<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schlosser Aktuell &#187; Mediation</title>
	<atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/mediation/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.raschlosser.com</link>
	<description>Informationen aus Recht und Steuern</description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Jan 2012 07:15:39 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Grenzüberschreitende Mediation in der EU</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2007 22:07:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Außensteuer/DBA]]></category>
		<category><![CDATA[grenzüberschreitende Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsmediation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu-2261/</guid>
		<description><![CDATA[In den Staaten der Europäischen Union (EU) soll die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten durch Mediation künftig attraktiver werden. Haben sich die Parteien auf eine Mediation geeinigt, sind sie künftig besser vor Rechtsverlusten durch Verjährung geschützt. Sie können in der Mediation getroffene Vereinbarungen leichter vollstrecken und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auf die Vertraulichkeit der Mediation berufen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den Staaten der Europäischen Union (EU) soll die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten durch Mediation künftig attraktiver werden. Haben sich die Parteien auf eine Mediation geeinigt, sind sie künftig besser vor Rechtsverlusten durch Verjährung geschützt. Sie können in der Mediation getroffene Vereinbarungen leichter vollstrecken und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auf die Vertraulichkeit der Mediation berufen. Den Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen hat der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister am Freitag gebilligt. <span id="more-2261"></span></p>
<p>Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Mediation als außergerichtliches Verfahren zur Konfliktschlichtung entscheiden, sollen daraus keine Nachteile gegenüber Parteien erwachsen, die ihren Streit vor Gericht austragen. Die Mediation soll eine gleichwertige Alternative zum Gerichtsverfahren darstellen. Deshalb sollen auch bei der Mediation bestimmte Verfahrensgarantien gewährleistet sein und Vereinbarungen aus einer Mediation sollen, wenn erforderlich, auch vollstreckt werden können. Bisher musste sich eine Partei genau überlegen, ob sie wirklich einen Mediationsversuch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten wagen sollte, weil sie aufgrund der unterschiedlichen Systeme in den Mitgliedsstaaten befürchten musste, dass während des Verfahrens Verjährungsfristen ablaufen könnten und sie deswegen später nicht mehr den Rechtsweg beschreiten konnte. Die heutige Einigung im Ministerrat beseitigt diese Hemmnisse. Sie gibt einen deutlichen Anreiz, Lösungen zwischen den Parteien durch Mediation statt durch kostspielige und langwierige grenzüberschreitende Gerichtsverfahren zu suchen. </p>
<p>Die Richtlinie gilt &#8211; dem Vertrag von Nizza entsprechend &#8211; nur in grenzüberschreitenden Streitigkeiten, also für Mediationen, bei denen die Konfliktparteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten haben, oder aber wenn nach einer im Inland erfolgten Mediation später ein Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat angerufen wird. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedsstaaten frei, die Bestimmungen auch auf innerstaatliche Mediationsverfahren anzuwenden. </p>
<p>Die „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ strebt, wie es ihr Name schon sagt, keine umfassende Regelung der Mediation an. Neben einer Definition für den Begriff der Mediation und des Mediators und allgemeinen Aussagen zur Sicherung von Qualitätsstandards macht sie Vorgaben für die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, für die Vertraulichkeit der Mediation und für den Ablauf von Verjährungsfristen während der Mediation. Die Richtlinie fördert die Mediation für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und verhindert Nachteile im Falle eines Scheiterns. </p>
<p>Beispiel 1:</p>
<blockquote><p>Wenn ein deutscher und ein französischer Bürger eine Streitigkeit im Wege der Mediation lösen und eine Vereinbarung über die Zahlung von 400 € treffen, kann diese Vereinbarung auf Antrag und mit Zustimmung beider Parteien in jedem Mitgliedsstaat der EU (mit Ausnahme Dänemarks) für vollstreckbar erklärt werden. Die Vereinbarung ist damit einem Urteil aus einem anderen EU-Staat vergleichbar, so dass sie in Deutschland oder Frankreich nach einem Anerkennungsverfahren vollstreckt werden kann. Natürlich muss der Inhalt der Vereinbarung rechtskonform sein. So ist zum Beispiel die Übertragung des Sorgerechts von einem Elternteil auf den anderen oder gar auf Dritte auch im Rahmen einer Mediation nicht im Wege einer bloßen Vereinbarung möglich, da derartige Regelungen den staatlichen Gerichten vorbehalten sind.</p></blockquote>
<p>Beispiel 2:</p>
<blockquote><p>Scheitert die Mediation, können die Parteien das zuständige Gericht anrufen. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um ein deutsches, französisches oder das Gericht eines anderen EU-Staates handelt. Ebenso wenig ist von Belang, ob deutsches, französisches oder ein anderes Recht zur Anwendung kommt. Jedenfalls müssen in allen Mitgliedsstaaten rechtliche Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die anwendbaren Verjährungsfristen nicht während der Mediation ablaufen können. Außerdem muss der Mediator vor dem zuständigen Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich allen Informationen haben, die er aus der Mediation heraus erlangt hat. Nur dort, wo zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung eine Offenbarung gebieten (z. B. bei einer Gefährdung von Kindern), oder wo die Auslegung einer Mediationsvereinbarung im Streit steht, werden Ausnahmen zugelassen.</p></blockquote>
<p>Nachdem die EU-Justizministerinnen und –minister heute über den Inhalt der Richtlinie eine politische Einigung erreicht haben, wird der Text im Europäischen Parlament in zweiter Lesung behandelt werden. Das Europäische Parlament hat aber bereits signalisiert, dass es dieser Einigung des Rates zustimmen wird. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten dann eine Frist von drei Jahren zur Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige nationale Recht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Obligatorische Streitschlichtung</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2007 14:59:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/obligatorische-streitschlichtung-1629/</guid>
		<description><![CDATA[Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren sich nach einem jetzt verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren sich nach einem jetzt verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.<span id="more-1629"></span></p>
<p>Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch. Mit dieser Begründung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, dessen Schadenersatzklage über 310 DM vom Amtsgericht wegen Nichtdurchführung eines Schlichtungsverfahrens abgewiesen worden war.</p>
<p>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:<br />
Die Regelung über die obligatorische Streitschlichtung, die der einverständlichen Konfliktbewältigung und damit der Entlastung der Ziviljustiz dient, belastet den Rechtsuchenden nicht unangemessen. Ihm wird in keinem Fall der Zugang zu den staatlichen Gerichten versperrt. Die Regelung erschwert ihn zwar und führt bei einem Scheitern des Einigungsversuchs zu Verzögerungen und höheren Kosten. Dieser möglichen Beeinträchtigung stehen aber hinreichende Vorteile für den Rechtsuchenden gegenüber. Im Erfolgsfalle führt die außergerichtliche Streitschlichtung dazu, dass eine Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte wegen der schon erreichten Einigung entbehrlich ist, so dass die Streitschlichtung für die Betroffenen kostengünstiger und vielfach wohl auch schneller erfolgen kann als eine gerichtliche Auseinandersetzung.</p>
<p>Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die gesetzlichen Eignungskriterien, die für die als Gütestellen handelnden Personen maßgeblich sind, nicht voll mit denen identisch sein müssen, die für den Einsatz rechtsberatender Berufe kennzeichnend sind. Der Erfolg eines auf eine einverständliche Konfliktbewältigung zielenden Verfahrens kann auch davon abhängen, dass nicht nur die rechtliche Prägung eines Konflikts beachtet wird, sondern auch andere Gesichtspunkte einbezogen werden, etwa die Beziehung der Parteien belastende und in der Folge den Konflikt prägende Elemente.</p>
<p>Eine restriktive Auslegung der Regelung dahingehend, dass bei erkennbarer Aussichtslosigkeit die Durchführung des Schlichtungsverfahrens entbehrlich wird, ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Gesetzgeber durfte typisierend davon ausgehen, dass der erfolglose Verlauf vorprozessualer Gespräche zwischen den Parteien nicht zwingend auf die Aussichtslosigkeit eines Schlichtungsverfahrens hindeutet.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2007 ? <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1351/01" target="_blank" title="BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01: Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren ist...">1 BvR 1351/01</a> </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Streitschlichtung im Wirtschaftsrecht</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Dec 2006 14:14:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/12/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht/</guid>
		<description><![CDATA[&#8230; Sie werden bei Kaufpreisstreitigkeiten im Anschluss an einen Unternehmensverkauf ebenso gerufen wie bei Streitigkeiten um das Nachschießen von Kapital in ein Joint Venture: Private Streitschlichter haben Hochkonjunktur bei lokalen wie globalen Auseinandersetzungen um kniffelige Passagen in komplexen Wirtschaftsverträgen. &#8230; Ein Ausführlicher Bericht zur Außergerichtlichen Konfliktlösung in der Wirtschaft findet sich jetzt im Handelsblatt. [via [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&#8230; Sie werden bei Kaufpreisstreitigkeiten im Anschluss an einen Unternehmensverkauf ebenso gerufen wie bei Streitigkeiten um das Nachschießen von Kapital in ein Joint Venture: Private Streitschlichter haben Hochkonjunktur bei lokalen wie globalen Auseinandersetzungen um kniffelige Passagen in komplexen Wirtschaftsverträgen. &#8230;</p></blockquote>
<p><span id="more-1317"></span></p>
<p>Ein Ausführlicher Bericht zur Außergerichtlichen Konfliktlösung in der Wirtschaft findet sich jetzt im <a href="http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1173090/default.aspx/index.html">Handelsblatt</a>.<br />
[via <a href="http://deyerler.blogspot.com/2006/11/private-streitschlichtung-im.html">Unternehmensjurist.de</a>]</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nichtige Schiedsklauseln</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Nov 2006 09:42:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/zivilrecht/2006/11/nichtige-schiedsklauseln/</guid>
		<description><![CDATA[Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verkündeten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklausel zu prüfen, auch wenn der Verbraucher die Missbräuchlichkeit der Klausel im Sinne der EU-Richtlinie 93/13/EWG im vorherigen Schiedsverfahren nicht beanstandet hatte. Zweck des durch die Richtlinie eingeführten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verkündeten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklausel zu prüfen, auch wenn der Verbraucher die Missbräuchlichkeit der Klausel im Sinne der EU-Richtlinie 93/13/EWG im vorherigen Schiedsverfahren nicht beanstandet hatte.<span id="more-1206"></span></p>
<p>Zweck des durch die Richtlinie  eingeführten Schutzsystems sei es, den Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln zu schützen. Verbraucher befänden sich gegenüber einem Gewerbebetreibenden als Vertragspartner in der Regel in einer schwächeren Verhandlungsposition. Dementsprechend müsse dem nationalen Gericht die Befugnis zustehen, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel auch dann zu überprüfen, wenn der Verbraucher die Einrede im Schiedsverfahren nicht vorgebracht habe. Nur so könne die unterlegene Stellung des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbebetreibenden ausgeglichen werden. </p>
<p>Europäischer Gerichtshofs, Urteil vom 26. Oktober 2006 &#8211; Rs. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-168/05" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-168/05</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mediation in zivil- und Handelssachen</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2006 12:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/04/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2/</guid>
		<description><![CDATA[Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Mediation in Zivil- und Handelssachen stattgefunden. Mit Experten aus den verschiedenen EU-Ländern wurden insbesondere die Fragen diskutiert, ob das Mediationsverfahren nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber, wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen, auch auf nationale Fälle Anwendung finden solle, wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Mediation in Zivil- und Handelssachen stattgefunden. Mit Experten aus den verschiedenen EU-Ländern wurden insbesondere die Fragen diskutiert, ob das Mediationsverfahren nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber, wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen, auch auf nationale Fälle Anwendung finden solle, wie die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens gesichert werden könne und inwiefern die Ausbildung der Mediatoren verbessert und vereinheitlicht werden solle. Die Experten haben abschließend überwiegend den Standpunkt vertreten, dass eine solche Richtlinie nicht benötigt werde. Es solle auf keinen Fall etwas &#8222;in Stein gemeißelt werden, was gerade im Fluss ist&#8220;. Ansonsten könne sich die Mediation als alternative Form der Streitbeilegung nicht mit ausreichender Zeit entwickeln.<span id="more-797"></span> Auch fehle es an einer Regelungskompetenz der Gemeinschaft für eine Richtlinie. Gewarnt haben die Experten insbesondere vor der Einführung eines obligatorischen Mediationsverfahrens. Eine Mediation ohne Freiwilligkeit könne nicht erfolgreich sein, da es sonst am Vertrauen in den Mediator fehle. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schiedsvereinbarungen und Urkundsprozess</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/663</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/663#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2006 18:27:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[ZivilprozeÄ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/02/663/</guid>
		<description><![CDATA[Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schließt dies, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Abgrenzung zu einer anders lautenden Entscheidung aus dem Jahr 1993 entschieden hat, grundsätzlich neben der ordentlichen Klage auch den Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 &#8211; III ZR 214/05]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schließt dies, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Abgrenzung zu einer anders lautenden Entscheidung aus dem Jahr 1993 entschieden hat,  grundsätzlich neben der ordentlichen Klage auch den Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus.<span id="more-663"></span></p>
<p>BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III ZR 214/05" target="_blank" title="BGH, 12.01.2006 - III ZR 214/05: Schiedswesen - Umfasst eine Schiedsklausel auch den Urkundenpr...">III ZR 214/05</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/663/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kosten eines Schiedsgutachten</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/516</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/516#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2005 13:51:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[ADR]]></category>
		<category><![CDATA[ZivilprozeÄ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=516</guid>
		<description><![CDATA[Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig. Die Kosten eines Schiedsgutachtens gehören grundsätzlich nicht zu den nach &#167; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits. Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.<span id="more-516"></span></p>
<p>Die Kosten eines Schiedsgutachtens gehören grundsätzlich nicht zu den nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html" target="_blank" title="&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht">&sect; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO</a> zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits. Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.</p>
<p>Ein Schiedsgutachten dient nicht unmittelbar der gerichtlichen Rechtsverfolgung eines bestehenden Anspruchs, sondern dazu, den Inhalt eines vertraglichen Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen zwischen den Parteien verbindlich festzulegen, um nach Möglichkeit einen Rechtsstreit zu vermeiden. Mit der Einholung des Schiedsgutachtens erfüllt die Vertragspartei eine nach dem Vertrag notwendige Voraussetzung, um den Anspruch gegenüber der anderen Vertragspartei wirksam begründen zu können. Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich eines Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen eine Schiedsgutachterabrede getroffen haben, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Einholung des Schiedsgutachtens in den im Vertrag bestimmten Fällen Anspruchsvoraussetzung ist. Daher ist eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gestützt wird, des-sen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, als derzeit unbegründet abzuweisen.</p>
<p>Dieser Beschluss betrifft freilich nur die Frage, ob die Kosten des Schiedsgutachtens in einem gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind. Eine Berücksichtigung im Rahmen des &#8220;normalen&#8221; Prozesses aufgrund von vertraglichen Erstattungsansprüchen ist nach wie vor möglich, setzt allerdings eine entsprechende vertragliche Regelung voraus!</p>
<p>Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2005 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII ZB 76/05" target="_blank" title="BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05: Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Schieds...">VII ZB 76/05</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/516/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2005 17:37:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=430</guid>
		<description><![CDATA[Die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- -und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der EWSA begrüßt darin den Vorschlag der Kommmission, der auf eine stärkere Anwendung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren abstellt, als positiven Schritt für mehr Rechtssicherheit in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- -und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der EWSA begrüßt darin den Vorschlag der Kommmission, der auf eine stärkere Anwendung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren abstellt, als positiven Schritt für mehr Rechtssicherheit in der Europäischen Union. Der Richtlinienvorschlag liegt nun dem Parlament vor, das derzeit eine Diskussion darüber führt, ob der Erlass der Richtlinie überhaupt notwendig ist. <span id="more-430"></span></p>
<p>Sowohl der <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0718de01.pdf">Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission</a> wie auch die <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_286/c_28620051117de00010004.pdf">Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses</a> findet sich im Internet-Angebot der EU.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mediation in Berlin</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2005 20:16:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=384</guid>
		<description><![CDATA[Der Berliner Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Mediation in der Berliner Gerichtspraxis Stellung genommen. Auch wenn die Antwort stark in den üblichen gerichtlichen Strukturen verhaftet bleibt, gibt sie doch einen ersten Einblick auf erste Gehversuche in der Mediation]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Berliner Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Mediation in der Berliner Gerichtspraxis Stellung genommen.<span id="more-384"></span> Auch wenn die <a href="http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-12858.pdf">Antwort </a>stark in den üblichen gerichtlichen Strukturen verhaftet bleibt, gibt sie doch einen ersten Einblick auf erste Gehversuche in der Mediation</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mediation in der EU</title>
		<link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu</link>
		<comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 Oct 2005 18:25:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlosser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=374</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit befindet sich der von der der EU-Kommission verabschiedete Richtlinienvorschlag über Mediation in Zivil- und Handelssachen im Beratungsprozess des Europäischen Parlaments. Hierbei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgeschlagenen Regelungen nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber &#8211; wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen &#8211; auch auf nationale Fälle Anwendung finden sollen. Auch wird geprüft, ob [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit befindet sich der von der der EU-Kommission verabschiedete <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0718de01.pdf">Richtlinienvorschlag über Mediation in Zivil- und Handelssachen</a> im Beratungsprozess des Europäischen Parlaments.<span id="more-374"></span> Hierbei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgeschlagenen Regelungen nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber &#8211; wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen &#8211; auch auf nationale Fälle Anwendung finden sollen. Auch wird geprüft, ob zu befürworten ist, dass sich die im Vorschlag enthaltenen Beweisverwertungsverbote nur auf Gerichtsverfahren und nicht auch auf Schiedsgerichtsverfahren beziehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

