<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Medizinrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/medizinrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9031</generator> <item><title>Sch&#246;nheitsoperation ohne An&#228;sthesist &#8211; Haftstrafe f&#252;r Arzt bei Tod des Patienten</title><link>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Jul 2010 17:25:06 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Strafrecht]]></category> <category><![CDATA[Arzt]]></category> <category><![CDATA[Berufsverbot]]></category> <category><![CDATA[Urteil]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4956</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat einen Arzt wegen K&#246;rperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes wurde festgestellt, dass bereits ein Jahr der Strafe als verb&#252;&#223;t gilt. Dar&#252;ber hinaus ordnete die Kammer ein Berufsverbot von vier Jahren an. Was war passiert? Nach [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin hat einen Arzt wegen K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit  mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und  sechs Monaten verurteilt. Wegen Verletzung des  Beschleunigungsgrundsatzes wurde festgestellt, dass bereits ein Jahr der  Strafe als verb&uuml;&szlig;t gilt. Dar&uuml;ber hinaus ordnete die Kammer ein  Berufsverbot von vier Jahren an.<span id="more-4956"></span></p><p>Was war passiert?<br /> Nach den Feststellungen des Gerichts unterzog sich eine 49-j&auml;hrige  Patientin am 30. M&auml;rz 2006 in der Praxis des Angeklagten einer  Sch&ouml;nheitsoperation. Entgegen dem &auml;rztlichen Standard f&uuml;hrte der  Angeklagte den vierst&uuml;ndigen Eingriff ohne An&auml;sthesisten durch und  veranlasste nach einem Herz-Kreislaufstillstand der Gesch&auml;digten erst  sieben Stunden nach der erfolgten Reanimation eine &Uuml;berstellung in ein  Krankenhaus. Die Patientin verstarb an den Folgen dieser fehlerhaften  Behandlung am 12. April 2006.</p><p>Das Gericht folgte den Aussagen der medizinischen Sachverst&auml;ndigen, nach  denen dieser Eingriff nicht ohne An&auml;sthesisten h&auml;tte durchgef&uuml;hrt werden  d&uuml;rfen und unverz&uuml;glich nach der Reanimation eine intensivmedizinische  Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen w&auml;re. Die Einlassung des  Angeklagten, dass die Patientin nicht transportf&auml;hig gewesen sei und  sich ihr Zustand kontinuierlich verbessert habe, sei ebenfalls durch die  Aussagen der Sachverst&auml;ndigen und der Mitarbeiter in der Praxis  widerlegt.</p><p>Wie wurde das Urteil begr&uuml;ndet?</p><p>Der Angeklagte sei ein profunder Mediziner, der dies alles wissen  m&uuml;sste, erkl&auml;rte der Vorsitzende in der m&uuml;ndlichen Urteilsbegr&uuml;ndung.  Rechtlich sei die Tat neben der K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge als  versuchter Totschlag zu werten. Bei der Reanimation sei bei dem  Angeklagten zwar noch kein T&ouml;tungsvorsatz vorhanden gewesen, da er die  Patientin ja habe retten wollen. Sp&auml;ter liege aber bedingter  T&ouml;tungsvorsatz vor, da der Angeklagte gegen&uuml;ber dem Ehemann der  Gesch&auml;digten sowie dem medizinischem Personal im Krankenhaus das  Geschehen systematisch heruntergespielt und vertuscht habe. Allerdings  komme rechtlich „nur“ Versuch in Betracht, da nicht mit Sicherheit  festgestellt werden konnte, ob zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte mit  T&ouml;tungsvorsatz gehandelt habe, die Gesch&auml;digte noch h&auml;tte gerettet  werden k&ouml;nnen.</p><p>Bei der Strafzumessung sei zu Lasten des Angeklagten anzuf&uuml;hren, dass  zwei Verbrechenstatbest&auml;nde verwirklicht seien und der Angeklagte  versucht habe, dass Aussageverhalten einer Zeugin zu beeinflussen.  Allerdings sei der Angeklagte unbestraft und habe 24 Jahre als Arzt  beanstandungsfrei gewirkt. Des Weiteren habe er zun&auml;chst versucht, die  Patientin zu retten. Da auch wirtschaftliche Einbu&szlig;en drohen w&uuml;rden  sowie ein Berufsverbot verh&auml;ngt worden sei und zwischen Tat und Urteil  vier Jahre liegen w&uuml;rden, sei unter Abw&auml;gung aller Umst&auml;nde von einem  minder schweren Fall des versuchten Totschlages auszugehen und eine  Strafe von vier Jahren und sechs Monaten tat- und schuldangemessen.</p><p>Landgericht Berlin, Urteil vom 01. M&auml;rz 2010 &#8211; (535) 1 Kap Js  721/06 Ks (15/08)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/strafrecht/schoenheitsoperation-ohne-anaesthesist-haftstrafe-fuer-arzt-bei-tod-des-patienten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Provisionszahlung des Arztes an Patienten ist wettbewerbswidrig</title><link>http://www.raschlosser.com/wettbewerbsrecht/provisionszahlung-des-arztes-an-patienten-ist-wettbewerbswidrig</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wettbewerbsrecht/provisionszahlung-des-arztes-an-patienten-ist-wettbewerbswidrig#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Apr 2010 19:22:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arzt]]></category> <category><![CDATA[Kosten]]></category> <category><![CDATA[Kostenerstattung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4911</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Hannover hat in einem einstweiligen Verf&#252;gungsverfahren einem Dialysearzt untersagt, seinen Patienten eine &#8220;Erstattung&#8221; zu zahlen, die mehr als die tats&#228;chlichen Fahrtkosten betr&#228;gt. Was war Hintergrund der Entscheidung? Eine Dialysepraxis im Gro&#223;raum Hannover hatte in mindestens zwei F&#228;llen Patienten angeboten, einen &#8220;Zuschuss&#8221; zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn die Patienten die Dialyse in dieser [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hannover hat in einem einstweiligen Verf&uuml;gungsverfahren einem Dialysearzt untersagt, seinen Patienten eine &#8220;Erstattung&#8221; zu zahlen, die mehr als die tats&auml;chlichen Fahrtkosten betr&auml;gt. <span id="more-4911"></span></p><p>Was war Hintergrund der Entscheidung?</p><p>Eine Dialysepraxis im Gro&szlig;raum Hannover hatte in mindestens zwei F&auml;llen Patienten angeboten, einen &#8220;Zuschuss&#8221; zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn die Patienten die Dialyse in dieser Dialysepraxis durchf&uuml;hren lassen w&uuml;rden. Dieser &#8220;Zuschuss&#8221; lag h&ouml;her als die tats&auml;chlichen Fahrkosten.</p><p>Mit anderen Worten: Der Arzt hat dem Patienten Geld daf&uuml;r gegeben, da&szlig; er sich bei ihm &#8211; obwohl weiter entfernt &#8211; behandeln lie&szlig;, wobei dieser Geldbetrag die Fahrtkosten &uuml;berstieg.</p><p>Was war die Folge?</p><p>Ein anderer Dialysearzt beantragte wegen dieses Verhaltens beim Landgericht Hannover den Erlass einer einstweiligen Verf&uuml;gung. Das Landgericht Hannover gab dem Antragsteller Recht und untersagte ein solches Vorgehen der Dialysepraxis. Es d&uuml;rften nur angemessene Fahrtkosten f&uuml;r Verkehrsmittel des &ouml;ffentlichen Personennahverkehrs erstattet werden, nicht aber h&ouml;here Betr&auml;ge, entschied das Landgericht Hannover. Alles andere sei unlauterer Wettbewerb und ein Versto&szlig; gegen die Berufsordnung der &Auml;rztekammer Niedersachsen sowie das Heilmittelwerbegesetz.</p><p>Landgericht Hannover, Beschluss vom 22. M&auml;rz 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18 O 70/10" target="_blank" title="LG Hannover, 22.03.2010 - 18 O 70/10">18 O 70/10</a> (rechtskr&auml;ftig)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wettbewerbsrecht/provisionszahlung-des-arztes-an-patienten-ist-wettbewerbswidrig/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bundesrat fordert Transparenz in der Pflege</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 18:55:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Transparenz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4887</guid> <description><![CDATA[Der Bundesrat hat mit Beschlu&#223; vom 26.03.2010 (BR-Drs. 63/10) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&#228;tskriterien und das Bewertungssystem zur &#220;berpr&#252;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&#252;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Zwar begr&#252;&#223;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&#252;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat mit Beschlu&szlig; vom 26.03.2010 (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/63-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/63-10(B).pdf">BR-Drs. 63/10</a>) die Bundesregierung aufgefordert, die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem zur &Uuml;berpr&uuml;fung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Pr&uuml;fergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen.<span id="more-4887"></span></p><p>Zwar begr&uuml;&szlig;t der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen f&uuml;r mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualit&auml;tskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualit&auml;t f&uuml;r Pflegebed&uuml;rftige und Angeh&ouml;rige verst&auml;ndlich, &uuml;bersichtlich und vergleichbar darzustellen.</p><p>Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls z&uuml;gig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gew&auml;hrleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/bundesrat-fordert-transparenz-in-der-pflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>F&#246;rderung der h&#228;uslichen Krankenpflege</title><link>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Apr 2010 22:16:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4883</guid> <description><![CDATA[Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&#252;r die h&#228;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&#252;r hat sich am 21. M&#228;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&#252;r Gesundheit als Material zu &#252;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r die h&auml;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&uuml;r hat sich am 21. M&auml;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit als Material zu &uuml;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentw&uuml;rfen einbezogen wird.<span id="more-4883"></span></p><p>Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass h&auml;usliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine &auml;rztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegen&uuml;ber der gesetzlichen Krankenversicherung auf h&auml;usliche Krankenpflege, soweit keine &auml;rztliche Behandlung und keine diese unterst&uuml;tzende Behandlungspflege erforderlich ist.</p><p>Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einf&uuml;hrung der Fallpauschalregelung w&uuml;rden Patienten heute fr&uuml;her aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu gef&uuml;hrt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden m&uuml;ssten. H&auml;ufig betreffe das &auml;ltere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterst&uuml;tzern mitgezeichnet.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ambulante Sterbebegleitung: Sollf&#246;rdervolumen mu&#223; nicht ausgesch&#246;pft werden</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Mar 2010 19:56:35 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkass]]></category> <category><![CDATA[Sterbebegleitung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4852</guid> <description><![CDATA[M&#252;ssen die Krankenkassen f&#252;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&#246;he aussch&#246;pfen? Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&#252;ssen sie das nicht. Der Hintergrund: Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen eines Musterverfahrens f&#252;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin f&#252;r das Jahr 2005 h&#246;here F&#246;rderungsbetr&#228;ge begehrt, als [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>M&uuml;ssen die Krankenkassen f&uuml;r die ambulante Sterbebegleitung das mit den ambulanten Hospizdiensten vereinbarte finanzielle Gesamtvolumen in voller H&ouml;he aussch&ouml;pfen?<span id="more-4852"></span></p><p>Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts m&uuml;ssen sie das nicht.</p><p>Der Hintergrund:</p><p>Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen  eines  		Musterverfahrens f&uuml;r seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin  f&uuml;r  		das Jahr 2005 h&ouml;here F&ouml;rderungsbetr&auml;ge begehrt, als ihm auf Grundlage  		einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung von der beklagten  		Krankenkasse bewil­ligt wurden. Diese <a href="http://www.hospiz.net/stamhole/pdf/amb_rahmen_p39a-sgb5.pdf">Vereinbarung</a> hatten im Jahr 2002   		die Spitzenverb&auml;nde der Krankenkassen und die f&uuml;r die Wahrnehmung der  		Interessen der ambulanten Hospiz­dienste ma&szlig;geblichen  		Spitzenorganisati­onen geschlossen. Der klagende Verband hat geltend  		gemacht, das gesetzlich vorgesehene finan­zielle Gesamtvolumen f&uuml;r die   		ambulante Sterbebegleitung habe in vollem Umfang ausgesch&ouml;pft und  		verteilt werden m&uuml;ssen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Bundessozialgericht hat &#8211; entgegen einem anderslautenden Urteil der Vorinstanz &#8211;  		entschieden, dass der Anspruch des Verbandes im Jahr 2005 auf die  		bereits erhaltenen F&ouml;rderbetr&auml;ge beschr&auml;nkt war.</p><p>Das in <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/39a.html" target="_blank" title="&sect; 39a SGB V: Station&auml;re und ambulante Hospizleistungen">§ 39a Abs 2 SGB V</a> geregelte gesetzliche  		Sollf&ouml;rdervolumen legt nur ein Gesamtausgaben­budget fest,  		Einzelanspr&uuml;che der ambulanten Hospizdienste auf 100%ige Verteilung  des  		Gesamtf&ouml;r­derbetrags und auf &Uuml;bernahme ihrer gesamten notwendigen  		Personalkosten sind damit nicht verbun­den. Das in der  		Rahmenvereinbarung f&uuml;r die H&ouml;he der F&ouml;rderung festgesetzte Verh&auml;ltnis  		der Zahl der qualifizierten Ehrenamtlichen zu der Zahl der  		Sterbebegleitungen (etwa 2 : 3) bewegt sich im Rahmen des den  		Vertragspartnern gesetzlich einger&auml;umten Ge­stal­tungs­spiel­raums.  		Weitergehende Anspr&uuml;che k&ouml;nnten sich nur ergeben, wenn die  		Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ihre Pflicht zur Beo­bachtung  der  		Entwicklung des Ausgabenvolumens und zur Korrektur von  Fehlentwicklungen  		bei der Verteilung der F&ouml;rdermittel verletzt h&auml;tten. F&uuml;r das Jahr 2005   		bestehen keine Anhaltspunkte f&uuml;r eine solche, durch Form und Umfang  der  		F&ouml;rderung verursachte, in den Vorjahren eingetretene Fehlent­wicklung.   		In Berlin wurden n&auml;mlich von 2002 bis 2004 &uuml;ber 85 % des  		Gesamtf&ouml;rdervolumens an die ambulanten Hospizdienste ausgesch&uuml;ttet.  		Dar&uuml;ber hinaus hat der Gesetzgeber selbst erst im Jahre 2009  		entsprechend korrigierend eingegriffen und den F&ouml;rderungsmodus auf  eine  		neue gesetzliche Grundlage gestellt.</p><p>Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 1 KR 15/09 R" target="_blank" title="BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 15/09 R">B 1 KR 15/09 R</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/ambulante-sterbebegleitung-sollfoerdervolumen-musz-nicht-ausgeschoepft-werden/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Operation im Ausland &#8211; wer tr&#228;gt die Kosten?</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/operation-im-ausland-wer-traegt-die-kosten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/operation-im-ausland-wer-traegt-die-kosten#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Mar 2010 19:29:53 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausland]]></category> <category><![CDATA[EG]]></category> <category><![CDATA[Kostenerstattung]]></category> <category><![CDATA[Operation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4847</guid> <description><![CDATA[Das Bundessozialgericht hatte dar&#252;ber zu entscheiden, in welcher H&#246;he eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten f&#252;r eine Herzklappenoperation (konkret: die Einsetzung einer bioprothetischen Aortenklappe) in einem anderen EG-Staat zu tragen hat. Dem 1939 geborenen, in Deutschland lebenden und bei der beklagten Ersatzkasse versicherten Kl&#228;­ger wurde 1982 und 1992 in einer Klinik in London jeweils eine bioprothetische [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht hatte dar&uuml;ber zu entscheiden, in welcher H&ouml;he eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten f&uuml;r eine Herzklappenoperation (konkret: die Einsetzung einer bioprothetischen Aortenklappe) in einem anderen EG-Staat zu tragen hat.<span id="more-4847"></span></p><p>Dem 1939 geborenen, in Deutschland lebenden und bei der   		beklagten Ersatzkasse versicherten Kl&auml;­ger wurde 1982 und 1992 in  einer  		Klinik in London jeweils eine bioprothetische Aortenklappe  		(Trans­plantate verstorbener Organspender) eingesetzt. Die Kosten  daf&uuml;r  		trug die Beklagte in vollem Um­fang. Im September 2005 bedurfte der  		Kl&auml;ger erneut einer Herzklappenversorgung und beantragte die  		Kosten­&uuml;ber­nahme auch f&uuml;r diese risikobehaftete Operation. Die  Beklagte  		&uuml;bernahm die Kosten &#8220;anteilig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung  		ohne pr&auml;judizierende Wirkung&#8221; beschr&auml;nkt auf die S&auml;tze in einem  		vergleichbaren deutschen Vertragskrankenhaus.</p><p>Das Bundessozialgericht hat in  		&Uuml;bereinstimmung mit den Vorinstanzen am 17. Februar 2010 entschieden,  		dass es rechtm&auml;&szlig;ig war, dem Kl&auml;ger von den ca 36.600 Euro Kosten der  		Ende 2005 in London durchgef&uuml;hrten station&auml;ren Behandlung nur ca  24.000  		Euro zu erstatten. Kosten­erstattung f&uuml;r die Behandlung in anderen  		EG-Staaten kann h&ouml;chstens in H&ouml;he der Verg&uuml;tung verlangt werden, die  von  		der Krankenkasse bei einer Leistungserbringung in Deutschland zu  tragen  		w&auml;re. Ein ausnahmsweise weitergehender Anspruch scheitert, weil der  		Kl&auml;ger eine vergleichbare, &#8220;dem allge­mein anerkannten Stand der  		medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung&#8221; im Sinne von § 13 Abs 4   		Satz 6 SGB V auch in Deutschland h&auml;tte erlangen k&ouml;nnen. Der Kl&auml;ger  		konnte sich auch nicht auf die von der Beklagten erteilte Zustimmung  zu  		der station&auml;ren Auslandsbehandlung berufen, weil sie ausdr&uuml;cklich mit  		Ma&szlig;gabe einer Kostenbegrenzung erfolgte. H&ouml;here  		Kostenerstattungsanspr&uuml;che resultieren ferner weder aus der  		vollst&auml;ndigen Bezahlung von Voroperationen (weil sich die Versor­gung  		mit bioprothetischen Aortenklappenersatz in Deutschland seither  		grundlegend gebessert hat) noch daraus, dass der Kl&auml;ger besonderes  		Vertrauen in die Londoner Krankenhaus&auml;rzte setzte. Die Vorinstanz  - das  		Landessozialgericht Baden-W&uuml;rttemberg - musste auch nicht das  		Sterblichkeitsrisiko bei derartigen Operationen im In- und Ausland  n&auml;her  		aufkl&auml;ren, mit dem der Kl&auml;ger ein Versorgungs­defizit in Deutschland  		belegen wollte; eine Recherche in der Fachliteratur hatte ergeben,  dass  		keine genauen Daten zum Risiko bei einer dritten Herzklappenoperation  		ver&ouml;ffentlicht wurden.</p><p>Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 1 KR 14/09 R" target="_blank" title="BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 14/09 R">B 1 KR 14/09 R</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/operation-im-ausland-wer-traegt-die-kosten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Pflegeheim Unf&#228;lle</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 21:00:21 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Altenheim]]></category> <category><![CDATA[Aufsicht]]></category> <category><![CDATA[Kosten]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category> <category><![CDATA[Pflegeheim]]></category> <category><![CDATA[Sturz]]></category> <category><![CDATA[Unfall]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4843</guid> <description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte &#252;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden. Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse behauptete Pflichtverletzung seitens des Pflegeheimes zur &#220;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sachverhalt: Die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte &uuml;ber die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim und seine Mitarbeiter wegen des Sturzes einer Heimbewohnerin und der darauf basierenden Behandlungskosten zu entscheiden.<span id="more-4843"></span></p><p>Die Krankenkasse scheiterte mit ihrer Klage, da die von der Krankenkasse  behauptete Pflichtverletzung seitens des  Pflegeheimes zur  &Uuml;berzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen  werden konnte.</p><p>Der Sachverhalt:</p><p>Die damals 83-J&auml;hrige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt w&auml;hrend des  Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur.  Die Heimbewohnerin ben&ouml;tigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim  Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte  beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern 7.000,00 Euro Behandlungskosten  ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Die Krankenkasse meinte,  mindestens zwei Pflegekr&auml;fte h&auml;tten die alte Dame auf die Toilette  begleiten m&uuml;ssen. Zudem h&auml;tte das Pflegeheim weitere Ma&szlig;nahmen zur  Vermeidung von St&uuml;rzen treffen m&uuml;ssen. Das Pflegeheim hat sich damit  verteidigt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen die Bewohnerin beim Sturz  noch habe auffangen k&ouml;nnen. Der Bruch lie&szlig; sich jedoch dadurch nicht  vermeiden. Von Gleichgewichtsst&ouml;rungen sei dem Pflegeheim nichts bekannt  gewesen.</p><p>Die Entscheidung:</p><p>Das Landgericht Coburg stellte fest, dass die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der  k&ouml;rperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner auf die  &uuml;blichen Ma&szlig;nahmen begrenzt ist, die mit vern&uuml;nftigen, finanziellen und  personellen Aufwand realisierbar sind. Dabei sind insbesondere die  W&uuml;rde, die Interessen und die Bed&uuml;rfnisse der Bewohner zu  ber&uuml;cksichtigen. Deren Selbst&auml;ndigkeit und Selbstverantwortung ist zu  wahren und zu f&ouml;rdern. Weitere Ma&szlig;nahmen, als diejenigen die das Heim  getroffen hatte, hielt das Gericht im vorliegenden Fall nicht f&uuml;r  erforderlich. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass die Seniorin von einer  Pflegekraft auf die Toilette begleitet wurde. Selbst die Schwiegertochter der Heimbewohnerin gab an, dass ihr ein besonderes  Sturzrisiko nicht bekannt gewesen sei. Die alte Dame habe noch  selbst&auml;ndig gehen und stehen k&ouml;nnen. Die Auffassung der Krankenkasse,  dass sich das Heim &uuml;ber eine m&ouml;gliche Sturzgefahr seiner Bewohnerin  durch Beiziehung von medizinischen Gutachten h&auml;tte informieren k&ouml;nnen,  teilte das Gericht nicht. Daher wies das Landgericht Coburg die Klage  ab. Die gesetzliche Krankenkasse ging in die Berufung, welche  zur&uuml;ckgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte ausdr&uuml;cklich  fest, dass keine konkreten Anhaltspunkte daf&uuml;r vorlagen, dass f&uuml;r die  Begleitung der Heimbewohnerin zur Toilette zwei Pflegekr&auml;fte notwendig  w&auml;ren. Den kurzen Weg zu ihrer Toilette hatte die Bewohnerin in der  Vergangenheit stets problemlos bew&auml;ltigt. Folglich hatte auch die  Berufung keinen Erfolg (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom  01. Februar 2010 &#8211; 6 U 54/09).</p><p>Landgericht Coburg, Urteil vom  25. August 2009 &#8211; 11 O 102/09 &#8211; rechtskr&auml;ftig</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/pflegeheim-unfaelle/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>CSU und SPD im Einklang &#8211; Patientenrechtegesetz wird vorangetrieben</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:05:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Patient]]></category> <category><![CDATA[Patientenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4825</guid> <description><![CDATA[Wie von uns bereits berichtet, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011 an. Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&#252;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (BT-DRs.17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie von uns <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/patientenrechtegesetz-ist-in-planung">bereits berichtet</a>, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011  an.<span id="more-4825"></span></p><p>Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&uuml;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf">BT-DRs.17/907)</a> fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuf&uuml;hren. Zudem m&uuml;ssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorit&auml;t, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen f&uuml;r Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschlie&szlig;en. Fehler m&uuml;ssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begr&uuml;ndet die SPD ihren Vorsto&szlig;.</p><p>Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollst&auml;ndige Beweislastumkehr an. Dies k&ouml;nnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgew&auml;lzt w&uuml;rden, erl&auml;utern die Sozialdemokraten.</p><p>Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der &auml;rztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es f&uuml;r Patienten, aber auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollst&auml;ndigen Patientenakten zu bekommen, hei&szlig;t es in dem Antrag. Au&szlig;erdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der &Auml;rzte, Zahn&auml;rzte, Psychotherapeuten, Krankenh&auml;user und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Behindertenbeauftragter contra Arbeitsministerium</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium#comments</comments> <pubDate>Sun, 14 Mar 2010 22:05:38 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4813</guid> <description><![CDATA[Der Beauftragte der Bundesregierung f&#252;r die Belange behinderter Menschen, Hubert H&#252;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund. Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&#252;ndigte er nunmehr an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&#252;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&#252;r Arbeit und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beauftragte der Bundesregierung f&uuml;r die Belange behinderter Menschen,  Hubert H&uuml;ppe, nimmt kein Blatt vor den Mund.<span id="more-4813"></span></p><p>Er werde ganz sicher ”keinen Kuschelkurs mit dem Bundesarbeitsministerium“ fahren. Dies k&uuml;ndigte er <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_063/02.html">nunmehr</a> an. ”Ich werde konstruktiv mit dem Ministerium und auch mit den anderen Ministerien zusammenarbeiten“, sagte H&uuml;ppe bei seinem Antrittsbesuch im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales Mittwochmittag. Politik f&uuml;r Menschen mit Behinderung sei ein ”Querschnittsthema“, bei dem er die Unterst&uuml;tzung aller Fraktionen ben&ouml;tige, sagte der CDU-Politiker, der mehr als 18 Jahre Mitglied des Bundestages und lange Zeit auch Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion f&uuml;r Menschen mit Behinderung war. H&uuml;ppe hatte im Januar das neue Amt &uuml;bernommen.</p><p>Schwerpunkt seiner Arbeit werde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein, die seit knapp einem Jahr ”v&ouml;lkerverbindlich und damit f&uuml;r Deutschland rechtsverbindlich“ sei, betonte der 53-j&auml;hrige Westfale. Das Ziel sei eine ”inklusive Gesellschaft“, in der ”alle Menschen von vorneherein mit ihren St&auml;rken und Schw&auml;chen angenommen werden“ und M&ouml;glichkeiten geschaffen werden m&uuml;ssten, dass sie ”ihr Leben selbstbestimmt so f&uuml;hren k&ouml;nnen wie sie es wollen“. Der Weg m&uuml;sse ”weg von der F&uuml;rsorge, hin zur Teilhabe gehen“, betonte H&uuml;ppe und k&uuml;ndigte die Gr&uuml;ndung eines Beirates an, in dem auch Betroffene und in diesem Bereich arbeitende Verb&auml;nde vertreten sein sollen. Als weitere Ziele nannte er unter anderem die Lichtung des ”Dickichts an Rechtsvorschriften, Zust&auml;ndigkeiten und Antragsformularen“ im Bereich Behindertenpolitik, die Verbesserung der Schnittstellen etwa an der Grenze Eingliederungshilfe zur Jugendhilfe, den Ausbau der Leistungsform ”pers&ouml;nliches Budget“ und die Durchsetzung der sogenannten Assistenz f&uuml;r Menschen mit Behinderung, denen durch eine begleitende Person die Teilhabe erleichtert werden soll. F&uuml;r den Bereich Arbeitsmarkt regte H&uuml;ppe ”eine Art Kombilohn f&uuml;r Menschen mit Behinderung“ an, damit f&uuml;r sie und die einstellenden Betriebe eine dauerhafte Unterst&uuml;tzung gew&auml;hrleistet sei.</p><p>Die SPD-Fraktion begr&uuml;&szlig;te den Vorschlag eines Kombilohns und wollte zudem von dem anwesenden Vertreter der Bundesregierung wissen, wie im Haushaltsentwurf die Mittel an verschiedenen Stellen f&uuml;r Behindertenpolitik gek&uuml;rzt worden seien. Ein Vertreter von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen regte an, das Instrument der ”Unterst&uuml;tzten Besch&auml;ftigung“, bei dem es um den Ausgleich des Produktivit&auml;tsnachteil f&uuml;r Arbeitgeber geht, fraktions&uuml;bergreifend voranzutreiben. Die Linke vermisste den ”roten Faden“ in H&uuml;ppes Arbeitsschwerpunkten und sagte, dass das Amt von H&uuml;ppe besser an das Bundeskanzleramt angegliedert sein sollte. Die Unionsfraktion begr&uuml;&szlig;te ausdr&uuml;cklich H&uuml;ppes Formulierung, wonach bei Menschen mit Behinderung in erster Linie danach gefragt werden solle, was derjenige kann, und nicht, was er nicht kann. Den Haushaltsansatz f&uuml;r die Behindertenpolitik bezeichnete ein Vertreter als ”vorz&uuml;glich“. Die FPD-Fraktion bekr&auml;ftigte, ihr sei es wichtig, das Menschen mit Behinderung ein ”selbstbestimmtes Leben“ f&uuml;hren k&ouml;nnen sollen und verwies auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan f&uuml;r die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.</p><p>Der Vertreter der Bundesregierung rechtfertigte die Angliederung H&uuml;ppes an das BMAS damit, dass es dort inhaltlich ”&uuml;blicherweise die meisten &Uuml;berschneidungen“ gebe. Die &Auml;nderungen bei den Haushaltsans&auml;tzen habe einen ”haushaltstechnischen Charakter“, da man jetzt ”n&auml;her an Bedarfssch&auml;tzungen“ sei.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/behindertenbeauftragter-contra-arbeitsministerium/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Anspruch des Klinikbetreibers gegen den Sozialhilfetr&#228;ger und die Frage des Notfalls</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anspruch-des-klinikbetreibers-gegen-den-sozialhilfetraeger-und-die-frage-des-notfalls</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anspruch-des-klinikbetreibers-gegen-den-sozialhilfetraeger-und-die-frage-des-notfalls#comments</comments> <pubDate>Fri, 26 Feb 2010 19:08:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Behandlungskosten]]></category> <category><![CDATA[Erstattung]]></category> <category><![CDATA[Kostenerstattung]]></category> <category><![CDATA[Krankenhaus]]></category> <category><![CDATA[Notfall]]></category> <category><![CDATA[Sozialrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4770</guid> <description><![CDATA[Liegt (noch) ein sozialhilferechtlicher Notfall vor, wenn ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt wird und kann der Klinikbetreiber daher von dem Sozialhilfetr&#228;ger die Erstattung der Behandlungskosten verlangen? Mit dieser Frage hatte sich nun das Sozialgericht D&#252;sseldorf auseinanderzusetzen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, da&#223; ein sozialhilferechtlicher Notfall in diesem Falle nicht (mehr) vorliege, und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Liegt (noch) ein sozialhilferechtlicher Notfall vor, wenn ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt wird und kann der Klinikbetreiber daher von dem Sozialhilfetr&auml;ger die Erstattung der Behandlungskosten verlangen?<span id="more-4770"></span></p><p>Mit dieser Frage hatte sich nun das Sozialgericht D&uuml;sseldorf auseinanderzusetzen.</p><p>Das Gericht kam zu dem Ergebnis, da&szlig; ein sozialhilferechtlicher Notfall in diesem Falle nicht (mehr) vorliege, und zwar mit folgender Begr&uuml;ndung:</p><p>In der Klinik der Kl&auml;gerin wurde ein Patient ohne Krankenversicherungsschutz behandelt. Dieser hatte bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen erlitten und war zun&auml;chst in das &ouml;rtliche Krankenhaus aufgenommen werden. Wegen der auch vorhandenen Jochbein- und Kieferfraktur wurde der Patient zehn Tage nach dem Unfall in das Haus der Kl&auml;gerin verlegt, das &uuml;ber die erforderliche Spezialabteilung verf&uuml;gt. Der beklagte Sozialhilfetr&auml;ger lehnte die &Uuml;bernahme der entstandenen Behandlungskosten im Rahmen eines sozialhilferechtlichen Eilfalls ab. Ein Eilfall habe jedenfalls bei der Verlegung nicht mehr vorgelegen.</p><p>Die dagegen erhobene Klage blieb vor dem Sozialgericht D&uuml;sseldorf erfolglos. Hat jemand in einem Eilfall einem Anderen Hilfe gew&auml;hrt, die der Tr&auml;ger der Sozialhilfe bei rechtzeitiger Kenntnis gew&auml;hrt haben w&uuml;rde, sind ihm auf Antrag die Aufwendungen in gebotenem Umfang zu erstatten. Ein sozialhilferechtlicher Eilfall setze voraus, dass nach den Umst&auml;nden des Einzelfalls sofort geholfen werden m&uuml;sse und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfetr&auml;gers nicht m&ouml;glich sei. Das Sozialgericht D&uuml;sseldorf verneinte bereits einen medizinischen Notfall, da der Patient in gutem Allgemeinzustand und bei stabilen Kreislaufverh&auml;ltnissen in ein anderes Krankenhaus verlegt worden sei. Im &Uuml;brigen sei jedoch, so das Gericht, jedenfalls die Einschaltung des Sozialhilfetr&auml;gers vor der Verlegung des Patienten m&ouml;glich gewesen, da zwischen der Erstvorstellung und der Aufnahme im Krankenhaus der Kl&auml;gerin noch mehr als eine Arbeitswoche gelegen habe. Wer Zeit habe &#8211; so die Richter &#8211; einen Patienten zun&auml;chst zur konsiliarischen Vorstellung zu laden, habe auch Zeit, den Sozialhilfetr&auml;ger zu informieren.</p><p>Sozialgericht D&uuml;sseldorf, Urteil vom 15. Dezember 2009 &#8211; S 42 (24) SO 27/06</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/anspruch-des-klinikbetreibers-gegen-den-sozialhilfetraeger-und-die-frage-des-notfalls/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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