<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Behindertenrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3024</generator> <item><title>F&#246;rderung der h&#228;uslichen Krankenpflege</title><link>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege</link> <comments>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Apr 2010 22:16:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflege]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4883</guid> <description><![CDATA[Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&#252;r die h&#228;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&#252;r hat sich am 21. M&#228;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&#252;r Gesundheit als Material zu &#252;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r die h&auml;usliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Daf&uuml;r hat sich am 21. M&auml;rz 2010 der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit als Material zu &uuml;berweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentw&uuml;rfen einbezogen wird.<span id="more-4883"></span></p><p>Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass h&auml;usliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine &auml;rztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegen&uuml;ber der gesetzlichen Krankenversicherung auf h&auml;usliche Krankenpflege, soweit keine &auml;rztliche Behandlung und keine diese unterst&uuml;tzende Behandlungspflege erforderlich ist.</p><p>Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einf&uuml;hrung der Fallpauschalregelung w&uuml;rden Patienten heute fr&uuml;her aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu gef&uuml;hrt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden m&uuml;ssten. H&auml;ufig betreffe das &auml;ltere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterst&uuml;tzern mitgezeichnet.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/foerderung-der-haeuslichen-krankenpflege/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>CSU und SPD im Einklang &#8211; Patientenrechtegesetz wird vorangetrieben</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:05:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Abrechnung]]></category> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Rehabilitationsrecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Patient]]></category> <category><![CDATA[Patientenrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4825</guid> <description><![CDATA[Wie von uns bereits berichtet, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011 an. Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&#252;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (BT-DRs.17/907) fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie von uns <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/patientenrechtegesetz-ist-in-planung">bereits berichtet</a>, strebt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung  die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes im Jahre 2011  an.<span id="more-4825"></span></p><p>Auch die SPD-Fraktion macht sich nunmehr f&uuml;r ein Patientenrechtegesetz stark. In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf">BT-DRs.17/907)</a> fordert sie, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuf&uuml;hren. Zudem m&uuml;ssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorit&auml;t, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen f&uuml;r Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschlie&szlig;en. Fehler m&uuml;ssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begr&uuml;ndet die SPD ihren Vorsto&szlig;.</p><p>Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollst&auml;ndige Beweislastumkehr an. Dies k&ouml;nnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgew&auml;lzt w&uuml;rden, erl&auml;utern die Sozialdemokraten.</p><p>Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der &auml;rztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es f&uuml;r Patienten, aber auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollst&auml;ndigen Patientenakten zu bekommen, hei&szlig;t es in dem Antrag. Au&szlig;erdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der &Auml;rzte, Zahn&auml;rzte, Psychotherapeuten, Krankenh&auml;user und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/csu-und-spd-im-einklang-patientenrechtegesetz-wird-vorangetrieben/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Die Umsetzung des &#8220;Nutzen-f&#252;r-alle-Konzepts&#8221;</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts#comments</comments> <pubDate>Mon, 08 Feb 2010 23:26:09 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4691</guid> <description><![CDATA[In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/631) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/293) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &#228;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&#228;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Antwort (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700631.pdf">BT-Drs. 17/631</a>) auf eine Kleine Anfrage (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/002/1700293.pdf">BT-Drs. 17/293</a>) der Linksfraktion, in der es um ein Konzept geht, das Barrierefreiheit auf allen Ebenen anstrebt und damit vor allem &auml;lteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugute kommt und mit der angestrebt wird, so die Linksfraktion: ”Bauten, Gebrauchsgegenst&auml;nde, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote sollen f&uuml;r m&ouml;glichst f&uuml;r alle Menschen leicht erreichbar, zug&auml;nglich und nutzbar sein“ erkl&auml;rte die Bundesregierung:<span id="more-4691"></span></p><p>&#8220;Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen daf&uuml;r schaffen, dass das so genannte Nutzen-f&uuml;r-alle-Konzept umgesetzt werden kann.&#8221;</p><p>Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalte Vorhaben, die dies in den relevanten Bereichen wie Bildung, Ausbildung und Beruf, Verkehr und Tourismus, Medien und Kommunikationstechnik bis hin zum St&auml;dtebau ber&uuml;cksichtigten, hei&szlig;t es in der Antwort. Es sei zu erwarten, dass die Bedeutung des ”Designs f&uuml;r Alle“, wie das Konzept ebenfalls genannt wird, angesichts eines steigenden Durchschnittsalters der Bev&ouml;lkerung und einer verl&auml;ngerten Lebensarbeitszeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens deutlich zunehmen werde.</p><p>Die Bundesregierung werde in einem Aktionsplan alle Ma&szlig;nahmen b&uuml;ndeln, die zur Umsetzung einer entsprechenden Konvention der Vereinten Nationen n&ouml;tig seien. Sie verweist auf eine Studie des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Thema ”Impulse f&uuml;r Wirtschaftswachstum und Besch&auml;ftigung durch Orientierung von Unternehmen und Wirtschaftspolitik am Konzept f&uuml;r Designs f&uuml;r Alle“. Diese habe gezeigt, dass Unternehmen, die sich an dem Konzept orientieren, ”wesentliche Vorteile haben“. Um die Ergebnisse der Studie zu verbreiten f&ouml;rdere das BMWi zehn Unternehmerkonferenzen.</p><p>Auch das Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) habe entsprechende Programme auf den Weg gebracht, hei&szlig;t es weiter. So entstehe etwa im Rahmen des Modellprogramms ”Neues Wohnen“ mit Baden-W&uuml;rttembergischen Partnern ein Konzept f&uuml;r eine Wohnungsausstattung, die komfortabel und variabel entsprechend spezieller Bed&uuml;rfnisse gestaltet werden k&ouml;nne.</p><p>F&uuml;r den Bereich Bauen weist die Regierung darauf hin, dass der Bund selbst barrierefrei baue. Die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r die Bauordnung liege jedoch bei den Bundesl&auml;ndern. Beim Bereich Verbraucherschutz und Produktentwicklung verweist die Regierung auf Modellprojekte des BMFSF gemeinsam mit dem BMWi, wo es um den ”Wirtschaftsfaktor Alter“ gehe. Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie gebe es zahlreiche Projekte des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales, das derzeit die ”Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) &uuml;berarbeite.</p><p>Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine neue europ&auml;ische Beh&ouml;rde zu gr&uuml;nden, die laut Fragesteller die Debatten um Zug&auml;nglichkeit b&uuml;ndeln und koordinieren k&ouml;nnte.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/die-umsetzung-des-nutzen-fuer-alle-konzepts/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Das Pers&#246;nliche Budget wird immer beliebter&#8230;.</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/das-persoenliche-budget-wird-immer-beliebter</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/das-persoenliche-budget-wird-immer-beliebter#comments</comments> <pubDate>Tue, 19 Jan 2010 21:50:17 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Krankenkasse]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderung]]></category> <category><![CDATA[Persönliches Budget]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4630</guid> <description><![CDATA[Die Antwort der Bundesregierung (17/406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/345) lautete, da&#223; Menschen mit Behinderung immer h&#228;ufiger das sogenannte Pers&#246;nliche Budget in Anspruch nehmen. Die Antwort bezog sich auf die hier bekanntgemachtete Anfrage und ersch&#246;pfte sich in folgender Auskunft: &#8220;Mit dem ”Pers&#246;nlichen Budget“ k&#246;nnen Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Antwort der Bundesregierung (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700406.pdf">17/406</a>) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700345.pdf">17/345</a>) lautete, da&szlig;<br /> Menschen mit Behinderung immer h&auml;ufiger das sogenannte Pers&ouml;nliche Budget in Anspruch nehmen.<span id="more-4630"></span></p><p>Die Antwort bezog sich auf die <a href="http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/wie-steht-es-um-das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderung">hier</a> bekanntgemachtete Anfrage und ersch&ouml;pfte sich in folgender Auskunft:</p><p>&#8220;Mit dem ”Pers&ouml;nlichen Budget“ k&ouml;nnen Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die f&uuml;r die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Die Sozialleistungstr&auml;ger und Spitzenverb&auml;nde meldeten laut Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2008 genau 6.958 Pers&ouml;nliche Budgets, davon wurden allein vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 3.368 neue Pers&ouml;nliche Budgets gemeldet. Da nicht alle Beteiligten den freiwilligen Meldungen nachgekommen seien, sei die Statistik allerdings unvollst&auml;ndig, hei&szlig;t es weiter. Nicht erfasst seien etwa die L&auml;nder Bremen und Hamburg. ”Es ist davon auszugehen, dass Pers&ouml;nliche Budgets mit steigender Tendenz bundesweit erbracht werden“, hei&szlig;t es weiter. Die Regierung pr&uuml;fe derzeit, ob ein neues wissenschaftliches Vorhaben zum Pers&ouml;nlichen Budgets Sinn macht. Sie weist darauf hin, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft f&uuml;r Rehabilitation am 1. April 2009 neue Handlungsempfehlungen zu diesem Instrument entwickelt hat.&#8221;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/pflegerecht/das-persoenliche-budget-wird-immer-beliebter/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Autistisches Kind in der Nachbarschaft kein Grund f&#252;r Schadensersatz</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/autistisches-kind-in-der-nachbarschaft-kein-grund-fuer-schadensersatz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/autistisches-kind-in-der-nachbarschaft-kein-grund-fuer-schadensersatz#comments</comments> <pubDate>Tue, 19 Jan 2010 20:34:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Mietrecht und WEG]]></category> <category><![CDATA[Autist]]></category> <category><![CDATA[Kauf]]></category> <category><![CDATA[Kind]]></category> <category><![CDATA[Schadensersatz]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4626</guid> <description><![CDATA[Mittlerweile fragt man sich immer &#246;fter, in welcher Welt manche Menschen leben. Da klagte allen Ernstes der K&#228;ufer einer Eigentumswohnung auf Schadensersatz gegen den Ver&#228;u&#223;erer, da Ger&#228;uschbeeintr&#228;chtigungen von einem an Autismus erkrankten Kind stammten, welches auf dem Nachbargrundst&#252;ck wohnt. Das Landgericht M&#252;nster hatte sich mit diesem Fall zu besch&#228;ftigen und f&#252;hrte aus: Der Kl&#228;ger macht [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile fragt man sich immer &ouml;fter, in welcher Welt manche Menschen leben.</p><p>Da klagte allen Ernstes der K&auml;ufer einer Eigentumswohnung auf Schadensersatz gegen den Ver&auml;u&szlig;erer, da Ger&auml;uschbeeintr&auml;chtigungen von einem an Autismus erkrankten Kind stammten, welches auf dem Nachbargrundst&uuml;ck wohnt.<span id="more-4626"></span></p><p>Das Landgericht M&uuml;nster hatte sich mit diesem Fall zu besch&auml;ftigen und f&uuml;hrte aus:</p><p>Der Kl&auml;ger macht gegen die Beklagten als Verk&auml;ufer einer Eigentumswohnung Schadensersatzanspr&uuml;che wegen Ger&auml;uschbeeintr&auml;chtigungen geltend, die von einem an Autismus erkrankten Kind stammen, welches auf dem Nachbargrundst&uuml;ck wohnt.</p><p>Die Beklagten waren Eigent&uuml;mer einer im Erdgeschoss gelegenen Eigentumswohnung in S, K.3. Der Eigentumswohnung ist eine Terrassen- und Gartenfl&auml;che zugeordnet, die an den Garten des Hausgrundst&uuml;cks der Familie T., K.5, angrenzt. Nach vorausgegangenen Besichtigungen erwarb der Kl&auml;ger am 13.11.2008 die Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis in H&ouml;he von 128.000,00 €. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Vertrag, der in § 6 einen Gew&auml;hrleistungsausschluss f&uuml;r Sachm&auml;ngel aufwies, Bezug genommen.</p><p>Nach der &Uuml;bergabe des Objekts zum 15.01.08 und der Durchf&uuml;hrung von Renovierungsarbeiten zog der Kl&auml;ger im M&auml;rz 2008 in die Wohnung ein. In der folgenden Zeit stellte er fest, dass auf dem benachbarten Grundst&uuml;ck der Familie T. auch deren 9-j&auml;hriger Sohn B. lebte. Der Sohn B. leidet offenbar an Autismus, einer Entwicklungsst&ouml;rung, die in der Regel auf einer Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsst&ouml;rung des Gehirns beruht. In den Sommermonaten hielt sich der Sohn B. h&auml;ufig nachmittags bis abends im Garten auf. Dort gab der Junge aufgrund seiner Erkrankung Ger&auml;usche von sich, die einem Kreischen oder Schreien &auml;hneln.<br /> Der Kl&auml;ger sah sich durch diese Ger&auml;usche in der Nutzung seiner Terrasse und des Gartens f&uuml;r B&uuml;ro- oder Freizeitaktivit&auml;ten beeintr&auml;chtigt und forderte die Beklagten vergeblich zur R&uuml;ckzahlung eines Teils des Kaufpreises auf.<br /> Der Kl&auml;ger ist der Ansicht, dass die Ger&auml;usche des autistischen Kindes auf dem Nachbargrundst&uuml;ck einen Sachmangel der Eigentumswohnung darstellen w&uuml;rden, der eine Wertminderung in H&ouml;he von mindestens 10 % des Kaufpreises begr&uuml;nde. Es liege daher ein Schaden in H&ouml;he von 12.250,00 € vor. Jedenfalls h&auml;tten es die Beklagten vor Abschluss des Kaufvertrages unterlassen, ihn auf diesen Umstand hinzuweisen.</p><p>Der Kl&auml;ger beantragt,<br /> die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner an ihn 12.250,00 € nebst Zinsen in H&ouml;he von 5 Prozentpunkten &uuml;ber dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtsh&auml;ngigkeit zu zahlen;<br /> die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner an ihn vorgerichtliche Kosten in H&ouml;he von 837,52 € nebst Zinsen in H&ouml;he von 5 Prozentpunkten &uuml;ber dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtsh&auml;ngigkeit zu zahlen.</p><p>Die Beklagten beantragen,<br /> die Klage abzuweisen,<br /> und im Wege der Widerklage,<br /> den Kl&auml;ger zu verurteilen, an die Beklagten als Gesamtgl&auml;ubiger 1.025,30 EUR nebst Zinsen in H&ouml;he von 5 Prozentpunkten &uuml;ber dem Basiszinssatz seit Rechtsh&auml;ngigkeit der Widerklage zu zahlen.<br /> Der Kl&auml;ger beantragt,<br /> Die Beklagten sind der Auffassung, den Anspr&uuml;chen des Kl&auml;gers stehe bereits entgegen, dass die geltend gemachten Beeintr&auml;chtigungen kein Mangel der Eigentumswohnung darstellen und auch keine Aufkl&auml;rungspflicht bestanden habe. Au&szlig;erdem seien die Beeintr&auml;chtigungen gering. Wegen der unberechtigten vorgerichtlich erhobenen Forderungen bestehe ihrerseits ein Anspruch auf die mit der Widerklage geforderte Rechtsanwaltsverg&uuml;tung.</p><p>Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schrifts&auml;tze nebst Anlagen Bezug genommen.<br /> Entscheidungsgr&uuml;nde:<br /> Dem Kl&auml;ger steht ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten weder nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§§ 434</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" title="&sect; 437 BGB: Rechte des K&auml;ufers bei M&auml;ngeln">437 Nr. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/311a.html" target="_blank" title="&sect; 311a BGB: Leistungshindernis bei Vertragsschluss">311 a Abs. 2 BGB</a> noch aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 Abs. 1</a> iVm 311 Abs. 2, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" target="_blank" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">241 Abs. 2 BGB</a> oder einer sonstigen Anspruchsgrundlage zu. Auch ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§§ 434</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" title="&sect; 437 BGB: Rechte des K&auml;ufers bei M&auml;ngeln">437 Nr. 2</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/441.html" target="_blank" title="&sect; 441 BGB: Minderung">441 Abs. 4</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html" target="_blank" title="&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts">346 Abs. 1 BGB</a> scheidet aus.Der Kl&auml;ger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§§ 434</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" title="&sect; 437 BGB: Rechte des K&auml;ufers bei M&auml;ngeln">437 Nr. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/311a.html" target="_blank" title="&sect; 311a BGB: Leistungshindernis bei Vertragsschluss">311 a Abs. 2 BGB</a>, da bereits kein Mangel der Eigentumswohnung im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§ 434 BGB</a> zum Zeitpunkt der &Uuml;bergabe gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html" target="_blank" title="&sect; 446 BGB: Gefahr- und Lasten&uuml;bergang">§ 446 S. 1 BGB</a> vorlag. Ein solcher ist dann gegeben, wenn die tats&auml;chliche Beschaffenheit der Sache (&#8220;Ist-Beschaffenheit&#8221;) von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Sache (&#8220;Soll-Beschaffenheit&#8221;) abweicht. Wenn keine Beschaffenheit vereinbart wurde, reicht auch ein Abweichen von der &uuml;blichen Beschaffenheit, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB</a> (vgl. hierzu: Palandt-Weidenkaff, BGB, 68. Aufl. (2009), § 434 Rn. 25 ff., Staudinger-Matusche-Beckmann, BGB, 14. Aufl. (2004), § 434 Rn. 33, 66). Die von dem Kl&auml;ger geltend gemachten Ger&auml;usche des im benachbarten Garten regelm&auml;&szlig;ig anwesenden autistischen Kindes begr&uuml;nden keinen Fehler der Kaufsache. Allein in dem Aufenthalt des behinderten Kindes liegt selbstverst&auml;ndlich kein Mangel (OLG K&ouml;ln, NJW 1998, 766; Horst, DWW 2001, 55). Dar&uuml;ber hinaus begr&uuml;nden aber auch die Ger&auml;usche des Kindes keinen Sachmangel. Zwar k&ouml;nnen L&auml;rmbel&auml;stigungen grunds&auml;tzlich einen Mangel der Kaufsache begr&uuml;nden. Hierbei ist neben der Ursache insbesondere die kl&auml;gerseits vorgetragene Intensit&auml;t der Ger&auml;usche in Form von Dauerhaftigkeit und erheblichem Lautst&auml;rkevolumen zu ber&uuml;cksichtigen. Eine mangelbegr&uuml;ndende L&auml;rmbel&auml;stigung ist allerdings abzugrenzen vom allgemeinen Lebensrisiko. Dabei kommt es nicht nur auf den objektiven, messbaren Ger&auml;uschpegel an, sondern auch darauf, um welche Art Ger&auml;usch es sich handelt und in welchem sozialen Zusammenhang (Orts&uuml;blichkeit iSv <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html" target="_blank" title="&sect; 906 BGB: Zuf&uuml;hrung unw&auml;gbarer Stoffe">§ 906 Abs. 2 S. 1 BGB</a>, Sozialvertr&auml;glichkeit, R&uuml;cksichtnahmegebot) das Ger&auml;usch auftritt (OLG K&ouml;ln, NJW 1998, 764; Schmidt-Futterer-Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl. (2007), § 536 Rn. 97 f.).<br /> So begr&uuml;ndet beispielsweise Kinderl&auml;rm aus der Nachbarschaft grunds&auml;tzlich keinen Sachmangel. Es handelt sich dabei um eine &uuml;bliche und sozialad&auml;quate Beeintr&auml;chtigung (Blank/ B&ouml;rstinghaus, Miete, 3. Aufl. (2008), § 536 Rn. 19). Wer ein gesteigertes Ruhebed&uuml;rfnis hat, ist verpflichtet, beim Vertragsschluss ausdr&uuml;cklich darauf hinzuweisen und selbst umfassende Erkundigungen in der Umgebung einzuholen (Schmidt-Futterer-Eisenschmid, a.a.O., § 536 Rn. 111 f.).<br /> Auch aus dem Umstand, dass es sich um Ger&auml;usche eines autistischen Kindes handelt, ergibt sich kein Sachmangel. Die Laute eines behinderten Kindes beinhalten schon keine besondere, mangelbegr&uuml;ndende L&auml;stigkeit (OLG Karlsruhe, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=ZMR 2002, 418" target="_blank" title="OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99: psychotischer Nachbar">ZMR 2002, 418</a>; AG Kleve, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2000, 84" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">NJW 2000, 84</a>; AG Braunschweig, ZMR 2007, 224). Allein die Einsch&auml;tzung als &#8220;Schreien oder Kreischen&#8221; kann einen Sachmangel nicht begr&uuml;nden. Es ist dem Kind offenbar nicht m&ouml;glich, sich anders zu artikulieren. Im nachbarlichen Zusammenleben ist zudem ein erh&ouml;htes Ma&szlig; an Toleranzbereitschaft erforderlich, um dem Behinderten gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG</a> ein Leben frei von vermeidbaren Beschr&auml;nkungen zu erm&ouml;glichen.<br /> Entscheidungen aus dem Reiserecht best&auml;tigen diese Wertung. Zwar wurde vereinzelt die Ansicht vertreten, die Anwesenheit einer Urlaubsgruppe von behinderten Menschen k&ouml;nne bei empfindsamen Menschen eine Urlaubsbeeintr&auml;chtigung darstellen (LG Frankfurt, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1980, 1169" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">NJW 1980, 1169</a>; AG Flensburg, NJW 1993, 272). Demgegen&uuml;ber wird aber zu Recht mehrheitlich auf das allgemeine Lebensrisiko verwiesen. Der Vertragspartner schulde eine vertragsgem&auml;&szlig;e Leistung im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos, nicht aber dar&uuml;ber hinaus einen ungetr&uuml;bten Urlaubsgenuss nach subjektiver Auffassung eines empfindsamen Menschen (AG Frankfurt, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1980, 1965" target="_blank" title="LG Frankfurt/Main, 11.02.1980 - 24 S 138/79">NJW 1980, 1965</a>; AG Kleve, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2000, 84" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">NJW 2000, 84</a>; Brox, NJW 1980, 1939 f.; Neuner, NJW 2000, 1833; Scholler, JZ 1980, 672 ff.). Denn Ma&szlig;stab ist gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" title="&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen">§§ 157</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html" target="_blank" title="&sect; 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben">242 BGB</a> nicht die Beurteilung eines &#8220;empfindsamen&#8221;, sondern eines verst&auml;ndigen Durchschnittsmenschen. Ein verst&auml;ndiger Durchschnittsmensch aber wei&szlig;, dass einem behinderten Kind ein besonderer Schutz zukommt, der verfassungsrechtlich normiert ist, Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1; <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG</a>.<br /> Selbst bei Unterstellung eines Mangels (OLG K&ouml;ln, NJW 1998, 765 f.; Wassermann, NJW 1998, 730 f.) w&auml;re die erforderliche Wesentlichkeitsschwelle iSd <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html" target="_blank" title="&sect; 906 BGB: Zuf&uuml;hrung unw&auml;gbarer Stoffe">§ 906 Abs. 1 BGB</a> nicht &uuml;berschritten. Die Wesentlichkeitsschwelle ist bei derartigen Beeintr&auml;chtigungen nur erreicht, wenn keine ausreichenden Ruhezeiten bestehen (AG Braunschweig, ZMR 2007, 225; Blank/ B&ouml;rstinghaus, a.a.O., § 536 Rn. 41). Im vorliegenden Fall k&ouml;nnen Ruhezeiten im erforderlichen Umfang eingehalten werden. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass sich das Kind nur nachmittags bei entsprechenden Witterungsverh&auml;ltnissen im Garten durch Ger&auml;usche bemerkbar macht. Tags&uuml;ber kann dem Kl&auml;ger aber eine weitergehende Beeintr&auml;chtigung zugemutet werden als beispielsweise zur Nachtzeit. Der Kl&auml;ger hat auch die M&ouml;glichkeit, sich mit den Nachbarn auf bestimmte Ruhezeiten zu verst&auml;ndigen. Hinweise auf eine gesundheitliche Belastung des Kl&auml;gers gibt es nicht.<br /> Der Kl&auml;ger hat auch keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagten aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 Abs. 1</a> iVm 311 Abs. 2, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" target="_blank" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">241 Abs. 2 BGB</a> wegen Verletzung einer Aufkl&auml;rungspflicht. Es kann dahinstehen, ob der Anspruch aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 Abs. 1</a> iVm 311 Abs. 2, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" target="_blank" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">241 Abs. 2 BGB</a> neben den Gew&auml;hrleistungsanspr&uuml;chen des Kaufrechts nach den <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" title="&sect; 437 BGB: Rechte des K&auml;ufers bei M&auml;ngeln">§§ 437 ff. BGB</a> eine eigenst&auml;ndige Bedeutung hat. Jedenfalls waren die Beklagten nicht verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages auf eventuelle Beeintr&auml;chtigungen durch das behinderte Kind hinzuweisen. Eine Aufkl&auml;rungspflicht besteht grunds&auml;tzlich nur hinsichtlich derjenigen Umst&auml;nde, die f&uuml;r den Vertragsabschluss des anderen Teils erkennbar entscheidungserheblich sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (MK-Roth, BGB, 5. Aufl. (2007), § 241 Rn. 114; Staudinger-Olzen, a.a.O., § 241 Rn. 439).<br /> Bei den Ger&auml;uschen des autistischen Kindes handelt es sich nicht um einen erkennbar entscheidungserheblichen Umstand. Ein entscheidungserheblicher Umstand ist n&auml;mlich nur eine Information, die geeignet ist, den anderen Teil vom Vertragsschluss abzuhalten (MK-Roth, a.a.O, § 241 Rn. 130; Staudinger-Olzen, a.a.O., § 241 Rn. 444). Der Umstand, dass ein autistisches Kind sich in der Nachbarschaft durch Ger&auml;usche bemerkbar macht, kann nicht als solches Vertragshindernis angesehen werden. Schon ethische Gr&uuml;nde sprechen gegen eine Verpflichtung zu derartigen Hinweisen. Sie w&uuml;rde n&auml;mlich zumindest mittelbar dazu f&uuml;hren, dass behinderte Menschen, die unter dem besonderen Schutz des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG</a> stehen, benachteiligt werden. Abzustellen ist hierbei erneut auf einen verst&auml;ndigen Durchschnittsmenschen, der wei&szlig;, dass einem behinderten Menschen der besondere Schutz der Gesellschaft zuzukommen hat. Deshalb gelten auch hier die gleichen Grunds&auml;tze, die auch gegen die Annahme eines Sachmangels gesprochen haben.<br /> Auch im Mietrecht wird bei vergleichbarer Interessenlage eine Aufkl&auml;rungspflicht verneint. Ein Mieter ist beispielsweise nicht verpflichtet, &uuml;ber h&ouml;chstpers&ouml;nliche Umst&auml;nde aufzukl&auml;ren (Bub/Treier, Handbuch der Gesch&auml;fts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. (1999), 338). Eine Schwerbehinderung ist ein h&ouml;chstpers&ouml;nlicher Umstand, der neben <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG</a> auch durch <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank">Art. 2 Abs. 1</a> iVm <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank">Art. 1 Abs. 1 GG</a> und einfachgesetzlich durch <a href="http://dejure.org/gesetze/AGG/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 AGG: Ziel des Gesetzes">§§ 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/AGG/2.html" target="_blank" title="&sect; 2 AGG: Anwendungsbereich">2 Abs. 1 Nr. 8</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/AGG/19.html" target="_blank" title="&sect; 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot">19 Abs. 1 AGG</a> gesch&uuml;tzt ist und damit auch nicht mitteilungspflichtig ist (BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1991, 2411" target="_blank" title="BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90: Offenbarung der Entm&uuml;ndigung">NJW 1991, 2411</a>). Weder die Erkrankung des Mieters selbst noch eines Mitbewohners ist danach aufkl&auml;rungspflichtig. Daraus ergibt sich, dass Dritte, vorliegend die Beklagten, erst Recht nicht zur Preisgabe h&ouml;chstpers&ouml;nlicher Umst&auml;nde anderer verpflichtet werden k&ouml;nnen.<br /> Ein Vertragshindernis wegen der Beeintr&auml;chtigung aufgrund einer Behinderung wird auch bei vergleichbaren Sachverhalten im Arbeitsrecht abgelehnt. Dem Arbeitgeber ist es nur dann gestattet, bei einem Einstellungsgespr&auml;ch nach einer Schwerbehinderung zu fragen, wenn gerade die konkrete T&auml;tigkeit mit dieser Schwerbehinderung generell unvereinbar ist (Schaub/Koch/Linck/Vogelsang, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl. (2007), 181 f.). Wenn man diese Wertung auf den Grundst&uuml;ckskauf &uuml;bertr&auml;gt, besteht kein Aufkl&auml;rungsinteresse seitens des Kl&auml;gers. Denn es ist keine Grundst&uuml;cksnutzung ersichtlich, die mit dem Autismus des Nachbarn schlechthin unvereinbar w&auml;re.</p><p>Doch selbst bei unterstellter Entscheidungserheblichkeit kann eine Mitteilung jedenfalls nach Treu und Glauben nicht erwartet werden. Eine solche Mitteilung ist nur erforderlich, wenn die nichtwissende Partei schutzw&uuml;rdig und die Mitteilung der wissenden Partei nach Abw&auml;gung der Risikoverteilung zumutbar ist (Staudinger-Olzen, a.a.O., § 241 Rn. 445 f.). Wegen des nat&uuml;rlichen Interessenwiderstreits der Vertragsparteien besteht grunds&auml;tzlich keine Aufkl&auml;rungspflicht. Jeder muss selbst das Verwendungsrisiko tragen. Nur in Ausnahmef&auml;llen f&auml;llt die Abw&auml;gung zugunsten der nichtwissenden Partei aus und begr&uuml;ndet eine Aufkl&auml;rungspflicht. Bei der Abw&auml;gung sind die Eigenverantwortlichkeit des K&auml;ufers, die Zumutbarkeit der Haftung des Verk&auml;ufers und die n&auml;heren Umst&auml;nde des Vertragsschlusses zu ber&uuml;cksichtigen (Staudinger-Olzen, a.a.O., § 241 Rn. 446 ff.).</p><p>Ein Schadensersatzanspruch aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823 Abs. 2 BGB</a> iVm <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html" target="_blank" title="&sect; 263 StGB: Betrug">§§ 263 Abs. 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html" target="_blank" title="&sect; 13 StGB: Begehen durch Unterlassen">13 StGB</a> besteht nicht. Voraussetzung f&uuml;r eine T&auml;uschung durch Unterlassen ist eine Garantenpflicht zur Aufkl&auml;rung. Wie bereits dargelegt besteht eine solche Aufkl&auml;rungspflicht nicht.</p><p>Aus den vorstehenden Ausf&uuml;hrungen folgt, dass dem Kl&auml;ger auch kein Schadensersatzanspruch aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/826.html" target="_blank" title="&sect; 826 BGB: Sittenwidrige vors&auml;tzliche Sch&auml;digung">§ 826 BGB</a> zusteht. Denn es ist nach den vorstehenden Feststellungen schon offensichtlich keine sittenwidrige Schadenszuf&uuml;gung erfolgt.<br /> Ein Minderungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" title="&sect; 434 BGB: Sachmangel">§§ 434</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" title="&sect; 437 BGB: Rechte des K&auml;ufers bei M&auml;ngeln">437 Nr. 2</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/441.html" target="_blank" title="&sect; 441 BGB: Minderung">441 Abs. 4</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html" target="_blank" title="&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts">346 Abs. 1 BGB</a> scheidet ebenfalls aus, da kein Sachmangel vorliegt.<br /> Ein Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher Kosten in H&ouml;he von 837,52 € besteht mangels Erfolgsaussichten der Klage ebenfalls nicht; auch die geltend gemachten Zinsanspr&uuml;che nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html" target="_blank" title="&sect; 288 BGB: Verzugszinsen">§§ 288 Abs. 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/291.html" target="_blank" title="&sect; 291 BGB: Prozesszinsen">291 BGB</a> scheiden aus.<br /> Demgegen&uuml;ber hat die Widerklage, mit der die Beklagten die vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsverg&uuml;tung in zutreffend berechneter H&ouml;he von 1.025,30 EUR geltend machen, Erfolg. Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" target="_blank" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§§ 280 Abs. 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html" target="_blank" title="&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse">311 BGB</a> sind gegeben, da der Kl&auml;ger durch die unberechtigt erhobene Forderung der R&uuml;ckzahlung eines Teils des Kaufpreises eine nachvertragliche Pflichtverletzung begangen hat, durch die sich die Beklagten zu Recht veranlasst sehen konnten, die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Es kommt hinzu, dass den Beklagten die Verletzung einer Aufkl&auml;rungspflicht vorgeworfen wurde, die, falls sie vorgelegen h&auml;tte, dem Vorwurf eines Betruges entsprochen h&auml;tte, so dass auch auf der Grundlage einer Ehrverletzung eine Ersatzpflicht hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823 BGB</a> besteht.</p><p>Landgericht M&uuml;nster, Urteil vom 26. Februar 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=08 O 378/08" target="_blank" title="LG M&uuml;nster, 26.02.2009 - 8 O 378/08">08 O 378/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/autistisches-kind-in-der-nachbarschaft-kein-grund-fuer-schadensersatz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Wie steht es um das &#8220;Pers&#246;nliche Budget&#8221; f&#252;r Menschen mit Behinderung?</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/wie-steht-es-um-das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/wie-steht-es-um-das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderung#comments</comments> <pubDate>Mon, 11 Jan 2010 19:46:26 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderung]]></category> <category><![CDATA[Budget]]></category> <category><![CDATA[Geldleistung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4604</guid> <description><![CDATA[Auf die Leistungsform &#8220;Pers&#246;nliches Budget&#8221; besteht seit dem 01. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch (§ 17 Abs. 2 SGB IX). Mit dieser Leistungsform k&#246;nnen Menschen mit Behinderungen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die f&#252;r die selbstbestimmte Teilhabe erforder-lichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Wie sich dieses &#8220;Pers&#246;nliche Budget&#8221; f&#252;r [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auf die Leistungsform &#8220;Pers&ouml;nliches Budget&#8221; besteht seit dem 01. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch (§ 17 Abs. 2 SGB IX). Mit dieser Leistungsform k&ouml;nnen Menschen mit Behinderungen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die f&uuml;r die selbstbestimmte Teilhabe erforder-lichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren.<span id="more-4604"></span></p><p>Wie sich dieses &#8220;Pers&ouml;nliche Budget&#8221; f&uuml;r Menschen mit Behinderung in der Praxis bew&auml;hrt hat, m&ouml;chte die Links-fraktion in einer <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700345.pdf">Kleinen Anfrage</a> erfahren. Die Linksfraktion, die in ihrer Anfrage von ”ganz erheblichen Umsetzungs-defiziten“ in der Praxis berichtet, will unter anderem wissen, wie viele Antr&auml;ge bereits bewilligt wurden, welche Gr&uuml;nde es f&uuml;r Ablehnungen gab und ob es Handlungsempfehlungen f&uuml;r die Tr&auml;ger der Sozialhilfe und f&uuml;r die Integrations&auml;mter gibt.</p><p>Die Auskunft der Bundesregierung wird &#8211; v&ouml;llig wertfrei &#8211; bestimmt von Interesse sein.</p><p>Darum werden wir hier auch weiter berichten.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/wie-steht-es-um-das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Behinderungsbedingte Umbauma&#223;nahmen sind als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen anzuerkennen</title><link>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen#comments</comments> <pubDate>Tue, 05 Jan 2010 21:47:14 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category> <category><![CDATA[Pflegerecht]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[außergewöhnliche Belastungen]]></category> <category><![CDATA[behindertengerecht]]></category> <category><![CDATA[Steuer]]></category> <category><![CDATA[Umbau]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4595</guid> <description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof lie&#223; mit einem aktuellen Urteil Aufwendungen eines Steuerpflichtigen f&#252;r den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibe dabei au&#223;er Betracht (dies hatte die Vorinstanz anders gesehen). Dies begr&#252;ndete der Bundesfinanzhof wie folgt: nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof lie&szlig; mit einem aktuellen Urteil Aufwendungen eines Steuerpflichtigen f&uuml;r den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibe dabei au&szlig;er Betracht (dies hatte die Vorinstanz anders gesehen).<span id="more-4595"></span></p><p>Dies begr&uuml;ndete der Bundesfinanzhof wie folgt: nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 Abs. 1</a> des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang erm&auml;&szlig;igt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsl&auml;ufig gr&ouml;&szlig;ere Aufwendungen als der &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverh&auml;ltnisse, gleicher Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist diese Steuererm&auml;&szlig;igung allerdings ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige durch seine Aufwendungen einen Gegenwert erh&auml;lt.</p><p>Im Streitfall wurde der verheiratete Steuerpflichtige durch einen Schlaganfall im Jahre 1999 schwer behindert. Um ihm trotz seiner au&szlig;ergew&ouml;hnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu erm&ouml;glichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten im Streitjahr (2000) verschiedene Umbauma&szlig;nahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Die von der Krankenkasse nicht bezuschussten Kosten f&uuml;r den Bau einer Rollstuhlrampe, die Einrichtung eines behindertengerechten Bades sowie die Umwandlung des ebenerdigen Arbeitszimmers in einen Schlafraum, machten die Ehegatten in H&ouml;he von ca. 140.000 DM in ihrer Einkommensteuererkl&auml;rung f&uuml;r das Streitjahr als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, gew&auml;hrte jedoch den Behinderten-Pauschbetrag in H&ouml;he von 7.200 DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 DM. Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen Steuerpflichtigen wurde mit der Begr&uuml;ndung zur&uuml;ckgewiesen, es fehle an einer Belastung der Kl&auml;ger, weil sie f&uuml;r ihre Aufwendungen einen Gegenwert erlangt h&auml;tten.</p><p>Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen f&uuml;r den behindertengerechten Umbau des Hauses als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen abziehbar sind, weil sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsl&auml;ufigkeit stehen, dass auch die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumst&auml;nde des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 01. Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI R 7/09" target="_blank" title="BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09: Immobilien - Behinderungsbedingte Bauma&szlig;nahmen als au&szlig;ergew&ouml;hnlich...">VI R 7/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/behinderungsbedingte-umbaumasznahmen-sind-als-auszergewoehnliche-belastungen-anzuerkennen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Stellenbesetzung: Entsch&#228;digung wegen Diskriminierung auch aufgrund einer vermuteten Behinderung</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung#comments</comments> <pubDate>Sat, 19 Dec 2009 19:04:42 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderung]]></category> <category><![CDATA[Diskriminierung]]></category> <category><![CDATA[Entschädigung]]></category> <category><![CDATA[Gleichbehandlungsgesetz]]></category> <category><![CDATA[Krankheit]]></category> <category><![CDATA[Morbus Bechterew]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4549</guid> <description><![CDATA[§ 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet: &#8220;Besch&#228;ftigte d&#252;rfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.&#8221; Hierzu entschied das Bundessozialgericht nun folgendes: Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dejure.org/gesetze/AGG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 AGG: Benachteiligungsverbot">§ 7 Abs. 1</a> des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet:</p><p>&#8220;Besch&auml;ftigte d&uuml;rfen nicht wegen eines in <a href="lexsoft://document/FILENAME?xid=2260144,2">§ 1</a> genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in <a href="lexsoft://document/FILENAME?xid=2260144,2">§ 1</a> genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.&#8221;<span id="more-4549"></span></p><div>Hierzu entschied das Bundessozialgericht nun folgendes:</div><div></div><div>Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Benachteiligung eines Besch&auml;ftigten auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende ein Diskriminierungsmerkmal nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespr&auml;ch gestellten Fragen nach n&auml;her bezeichneten gesundheitlichen Beeintr&auml;chtigungen k&ouml;nnen auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schlie&szlig;en lassen.</p><p>Der Beklagte ist Arzt und Inhaber einer in der Forschung und Entwicklung im Medizinbereich t&auml;tigen Firma. Er hatte &uuml;ber die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit eine Stelle f&uuml;r einen Biologen oder Tierarzt mit akademischem Titel zur Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien und in der klinischen Forschung ausgeschrieben. Der Kl&auml;ger - ein promovierter Diplom-Biologe - hat sich erfolglos darauf beworben. W&auml;hrend eines der Bewerbungsgespr&auml;che wurde der Kl&auml;ger gefragt, ob er psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde und aufgefordert zu unterschreiben, dass dies nicht der Fall sei. Au&szlig;erdem &auml;u&szlig;erte der Beklagte, dass bestimmte Anzeichen beim Kl&auml;ger auf Morbus Bechterew (eine chronisch verlaufende entz&uuml;ndlich-rheumatische Erkrankung) schlie&szlig;en lie&szlig;en.</p></div><div><p>Mit seiner Klage begehrt der Kl&auml;ger eine Entsch&auml;digungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben; das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen. Der Argumentation des Landesarbeitsgerichts, der Beklagte habe mit seinen Fragen und &Auml;u&szlig;erungen nur auf das Vorliegen einer Krankheit und nicht einer Behinderung gezielt, ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur&uuml;ckverwiesen.</p></div><p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Dreist: &#8220;Blinder&#8221; holt Parkausweis f&#252;r Begleitperson mit Auto ab</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/dreist-blinder-holt-parkausweis-fuer-begleitperson-mit-auto-ab</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/dreist-blinder-holt-parkausweis-fuer-begleitperson-mit-auto-ab#comments</comments> <pubDate>Tue, 15 Dec 2009 21:49:02 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausweis]]></category> <category><![CDATA[Auto]]></category> <category><![CDATA[Autofahrer]]></category> <category><![CDATA[blind]]></category> <category><![CDATA[Merkzeichen]]></category> <category><![CDATA[schwerbehindert]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4508</guid> <description><![CDATA[Eine blinde oder hochgradig sehbehinderte Person hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und die Eintragung des Merkzeichens &#8220;Bl&#8221; in selbigen. Auch kann bei Vorliegen dieser Beeintr&#228;chtigung ein Anspruch auf Landesblindenhilfe bestehen. Das ist gut so. Es gibt aber Menschen, die ein eher fragw&#252;rdiges Verhalten an den Tag legen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einen Fall zu [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p> Eine blinde oder hochgradig sehbehinderte Person hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und die Eintragung des Merkzeichens &#8220;Bl&#8221; in selbigen. Auch kann bei Vorliegen dieser Beeintr&auml;chtigung ein Anspruch auf Landesblindenhilfe bestehen.<span id="more-4508"></span></p><p>Das ist gut so. Es gibt aber Menschen, die ein eher fragw&uuml;rdiges Verhalten an den Tag legen.</p><p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein B&uuml;rger gegen die verweigerte Bewilligung von Landesblindenhilfe und die R&uuml;ckforderung ausbezahlter Leistungen per Klage zum Verwaltungsgericht wehrte.</p><p><span id="qePageContent">Was war passiert?</span></p><p><span id="qePageContent">Bei dem im Jahr 1948 geborenen Kl&auml;ger f&uuml;hrte Diabetes zu einer Sch&auml;digung seiner Augen. Im April 2006 stellte das f&uuml;r Schwerbehindertenangelegenheiten zust&auml;ndige Versorgungsamt fest, dass der Grad der Behinderung des Kl&auml;gers wegen des Augenleidens 100 betrage und bescheinigte ihm im Dezember 2006 auch das Merkzeichen „Bl“ f&uuml;r blind bzw. hochgradig sehbehindert. Bereits im Mai 2006 beantragte der Kl&auml;ger bei dem daf&uuml;r zust&auml;ndigen Kreissozialamt die Bewilligung von Landesblindenhilfe und f&uuml;gte eine augen&auml;rztliche Bescheinigung seines ihn behandelnden Augenarztes bei, wonach die Sehsch&auml;rfe seiner Augen selbst mit Korrektur nur noch 1/50 (= 0,02) betrage. Daraufhin bewilligte der Landkreis dem Kl&auml;ger monatliche Leistungen der Landesblindenhilfe in H&ouml;he von 409,03 € ab Oktober 2006.<br /> Als Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen „Blind“ hatte der Kl&auml;ger unter anderem Anspruch auf Erstellung eines Parkausweises (f&uuml;r Begleitpersonen). </span></p><p><span id="qePageContent">Die Sachbearbeiterin aber war aufmerksam: Als der Kl&auml;ger diesen Ausweis abholte, fiel der Sachbearbeiterin n&auml;mlich auf, dass der Kl&auml;ger in ein Auto stieg und an dessen Steuer sitzend davonfuhr.</span></p><p><span id="qePageContent"> Darauf veranlasste der Landkreis eine Observation des Kl&auml;gers. Diese ergab, dass der Kl&auml;ger in der Tat in zielstrebiger Weise Auto fahre.</span></p><p><span id="qePageContent">Der dann mit einer Untersuchung beauftragte Landesblindenarzt kam in seinem Gutachten zum Ergebnis, beim Kl&auml;ger liege keine dauerhafte Reduktion der Sehfunktion vor, die die Bewilligung von Landesblindenhilfe rechtfertige. Daraufhin nahm der Beklagte den Bewilligungsbescheid zur&uuml;ck und forderte vom Kl&auml;ger die ausbezahlten Leistungen in einer Gesamth&ouml;he von 2.045,15 € zur&uuml;ck.<br /> Dagegen machte der Kl&auml;ger geltend, nach einem weiteren Gutachten seines behandelnden Arztes sei die Sehsch&auml;rfe tagesformabh&auml;ngig und es sei bekannt, dass man auch mit einer Sehsch&auml;rfe von unter 0,1 unfallfrei Autofahren k&ouml;nne. Auch habe er habe die ihm zugeflossenen Leistungen verbraucht.<br /> </span></p><p><span id="qePageContent"><br /> Die Entscheidung:</span></p><p><span id="qePageContent">Das Verwaltungsgericht begr&uuml;ndete seine Entscheidung, da&szlig; der R&uuml;cknahme- und R&uuml;ckforderungsbescheid rechtm&auml;&szlig;ig ergangen sei, damit, da&szlig; die Voraussetzungen f&uuml;r die Gew&auml;hrung von Landesblindenhilfe an den Kl&auml;ger nach dem Gutachten des Landesblindenarztes von Anfang an nicht vorgelegen h&auml;tten. Das Gutachten des den Kl&auml;ger behandelnden Arztes sei nicht &uuml;berzeugend.<br /> Der Kl&auml;ger k&ouml;nne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, so dass es unerheblich sei, dass er die ausbezahlten Betr&auml;ge verbraucht habe. Denn der Kl&auml;ger habe gewusst, dass ihm Blindenhilfe nicht zustehe. Zudem habe er auch w&auml;hrend der Untersuchung durch den Landesblindenarzt arglistig get&auml;uscht.</span></p><p>Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08. Dezember 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 K 1614/09" target="_blank" title="VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09">12 K 1614/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/dreist-blinder-holt-parkausweis-fuer-begleitperson-mit-auto-ab/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Niedersachsen: B&#252;ndnis gegen Depressionen</title><link>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/niedersachsen-buendnis-gegen-depressionen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/niedersachsen-buendnis-gegen-depressionen#comments</comments> <pubDate>Wed, 25 Nov 2009 22:43:35 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category> <category><![CDATA[Depressionen]]></category> <category><![CDATA[Gesetze]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4422</guid> <description><![CDATA[Der Nieders&#228;chsische Landesbehindertenbeirat behandelte in seiner letzten Quartalstagung des Jahres 2009 u. a. das Thema &#8220;Psychische Erkrankungen&#8221;. Karl Finke, der Landesbeauftragte f&#252;r Menschen mit Behinderungen, hatte zu diesem Thema als Referenten Herrn Christian Harig vom Verein Psychiatrie-Erfahrener Hannover e. V. eingeladen. Die Notwendigkeit eines B&#252;ndnisses gegen Depressionen wurde &#8211; unabh&#228;ngig von Ereignissen der j&#252;ngsten Vergangenheit [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Nieders&auml;chsische Landesbehindertenbeirat behandelte in seiner letzten Quartalstagung des Jahres 2009   u. a. das Thema &#8220;Psychische Erkrankungen&#8221;. Karl Finke, der Landesbeauftragte f&uuml;r Menschen mit Behinderungen, hatte zu diesem Thema als Referenten Herrn Christian Harig vom Verein Psychiatrie-Erfahrener Hannover e. V. eingeladen.<br /> Die Notwendigkeit eines B&uuml;ndnisses gegen Depressionen wurde &#8211; unabh&auml;ngig von Ereignissen der j&uuml;ngsten Vergangenheit &#8211; fr&uuml;h erkannt. So wird zwischenzeitlich auch vom Verein Psychiatrie-Erfahrener eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu diesem Thema angeboten.<br /> Eine Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates zur Novellierung des Gastst&auml;ttengesetzes stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Der Landesbehindertenbeirat fordert, an dem bisherigen Genehmigungsverfahren nach altem Recht festzuhalten, da im Falle einer blo&szlig;en Anzeigepflicht keine ausreichenden Kontrollmechanismen gegeben seien.<br /> In Bezug auf Barrierefreiheit sei nicht auf die Regelungen der Nieders&auml;chsischen Bauordnung zu verweisen, sondern die entsprechenden Regelungen seien unmittelbar in das Gastst&auml;ttengesetz aufzunehmen, zumal nur so den Intentionen des Nieders&auml;chsischen Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention voll entsprochen w&uuml;rde.<br /> &#8220;Behinderte Menschen sind die besten Expertinnen und Experten in eigenen Belangen. Der Landesbehindertenbeirat wird bei k&uuml;nftigen Anh&ouml;rungen zu Gesetzes&auml;nderungen und bedeutsamen Vorhaben der Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf behindertenrelevante Regelungen werfen.<br /> Dies geschieht immer mit dem Ziel, den aus der UN-Behindertenrechtskonvention hergeleiteten Anspruch zu sichern und den Geist dieser Vereinbarung zu verfestigen&#8221;, so Karl Finke.<span id="more-4422"></span></p><p>Recht hat Herr Finke. Es w&auml;re zu w&uuml;nschen, da&szlig; diese Initiative Erfolg hat und Nachahmer findet.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/medizinrecht/behindertenrecht-medizinrecht/niedersachsen-buendnis-gegen-depressionen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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