<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Pflegerecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/medizinrecht/pflegerecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=6898</generator> <item><title>Bundesrat fordert Transparenz in der Pflege</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 18:55:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Transparenz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4887</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat hat mit Beschlu&#223; vom 26.03.2010 (BR-Drs. 63/10) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&#228;tskriterien und das Bewertungssystem zur &#220;berpr&#252;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&#252;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Zwar begr&#252;&#223;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&#252;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat mit Beschlu&szlig; vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/63-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/63-10(B).pdf">BR-Drs. 63/10</a>) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem zur &Uuml;berpr&uuml;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&uuml;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen.<span id="more-4887"></span></p><p>Zwar begr&uuml;&szlig;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&uuml;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualit&auml;t f&uuml;r Pflegebed&uuml;rftige und Angeh&ouml;rige verst&auml;ndlich, &uuml;bersichtlich und vergleichbar darzustellen.</p><p>Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls z&uuml;gig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gew&auml;hrleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ambulante Sterbebegleitung: Sollf&#246;rdervolumen mu&#223; nicht ausgesch&#246;pft werden</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Mar 2010 19:56:35 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkass]]></category> <category><![CDATA[Sterbebegleitung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4852</guid> <description><![CDATA[M&#252;ssen die Krankenkassen f&#252;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&#246;he aussch&#246;pfen? Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&#252;ssen sie das nicht. Der Hintergrund: Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen eines Musterverfahrens f&#252;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin f&#252;r das Jahr 2005 h&#246;here F&#246;rderungsbetr&#228;ge begehrt, als [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>M&uuml;ssen die Krankenkassen f&uuml;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&ouml;he aussch&ouml;pfen?<span id="more-4852"></span></p><p>Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&uuml;ssen sie das nicht.</p><p>Der Hintergrund:</p><p>Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen  eines  		Musterverfahrens f&uuml;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin  f&uuml;r  		das Jahr 2005 h&ouml;here F&ouml;rderungsbetr&auml;ge begehrt, als ihm auf Grundlage  		einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung von der beklagten  		Krankenkasse bewil­ligt wurden. Diese <a href="http://www.hospiz.net/stamhole/pdf/amb_rahmen_p39a-sgb5.pdf">Vereinbarung</a> hatten im Jahr 2002   		die Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen und die f&uuml;r die Wahrnehmung der  		Interessen der ambulanten Hospiz­dienste ma&szlig;geblichen  		Spitzenorganisati­onen geschlossen. Der klagende Verband hat geltend  		gemacht, das gesetzlich vorgesehene finan­zielle Gesamtvolumen f&uuml;r die   		ambulante Sterbebegleitung habe in vollem Umfang ausgesch&ouml;pft und  		verteilt werden m&uuml;ssen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Bundessozialgericht hat &#8211; entgegen einem anderslautenden Urteil der Vorinstanz &#8211;  		entschieden, dass der Anspruch des Verbandes im Jahr 2005 auf die  		bereits erhaltenen F&ouml;rderbetr&auml;ge beschr&auml;nkt war.</p><p>Das in <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/39a.html" target="_blank" title="&sect; 39a SGB V: Station&auml;re und ambulante Hospizleistungen">§ 39a Abs 2 SGB V</a> geregelte gesetzliche  		Sollf&ouml;rdervolumen legt nur ein Gesamtausgaben­budget fest,  		Einzelanspr&uuml;che der ambulanten Hospizdienste auf 100%ige Verteilung  des  		Gesamtf&ouml;r­derbetrags und auf &Uuml;bernahme ihrer gesamten notwendigen  		Personalkosten sind damit nicht verbun­den. Das in der  		Rahmenvereinbarung f&uuml;r die H&ouml;he der F&ouml;rderung festgesetzte Verh&auml;ltnis  		der Zahl der qualifizierten Ehrenamtlichen zu der Zahl der  		Sterbebegleitungen (etwa 2 : 3) bewegt sich im Rahmen des den  		Vertragspartnern gesetzlich einger&auml;umten Ge­stal­tungs­spiel­raums.  		Weitergehende Anspr&uuml;che k&ouml;nnten sich nur ergeben, wenn die  		Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ihre Pflicht zur Beo­bachtung  der  		Entwicklung des Ausgabenvolumens und zur Korrektur von  Fehlentwicklungen  		bei der Verteilung der F&ouml;rdermittel verletzt h&auml;tten. F&uuml;r das Jahr 2005   		bestehen keine Anhaltspunkte f&uuml;r eine solche, durch Form und Umfang  der  		F&ouml;rderung verursachte, in den Vorjahren eingetretene Fehlent­wicklung.   		In Berlin wurden n&auml;mlich von 2002 bis 2004 &uuml;ber 85 % des  		Gesamtf&ouml;rdervolumens an die ambulanten Hospizdienste ausgesch&uuml;ttet.  		Dar&uuml;ber hinaus hat der Gesetzgeber selbst erst im Jahre 2009  		entsprechend korrigierend eingegriffen und den F&ouml;rderungsmodus auf  eine  		neue gesetzliche Grundlage gestellt.</p><p>Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 1 KR 15/09 R" target="_blank" title="BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 15/09 R">B 1 KR 15/09 R</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Pflegeheim Unf&#228;lle</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 21:00:21 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Altenheim]]></category> <category><![CDATA[Aufsicht]]></category> <category><![CDATA[Kosten]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category> <category><![CDATA[Pflegeheim]]></category> <category><![CDATA[Sturz]]></category> <category><![CDATA[Unfall]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4843</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte &#252;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden. Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse behauptete Pflichtverletzung seitens des Pflegeheimes zur &#220;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sachverhalt: Die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte &uuml;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden.<span id="more-4843"></span></p><p>Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse  behauptete Pflichtverletzung seitens des  Pflegeheimes zur  &Uuml;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen  werden konnte.</p><p>Der Sachverhalt:</p><p>Die damals 83-J&auml;hrige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt w&auml;hrend des  Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur.  Die Heimbewohnerin ben&ouml;tigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim  Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte  beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern 7.000,00 Euro Behandlungskosten  ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Die Krankenkasse meinte,  mindestens zwei Pflegekr&auml;fte h&auml;tten die alte Dame auf die Toilette  begleiten m&uuml;ssen. Zudem h&auml;tte das Pflegeheim weitere Ma&szlig;nahmen zur  Vermeidung von St&uuml;rzen treffen m&uuml;ssen. Das Pflegeheim hat sich damit  verteidigt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen die Bewohnerin beim Sturz  noch habe auffangen k&ouml;nnen. Der Bruch lie&szlig; sich jedoch dadurch nicht  vermeiden. Von Gleichgewichtsst&ouml;rungen sei dem Pflegeheim nichts bekannt  gewesen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Landgericht Coburg stellte fest, dass die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der  k&ouml;rperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner auf die  &uuml;blichen Ma&szlig;nahmen begrenzt ist, die mit vern&uuml;nftigen, finanziellen und  personellen Aufwand realisierbar sind. Dabei sind insbesondere die  W&uuml;rde, die Interessen und die Bed&uuml;rfnisse der Bewohner zu  ber&uuml;cksichtigen. Deren Selbst&auml;ndigkeit und Selbstverantwortung ist zu  wahren und zu f&ouml;rdern. Weitere Ma&szlig;nahmen, als diejenigen die das Heim  getroffen hatte, hielt das Gericht im vorliegenden Fall nicht f&uuml;r  erforderlich. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass die Seniorin von einer  Pflegekraft auf die Toilette begleitet wurde. Selbst die Schwiegertochter der Heimbewohnerin gab an, dass ihr ein besonderes  Sturzrisiko nicht bekannt gewesen sei. Die alte Dame habe noch  selbst&auml;ndig gehen und stehen k&ouml;nnen. Die Auffassung der Krankenkasse,  dass sich das Heim &uuml;ber eine m&ouml;gliche Sturzgefahr seiner Bewohnerin  durch Beiziehung von medizinischen Gutachten h&auml;tte informieren k&ouml;nnen,  teilte das Gericht nicht. Daher wies das Landgericht Coburg die Klage  ab. Die gesetzliche Krankenkasse ging in die Berufung, welche  zur&uuml;ckgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte ausdr&uuml;cklich  fest, dass keine konkreten Anhaltspunkte daf&uuml;r vorlagen, dass f&uuml;r die  Begleitung der Heimbewohnerin zur Toilette zwei Pflegekr&auml;fte notwendig  w&auml;ren. Den kurzen Weg zu ihrer Toilette hatte die Bewohnerin in der  Vergangenheit stets problemlos bew&auml;ltigt. Folglich hatte auch die  Berufung keinen Erfolg (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom  01. Februar 2010 &#8211; 6 U 54/09).</p><p>Landgericht Coburg, Urteil vom  25. August 2009 &#8211; 11 O 102/09 &#8211; rechtskr&auml;ftig</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>CSU und SPD im Einklang &#8211; Patientenrechtegesetz wird vorangetrieben</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:05:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Patient]]></category> <category><![CDATA[Patientenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4825</guid> <description><![CDATA[Wie von uns bereits berichtet, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011 an. Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&#252;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (BT-DRs.17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie von uns <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/patientenrechtegesetz-ist-in-planung">bereits berichtet</a>, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011  an.<span id="more-4825"></span></p><p>Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&uuml;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf">BT-DRs.17/907)</a> fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuf&uuml;hren. Zudem m&uuml;ssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorit&auml;t, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen f&uuml;r Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschlie&szlig;en. Fehler m&uuml;ssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begr&uuml;ndet die SPD ihren Vorsto&szlig;.</p><p>Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollst&auml;ndige Beweislastumkehr an. Dies k&ouml;nnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgew&auml;lzt w&uuml;rden, erl&auml;utern die Sozialdemokraten.</p><p>Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der &auml;rztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es f&uuml;r Patienten, aber auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollst&auml;ndigen Patientenakten zu bekommen, hei&szlig;t es in dem Antrag. Au&szlig;erdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der &Auml;rzte, Zahn&auml;rzte, Psychotherapeuten, Krankenh&auml;user und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Behindertenbeauftragter contra Arbeitsministerium</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium#comments</comments> <pubDate>Sun, 14 Mar 2010 22:05:38 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4813</guid> <description><![CDATA[Der Beauftragte der Bundesregierung f&#252;r die Belange behinderter Menschen, Hubert H&#252;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund. Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&#252;ndigte er nunmehr an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&#252;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&#252;r Arbeit und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beauftragte der Bundesregierung f&uuml;r die Belange behinderter Menschen,  Hubert H&uuml;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund.<span id="more-4813"></span></p><p>Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&uuml;ndigte er <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_063/02.html">nunmehr</a> an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&uuml;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales Mittwochmittag. Politik f&uuml;r Menschen mit Behinderung sei ein ”Querschnittsthema“, bei dem er die Unterst&uuml;tzung aller Fraktionen ben&ouml;tige, sagte der CDU-Politiker, der mehr als 18 Jahre Mitglied des Bundestages und lange Zeit auch Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion f&uuml;r Menschen mit Behinderung war. H&uuml;ppe hatte im Januar das neue Amt &uuml;bernommen.</p><p>Schwerpunkt seiner Arbeit werde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein, die seit knapp einem Jahr ”v&ouml;lkerverbindlich und damit f&uuml;r Deutschland rechtsverbindlich“ sei, betonte der 53-j&auml;hrige Westfale. Das Ziel sei eine ”inklusive Gesellschaft“, in der ”alle Menschen von vorneherein mit ihren St&auml;rken und Schw&auml;chen angenommen werden“ und M&ouml;glichkeiten geschaffen werden m&uuml;ssten, dass sie ”ihr Leben selbstbestimmt so f&uuml;hren k&ouml;nnen wie sie es wollen“. Der Weg m&uuml;sse ”weg von der F&uuml;rsorge, hin zur Teilhabe gehen“, betonte H&uuml;ppe und k&uuml;ndigte die Gr&uuml;ndung eines Beirates an, in dem auch Betroffene und in diesem Bereich arbeitende Verb&auml;nde vertreten sein sollen. Als weitere Ziele nannte er unter anderem die Lichtung des ”Dickichts an Rechtsvorschriften, Zust&auml;ndigkeiten und Antragsformularen“ im Bereich Behindertenpolitik, die Verbesserung der Schnittstellen etwa an der Grenze Eingliederungshilfe zur Jugendhilfe, den Ausbau der Leistungsform ”pers&ouml;nliches Budget“ und die Durchsetzung der sogenannten Assistenz f&uuml;r Menschen mit Behinderung, denen durch eine begleitende Person die Teilhabe erleichtert werden soll. F&uuml;r den Bereich Arbeitsmarkt regte H&uuml;ppe ”eine Art Kombilohn f&uuml;r Menschen mit Behinderung“ an, damit f&uuml;r sie und die einstellenden Betriebe eine dauerhafte Unterst&uuml;tzung gew&auml;hrleistet sei.</p><p>Die SPD-Fraktion begr&uuml;&szlig;te den Vorschlag eines Kombilohns und wollte zudem von dem anwesenden Vertreter der Bundesregierung wissen, wie im Haushaltsentwurf die Mittel an verschiedenen Stellen f&uuml;r Behindertenpolitik gek&uuml;rzt worden seien. Ein Vertreter von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen regte an, das Instrument der ”Unterst&uuml;tzten Besch&auml;ftigung“, bei dem es um den Ausgleich des Produktivit&auml;tsnachteil f&uuml;r Arbeitgeber geht, fraktions&uuml;bergreifend voranzutreiben. Die Linke vermisste den ”roten Faden“ in H&uuml;ppes Arbeitsschwerpunkten und sagte, dass das Amt von H&uuml;ppe besser an das Bundeskanzleramt angegliedert sein sollte. Die Unionsfraktion begr&uuml;&szlig;te ausdr&uuml;cklich H&uuml;ppes Formulierung, wonach bei Menschen mit Behinderung in erster Linie danach gefragt werden solle, was derjenige kann, und nicht, was er nicht kann. Den Haushaltsansatz f&uuml;r die Behindertenpolitik bezeichnete ein Vertreter als ”vorz&uuml;glich“. Die FPD-Fraktion bekr&auml;ftigte, ihr sei es wichtig, das Menschen mit Behinderung ein ”selbstbestimmtes Leben“ f&uuml;hren k&ouml;nnen sollen und verwies auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan f&uuml;r die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.</p><p>Der Vertreter der Bundesregierung rechtfertigte die Angliederung H&uuml;ppes an das BMAS damit, dass es dort inhaltlich ”&uuml;blicherweise die meisten &Uuml;berschneidungen“ gebe. Die &Auml;nderungen bei den Haushaltsans&auml;tzen habe einen ”haushaltstechnischen Charakter“, da man jetzt ”n&auml;her an Bedarfssch&auml;tzungen“ sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Die Umsetzung des &#8220;Nutzen-f&#252;r-alle-Konzepts&#8221;</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts#comments</comments> <pubDate>Mon, 08 Feb 2010 23:26:09 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4691</guid> <description><![CDATA[In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/631) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/293) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &#228;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&#228;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Antwort (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700631.pdf">BT-Drs. 17/631</a>) auf eine Kleine Anfrage (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/002/1700293.pdf">BT-Drs. 17/293</a>) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &auml;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&auml;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote sollen f&uuml;r m&ouml;glichst f&uuml;r alle Menschen leicht erreichbar, zug&auml;nglich und nutzbar sein“ erkl&auml;rte die Bundesregierung:<span id="more-4691"></span></p><p>&#8220;Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen daf&uuml;r schaffen, dass das so genannte Nutzen-f&uuml;r-alle-Konzept umgesetzt werden kann.&#8221;</p><p>Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalte Vorhaben, die dies in den relevanten Bereichen wie Bildung, Ausbildung und Beruf, Verkehr und Tourismus, Medien und Kommunikationstechnik bis hin zum St&auml;dtebau ber&uuml;cksichtigten, hei&szlig;t es in der Antwort. Es sei zu erwarten, dass die Bedeutung des ”Designs f&uuml;r Alle“, wie das Konzept ebenfalls genannt wird, angesichts eines steigenden Durchschnittsalters der Bev&ouml;lkerung und einer verl&auml;ngerten Lebensarbeitszeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens deutlich zunehmen werde.</p><p>Die Bundesregierung werde in einem Aktionsplan alle Ma&szlig;nahmen b&uuml;ndeln, die zur Umsetzung einer entsprechenden Konvention der Vereinten Nationen n&ouml;tig seien. Sie verweist auf eine Studie des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Thema ”Impulse f&uuml;r Wirtschaftswachstum und Besch&auml;ftigung durch Orientierung von Unternehmen und Wirtschaftspolitik am Konzept f&uuml;r Designs f&uuml;r Alle“. Diese habe gezeigt, dass Unternehmen, die sich an dem Konzept orientieren, ”wesentliche Vorteile haben“. Um die Ergebnisse der Studie zu verbreiten f&ouml;rdere das BMWi zehn Unternehmerkonferenzen.</p><p>Auch das Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) habe entsprechende Programme auf den Weg gebracht, hei&szlig;t es weiter. So entstehe etwa im Rahmen des Modellprogramms ”Neues Wohnen“ mit Baden-W&uuml;rttembergischen Partnern ein Konzept f&uuml;r eine Wohnungsausstattung, die komfortabel und variabel entsprechend spezieller Bed&uuml;rfnisse gestaltet werden k&ouml;nne.</p><p>F&uuml;r den Bereich Bauen weist die Regierung darauf hin, dass der Bund selbst barrierefrei baue. Die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r die Bauordnung liege jedoch bei den Bundesl&auml;ndern. Beim Bereich Verbraucherschutz und Produktentwicklung verweist die Regierung auf Modellprojekte des BMFSF gemeinsam mit dem BMWi, wo es um den ”Wirtschaftsfaktor Alter“ gehe. Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie gebe es zahlreiche Projekte des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales, das derzeit die ”Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) &uuml;berarbeite.</p><p>Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine neue europ&auml;ische Beh&ouml;rde zu gr&uuml;nden, die laut Fragesteller die Debatten um Zug&auml;nglichkeit b&uuml;ndeln und koordinieren k&ouml;nnte.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Aufrechterhaltung der Pflege nur durch &#8220;Zivis&#8221; Teil II &#8211; ausweichende Antwort der Bundesregierung</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/aufrechterhaltung-der-pflege-nur-durch-zivis-teil-ii-ausweichende-antwort-der-bundesregierung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/aufrechterhaltung-der-pflege-nur-durch-zivis-teil-ii-ausweichende-antwort-der-bundesregierung#comments</comments> <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 20:33:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Zivi]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4678</guid> <description><![CDATA[Die Bundesregierung weicht in der Frage aus, wie es um die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich steht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen (17/419), da&#223; die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich nicht von Zivildienstleistenden abh&#228;ngig gemacht werden k&#246;nne. Zivildienst sei ein Wehrersatzdienst und k&#246;nne deshalb [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung weicht in der Frage aus, wie es um die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich steht.<span id="more-4678"></span></p><p>Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700545.pdf">17/545</a>) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700419.pdf">17/419</a>), da&szlig; die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich nicht von Zivildienstleistenden abh&auml;ngig gemacht werden k&ouml;nne. Zivildienst sei ein Wehrersatzdienst und k&ouml;nne deshalb keine entsprechende ”Sicherstellungsfunktion“ besitzen, hei&szlig;t es in der Antwort weiter. Dennoch nehme die Regierung die diesbez&uuml;glich an sie herangetragenen Probleme ”sehr ernst“ und werde sie im Gesetzgebungsverfahren entsprechend ber&uuml;cksichtigen.</p><p>Die Gr&uuml;nen hatten unter anderem danach gefragt, warum die Bundesregierung keine Ma&szlig;nahmen plane, um die Schaffung von regul&auml;ren Arbeitspl&auml;tzen zum teilweisen Ersatz von Zivildienstpl&auml;tzen zu unterst&uuml;tzen. Darauf antwortet die Regierung nun, dass Zivildienstleistende ”arbeitsmarktneutral“ eingesetzt w&uuml;rden und dieses Gebot auch im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens beachtet w&uuml;rde. Dar&uuml;ber hinaus nimmt die Regierung jedoch zu den Pl&auml;nen, die Wehrdienstzeit zu verk&uuml;rzen, nicht detailliert Stellung und verweist zur Begr&uuml;ndung auf noch laufende Pr&uuml;fungen in diesem Zusammenhang.</p><p>Wie die &Auml;u&szlig;erungen der Bundesregierung mit ihren <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/aufrechterhaltung-der-pflege-nur-durch-zivis">hier</a> bereits ver&ouml;ffentlichten Verlautbarungen in Einklang zu bringen sind, mag jeder selbst entscheiden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/aufrechterhaltung-der-pflege-nur-durch-zivis-teil-ii-ausweichende-antwort-der-bundesregierung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Neues Spiel, neues Gl&#252;ck? &#8211; Transparenzberichte besch&#228;ftigen Gerichte</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/neues-spiel-neues-glueck-transparenzberichte-beschaeftigen-gerichte</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/neues-spiel-neues-glueck-transparenzberichte-beschaeftigen-gerichte#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Feb 2010 19:10:52 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[MDK]]></category> <category><![CDATA[Pflegeheim]]></category> <category><![CDATA[Pflegelotse]]></category> <category><![CDATA[Transparenzbericht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4671</guid> <description><![CDATA[&#220;ber eine Entscheidung des Sozialgerichts M&#252;nster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, mit dem die Ver&#246;ffentlichung eines Transparenzberichtes im Internet untersagt wurde, wurde hier bereits berichtet. Vor dem Sozialgericht Dortmund indes ist nun ein Pflegeheimtr&#228;ger mit dem Versuch gescheitert, dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Transparenzbericht &#252;ber ein Pflegeheim [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div><p>&Uuml;ber eine Entscheidung des Sozialgerichts M&uuml;nster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, mit dem die Ver&ouml;ffentlichung eines Transparenzberichtes im Internet untersagt wurde, wurde <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeeinrichtungen-vs-mdk-vorschnelle-transparenzberichte">hier</a> bereits berichtet.<span id="more-4671"></span></p><p>Vor dem Sozialgericht Dortmund indes ist nun ein Pflegeheimtr&auml;ger mit dem Versuch gescheitert, dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Transparenzbericht &uuml;ber ein Pflegeheim in Unna zu ver&ouml;ffentlichen. Mit anderen Worten: Dieser Transparenzbericht durfte und darf ver&ouml;ffentlicht werden.</p><p>Der Heimtr&auml;ger machte geltend, der Bericht &uuml;ber eine Qualit&auml;tspr&uuml;fung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe in seinem Pflegeheim sei fehlerhaft und zeichne ein unzutreffendes Bild der Einrichtung. Zudem seien die Pflegeverb&auml;nde nicht hinreichend an der Erstellung der Qualit&auml;tspr&uuml;fungsrichtlinien beteiligt gewesen und es habe keine Gelegenheit bestanden, sich auf die konkrete Pr&uuml;fung vorzubereiten.</p><p>Das Sozialgericht Dortmund hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der zur Ver&ouml;ffentlichung vorgesehene Bericht enthalte zwar tats&auml;chlich empfindliche Vorhalte zu Defiziten der Pflegeeinrichtung, die geeignet seien, Interessenten von einer Inanspruchnahme des Heims abzuhalten. Es sei aber bei summarischer Pr&uuml;fung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erkennbar, dass die Vorhalte unzutreffend seien. Vielmehr beruhe der sorgf&auml;ltig abgefasste Bericht auf einer zweit&auml;gigen gr&uuml;ndlichen Ermittlung mehrerer Pr&uuml;fer in der Einrichtung. Die Pflegeverb&auml;nde seien an der Erstellung der Qualit&auml;tsrichtlinien beteiligt gewesen. Die unangemeldete Durchf&uuml;hrung der Qualit&auml;tspr&uuml;fung entspreche der gesetzlichen Vorgabe. So werde vermieden, dass im Vorfeld der Begehung durch den MDK anders gepflegt werde als &uuml;blich.</p><p>Anders als in dem vom Sozialgericht M&uuml;nster entschiedenen Fall ging es hier also nicht darum, da&szlig; die Heim- und Pflegeleitung am Pr&uuml;ftag nicht anwesend war, s0 da&szlig; sich die Entscheidungen &#8211; jedenfalls nach dem, was man den Pressemitteilungen entnehmen kann &#8211; nicht widersprechen.<br /> Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 11. Januar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 39 P 279/09 ER" target="_blank" title="SG Dortmund, 11.01.2010 - S 39 P 279/09">S 39 P 279/09 ER</a></p></div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/neues-spiel-neues-glueck-transparenzberichte-beschaeftigen-gerichte/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Niedersachsen errichtet Pflegest&#252;tzpunkt</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/niedersachsen-errichtet-pflegestuetzpunkt</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/niedersachsen-errichtet-pflegestuetzpunkt#comments</comments> <pubDate>Thu, 28 Jan 2010 21:54:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegestützpunkt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4655</guid> <description><![CDATA[Die nieders&#228;chsische Sozialministerin hat am 25.01.2010 folgendes verk&#252;ndet: &#8220;Eine Pflegesituation wirft f&#252;r alle Beteiligten anfangs viele Fragen auf. Mit den Pflegest&#252;tzpunkten in Niedersachsen informieren wir die Menschen &#252;ber pflegerische, medizinische und soziale Leistungen tr&#228;gerunabh&#228;ngig und aus einer Hand&#8221;, so Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute in Stadthagen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Sch&#246;ttelndreier, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die nieders&auml;chsische Sozialministerin hat am 25.01.2010 folgendes verk&uuml;ndet:</p><p>&#8220;Eine Pflegesituation wirft f&uuml;r alle Beteiligten anfangs viele Fragen auf. Mit den Pflegest&uuml;tzpunkten in Niedersachsen informieren wir die Menschen &uuml;ber pflegerische, medizinische und soziale Leistungen tr&auml;gerunabh&auml;ngig und aus einer Hand&#8221;, so Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute in Stadthagen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Sch&ouml;ttelndreier, und Dr. J&uuml;rgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen er&ouml;ffnete Ross-Luttmann den ersten Pflegest&uuml;tzpunkt des Landes.<br /> &#8220;F&uuml;r mehr als 240.000 Pflegebed&uuml;rftige in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das bestehende Strukturen sinnvoll zusammenf&uuml;hrt. Das Hilfe-Netz f&uuml;r die Betroffenen wird dadurch noch bedarfsgerechter. Es war mir von Anfang an wichtig, bei der Entwicklung des nieders&auml;chsischen Modells von Pflegest&uuml;tzpunkten neben den Pflegekassen auch die Kommunen mit im Boot zu haben. Nur so kann auf vor Ort vorhandene und bew&auml;hrte Strukturen aufgebaut werden&#8221;, so Ross-Luttmann.<br /> &#8220;Es ist sch&ouml;n, dass wir auf Vorhandenes zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnen&#8221;, verweist Landrat Sch&ouml;ttelndreier auf die im Landkreis Schaumburg bereits etablierten Strukturen. &#8220;Wir begr&uuml;&szlig;en deshalb die Entscheidung der Pflegekassen sehr, mit den Landkreisen zu kooperieren und bereits existierende kommunale Netzwerke rund um die Themen Alter und Pflege zu nutzen. So wird der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden und den pflegebed&uuml;rftigen Menschen sowie ihren Angeh&ouml;rigen kann hier wirklich die so oft propagierte neutrale und kostenlose Hilfe aus einer Hand angeboten werden.&#8221;<br /> Pflegekassen und Kommunen sind f&uuml;r die Finanzierung der St&uuml;tzpunkte verantwortlich. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln betr&auml;gt einmalig 45.000 Euro pro St&uuml;tzpunkt. Pflegest&uuml;tzpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder b&uuml;rgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zus&auml;tzlich. Vertragspartner der kommunalen Spitzenverb&auml;nde sind die Verb&auml;nde der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen, und zwar der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK Niedersachsen, der BKK-Landesverband, der IKK-Landesverband, die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.<br /> Die gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen stellen f&uuml;r den St&uuml;tzpunkt in Schaumburg j&auml;hrlich ebenfalls 45.500 Euro zur Verf&uuml;gung. &#8220;Das Geld wird den Versicherten in Form eines erweiterten Beratungs- und Unterst&uuml;tzungsangebotes direkt zugute kommen&#8221;, betonte AOK-Chef Dr. J&uuml;rgen Peter in Vertretung f&uuml;r alle Pflegekassen. Er begr&uuml;&szlig;te zugleich, dass durch die Einrichtung von Pflegest&uuml;tzpunkten keine b&uuml;rokratischen Doppelstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Strukturen genutzt und weiter vernetzt werden.<br /> &#8220;Das Gesundheitswesen ist derart komplex, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger einen sehr realen und nachvollziehbaren Bedarf an Transparenz haben. Dies ist der gro&szlig;e Nutzen eines Pflegest&uuml;tzpunktes&#8221;, erg&auml;nzte Peter. Nur Experten k&ouml;nnten heute noch wissen, welche Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung und der &ouml;ffentlichen Hand existierten, welche f&uuml;r den Einzelnen nutzbringend seien und wer sie zur Verf&uuml;gung stelle.<br /> Die Pflegekassen haben den Landkreis bereits &uuml;ber alle von ihnen vorgehaltenen oder finanzierten Angebote informiert, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im St&uuml;tzpunkt wissen, worauf Ratsuchende zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnen. Das beinhaltet zum Beispiel Angaben zum Leistungsumfang und zur Qualit&auml;t von Pflegeheimen oder Pflegediensten in der Region.<br /> Der rechtliche Rahmen f&uuml;r die Errichtung von Pflegest&uuml;tzpunkten in den Bundesl&auml;ndern war zum 01.07.2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz des Bundes geschaffen worden. Auf dieser Grundlage war im Mai des vergangenen Jahres unter Moderation des Sozialministeriums eine Rahmenvereinbarung zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Landkreise und kreisfreien St&auml;dte erzielt worden.<br /> Gleichzeitig mit dem Pflegest&uuml;tzpunkt wurde auch das erste Seniorenserviceb&uuml;ro im Landkreis Schaumburg seiner Bestimmung &uuml;bergeben.&#8221;<span id="more-4655"></span></p><p>Bleiben wir gespannt, wie sich dieses Vorhaben entwickelt.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/niedersachsen-errichtet-pflegestuetzpunkt/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Pflegeeinrichtungen vs. MDK: Vorschnelle Transparenzberichte?</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeeinrichtungen-vs-mdk-vorschnelle-transparenzberichte</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeeinrichtungen-vs-mdk-vorschnelle-transparenzberichte#comments</comments> <pubDate>Wed, 20 Jan 2010 19:20:25 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[MDK]]></category> <category><![CDATA[Pflegeheim]]></category> <category><![CDATA[Transparenzbericht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4636</guid> <description><![CDATA[Der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, ist nach § 114 SGB  XI u.a. f&#252;r die (auch unangemeldete) Qualit&#228;tspr&#252;fung von Pflegeeinrichtungen zust&#228;ndig. Da&#223; die Ergebnisse den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden bzw. Versicherern bekannt gegeben werden sollten und konnten, liegt in der Natur der Sache und war gesetzlich auch schon l&#228;nger so geregelt. Mit dem &#8220;Gesetz zur strukturellen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, ist nach § 114 SGB  XI u.a. f&uuml;r die (auch unangemeldete) Qualit&auml;tspr&uuml;fung von Pflegeeinrichtungen zust&auml;ndig.<span id="more-4636"></span></p><p>Da&szlig; die Ergebnisse den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden bzw. Versicherern bekannt gegeben werden sollten und konnten, liegt in der Natur der Sache und war gesetzlich auch schon l&auml;nger so geregelt.</p><p>Mit dem &#8220;<a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0874.pdf">Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)</a>&#8221; vom 28. Mai 2008 wurde in das SGB XI der Absatz 1a in § 115 eingef&uuml;gt, der auszugsweise lautet</p><p style="padding-left: 30px;">&#8220;<em>Die Landesverb&auml;nde der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualit&auml;t, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualit&auml;t, f&uuml;r die Pflegebed&uuml;rftigen und ihre Angeh&ouml;rigen verst&auml;ndlich, &uuml;bersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei ver&ouml;ffentlicht werden.</em>&#8220;</p><p>Die Ver&ouml;ffentlichung der sog. Transparenzberichte im Internet erfolgt unter <a href="http://www.pflegelotse.de">www.pflegelotse.de</a>.</p><p>Das Sozialgericht M&uuml;nster hatte sich nun im Rahmen eines Eilverfahrens mit der Frage zu besch&auml;ftigen, ob der MDK seinen (negativen) Bericht im Internet ver&ouml;ffentlichen darf, wenn die Heim- und Pflegeleitung am Pr&uuml;ftag nicht anwesend war und sich nach dem Bericht gegen die Bewertung mit der Gesamtnote „mangelhaft“ im Qualit&auml;tsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ gewandt hat.</p><p>Das Gericht kam zu dem Ergebnis, da&szlig; eine Pflegeeinrichtung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Ver&ouml;ffentlichung der Ergebnisse einer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgef&uuml;hrten unangemeldeten Qualit&auml;tspr&uuml;fung im Internet verhindern kann.</p><p>Auf den Antrag eines Pflegeheimes aus M&uuml;nster hat das Sozialgericht die Ver&ouml;ffentlichung bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.</p><p>Zur Begr&uuml;ndung f&uuml;hrte das Gericht aus, da&szlig; eine Ver&ouml;ffentlichung der Note „mangelhaft“ im Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen R&uuml;ckgang der Belegungszahlen und damit einen wirtschaftlichen Schaden des Pflegeheimes bef&uuml;rchten lasse. Hierdurch sei das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimtr&auml;gers in unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Weise betroffen, so lange ver&ouml;ffentlichte Ergebnisse auf unsicherer Tatsachengrundlage beruhen. In Ermangelung valider Kriterien zur Bemessung der vom Gesetzgeber gew&uuml;nschten Ergebnis- und Lebensqualit&auml;t zielten die Pr&uuml;fkriterien des MDK ganz &uuml;berwiegend auf die Qualtit&auml;t der erfolgten Dokumentation. Hierdurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem, das die Einrichtungen n&ouml;tige, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.</p><p>Sozialgericht M&uuml;nster, Beschluss vom 18. Januar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 6 P 202/09 ER" target="_blank" title="SG M&uuml;nster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09">S 6 P 202/09 ER</a> (nicht rechtskr&auml;ftig)</p><p></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeeinrichtungen-vs-mdk-vorschnelle-transparenzberichte/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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