<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Mediation</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/mediation/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=4037</generator> <item><title>Grenz&#252;berschreitende Mediation in der EU</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu#comments</comments> <pubDate>Mon, 12 Nov 2007 22:07:55 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[Außensteuer/DBA]]></category> <category><![CDATA[grenzüberschreitende Mediation]]></category> <category><![CDATA[Verjährung]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsmediation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu-2261/</guid> <description><![CDATA[In den Staaten der Europ&#228;ischen Union (EU) soll die Beilegung grenz&#252;berschreitender Streitigkeiten durch Mediation k&#252;nftig attraktiver werden. Haben sich die Parteien auf eine Mediation geeinigt, sind sie k&#252;nftig besser vor Rechtsverlusten durch Verj&#228;hrung gesch&#252;tzt. Sie k&#246;nnen in der Mediation getroffene Vereinbarungen leichter vollstrecken und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auf die Vertraulichkeit der Mediation berufen. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In den Staaten der Europ&auml;ischen Union (EU) soll die Beilegung grenz&uuml;berschreitender Streitigkeiten durch Mediation k&uuml;nftig attraktiver werden. Haben sich die Parteien auf eine Mediation geeinigt, sind sie k&uuml;nftig besser vor Rechtsverlusten durch Verj&auml;hrung gesch&uuml;tzt. Sie k&ouml;nnen in der Mediation getroffene Vereinbarungen leichter vollstrecken und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auf die Vertraulichkeit der Mediation berufen. Den Vorschlag f&uuml;r eine entsprechende Richtlinie &uuml;ber bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen hat der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister am Freitag gebilligt. <span id="more-2261"></span></p><p>B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern, die sich f&uuml;r die Mediation als au&szlig;ergerichtliches Verfahren zur Konfliktschlichtung entscheiden, sollen daraus keine Nachteile gegen&uuml;ber Parteien erwachsen, die ihren Streit vor Gericht austragen. Die Mediation soll eine gleichwertige Alternative zum Gerichtsverfahren darstellen. Deshalb sollen auch bei der Mediation bestimmte Verfahrensgarantien gew&auml;hrleistet sein und Vereinbarungen aus einer Mediation sollen, wenn erforderlich, auch vollstreckt werden k&ouml;nnen. Bisher musste sich eine Partei genau &uuml;berlegen, ob sie wirklich einen Mediationsversuch in grenz&uuml;berschreitenden Streitigkeiten wagen sollte, weil sie aufgrund der unterschiedlichen Systeme in den Mitgliedsstaaten bef&uuml;rchten musste, dass w&auml;hrend des Verfahrens Verj&auml;hrungsfristen ablaufen k&ouml;nnten und sie deswegen sp&auml;ter nicht mehr den Rechtsweg beschreiten konnte. Die heutige Einigung im Ministerrat beseitigt diese Hemmnisse. Sie gibt einen deutlichen Anreiz, L&ouml;sungen zwischen den Parteien durch Mediation statt durch kostspielige und langwierige grenz&uuml;berschreitende Gerichtsverfahren zu suchen.</p><p>Die Richtlinie gilt &#8211; dem Vertrag von Nizza entsprechend &#8211; nur in grenz&uuml;berschreitenden Streitigkeiten, also f&uuml;r Mediationen, bei denen die Konfliktparteien ihren gew&ouml;hnlichen Aufenthalt in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten haben, oder aber wenn nach einer im Inland erfolgten Mediation sp&auml;ter ein Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat angerufen wird. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedsstaaten frei, die Bestimmungen auch auf innerstaatliche Mediationsverfahren anzuwenden.</p><p>Die „Richtlinie &uuml;ber bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ strebt, wie es ihr Name schon sagt, keine umfassende Regelung der Mediation an. Neben einer Definition f&uuml;r den Begriff der Mediation und des Mediators und allgemeinen Aussagen zur Sicherung von Qualit&auml;tsstandards macht sie Vorgaben f&uuml;r die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, f&uuml;r die Vertraulichkeit der Mediation und f&uuml;r den Ablauf von Verj&auml;hrungsfristen w&auml;hrend der Mediation. Die Richtlinie f&ouml;rdert die Mediation f&uuml;r den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und verhindert Nachteile im Falle eines Scheiterns.</p><p>Beispiel 1:</p><blockquote><p>Wenn ein deutscher und ein franz&ouml;sischer B&uuml;rger eine Streitigkeit im Wege der Mediation l&ouml;sen und eine Vereinbarung &uuml;ber die Zahlung von 400 € treffen, kann diese Vereinbarung auf Antrag und mit Zustimmung beider Parteien in jedem Mitgliedsstaat der EU (mit Ausnahme D&auml;nemarks) f&uuml;r vollstreckbar erkl&auml;rt werden. Die Vereinbarung ist damit einem Urteil aus einem anderen EU-Staat vergleichbar, so dass sie in Deutschland oder Frankreich nach einem Anerkennungsverfahren vollstreckt werden kann. Nat&uuml;rlich muss der Inhalt der Vereinbarung rechtskonform sein. So ist zum Beispiel die &Uuml;bertragung des Sorgerechts von einem Elternteil auf den anderen oder gar auf Dritte auch im Rahmen einer Mediation nicht im Wege einer blo&szlig;en Vereinbarung m&ouml;glich, da derartige Regelungen den staatlichen Gerichten vorbehalten sind.</p></blockquote><p>Beispiel 2:</p><blockquote><p>Scheitert die Mediation, k&ouml;nnen die Parteien das zust&auml;ndige Gericht anrufen. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um ein deutsches, franz&ouml;sisches oder das Gericht eines anderen EU-Staates handelt. Ebenso wenig ist von Belang, ob deutsches, franz&ouml;sisches oder ein anderes Recht zur Anwendung kommt. Jedenfalls m&uuml;ssen in allen Mitgliedsstaaten rechtliche Vorkehrungen daf&uuml;r getroffen werden, dass die anwendbaren Verj&auml;hrungsfristen nicht w&auml;hrend der Mediation ablaufen k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem muss der Mediator vor dem zust&auml;ndigen Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht bez&uuml;glich allen Informationen haben, die er aus der Mediation heraus erlangt hat. Nur dort, wo zwingende Gr&uuml;nde der &ouml;ffentlichen Ordnung eine Offenbarung gebieten (z. B. bei einer Gef&auml;hrdung von Kindern), oder wo die Auslegung einer Mediationsvereinbarung im Streit steht, werden Ausnahmen zugelassen.</p></blockquote><p>Nachdem die EU-Justizministerinnen und –minister heute &uuml;ber den Inhalt der Richtlinie eine politische Einigung erreicht haben, wird der Text im Europ&auml;ischen Parlament in zweiter Lesung behandelt werden. Das Europ&auml;ische Parlament hat aber bereits signalisiert, dass es dieser Einigung des Rates zustimmen wird. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten dann eine Frist von drei Jahren zur Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige nationale Recht.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/grenzueberschreitende-mediation-in-der-eu/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Obligatorische Streitschlichtung</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung#comments</comments> <pubDate>Thu, 08 Mar 2007 14:59:59 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[Zivilrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/obligatorische-streitschlichtung-1629/</guid> <description><![CDATA[Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung &#252;ber obligatorisches Streitschlichtungsverfahren sich nach einem jetzt verk&#252;ndeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die im G&#252;testellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchf&#252;hrung eines au&#223;ergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verst&#246;&#223;t die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgew&#228;hrungsanspruch. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung &uuml;ber obligatorisches Streitschlichtungsverfahren sich nach einem jetzt verk&uuml;ndeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.<span id="more-1629"></span></p><p>Die im G&uuml;testellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchf&uuml;hrung eines au&szlig;ergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verst&ouml;&szlig;t die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgew&auml;hrungsanspruch. Mit dieser Begr&uuml;ndung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdef&uuml;hrers nicht zur Entscheidung angenommen, dessen Schadenersatzklage &uuml;ber 310 DM vom Amtsgericht wegen Nichtdurchf&uuml;hrung eines Schlichtungsverfahrens abgewiesen worden war.</p><p>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erw&auml;gungen zu Grunde:<br /> Die Regelung &uuml;ber die obligatorische Streitschlichtung, die der einverst&auml;ndlichen Konfliktbew&auml;ltigung und damit der Entlastung der Ziviljustiz dient, belastet den Rechtsuchenden nicht unangemessen. Ihm wird in keinem Fall der Zugang zu den staatlichen Gerichten versperrt. Die Regelung erschwert ihn zwar und f&uuml;hrt bei einem Scheitern des Einigungsversuchs zu Verz&ouml;gerungen und h&ouml;heren Kosten. Dieser m&ouml;glichen Beeintr&auml;chtigung stehen aber hinreichende Vorteile f&uuml;r den Rechtsuchenden gegen&uuml;ber. Im Erfolgsfalle f&uuml;hrt die au&szlig;ergerichtliche Streitschlichtung dazu, dass eine Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte wegen der schon erreichten Einigung entbehrlich ist, so dass die Streitschlichtung f&uuml;r die Betroffenen kosteng&uuml;nstiger und vielfach wohl auch schneller erfolgen kann als eine gerichtliche Auseinandersetzung.</p><p>Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die gesetzlichen Eignungskriterien, die f&uuml;r die als G&uuml;testellen handelnden Personen ma&szlig;geblich sind, nicht voll mit denen identisch sein m&uuml;ssen, die f&uuml;r den Einsatz rechtsberatender Berufe kennzeichnend sind. Der Erfolg eines auf eine einverst&auml;ndliche Konfliktbew&auml;ltigung zielenden Verfahrens kann auch davon abh&auml;ngen, dass nicht nur die rechtliche Pr&auml;gung eines Konflikts beachtet wird, sondern auch andere Gesichtspunkte einbezogen werden, etwa die Beziehung der Parteien belastende und in der Folge den Konflikt pr&auml;gende Elemente.</p><p>Eine restriktive Auslegung der Regelung dahingehend, dass bei erkennbarer Aussichtslosigkeit die Durchf&uuml;hrung des Schlichtungsverfahrens entbehrlich wird, ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Gesetzgeber durfte typisierend davon ausgehen, dass der erfolglose Verlauf vorprozessualer Gespr&auml;che zwischen den Parteien nicht zwingend auf die Aussichtslosigkeit eines Schlichtungsverfahrens hindeutet.</p><p>Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2007 ? <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1351/01" target="_blank" title="BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01: Verfahrensrecht - Obligatorisches Schlichtungsverfahren ist...">1 BvR 1351/01</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/obligatorische-streitschlichtung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Streitschlichtung im Wirtschaftsrecht</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht#comments</comments> <pubDate>Fri, 08 Dec 2006 14:14:09 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[Kauf]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/12/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht/</guid> <description><![CDATA[&#8230; Sie werden bei Kaufpreisstreitigkeiten im Anschluss an einen Unternehmensverkauf ebenso gerufen wie bei Streitigkeiten um das Nachschie&#223;en von Kapital in ein Joint Venture: Private Streitschlichter haben Hochkonjunktur bei lokalen wie globalen Auseinandersetzungen um kniffelige Passagen in komplexen Wirtschaftsvertr&#228;gen. &#8230; Ein Ausf&#252;hrlicher Bericht zur Au&#223;ergerichtlichen Konfliktl&#246;sung in der Wirtschaft findet sich jetzt im Handelsblatt. [via [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&#8230; Sie werden bei Kaufpreisstreitigkeiten im Anschluss an einen Unternehmensverkauf ebenso gerufen wie bei Streitigkeiten um das Nachschie&szlig;en von Kapital in ein Joint Venture: Private Streitschlichter haben Hochkonjunktur bei lokalen wie globalen Auseinandersetzungen um kniffelige Passagen in komplexen Wirtschaftsvertr&auml;gen. &#8230;</p></blockquote><p><span id="more-1317"></span></p><p>Ein Ausf&uuml;hrlicher Bericht zur Au&szlig;ergerichtlichen Konfliktl&ouml;sung in der Wirtschaft findet sich jetzt im <a href="http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1173090/default.aspx/index.html">Handelsblatt</a>.<br /> [via <a href="http://deyerler.blogspot.com/2006/11/private-streitschlichtung-im.html">Unternehmensjurist.de</a>]</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/streitschlichtung-im-wirtschaftsrecht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Nichtige Schiedsklauseln</title><link>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln</link> <comments>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln#comments</comments> <pubDate>Fri, 03 Nov 2006 09:42:03 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[Zivilrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/zivilrecht/2006/11/nichtige-schiedsklauseln/</guid> <description><![CDATA[Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verk&#252;ndeten Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklausel zu pr&#252;fen, auch wenn der Verbraucher die Missbr&#228;uchlichkeit der Klausel im Sinne der EU-Richtlinie 93/13/EWG im vorherigen Schiedsverfahren nicht beanstandet hatte. Zweck des durch die Richtlinie eingef&#252;hrten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verk&uuml;ndeten Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklausel zu pr&uuml;fen, auch wenn der Verbraucher die Missbr&auml;uchlichkeit der Klausel im Sinne der EU-Richtlinie 93/13/EWG im vorherigen Schiedsverfahren nicht beanstandet hatte.<span id="more-1206"></span></p><p>Zweck des durch die Richtlinie  eingef&uuml;hrten Schutzsystems sei es, den Verbraucher vor missbr&auml;uchlichen Klauseln zu sch&uuml;tzen. Verbraucher bef&auml;nden sich gegen&uuml;ber einem Gewerbebetreibenden als Vertragspartner in der Regel in einer schw&auml;cheren Verhandlungsposition. Dementsprechend m&uuml;sse dem nationalen Gericht die Befugnis zustehen, die Missbr&auml;uchlichkeit einer Vertragsklausel auch dann zu &uuml;berpr&uuml;fen, wenn der Verbraucher die Einrede im Schiedsverfahren nicht vorgebracht habe. Nur so k&ouml;nne die unterlegene Stellung des Verbrauchers gegen&uuml;ber dem Gewerbebetreibenden ausgeglichen werden.</p><p>Europ&auml;ischer Gerichtshofs, Urteil vom 26. Oktober 2006 &#8211; Rs. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-168/05" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-168/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/zivilrecht/nichtige-schiedsklauseln/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Mediation in zivil- und Handelssachen</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2#comments</comments> <pubDate>Fri, 28 Apr 2006 12:00:06 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/04/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2/</guid> <description><![CDATA[Im Rechtsausschuss des Europ&#228;ischen Parlaments hat eine Anh&#246;rung zum Vorschlag der EU-Kommission f&#252;r eine Richtlinie &#252;ber Mediation in Zivil- und Handelssachen stattgefunden. Mit Experten aus den verschiedenen EU-L&#228;ndern wurden insbesondere die Fragen diskutiert, ob das Mediationsverfahren nur auf grenz&#252;berschreitende Sachverhalte oder aber, wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen, auch auf nationale F&#228;lle Anwendung finden solle, wie die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Im Rechtsausschuss des Europ&auml;ischen Parlaments hat eine Anh&ouml;rung zum Vorschlag der EU-Kommission f&uuml;r eine Richtlinie &uuml;ber Mediation in Zivil- und Handelssachen stattgefunden. Mit Experten aus den verschiedenen EU-L&auml;ndern wurden insbesondere die Fragen diskutiert, ob das Mediationsverfahren nur auf grenz&uuml;berschreitende Sachverhalte oder aber, wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen, auch auf nationale F&auml;lle Anwendung finden solle, wie die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens gesichert werden k&ouml;nne und inwiefern die Ausbildung der Mediatoren verbessert und vereinheitlicht werden solle. Die Experten haben abschlie&szlig;end &uuml;berwiegend den Standpunkt vertreten, dass eine solche Richtlinie nicht ben&ouml;tigt werde. Es solle auf keinen Fall etwas &#8222;in Stein gemei&szlig;elt werden, was gerade im Fluss ist&#8220;. Ansonsten k&ouml;nne sich die Mediation als alternative Form der Streitbeilegung nicht mit ausreichender Zeit entwickeln.<span id="more-797"></span> Auch fehle es an einer Regelungskompetenz der Gemeinschaft f&uuml;r eine Richtlinie. Gewarnt haben die Experten insbesondere vor der Einf&uuml;hrung eines obligatorischen Mediationsverfahrens. Eine Mediation ohne Freiwilligkeit k&ouml;nne nicht erfolgreich sein, da es sonst am Vertrauen in den Mediator fehle.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen-2/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Schiedsvereinbarungen und Urkundsprozess</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/663</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/663#comments</comments> <pubDate>Tue, 21 Feb 2006 18:27:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[ZivilprozeÄ]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/index.php/mediation/2006/02/663/</guid> <description><![CDATA[Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverh&#228;ltnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schlie&#223;t dies, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Abgrenzung zu einer anders lautenden Entscheidung aus dem Jahr 1993 entschieden hat, grunds&#228;tzlich neben der ordentlichen Klage auch den Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 &#8211; III ZR 214/05]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverh&auml;ltnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schlie&szlig;t dies, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Abgrenzung zu einer anders lautenden Entscheidung aus dem Jahr 1993 entschieden hat,  grunds&auml;tzlich neben der ordentlichen Klage auch den Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus.<span id="more-663"></span></p><p>BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III ZR 214/05" target="_blank" title="BGH, 12.01.2006 - III ZR 214/05: Schiedswesen - Umfasst eine Schiedsklausel auch den Urkundenpr...">III ZR 214/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/663/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kosten eines Schiedsgutachten</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/516</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/516#comments</comments> <pubDate>Fri, 23 Dec 2005 13:51:47 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category> <category><![CDATA[ADR]]></category> <category><![CDATA[ZivilprozeÄ]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=516</guid> <description><![CDATA[Die Aufwendungen f&#252;r ein vereinbarungsgem&#228;&#223; eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs grunds&#228;tzlich nicht als Prozesskosten erstattungsf&#228;hig. Die Kosten eines Schiedsgutachtens geh&#246;ren grunds&#228;tzlich nicht zu den nach &#167; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits. Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufwendungen f&uuml;r ein vereinbarungsgem&auml;&szlig; eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs grunds&auml;tzlich nicht als Prozesskosten erstattungsf&auml;hig.<span id="more-516"></span></p><p>Die Kosten eines Schiedsgutachtens geh&ouml;ren grunds&auml;tzlich nicht zu den nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html" target="_blank" title="&sect; 91 ZPO: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht">&sect; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO</a> zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits. Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.</p><p>Ein Schiedsgutachten dient nicht unmittelbar der gerichtlichen Rechtsverfolgung eines bestehenden Anspruchs, sondern dazu, den Inhalt eines vertraglichen Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen zwischen den Parteien verbindlich festzulegen, um nach M&ouml;glichkeit einen Rechtsstreit zu vermeiden. Mit der Einholung des Schiedsgutachtens erf&uuml;llt die Vertragspartei eine nach dem Vertrag notwendige Voraussetzung, um den Anspruch gegen&uuml;ber der anderen Vertragspartei wirksam begr&uuml;nden zu k&ouml;nnen. Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich eines Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen eine Schiedsgutachterabrede getroffen haben, ist regelm&auml;&szlig;ig anzunehmen, dass die Einholung des Schiedsgutachtens in den im Vertrag bestimmten F&auml;llen Anspruchsvoraussetzung ist. Daher ist eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die auf den Anspruch gest&uuml;tzt wird, des-sen Inhalt oder dessen Voraussetzungen durch ein Schiedsgutachten festgestellt werden sollen, als derzeit unbegr&uuml;ndet abzuweisen.</p><p>Dieser Beschluss betrifft freilich nur die Frage, ob die Kosten des Schiedsgutachtens in einem gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zu ber&uuml;cksichtigen sind. Eine Ber&uuml;cksichtigung im Rahmen des &#8220;normalen&#8221; Prozesses aufgrund von vertraglichen Erstattungsanspr&uuml;chen ist nach wie vor m&ouml;glich, setzt allerdings eine entsprechende vertragliche Regelung voraus!</p><p>Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2005 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII ZB 76/05" target="_blank" title="BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05: Verfahrensrecht - Erstattungsf&auml;higkeit der Kosten eines Schieds...">VII ZB 76/05</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/516/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen#comments</comments> <pubDate>Fri, 25 Nov 2005 17:37:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=430</guid> <description><![CDATA[Die Stellungnahme des Europ&#228;ischen Wirtschafts- -und Sozialausschusses zu dem Vorschlag f&#252;r eine Richtlinie &#252;ber bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen ist im Amtsblatt ver&#246;ffentlicht worden. Der EWSA begr&#252;&#223;t darin den Vorschlag der Kommmission, der auf eine st&#228;rkere Anwendung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren abstellt, als positiven Schritt f&#252;r mehr Rechtssicherheit in der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Europ&auml;ischen Wirtschafts- -und Sozialausschusses zu dem Vorschlag f&uuml;r eine Richtlinie &uuml;ber bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil &#8211;und Handelssachen ist im Amtsblatt ver&ouml;ffentlicht worden. Der EWSA begr&uuml;&szlig;t darin den Vorschlag der Kommmission, der auf eine st&auml;rkere Anwendung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren abstellt, als positiven Schritt f&uuml;r mehr Rechtssicherheit in der Europ&auml;ischen Union. Der Richtlinienvorschlag liegt nun dem Parlament vor, das derzeit eine Diskussion dar&uuml;ber f&uuml;hrt, ob der Erlass der Richtlinie &uuml;berhaupt notwendig ist. <span id="more-430"></span></p><p>Sowohl der <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0718de01.pdf">Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission</a> wie auch die <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_286/c_28620051117de00010004.pdf">Stellungnahme des Europ&auml;ischen Wirtschafts- und Sozialausschusses</a> findet sich im Internet-Angebot der EU.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-zivil-und-handelssachen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Mediation in Berlin</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin#comments</comments> <pubDate>Tue, 08 Nov 2005 20:16:04 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=384</guid> <description><![CDATA[Der Berliner Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Mediation in der Berliner Gerichtspraxis Stellung genommen. Auch wenn die Antwort stark in den &#252;blichen gerichtlichen Strukturen verhaftet bleibt, gibt sie doch einen ersten Einblick auf erste Gehversuche in der Mediation]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Berliner Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Mediation in der Berliner Gerichtspraxis Stellung genommen.<span id="more-384"></span> Auch wenn die <a href="http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-12858.pdf">Antwort </a>stark in den &uuml;blichen gerichtlichen Strukturen verhaftet bleibt, gibt sie doch einen ersten Einblick auf erste Gehversuche in der Mediation</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-berlin/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Mediation in der EU</title><link>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu</link> <comments>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu#comments</comments> <pubDate>Mon, 31 Oct 2005 18:25:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Mediation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.meisen.info/?p=374</guid> <description><![CDATA[Derzeit befindet sich der von der der EU-Kommission verabschiedete Richtlinienvorschlag &#252;ber Mediation in Zivil- und Handelssachen im Beratungsprozess des Europ&#228;ischen Parlaments. Hierbei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgeschlagenen Regelungen nur auf grenz&#252;berschreitende Sachverhalte oder aber &#8211; wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen &#8211; auch auf nationale F&#228;lle Anwendung finden sollen. Auch wird gepr&#252;ft, ob [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit befindet sich der von der der EU-Kommission verabschiedete <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0718de01.pdf">Richtlinienvorschlag &uuml;ber Mediation in Zivil- und Handelssachen</a> im Beratungsprozess des Europ&auml;ischen Parlaments.<span id="more-374"></span> Hierbei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgeschlagenen Regelungen nur auf grenz&uuml;berschreitende Sachverhalte oder aber &#8211; wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen &#8211; auch auf nationale F&auml;lle Anwendung finden sollen. Auch wird gepr&uuml;ft, ob zu bef&uuml;rworten ist, dass sich die im Vorschlag enthaltenen Beweisverwertungsverbote nur auf Gerichtsverfahren und nicht auch auf Schiedsgerichtsverfahren beziehen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/mediation/mediation-in-der-eu/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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