<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Rehabilitationsrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/medizinrecht/rehabilitationsrecht-medizinrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=5472</generator> <item><title>CSU und SPD im Einklang &#8211; Patientenrechtegesetz wird vorangetrieben</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:05:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Patient]]></category> <category><![CDATA[Patientenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4825</guid> <description><![CDATA[Wie von uns bereits berichtet, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011 an. Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&#252;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (BT-DRs.17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie von uns <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/patientenrechtegesetz-ist-in-planung">bereits berichtet</a>, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011  an.<span id="more-4825"></span></p><p>Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&uuml;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf">BT-DRs.17/907)</a> fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuf&uuml;hren. Zudem m&uuml;ssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorit&auml;t, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen f&uuml;r Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschlie&szlig;en. Fehler m&uuml;ssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begr&uuml;ndet die SPD ihren Vorsto&szlig;.</p><p>Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollst&auml;ndige Beweislastumkehr an. Dies k&ouml;nnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgew&auml;lzt w&uuml;rden, erl&auml;utern die Sozialdemokraten.</p><p>Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der &auml;rztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es f&uuml;r Patienten, aber auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollst&auml;ndigen Patientenakten zu bekommen, hei&szlig;t es in dem Antrag. Au&szlig;erdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der &Auml;rzte, Zahn&auml;rzte, Psychotherapeuten, Krankenh&auml;user und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Sozialgerichtsproze&#223; ohne Ende &#8211; das geht nicht!</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/sozialgerichtsprozesz-ohne-ende-das-geht-nicht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/sozialgerichtsprozesz-ohne-ende-das-geht-nicht#comments</comments> <pubDate>Fri, 16 Oct 2009 19:23:14 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Honorar]]></category> <category><![CDATA[Prozeßdauer]]></category> <category><![CDATA[sozialgericht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4240</guid> <description><![CDATA[Jedem Praktiker ist bekannt, da&#223; Prozesse vor den Sozialgerichten dauern &#8211; und zwar in unertr&#228;glichem Ma&#223;e. Ob es sich um die Bewilligung einer Pflegestufe handelt oder um Honorare von &#196;rzten. Nun hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Problematik zu besch&#228;ftigen: Eine Vertrags&#228;rztin hatte beim Sozialgericht Klage wegen mehrerer Honorarbescheide erhoben. Das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Jedem Praktiker ist bekannt, da&szlig; Prozesse vor den Sozialgerichten dauern &#8211; und zwar in unertr&auml;glichem Ma&szlig;e. Ob es sich um die Bewilligung einer Pflegestufe handelt oder um Honorare von &Auml;rzten.<span id="more-4240"></span></p><p>Nun hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Problematik zu besch&auml;ftigen:</p><p>Eine Vertrags&auml;rztin hatte beim Sozialgericht Klage wegen mehrerer Honorarbescheide erhoben. Das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts bezog sich nicht auf diese Bescheide, obwohl diese Klage im Januar 2004 zu den bereits anh&auml;ngigen Klagen verbunden worden war. Im Berufungsverfahren wies das Landsozialgericht im Februar 2006 darauf hin, dass die Berufung wegen der fehlenden erstinstanzlichen Entscheidungen &uuml;ber die zwei Honorarbescheide unzul&auml;ssig sei. Nach Trennung der Berufungsverfahren verwarf das Landessozialgericht im Dezember 2007 die Berufung als unzul&auml;ssig. Das Urteil wurde der Beschwerdef&uuml;hrerin im April 2008 zugestellt. Die Beschwerdef&uuml;hrerin erhob Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundessozialgericht. &Uuml;ber die gestellten Antr&auml;ge auf Protokollberichtigung, Urteilserg&auml;nzung und Urteilsberichtigung entschied das Landessozialgericht im Mai 2008 (Protokollberichtigung), im Dezember 2008 (Urteilserg&auml;nzung, zugestellt im April 2009) und im April 2009 (Urteilsberichtigung). Die Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das Bundessozialgericht im M&auml;rz 2009. Die Beschwerdef&uuml;hrerin erinnerte das Sozialgericht seit Februar 2006 mehrfach an die noch ausstehende Entscheidung &uuml;ber die zwei Honorarbescheide, die im April 2000 mit Klage angegriffen worden waren. Das Sozialgericht ergriff weder verfahrensf&ouml;rdernde Ma&szlig;nahmen noch erging bis heute eine Entscheidung.</p><p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben, denn die Unt&auml;tigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren verletzt die Beschwerdef&uuml;hrerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 Abs. 4 GG</a>). Nach Abw&auml;gung der konkreten Umst&auml;nde des vorliegenden Verfahrens ist es verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass &uuml;ber den Abschluss des durch den Schriftsatz vom 2. April 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen &uuml;ber neun Jahren noch keine Klarheit besteht.</p><p>Die Sachmaterie weist im Vergleich zu den anderen von der Beschwerdef&uuml;hrerin betriebenen und bereits 2004 in erster Instanz abgeschlossenen Klageverfahren keine besonderen Schwierigkeiten auf, die die neunj&auml;hrige Verfahrensdauer rechtfertigen. Obwohl die Beschwerdef&uuml;hrerin das Sozialgericht verschiedentlich auf eine noch ausstehende Entscheidung hinsichtlich der Honorarbescheide f&uuml;r die fraglichen Quartale hingewiesen hat, hat das Sozialgericht das Verfahren seit September 2004 nicht mehr gef&ouml;rdert. Selbst wenn man<br /> ber&uuml;cksichtigt, dass der Verfahrensfortgang anfangs nicht unerheblich durch in der Sph&auml;re der Beschwerdef&uuml;hrerin liegende Gr&uuml;nde behindert wurde, l&auml;sst sich auch dadurch die erhebliche Verfahrensverz&ouml;gerung verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen.</p><p>Die Einlegung der Rechtsmittel wegen der fehlenden Entscheidung &uuml;ber die fraglichen Honorarbescheide durch die Beschwerdef&uuml;hrerin f&uuml;hrt ebenfalls nicht zu einer anderen Beurteilung. F&uuml;r die verfassungsrechtliche<br /> Bewertung ist ausschlaggebend, dass das Verfahren vor dem Landessozialgericht von der Einlegung der Berufung im Oktober 2004 bis zur Zustellung des die Berufung verwerfenden Urteils im April 2008<br /> seinerseits knapp dreieinhalb Jahre gedauert hat, ohne dass hierf&uuml;r ein sachlicher Grund ersichtlich ist. Ein weiteres Jahr verging, bis im April 2009 die Entscheidung &uuml;ber den Antrag auf Urteilserg&auml;nzung zugestellt und der Beschluss &uuml;ber den Antrag auf Urteilsberichtigung getroffen wurden. Das ist in Anbetracht der bereits im Februar 2006 zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Landessozialgerichts, die Berufung sei hinsichtlich der noch nicht vom Sozialgericht entschiedenen Klageerweiterung unzul&auml;ssig, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren. Das Landessozialgericht h&auml;tte sp&auml;testens ab diesem Zeitpunkt alle ihm zur Verf&uuml;gung stehenden M&ouml;glichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen m&uuml;ssen, um angesichts des damals immerhin schon rund sechs Jahre dauernden Verfahrens jede weitere Verz&ouml;gerung der seiner Auffassung nach noch ausstehenden sozialgerichtlichen Entscheidung zu vermeiden.</p><p>Nicht anderes gilt im Ergebnis, wenn das Sozialgericht davon ausgegangen sein sollte, dass die Rechtsh&auml;ngigkeit der unter dem 2. April 2000 erhobenen Klage bereits im Jahr 2004 entfallen ist. In diesem Fall entspricht es in Anbetracht aller Umst&auml;nde, namentlich der unklaren prozessualen Lage, ebenfalls nicht dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, wenn ein Beteiligter eines wirksam anh&auml;ngig gemachten gerichtlichen<br /> Verfahrens trotz verschiedener Erinnerungen an eine Sachentscheidung vom dem Gericht, bei dem sein Verfahren m&ouml;glicherweise noch anh&auml;ngig ist, &uuml;ber Jahre im Ungewissen dar&uuml;ber gelassen wird, dass das Gericht das Verfahren bereits f&uuml;r abgeschlossen h&auml;lt.</p><p>Die weitere Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdef&uuml;hrerin ebenfalls die Unt&auml;tigkeit des Sozialgerichts in einem seit 2008 anh&auml;ngigen Verfahren ger&uuml;gt hatte, wurde nicht zur Entscheidung<br /> angenommen.</p><p>Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1304/09" target="_blank" title="BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09">1 BvR 1304/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/sozialgerichtsprozesz-ohne-ende-das-geht-nicht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bundesrat stimmt zu: T&#228;tigkeit ehrenamtlicher Betreuer soll aufgewertet werden</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/bundesrat-stimmt-zu-taetigkeit-ehrenamtliche-betreuer-soll-aufgewertet-werden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/bundesrat-stimmt-zu-taetigkeit-ehrenamtliche-betreuer-soll-aufgewertet-werden#comments</comments> <pubDate>Fri, 10 Jul 2009 20:55:59 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Steuerrecht]]></category> <category><![CDATA[Betreuer]]></category> <category><![CDATA[Ehrenamt]]></category> <category><![CDATA[Heim]]></category> <category><![CDATA[Heimgesetz]]></category> <category><![CDATA[Steuer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3862</guid> <description><![CDATA[Heute hat der Bundesrat (BR. Drs. 566/09) im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der F&#246;deralismusreform die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut daf&#252;r ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie &#220;bungsleiter. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es keinen Grund, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat der Bundesrat (BR. Drs. 566/09) im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes  nach der F&ouml;deralismusreform die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich  zugleich erneut daf&uuml;r ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in  Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie &Uuml;bungsleiter. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es keinen Grund, ehrenamtliche Betreuer schlechter zu behandeln als andere  ehrenamtlich T&auml;tige. F&uuml;r Betreuer solle deshalb ebenfalls eine j&auml;hrliche  Steuerbefreiung von 2100 Euro gelten.<span id="more-3862"></span></p><p>Zur weiteren Begr&uuml;ndung seiner Entschlie&szlig;ung verweist der Bundesrat auf die  wachsende Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungen und ehrenamtlicher  Betreuer. Ihre derzeitige Steuerlast sei ein grunds&auml;tzliches Hemmnis f&uuml;r die  &Uuml;bernahme von Betreuungen. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass ehrenamtliche  Betreuung eigentlich der Regelfall sein sollte. Mit der Erstreckung der  &Uuml;bungsleiterpauschale auf freiwilligen Betreuer signalisiere der Gesetzgeber  nicht nur, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern wirke auch steigenden  Ausgaben f&uuml;r Berufsbetreuungen entgegen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/bundesrat-stimmt-zu-taetigkeit-ehrenamtliche-betreuer-soll-aufgewertet-werden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ein neuer &#8220;Pflegebed&#252;rftigkeitsbegriff&#8221;</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ein-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ein-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff#comments</comments> <pubDate>Wed, 01 Jul 2009 20:39:46 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3819</guid> <description><![CDATA[Man fasst sich immer wieder an den Kopf, was in sogenannten &#8220;Fachauschuessen&#8221; des Bundestages diskutiert wird. Ein Beispiel ist der &#8220;Gesundheitsausschu&#223;&#8221;: &#8220;Vertreter mehrerer Fraktionen haben sich am Mittwochvormittag im Gesundheitsausschuss f&#252;r eine hinreichende Finanzierung bei der Umsetzung eines neuen Pflegebed&#252;rftigkeitsbegriffs ausgesprochen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Ausschusssitzung, es m&#252;sse diskutiert werden, was der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Man fasst sich immer wieder an den Kopf, was in sogenannten &#8220;Fachauschuessen&#8221; des Bundestages diskutiert wird.<br /> Ein Beispiel ist der &#8220;Gesundheitsausschu&szlig;&#8221;:<span id="more-3819"></span></p><p>&#8220;Vertreter mehrerer Fraktionen haben sich am Mittwochvormittag im Gesundheitsausschuss f&uuml;r eine hinreichende Finanzierung bei der Umsetzung eines neuen Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriffs ausgesprochen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Ausschusssitzung, es m&uuml;sse diskutiert werden, was der Gesellschaft eine &#8220;humane Pflege&#8221; wert sei. Nicht alles sei aber eine nur eine Frage des Geldes. Es gehe dabei auch etwa um effiziente Strukturen. Die Ministerin sah im Zusammenhang mit dem neuen Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriff, bei dem es nicht nur um einen Ausgleich k&ouml;rperlicher Defizite gehe, einen Paradigmenwechsel &#8220;weg von der F&uuml;rsorge hin zur Teilhabe&#8221;. Dies werde den Betroffenen besser gerecht.</p><p>Die FDP-Fraktion betonte, der neue Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriff bringe erst mit der entsprechenden Finanzierung etwas. Es sei selbstverst&auml;ndlich, dass es bei seiner Umsetzung teurer als derzeit werde. Umso dringlicher sei die Frage nach der Finanzierung. Die Fraktion Die Linke argumentierte, die Umsetzung des neuen Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriffs sei nicht m&ouml;glich unter der Vorgabe, dass sie nichts kosten d&uuml;rfe. Die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen mahnte, nicht nur die Gesellschaft, sondern auch der Ausschuss m&uuml;sse st&auml;rker die Frage behandeln, was gute Pflege wert sei.</p><p>Die CDU/CSU-Fraktion warb daf&uuml;r, dass bei einer Umsetzung des neuen Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriffs alle Beteiligten mitwirken. &#8220;Alle m&uuml;ssen hier letztendlich mittun&#8221;, argumentierte sie. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass man bei der Pflege &#8220;viel auf den Weg&#8221; habe bringen k&ouml;nnen. Zugleich bedauerte sie, dass sich die Gro&szlig;e Koalition nicht auf eine gemeinsame Position zum neuen Pflegebed&uuml;rftigkeitsbegriff verst&auml;ndigen konnte.&#8221;</p><p>Ich bin gespannt, was herauskommt &#8211; weil, es kostet ja was&#8230;.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ein-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Pflegest&#252;tzpunkte wurden in mehr als 50 % der Bundesl&#228;nder eingerichtet</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegestuetzpunkte-wurde-in-mehr-als-50-der-bundeslaender-eingerichtet</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegestuetzpunkte-wurde-in-mehr-als-50-der-bundeslaender-eingerichtet#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Jun 2009 23:15:27 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegestützpunkt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3774</guid> <description><![CDATA[&#214;rtliche Anlaufstellen f&#252;r Pflegebed&#252;rtige bzw. deren Angeh&#246;rige sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung sind in mehr als der H&#228;lfte der 16 Bundesl&#228;nder Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegest&#252;tzpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>&Ouml;rtliche Anlaufstellen f&uuml;r Pflegebed&uuml;rtige bzw. deren Angeh&ouml;rige sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.<span id="more-3774"></span></p><p>Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung sind in mehr als der H&auml;lfte der 16 Bundesl&auml;nder Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegest&uuml;tzpunkte erlassen worden. Wie  die Regierung in ihrer Antwort (<a title="Drucksache 16/13328 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613328.pdf" target="_blank">16/13328</a>) auf eine Kleine Anfrage (<a title="Drucksache 16/13242 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613242.pdf" target="_blank">16/13242</a>) der FDP-Fraktion berichtet, haben die L&auml;nder Berlin,  Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und  Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverf&uuml;gungen erlassen und Brandenburg  Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegst&uuml;tzpunkten. Dar&uuml;ber hinaus sei  &uuml;ber die Einrichtung von Pflegest&uuml;tzpunkten in Baden-W&uuml;rttemberg eine  Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung  abgeschlossen worden.</p><p>Zu den L&auml;ndern, die Allgemeinverf&uuml;gungen erlassen haben, f&uuml;hrt die Regierung  im Einzelnen aus, dass in Berlin bis Juli 2009 mindestens 24 Pflegest&uuml;tzpunkte  einzurichten sind. Weitere Pflegest&uuml;tzpunkte seien bis Ende 2011 einzurichten,  so dass dann f&uuml;r durchschnittlich 95.000 Einwohner ein St&uuml;tzpunkt verf&uuml;gbar sei.  In Bremen haben die 3 gegenw&auml;rtig vorgesehen Pflegest&uuml;tzpunkte ihre Arbeit den  Angaben zufolge im April aufgenommen. In Hamburg werde je Bezirk zumindest ein  St&uuml;tzpunkt eingerichtet, f&uuml;r den Bezirk Wandsbek seien aufgrund des gro&szlig;en  Bev&ouml;lkerungsanteils f&uuml;r den Bezirk vorgesehen. Dar&uuml;ber hinaus sei ein  bedarfsorientierter Ausbau vorgesehen. Auch in Hessen, wo in jedem Landkreis und  jeder kreisfreien Stadt ein Pflegest&uuml;tzpunkt einzurichten ist, solle der weitere  Ausbau bedarfsorientiert erfolgen.</p><p>In Nordrhein-Westfalen sollten grunds&auml;tzlich 3 St&uuml;tzpunkte je Kreis  beziehungsweise kreisfreier Stadt eingerichtet werden, hei&szlig;t es in der Vorlage  weiter. Rheinland-Pfalz sehe f&uuml;r durchschnittlich 30.000 Einwohner je einen  Pflegest&uuml;tzpunkt vor. Die insgesamt 135 St&uuml;tzpunkte nahmen laut Bundesregierung  die Arbeit zum Jahresanfang auf. Im Saarland ist der Antwort zufolge in jedem  Landkreis beziehungsweise dem Regionalverband Saarbr&uuml;cken zumindest ein  St&uuml;tzpunkt einzurichten, wobei bisher die H&auml;lfte dieser acht Einrichtungen die  Arbeit aufgenommen hat. In Schleswig-Holstein werde ein Pflegest&uuml;tzpunkt in  jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt angestrebt.</p><p>Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist in Brandenburg der Erlass weiterer  Einzelverf&uuml;gungen durch das Land vorgesehen, wenn sich die Beteiligten auf  lokaler Ebene auf die Einrichtung weiterer Pflegest&uuml;tzpunkte verst&auml;ndigen. Vom  Land werde die Einrichtung je eines St&uuml;tzpunktes f&uuml;r alle 14 Landkreise und die  4 kreisfreien St&auml;dte angestrebt.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegestuetzpunkte-wurde-in-mehr-als-50-der-bundeslaender-eingerichtet/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Anpassungen des Arzneimittelrechts an EU-Recht</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anpassungen-des-arzneimittelrechts-an-eu-recht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anpassungen-des-arzneimittelrechts-an-eu-recht#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 19:47:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arneimittel]]></category> <category><![CDATA[Europa]]></category> <category><![CDATA[Kinderarzneimittel]]></category> <category><![CDATA[Therapie]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3698</guid> <description><![CDATA[Auch vor dem Arzneimittelrecht machen die europarechtlichen Vorschriften nicht Halt. Das Arzneimittelgesetz soll an europ&#228;ische Verordnungen &#252;ber Kinderarzneimittel sowie &#252;ber Arzneimittel f&#252;r neuartige Therapien angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur &#8220;&#196;nderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften&#8221; (16/12256, 16/12677) billigte der Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag in modifizierter Form mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auch vor dem Arzneimittelrecht machen die europarechtlichen Vorschriften nicht Halt.</p><p>Das Arzneimittelgesetz soll an europ&auml;ische Verordnungen &uuml;ber Kinderarzneimittel sowie &uuml;ber Arzneimittel f&uuml;r neuartige Therapien angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur &#8220;&Auml;nderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften&#8221; (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612256.pdf">16/12256</a>, <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/126/1612677.pdf">16/12677</a>) billigte der Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag in modifizierter Form mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. <span id="more-3698"></span></p><p>Das Bundestagsplenum will sich am Donnerstagabend abschlie&szlig;end mit der Vorlage befassen, die zugleich eine Vielzahl weiterer Neuregelungen enth&auml;lt. So sollen durch die Einf&uuml;hrung eines Anwendungsverbots f&uuml;r bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitsl&uuml;cken geschlossen werden. Daneben sind erg&auml;nzende Regelungen zur Bek&auml;mpfung von Arzneimittelf&auml;lschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verh&uuml;tung von Arzneimittelrisiken soll erleichtert werden.</p><p>Zudem sollen erg&auml;nzende Regelungen zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden. Um Einbr&uuml;che in der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, soll eine &#8220;angemessene Verg&uuml;tung der nicht&auml;rztlichen Leistungen von den Gesamtvertragspartnern vereinbart werden&#8221; m&uuml;ssen. Auch soll das Praxispersonal von &Auml;rzten, Zahn&auml;rzten, Psychotherapeuten oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.</p><p>Mit einer &Auml;nderung des Infektionsschutzgesetzes soll ferner die Grundlage daf&uuml;r geschaffen werden, dass das Umweltbundesamt k&uuml;nftig f&uuml;r bestimmte Amtshandlungen im Trinkwasserbereich Geb&uuml;hren erheben kann. Zudem sollen dem Umweltbundesamt leichter weitere Aufgaben im Wasserbereich zugewiesen werden k&ouml;nnen. Dar&uuml;ber hinaus soll der Arzneimittel-Gro&szlig;handel in den &ouml;ffentlichen Versorgungsauftrag einbezogen werden. Einkaufsvorteile und Rabatte von pharmazeutischen Unternehmen f&uuml;r bestimmte Arzneimittel wie insbesondere Rabatte bei onkologischen Rezepturen sollen zur Entlastung der Beitragszahler an die Krankenkassen weitergeleitet werden m&uuml;ssen.</p><p>In der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung wird au&szlig;erdem die Kranken- und Altenpflegeausbildung f&uuml;r alle Bewerber mit einer abgeschlossen zehnj&auml;hrigen Schulausbildung ge&ouml;ffnet. Damit soll angesichts der demographischen Entwicklung einem m&ouml;glichen Fachkr&auml;ftemangel im Pflegebereich entgegengewirkt werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anpassungen-des-arzneimittelrechts-an-eu-recht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Wirtschaftlichkeit contra Wunsch- und Wahlrecht bei Rehabilitation?</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/wirtschaftlichkeit-contra-wunsch-und-wahlrecht-bei-rehabilitation</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/wirtschaftlichkeit-contra-wunsch-und-wahlrecht-bei-rehabilitation#comments</comments> <pubDate>Fri, 02 Jan 2009 16:28:10 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitation]]></category> <category><![CDATA[Sozialrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category> <category><![CDATA[Versicherung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3224</guid> <description><![CDATA[Der Versicherte hatte unstreitig einen Anspruch auf eine station&#228;re Rehabilitationsma&#223;nahme. Seine gesetzliche Krankenversicherung schlug ihm zwei passende Einrichtungen vor; der Versicherte verlangte aus verschiedenen Gr&#252;nden die Bewilligung der Ma&#223;nahme in einer dritten Klinik, die ebenso gut f&#252;r die Behandlung in seinem Fall geeignet war und mit der ebenfalls ein Versorgungsvertrag gem&#228;&#223; § 111 Abs. 2 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Versicherte hatte unstreitig einen Anspruch auf eine station&auml;re Rehabilitationsma&szlig;nahme. Seine gesetzliche Krankenversicherung schlug ihm zwei passende Einrichtungen vor; der Versicherte verlangte aus verschiedenen Gr&uuml;nden die Bewilligung der Ma&szlig;nahme in einer dritten Klinik, die ebenso gut f&uuml;r die Behandlung in seinem Fall geeignet war und mit der ebenfalls ein Versorgungsvertrag gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/111.html" target="_blank" title="&sect; 111 SGB V: Versorgungsvertr&auml;ge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen">§ 111 Abs. 2 SGB V</a> bestand.<span id="more-3224"></span></p><p>Der Versicherte entschied sich f&uuml;r die von ihm gew&auml;hlte Einrichtung und verlangte die Kosten von der Krankenkasse ersetzt.</p><p>Das Landessozialgericht Baden-W&uuml;rttemberg entschied, da&szlig; die sogenannten &#8220;Sowieso-Kosten&#8221;, also die Kosten, die der beklagten Versicherung auch bei Unterbringung in der von ihr vorgeschlagenen Einrichtung entstanden w&auml;ren, von ihr zu begleichen sind.</p><p>Landessozialgericht Baden-W&uuml;rttemberg, Urteil vom 01.08.2007 &#8211; L 4 KR 2071/05</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/wirtschaftlichkeit-contra-wunsch-und-wahlrecht-bei-rehabilitation/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Minified using disk
Page Caching using disk (enhanced) (user agent is rejected)
Database Caching 9/19 queries in 0.005 seconds using disk

Served from: www.raschlosser.com @ 2010-07-30 07:56:09 -->