europ&auml;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung &uuml;bersandt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde gem&auml;&szlig; Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft aufgefordert, binnen zweier Monate die erforderlichen Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Anderenfalls drohen ein Klageverfahren vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof und hohe Kosten f&uuml;r Deutschland im Falle einer Verurteilung. Ebenso bedenklich ist der Ansehensverlust in Europa, wenn unser Land seine Verpflichtungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht einh&auml;lt.<br /> Die EU-Kommission moniert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 in einer Reihe von Punkten die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f&uuml;r die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch&auml;ftigung und Beruf sowie die Richtlinie76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von M&auml;nnern und Frauen nicht ausreichend umsetzt.<br /> Die Kommission beanstandet, dass im Bereich der Arbeitswelt die Verpflichtung zur Schaffung angemessener Vorkehrungen f&uuml;r Menschen mit Behinderungen nicht vollst&auml;ndig umgesetzt ist, um diesen den Zugang zu Besch&auml;fti- gung, die Aus&uuml;bung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsma&szlig;nahmen zu erm&ouml;glichen. Die deutsche Gesetzgebung regelt dies europarechtswidrig nicht f&uuml;r alle Menschen mit Behinderungen, sondern lediglich f&uuml;r schwerbehinderte Menschen und behinderte Menschen, die diesen aufgrund beh&ouml;rdlicher Entscheidung gleichgestellt sind. Zur Schaffung angemessener Vorkehrungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland &uuml;berdies gem&auml;&szlig; den Artikeln 2 und 5 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet.<br /> Ebenso kritisiert die EU-Kommission die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen&uuml;ber der Ehe im Beamten- und Soldatenrecht bei Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung als durch die Richtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung von Menschen mit einer be- stimmten sexuellen Ausrichtung. Zum gleichen Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Aus euro- p&auml;ischem Recht folge, dass verpartnerten Beamten Entgeltleistungen wie Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung zustehen (Ausarbeitung WD 3 – 447/09, S. 6).<br /> Von der EU-Kommission wird auch beanstandet, dass Deutschland den Schutz gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen im AGG ausgespart hat. Bei den Sanktionen des AGG bem&auml;ngelt die Kommission, dass entgegen der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes der Schadenersatz im Falle einer Diskriminierung nicht verschuldensunabh&auml;ngig ausgestaltet ist. Der Europ&auml;ische Gerichtshof habe mehrfach entschieden, dass im Arbeitsrecht grunds&auml;tzlich die Haftung des Urhebers einer Diskriminierung gesichert sein m&uuml;sse.<br /> Die „Antirassismus-Richtlinie“ 2000/43/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Ma&szlig;nahmen treffen m&uuml;ssen, um den einzelnen vor Benachteiligungen zu sch&uuml;tzen, die als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Ein- leitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen. Die EU-Kommission sieht diesen Schutz gegen sogenannte Viktimisierung nicht ausreichend umgesetzt. Er muss &uuml;ber die Arbeitswelt hinaus auf andere Bereiche des Alltagslebens erstreckt werden.&#8221;</em></p><p>Die <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700994.pdf">Antwort der Bundesregierung</a> ist recht mager ausgefallen:</p><p>Um Menschen mit Behinderung im Bereich Besch&auml;ftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gew&auml;hrleisten, ist laut Bundesregierung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollst&auml;ndig umgesetzt“.  Hierzu z&auml;hlten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, hei&szlig;t es in der Antwort weiter.</p><p>Auf die Frage, welche Ma&szlig;nahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen aus Gr&uuml;nden der ”Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: ”Eine ordnungsgem&auml;&szlig;e Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende K&uuml;ndigungen sind weder im Anwendungsbereich des K&uuml;ndigungsschutzgesetzes noch au&szlig;erhalb dessen zul&auml;ssig.“ Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, w&uuml;rden f&uuml;r die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschl&auml;ge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.</p><p>Man kann nur noch gespannt sein&#8230;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>CSU und SPD im Einklang &#8211; Patientenrechtegesetz wird vorangetrieben</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:05:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Patient]]></category> <category><![CDATA[Patientenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4825</guid> <description><![CDATA[Wie von uns bereits berichtet, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011 an. Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&#252;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (BT-DRs.17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie von uns <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/patientenrechtegesetz-ist-in-planung">bereits berichtet</a>, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011  an.<span id="more-4825"></span></p><p>Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&uuml;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf">BT-DRs.17/907)</a> fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuf&uuml;hren. Zudem m&uuml;ssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorit&auml;t, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen f&uuml;r Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschlie&szlig;en. Fehler m&uuml;ssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begr&uuml;ndet die SPD ihren Vorsto&szlig;.</p><p>Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollst&auml;ndige Beweislastumkehr an. Dies k&ouml;nnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgew&auml;lzt w&uuml;rden, erl&auml;utern die Sozialdemokraten.</p><p>Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der &auml;rztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es f&uuml;r Patienten, aber auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollst&auml;ndigen Patientenakten zu bekommen, hei&szlig;t es in dem Antrag. Au&szlig;erdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der &Auml;rzte, Zahn&auml;rzte, Psychotherapeuten, Krankenh&auml;user und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Behindertenbeauftragter contra Arbeitsministerium</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium#comments</comments> <pubDate>Sun, 14 Mar 2010 22:05:38 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4813</guid> <description><![CDATA[Der Beauftragte der Bundesregierung f&#252;r die Belange behinderter Menschen, Hubert H&#252;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund. Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&#252;ndigte er nunmehr an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&#252;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&#252;r Arbeit und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beauftragte der Bundesregierung f&uuml;r die Belange behinderter Menschen,  Hubert H&uuml;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund.<span id="more-4813"></span></p><p>Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&uuml;ndigte er <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_063/02.html">nunmehr</a> an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&uuml;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales Mittwochmittag. Politik f&uuml;r Menschen mit Behinderung sei ein ”Querschnittsthema“, bei dem er die Unterst&uuml;tzung aller Fraktionen ben&ouml;tige, sagte der CDU-Politiker, der mehr als 18 Jahre Mitglied des Bundestages und lange Zeit auch Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion f&uuml;r Menschen mit Behinderung war. H&uuml;ppe hatte im Januar das neue Amt &uuml;bernommen.</p><p>Schwerpunkt seiner Arbeit werde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein, die seit knapp einem Jahr ”v&ouml;lkerverbindlich und damit f&uuml;r Deutschland rechtsverbindlich“ sei, betonte der 53-j&auml;hrige Westfale. Das Ziel sei eine ”inklusive Gesellschaft“, in der ”alle Menschen von vorneherein mit ihren St&auml;rken und Schw&auml;chen angenommen werden“ und M&ouml;glichkeiten geschaffen werden m&uuml;ssten, dass sie ”ihr Leben selbstbestimmt so f&uuml;hren k&ouml;nnen wie sie es wollen“. Der Weg m&uuml;sse ”weg von der F&uuml;rsorge, hin zur Teilhabe gehen“, betonte H&uuml;ppe und k&uuml;ndigte die Gr&uuml;ndung eines Beirates an, in dem auch Betroffene und in diesem Bereich arbeitende Verb&auml;nde vertreten sein sollen. Als weitere Ziele nannte er unter anderem die Lichtung des ”Dickichts an Rechtsvorschriften, Zust&auml;ndigkeiten und Antragsformularen“ im Bereich Behindertenpolitik, die Verbesserung der Schnittstellen etwa an der Grenze Eingliederungshilfe zur Jugendhilfe, den Ausbau der Leistungsform ”pers&ouml;nliches Budget“ und die Durchsetzung der sogenannten Assistenz f&uuml;r Menschen mit Behinderung, denen durch eine begleitende Person die Teilhabe erleichtert werden soll. F&uuml;r den Bereich Arbeitsmarkt regte H&uuml;ppe ”eine Art Kombilohn f&uuml;r Menschen mit Behinderung“ an, damit f&uuml;r sie und die einstellenden Betriebe eine dauerhafte Unterst&uuml;tzung gew&auml;hrleistet sei.</p><p>Die SPD-Fraktion begr&uuml;&szlig;te den Vorschlag eines Kombilohns und wollte zudem von dem anwesenden Vertreter der Bundesregierung wissen, wie im Haushaltsentwurf die Mittel an verschiedenen Stellen f&uuml;r Behindertenpolitik gek&uuml;rzt worden seien. Ein Vertreter von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen regte an, das Instrument der ”Unterst&uuml;tzten Besch&auml;ftigung“, bei dem es um den Ausgleich des Produktivit&auml;tsnachteil f&uuml;r Arbeitgeber geht, fraktions&uuml;bergreifend voranzutreiben. Die Linke vermisste den ”roten Faden“ in H&uuml;ppes Arbeitsschwerpunkten und sagte, dass das Amt von H&uuml;ppe besser an das Bundeskanzleramt angegliedert sein sollte. Die Unionsfraktion begr&uuml;&szlig;te ausdr&uuml;cklich H&uuml;ppes Formulierung, wonach bei Menschen mit Behinderung in erster Linie danach gefragt werden solle, was derjenige kann, und nicht, was er nicht kann. Den Haushaltsansatz f&uuml;r die Behindertenpolitik bezeichnete ein Vertreter als ”vorz&uuml;glich“. Die FPD-Fraktion bekr&auml;ftigte, ihr sei es wichtig, das Menschen mit Behinderung ein ”selbstbestimmtes Leben“ f&uuml;hren k&ouml;nnen sollen und verwies auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan f&uuml;r die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.</p><p>Der Vertreter der Bundesregierung rechtfertigte die Angliederung H&uuml;ppes an das BMAS damit, dass es dort inhaltlich ”&uuml;blicherweise die meisten &Uuml;berschneidungen“ gebe. Die &Auml;nderungen bei den Haushaltsans&auml;tzen habe einen ”haushaltstechnischen Charakter“, da man jetzt ”n&auml;her an Bedarfssch&auml;tzungen“ sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Zentrale Anlaufstelle f&#252;r &#228;ltere Menschen: Seniorenserviceb&#252;ros in Niedersachsen</title><link>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:07:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Hilfe]]></category> <category><![CDATA[Senioren]]></category> <category><![CDATA[Seniorenservicebüro]]></category> <category><![CDATA[service]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4785</guid> <description><![CDATA[Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Projekt zur Hilfe &#228;lterer Menschen ins Leben gerufen: Das Land f&#246;rdert sog. Seniorenserviceb&#252;ros; 27 sind bereits aktiv. &#8220;Wir wollen &#228;ltere Menschen aus einer Hand beraten und unterst&#252;tzen. Dabei b&#252;ndeln wir Informations- und Hilfeangebote auf kommunaler Ebene und bieten ihnen mit den Seniorenserviceb&#252;ros eine zentrale Anlaufstelle. Das spart unn&#246;tigen Aufwand [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Projekt zur Hilfe &auml;lterer Menschen ins Leben gerufen: Das Land f&ouml;rdert sog. <a href="http://www.ms.niedersachsen.de/master.jsp?C=62085584&amp;I=674&amp;L=20">Seniorenserviceb&uuml;ros</a>; 27 sind bereits aktiv.<span id="more-4785"></span></p><p>&#8220;Wir wollen &auml;ltere Menschen aus einer Hand beraten und unterst&uuml;tzen. Dabei b&uuml;ndeln wir Informations- und Hilfeangebote auf kommunaler Ebene und bieten ihnen mit den Seniorenserviceb&uuml;ros eine zentrale Anlaufstelle. Das spart unn&ouml;tigen Aufwand und weite Wege&#8221;, erl&auml;uterte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann anl&auml;&szlig;lich eines Gedankenaustauschs mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des j&uuml;ngsten B&uuml;ros im Landkreis Friesland.</p><p>Die Seniorenserviceb&uuml;ros unterst&uuml;tzen &auml;ltere Menschen dabei, ihren Alltag m&ouml;glichst unabh&auml;ngig und eigenst&auml;ndig zu leben. Sie bauen ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem sollen Kenntnisse und F&auml;higkeiten &auml;lterer Menschen gest&auml;rkt werden. Auch erhalten sie bei Interesse Angebote, wo und wie sie sich selbst freiwillig engagieren k&ouml;nnen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Die Umsetzung des &#8220;Nutzen-f&#252;r-alle-Konzepts&#8221;</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts#comments</comments> <pubDate>Mon, 08 Feb 2010 23:26:09 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4691</guid> <description><![CDATA[In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/631) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/293) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &#228;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&#228;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Antwort (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700631.pdf">BT-Drs. 17/631</a>) auf eine Kleine Anfrage (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/002/1700293.pdf">BT-Drs. 17/293</a>) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &auml;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&auml;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote sollen f&uuml;r m&ouml;glichst f&uuml;r alle Menschen leicht erreichbar, zug&auml;nglich und nutzbar sein“ erkl&auml;rte die Bundesregierung:<span id="more-4691"></span></p><p>&#8220;Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen daf&uuml;r schaffen, dass das so genannte Nutzen-f&uuml;r-alle-Konzept umgesetzt werden kann.&#8221;</p><p>Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalte Vorhaben, die dies in den relevanten Bereichen wie Bildung, Ausbildung und Beruf, Verkehr und Tourismus, Medien und Kommunikationstechnik bis hin zum St&auml;dtebau ber&uuml;cksichtigten, hei&szlig;t es in der Antwort. Es sei zu erwarten, dass die Bedeutung des ”Designs f&uuml;r Alle“, wie das Konzept ebenfalls genannt wird, angesichts eines steigenden Durchschnittsalters der Bev&ouml;lkerung und einer verl&auml;ngerten Lebensarbeitszeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens deutlich zunehmen werde.</p><p>Die Bundesregierung werde in einem Aktionsplan alle Ma&szlig;nahmen b&uuml;ndeln, die zur Umsetzung einer entsprechenden Konvention der Vereinten Nationen n&ouml;tig seien. Sie verweist auf eine Studie des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Thema ”Impulse f&uuml;r Wirtschaftswachstum und Besch&auml;ftigung durch Orientierung von Unternehmen und Wirtschaftspolitik am Konzept f&uuml;r Designs f&uuml;r Alle“. Diese habe gezeigt, dass Unternehmen, die sich an dem Konzept orientieren, ”wesentliche Vorteile haben“. Um die Ergebnisse der Studie zu verbreiten f&ouml;rdere das BMWi zehn Unternehmerkonferenzen.</p><p>Auch das Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) habe entsprechende Programme auf den Weg gebracht, hei&szlig;t es weiter. So entstehe etwa im Rahmen des Modellprogramms ”Neues Wohnen“ mit Baden-W&uuml;rttembergischen Partnern ein Konzept f&uuml;r eine Wohnungsausstattung, die komfortabel und variabel entsprechend spezieller Bed&uuml;rfnisse gestaltet werden k&ouml;nne.</p><p>F&uuml;r den Bereich Bauen weist die Regierung darauf hin, dass der Bund selbst barrierefrei baue. Die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r die Bauordnung liege jedoch bei den Bundesl&auml;ndern. Beim Bereich Verbraucherschutz und Produktentwicklung verweist die Regierung auf Modellprojekte des BMFSF gemeinsam mit dem BMWi, wo es um den ”Wirtschaftsfaktor Alter“ gehe. Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie gebe es zahlreiche Projekte des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales, das derzeit die ”Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) &uuml;berarbeite.</p><p>Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine neue europ&auml;ische Beh&ouml;rde zu gr&uuml;nden, die laut Fragesteller die Debatten um Zug&auml;nglichkeit b&uuml;ndeln und koordinieren k&ouml;nnte.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Behinderungsbedingte Umbauma&#223;nahmen sind als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen anzuerkennen</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen#comments</comments> <pubDate>Tue, 05 Jan 2010 21:47:14 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[außergewöhnliche Belastungen]]></category> <category><![CDATA[behindertengerecht]]></category> <category><![CDATA[Steuer]]></category> <category><![CDATA[Umbau]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4595</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof lie&#223; mit einem aktuellen Urteil Aufwendungen eines Steuerpflichtigen f&#252;r den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibe dabei au&#223;er Betracht (dies hatte die Vorinstanz anders gesehen). Dies begr&#252;ndete der Bundesfinanzhof wie folgt: nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof lie&szlig; mit einem aktuellen Urteil Aufwendungen eines Steuerpflichtigen f&uuml;r den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibe dabei au&szlig;er Betracht (dies hatte die Vorinstanz anders gesehen).<span id="more-4595"></span></p><p>Dies begr&uuml;ndete der Bundesfinanzhof wie folgt: nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 Abs. 1</a> des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang erm&auml;&szlig;igt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsl&auml;ufig gr&ouml;&szlig;ere Aufwendungen als der &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverh&auml;ltnisse, gleicher Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist diese Steuererm&auml;&szlig;igung allerdings ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige durch seine Aufwendungen einen Gegenwert erh&auml;lt.</p><p>Im Streitfall wurde der verheiratete Steuerpflichtige durch einen Schlaganfall im Jahre 1999 schwer behindert. Um ihm trotz seiner au&szlig;ergew&ouml;hnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu erm&ouml;glichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten im Streitjahr (2000) verschiedene Umbauma&szlig;nahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Die von der Krankenkasse nicht bezuschussten Kosten f&uuml;r den Bau einer Rollstuhlrampe, die Einrichtung eines behindertengerechten Bades sowie die Umwandlung des ebenerdigen Arbeitszimmers in einen Schlafraum, machten die Ehegatten in H&ouml;he von ca. 140.000 DM in ihrer Einkommensteuererkl&auml;rung f&uuml;r das Streitjahr als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, gew&auml;hrte jedoch den Behinderten-Pauschbetrag in H&ouml;he von 7.200 DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 DM. Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen Steuerpflichtigen wurde mit der Begr&uuml;ndung zur&uuml;ckgewiesen, es fehle an einer Belastung der Kl&auml;ger, weil sie f&uuml;r ihre Aufwendungen einen Gegenwert erlangt h&auml;tten.</p><p>Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen f&uuml;r den behindertengerechten Umbau des Hauses als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen abziehbar sind, weil sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsl&auml;ufigkeit stehen, dass auch die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumst&auml;nde des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 01. Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI R 7/09" target="_blank" title="BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09: Immobilien - Behinderungsbedingte Bauma&szlig;nahmen als au&szlig;ergew&ouml;hnlich...">VI R 7/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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