<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Internet</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/internet/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=9608</generator> <item><title>Der Bundesgerichtshof und das W-Lan</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bundesgerichtshof-und-das-w-lan</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bundesgerichtshof-und-das-w-lan#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Jul 2010 21:07:26 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Urheberrecht]]></category> <category><![CDATA[W-Lan]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4952</guid> <description><![CDATA[Lange haben wir auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen der Haftung des W-Lan-Betreibers gewartet. Meilensteine hat der Bundesgerichtshof leider nicht gesetzt, sondern in der Pressemitteilung lediglich ausgef&#252;hrt (die mittlerweile ver&#246;ffentlichte Entscheidung im Volltext ist auch nicht besser): &#8220;Privatpersonen k&#246;nnen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Lange haben wir auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen der Haftung des W-Lan-Betreibers gewartet.<span id="more-4952"></span></p><p>Meilensteine hat der Bundesgerichtshof leider nicht gesetzt, sondern in der Pressemitteilung lediglich ausgef&uuml;hrt (die mittlerweile ver&ouml;ffentlichte Entscheidung im Volltext ist auch nicht besser):</p><p>&#8220;Privatpersonen k&ouml;nnen auf Unterlassung, nicht dagegen  auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht  ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten f&uuml;r  Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a.  f&uuml;r das Urheberrecht zust&auml;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs  entschieden.</p><p>Die Kl&auml;gerin ist Inhaberin der Rechte an dem  Musiktitel &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221;. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft  wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten  aus auf einer Tauschb&ouml;rse zum Herunterladen im Internet angeboten worden  war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die  Kl&auml;gerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und  Erstattung von Abmahnkosten.</p><p>Das Landgericht hat den Beklagten antragsgem&auml;&szlig;  verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.</p><p>Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil  aufgehoben, soweit das Berufungsgericht die Klage mit dem  Unterlassungsantrag und mit dem Antrag auf Zahlung der Abmahnkosten  abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des  Beklagten als T&auml;ter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht  in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine  Pflicht zu pr&uuml;fen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene  Sicherungsma&szlig;nahmen vor der Gefahr gesch&uuml;tzt ist, von unberechtigten  Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu  werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht  zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand  der Technik anzupassen und daf&uuml;r entsprechende finanzielle Mittel  aufzuwenden. Ihre Pr&uuml;fpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der  im Zeitpunkt der Installation des Routers f&uuml;r den privaten Bereich  markt&uuml;blichen Sicherungen.</p><p>Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des  Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen  Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das  Passwort nicht durch ein pers&ouml;nliches, ausreichend langes und sicheres  Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz war auch f&uuml;r private  WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 &uuml;blich und zumutbar. Er lag im vitalen  Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit keinen Mehrkosten  verbunden.</p><p>Der Beklagte haftet deshalb nach den  Rechtsgrunds&auml;tzen der sog. St&ouml;rerhaftung auf Unterlassung und auf  Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch  nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung  besteht schon nach der ersten &uuml;ber seinen WLAN-Anschluss begangenen  Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum  Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als T&auml;ter einer  Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht  der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zug&auml;nglich gemacht  hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung  h&auml;tte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.</p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Mai 2010 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 121/08" target="_blank" title="BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08: Zivilrecht - Haftung auf Unterlassung bei fehlender Sicherung ei...">I ZR 121/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bundesgerichtshof-und-das-w-lan/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ein Netz f&#252;r Kinder</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/ein-netz-fuer-kinder</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/ein-netz-fuer-kinder#comments</comments> <pubDate>Sat, 21 Nov 2009 23:24:37 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Kinder]]></category> <category><![CDATA[Netzwerk]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4407</guid> <description><![CDATA[Im Rahmen der Initiative &#8220;Ein Netz f&#252;r Kinder&#8221; unterst&#252;tzt Kulturstaatsminister Bernd Neumann gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium zum siebten Mal Internetangebote f&#252;r Kinder. Dazu erkl&#228;rt der Kulturstaatsminister: &#8220;Die Schaffung qualitativ hochwertiger Internetangebote ist gerade in unserem digitalen Zeitalter eine unverzichtbare Voraussetzung zur F&#246;rderung von Medienkompetenz. Deshalb wird die erfolgreiche Initiative &#8216;Ein Netz f&#252;r Kinder&#8217; in der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Initiative &#8220;<a href="http://www.ein-netz-fuer-kinder.de">Ein Netz f&uuml;r Kinder</a>&#8221; unterst&uuml;tzt Kulturstaatsminister Bernd Neumann gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium zum siebten Mal Internetangebote f&uuml;r Kinder. Dazu erkl&auml;rt der Kulturstaatsminister:<span id="more-4407"></span></p><p>&#8220;Die Schaffung qualitativ hochwertiger Internetangebote ist gerade in unserem digitalen Zeitalter eine unverzichtbare Voraussetzung zur F&ouml;rderung von Medienkompetenz. Deshalb wird die erfolgreiche Initiative &#8216;Ein Netz f&uuml;r Kinder&#8217; in der neuen Legislaturperiode weiter fortgef&uuml;hrt und als ein Schwerpunkt unserer Medienpolitik ausgebaut.&#8221;</p><p>F&uuml;r die F&ouml;rderung eines vielf&auml;ltigen und qualitativ hochwertigen Angebots f&uuml;r Kinder im Internet stellen Kulturstaatsminister Bernd Neumann j&auml;hrlich 1,0 Mio. Euro und das Bundesfamilienministerium j&auml;hrlich 500.000 Euro zur Verf&uuml;gung. Auf der Grundlage der Empfehlung der Vergabekommission werden folgende innovative Projekte mit einer Summe von insgesamt 270.000 Euro gef&ouml;rdert:</p><p>- Mit &#8220;Defa f&uuml;r Kinder&#8221; entsteht eine Seite, die Grundsch&uuml;ler f&uuml;r historische Verfilmungen von M&auml;rchen und Alltagsgeschichten begeistern soll.</p><p>- Im Rahmen der bereits ausgezeichneten Kinderlernangebote &uuml;ber klassische Musik www.abenteuer-klassik.de und listen-to-our-future.de wird ein spezielles Lernangebot f&uuml;r Blechblasinstrumente entstehen, das die Entstehung der Instrumente und die historische Entwicklung der Musikkultur vermittelt.</p><p>- Die bereits pr&auml;mierte Online-Beratung www.kids-hotline.de wird ihr Angebot f&uuml;r 11- bis 13-J&auml;hrige erweitern.</p><p>- Das Reimeforum &#8220;REIM!X&#8221; zum Mitmachen f&uuml;r 8-12-J&auml;hrige nutzt die Freude der Kinder an Reimen zum spielerischen Spracherwerb.</p><p>- Das &#8220;AUDIOYOU Karaoke H&ouml;rspiel&#8221; bietet ein Informationsangebot, das Kinder aktiv mitgestalten und mit dem sie spielerisch technische F&auml;higkeiten und Wissen erwerben k&ouml;nnen.</p><p>- Die &#8220;Multimedia Community f&uuml;r Kinder&#8221; bietet Kindern ein sicheres soziales Netzwerk, in dem sie den medienkompetenten Austausch erlernen k&ouml;nnen.</p><p>- Auf der medienp&auml;dagogisch betreuten &#8220;Kinderfotoplattform&#8221; k&ouml;nnen sich Kinder in einer sicheren Community ihre Fotos austauschen.</p><p>Weitere Informationen zur Initiative und zum n&auml;chsten Einreichtermin am 15.01.2010 unter <a href="http://www.ein-netz-fuer-kinder.de">ein-netz-fuer-kinder.de</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/ein-netz-fuer-kinder/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Das deutsche Telefonbuch und der Europ&#228;ische Gerichtshof</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/das-deutsche-telefonbuch-und-der-europaeische-gerichtshof</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/das-deutsche-telefonbuch-und-der-europaeische-gerichtshof#comments</comments> <pubDate>Sat, 21 Nov 2009 22:36:55 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category> <category><![CDATA[Europa]]></category> <category><![CDATA[Telefonbuch]]></category> <category><![CDATA[Telekommunikation]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4399</guid> <description><![CDATA[Das deutsche Telefonbuch besch&#228;ftigt den Europ&#228;ischen Gerichtshof? Was hat das zu bedeuten? Das Bundesverwaltungsgericht hat den Europ&#228;ischen Gerichtshof zur Kl&#228;rung der Frage angerufen, inwieweit Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, anderen Unternehmen Teilnehmerdaten zum Zweck der Bereitstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten zur Verf&#252;gung zu stellen. Die klagende Deutsche Telekom AG, die als Netzbetreiberin Telefonnummern an ihre Endnutzer vergibt, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Telefonbuch besch&auml;ftigt den Europ&auml;ischen Gerichtshof? Was hat das zu bedeuten?</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat den Europ&auml;ischen Gerichtshof zur Kl&auml;rung der Frage angerufen, inwieweit Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, anderen Unternehmen Teilnehmerdaten zum Zweck der Bereitstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten zur Verf&uuml;gung zu stellen.<span id="more-4399"></span></p><p>Die klagende Deutsche Telekom AG, die als Netzbetreiberin Telefonnummern an ihre Endnutzer vergibt, betreibt einen bundesweiten telefonischen Auskunftsdienst sowie einen Internetauskunftsdienst. Au&szlig;erdem gibt sie &uuml;ber eine Tochtergesellschaft gedruckte Teilnehmerverzeichnisse heraus. Die Beigeladenen bieten ihrerseits Telefon- bzw. Internet-Auskunftsdienste an. Sie verlangen, dass die Kl&auml;gerin ihnen den gesamten bei ihr vorhandenen Teilnehmerdatenbestand zur Verf&uuml;gung stellt und t&auml;glich die Aktualisierung erm&ouml;glicht. Die Kl&auml;gerin ist dazu im Prinzip bereit, soweit es um die Daten ihrer eigenen Netzteilnehmer geht. Sie h&auml;lt sich aber nicht f&uuml;r verpflichtet, auch diejenigen Daten weiterzugeben, die zwar in ihren eigenen Verzeichnissen ver&ouml;ffentlicht werden, aber von Teilnehmern anderer Netzbetreiber stammen. Dar&uuml;ber hinaus macht sie die Herausgabe davon abh&auml;ngig, dass weder der betroffene Teilnehmer noch sein Netzbetreiber die Ver&ouml;ffentlichung ausschlie&szlig;lich durch die Deutsche Telekom w&uuml;nscht.</p><p>Wie schon die erste Instanz hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die im deutschen Telekommunikationsgesetz vorgesehene Verpflichtung zur &Uuml;berlassung von Teilnehmerdaten dahin ausgelegt, dass jeder Anbieter von Telefondiensten alle bei ihm vorhandenen und von ihm selbst zur Ver&ouml;ffentlichung vorgesehenen Teilnehmerdaten auch an konkurrierende Anbieter von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten herauszugeben hat. Nur so l&auml;sst sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts der Zweck der Weitergabepflicht erf&uuml;llen, der darauf gerichtet ist, tragf&auml;hige Wettbewerbsstrukturen auf den M&auml;rkten f&uuml;r Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienstleistungen zu erm&ouml;glichen und nachhaltig zu f&ouml;rdern. Die von der Deutschen Telekom bef&uuml;rworteten Einschr&auml;nkungen gef&auml;hrden dieses Ziel und k&ouml;nnen sich auf keine &uuml;berzeugenden Gr&uuml;nde st&uuml;tzen. Insbesondere verlangt der Datenschutz zwar, dass jeder Teilnehmer selbst bestimmen kann, ob und mit welchen Daten er in Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienste aufgenommen werden will, nicht aber die M&ouml;glichkeit, eine grunds&auml;tzlich gew&uuml;nschte Ver&ouml;ffentlichung auf einzelne Unternehmen zu beschr&auml;nken.</p><p>Fraglich ist allerdings, ob die so verstandene, weite Pflicht zur Weitergabe der zur Ver&ouml;ffentlichung bestimmten Teilnehmerdaten an konkurrierende Unternehmen mit europ&auml;ischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht war daher verpflichtet, zur Kl&auml;rung dieser Frage eine Vorabentscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs einzuholen. Bis dahin hat es das bei ihm anh&auml;ngige Verfahren ausgesetzt.</p><p>Bundesverwaltungsgericht, Beschlu&szlig; vom 28. Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 C 20.08" target="_blank" title="BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 20.08">6 C 20.08</a></p><p>zur&uuml;ck</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/das-deutsche-telefonbuch-und-der-europaeische-gerichtshof/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Werbung von Zahn&#228;rzten als &#8220;&#196;rztegemeinschaft&#8221; ist zul&#228;ssig</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/werbung-von-zahnaerzten-als-aerztegemeinschaft-ist-zulaessig</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/werbung-von-zahnaerzten-als-aerztegemeinschaft-ist-zulaessig#comments</comments> <pubDate>Wed, 29 Jul 2009 19:24:30 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Medizinrecht]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Praxis]]></category> <category><![CDATA[Praxisgemeinschaft]]></category> <category><![CDATA[Werbung]]></category> <category><![CDATA[Zahnarzt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3926</guid> <description><![CDATA[Eine Zahn&#228;rztekammer klagte gegen drei ihrer Mitglieder auf Unterlassung wegen &#8211; nach ihrer Auffassung &#8211; irref&#252;hrender Werbung. Bei zwei der drei Beklagten handelt es sich um die Inhaber der Zahnarztpraxis &#8220;Dr. T &#38; G&#8221;. Die Drittbeklagte war eine bei ihnen angestellte Assistenz-&#196;rztin. Gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen ihr und dem Erst- sowie der Zweitbeklagten bestanden nicht. Die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Zahn&auml;rztekammer klagte gegen drei ihrer Mitglieder auf Unterlassung wegen &#8211; nach ihrer Auffassung &#8211; irref&uuml;hrender Werbung.<span id="more-3926"></span></p><p>Bei zwei der drei Beklagten handelt es sich um die Inhaber der Zahnarztpraxis &#8220;Dr. T &amp; G&#8221;. Die Drittbeklagte war eine bei ihnen angestellte Assistenz-&Auml;rztin. Gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen ihr und dem Erst- sowie der Zweitbeklagten bestanden nicht. Die Beklagten warben in der elektronischen Version des Branchentelefonbuchs &#8220;Gelbe Seiten&#8221; unter der &Uuml;berschrift &#8220;Zahnarztpraxis Dr. T &amp; G&#8221; mit dem Zusatz: &#8220;&Auml;rztegemeinschaft T&#8221; bzw. &#8220;&Auml;rztegemeinschaft C&#8221;.</p><p>Die Zahn&auml;rztekammer h&auml;lt die vorgenannte Werbung f&uuml;r irref&uuml;hrend. Eine Irref&uuml;hrung liege einmal in der Verwendung des Begriffes &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221;, weil dies vom durch die Werbung angesprochenen Personenkreis so verstanden werde, dass sich nicht nur Zahn&auml;rzte, sondern auch Mediziner anderer Fachbereiche zu einer Gemeinschaft zusammengefunden h&auml;tten. Die Verwendung des Begriffes &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221; verletze zugleich § 15 der Berufsordnung.</p><p>Eine Irref&uuml;hrung liege ferner deshalb vor, weil die Zahn&auml;rztin C  unstreitig  keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zum Erst- und zur Zweitbeklagten eingegangen sei.</p><p>Das Landgericht hat durch Urteil vom 11. August 2008 die Beklagten zu 1) &#8211; 3) unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, im gesch&auml;ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in den &#8220;Gelben Seiten&#8221; im Internet f&uuml;r ihre zahn&auml;rztlichen Leistungen mit dem Hinweis &#8220;&Auml;rztegemeinschaft C&#8221; zu werben.</p><p>Die weitergehende Klage, mit der die Kl&auml;gerin auch ein Verbot der Bezeichnung &#8220;&Auml;rztegemeinschaft T&#8221; als irref&uuml;hrend erstrebt hat, hat es als unbegr&uuml;ndet abgewiesen.</p><p>Das Oberlandesgericht Hamm hat die Irref&uuml;hrung &#8211; wie die Vorinstanz &#8211; mit zutreffender Begr&uuml;ndung verneint:</p><p>&#8220;Es geht in der Berufungsinstanz nur noch um die Irref&uuml;hrung durch die Bezeichnung &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221;. Den Beklagten soll dieser Ausdruck auch nicht schlechthin verboten werden, sondern nur so, wie er in den Gelben Seiten erscheint. Denn der Berufungsantrag wie auch schon der Klageantrag nimmt ausdr&uuml;cklich auf die &#8220;Gelben Seiten&#8221; im Internet Bezug. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beklagten die Bezeichnung &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221; in anderem Zusammenhang gebraucht haben. Insoweit w&uuml;rde es f&uuml;r ein Schlechthinverbot auch an der erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlen.</p><p>Zu Recht hat das Landgericht aber hinsichtlich dieser Eintragung in den &#8220;Gelben Seiten&#8221; eine Irref&uuml;hrung verneint. Bestimmt wird dieser Eintrag durch die hervorgehobene Anfangszeile &#8220;Zahnarztpraxis Dr. T &amp; G&#8221;. Auch die angegriffene Unterzeile &#8220;&Auml;rztegemeinschaft T&#8221; hat als Erg&auml;nzung in der Zeile darunter die Bezeichnung &#8220;Dr. med. dent.&#8221;.</p><p>Der Kl&auml;gerin ist zwar zuzugeben, dass sich ein Zahnarzt nicht schlechthin als Arzt bezeichnen darf. Isoliert gesehen mag dann aus dem Begriff &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221; zu folgern sein, dass dort keine Zahn&auml;rzte oder zumindest nicht nur Zahn&auml;rzte t&auml;tig sind.</p><p>Eine solche isolierte Sichtweise ist hier aber nicht angezeigt. Es muss vielmehr der Gesamteindruck der Eintragung in den Gelben Seiten ins Auge gefasst werden, weil er auch so dem Patienten entgegentritt. Diese Gesamtschau der &#8220;Gelben Seite&#8221; macht hier deutlich, dass es sich nur um eine Zahnarztpraxis handelt. Denn in Gro&szlig;druck und in Gro&szlig;buchstaben ist in der Oberzeile un&uuml;bersehbar von &#8220;ZAHNARZTPRAXIS&#8221; die Rede. Damit wird f&uuml;r den Patienten hinreichend deutlich, dass der Begriff &#8220;&Auml;rztegemeinschaft&#8221;, der dieser hervorgehobenen Bezeichnung folgt, nicht im technischen Sinne gemeint sein kann, sondern sich nur auf die vorhergehende Oberzeile als die ma&szlig;gebliche Angabe bezieht. Es fehlt zudem jeder Hinweis auf weitere Praxismitglieder anderer Fachrichtungen. Es wird auch auf eine &uuml;ber eine blo&szlig;e zahn&auml;rztliche Behandlung hinausgehende Ganzheitsmethode nicht hingewiesen. Der Verkehr ist es aber gewohnt, dass auf besondere Ausgestaltungen einer Praxis im Hinblick auf eine &uuml;ber das im Vordergrund stehende Fachgebiet hinausgehende Ausgestaltung besonders hingewiesen wird. Von daher hat der Verkehr hier keine Veranlassung, in der &Auml;rztegemeinschaft T mehr zu sehen als eine normale Zahnarztpraxis, wie sie dem Patienten in der Oberzeile verhei&szlig;en wird.&#8221;</p><p>Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24. M&auml;rz 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 195/08" target="_blank" title="OLG Hamm, 24.03.2009 - 4 U 195/08">4 U 195/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/werbung-von-zahnaerzten-als-aerztegemeinschaft-ist-zulaessig/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Preisangaben und Versandkosten</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten#comments</comments> <pubDate>Sun, 26 Jul 2009 20:46:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Handelsrecht]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[Händler]]></category> <category><![CDATA[Preisangaben]]></category> <category><![CDATA[Versand]]></category> <category><![CDATA[Versandhändler]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3920</guid> <description><![CDATA[Der Verbraucher fragt sich bei vielen Kaufangeboten im Internet, wie es mit den Versandkosten aussieht (wenn er sich denn Gedanken dar&#252;ber macht). Der Bundesgerichtshofs hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&#228;ndler, der Waren &#252;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss. Nach [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Verbraucher fragt sich bei vielen Kaufangeboten im Internet, wie es mit den Versandkosten aussieht (wenn er sich denn Gedanken dar&uuml;ber macht).<span id="more-3920"></span></p><p align="justify">Der Bundesgerichtshofs hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&auml;ndler, der Waren &uuml;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.</p><p align="justify">Nach der Preisangabenverordnung, so der Bundesgerichtshof,  ist ein H&auml;ndler verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zus&auml;tzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren H&ouml;he bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben m&uuml;ssen der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden.</p><p align="justify">In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmen, das Elektronikprodukte &uuml;ber das Internet vertreibt, seine Waren in die Preissuchmaschine &#8220;froogle.de&#8221; eingestellt. Der dort f&uuml;r jedes Produkt angegebene Preis schloss die Versandkosten nicht ein. Erst wenn die Warenabbildung oder der als elektronischer Verweis gekennzeichnete Produktname angeklickt wurde, wurde man auf eine eigene Seite des Anbieters gef&uuml;hrt, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein Mitbewerber hat den Versandh&auml;ndler deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung damit begr&uuml;ndet, dass das bei der beanstandeten Werbung m&ouml;gliche Anklicken der Warenabbildung und des Produktnamens keinen &#8220;sprechenden Link&#8221; darstelle, der dem Verbraucher eindeutig vermittle, dass er &uuml;ber ihn weitere Informationen zu den Versandkosten abrufen k&ouml;nne.</p><p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versandh&auml;ndlers zur&uuml;ckgewiesen. Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten m&uuml;sse der Verbraucher auf einen Blick erkennen k&ouml;nnen, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der &uuml;blicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, h&auml;nge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umst&auml;nden sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot n&auml;her befasse, auf die zus&auml;tzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.</p><p align="justify">Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 140/07</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/preisangaben-und-versandkosten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Der Bock, der G&#228;rtner und das Internet</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bock-der-gaertner-und-das-internet</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bock-der-gaertner-und-das-internet#comments</comments> <pubDate>Thu, 02 Jul 2009 21:01:26 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Zensur]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3827</guid> <description><![CDATA[Nachdem der Bundestag vergangenen Monat das Einfallstor zur Zensur im Internet abgenickt hat (wor&#252;ber wir hier (Zustimmung des Ausschuss f&#252;r Wirtschaft und Technologie) und hier (Internet-Zensur – Der Bundestag hat sie beschlossen) berichtet hatten, ver&#246;ffentlichen die Koalitionsfraktionen nun heute allen Ernstes: &#8220;Koalitionsfraktionen wollen mehr Datenschutz und Sicherheit im Internet Die Bundesregierung soll die Sicherheit und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Bundestag vergangenen Monat das Einfallstor zur Zensur im Internet abgenickt hat (wor&uuml;ber wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-ausschuss-fuer-wirtschaft-und-technologie-stimmt-dafuer">hier</a> (Zustimmung des Ausschuss f&uuml;r Wirtschaft und Technologie) und <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-der-bundestag-hat-sie-beschlossen">hier</a> (Internet-Zensur – Der Bundestag hat sie beschlossen) berichtet hatten, ver&ouml;ffentlichen die Koalitionsfraktionen nun heute allen Ernstes:<span id="more-3827"></span></p><p>&#8220;Koalitionsfraktionen wollen mehr Datenschutz und Sicherheit im Internet<br /> Die Bundesregierung soll die Sicherheit und den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation f&ouml;rdern. &#8220;Vertrauen in elektronische Kommunikationsdienste h&auml;ngt von Datenschutz und Sicherheit dieser Dienste ab&#8221;, schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/13618). Die Fraktionen sprechen sich daf&uuml;r aus, das von Wirtschaft und &ouml;ffentlicher Verwaltung gemeinsam getragenen Projekt &#8220;De-Mail&#8221;, mit dem der sicherere Austausch rechtsg&uuml;ltiger elektronischer Dokumente erm&ouml;glicht werden soll, zu unterst&uuml;tzen. Eine gesetzliche Regelung von De-Mail solle zu Beginn der n&auml;chsten Legislaturperiode beschlossen werden, fordern die Fraktionen. Dar&uuml;ber hinaus soll der elektronische Identit&auml;tsnachweis mittelfristig zum allseits nutzbaren elektronischen Identit&auml;tsinstrument entwickelt werden. Au&szlig;erdem wird gefordert, bei der weiteren Ausgestaltung von De-Mail die Zugangsgeb&uuml;hren zum Internet m&ouml;glichst gering zu halten.&#8221;</p><p>Ne, is klar&#8230;.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/der-bock-der-gaertner-und-das-internet/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Internet-Zensur &#8211; Der Bundestag hat sie beschlossen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-der-bundestag-hat-sie-beschlossen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-der-bundestag-hat-sie-beschlossen#comments</comments> <pubDate>Thu, 18 Jun 2009 20:04:16 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Kinderpornographie]]></category> <category><![CDATA[Zensur]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3706</guid> <description><![CDATA[Der Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur &#8220;Bek&#228;mpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen&#8221; von CDU/CSU und SPD angenommen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: Abgegebene Stimmen: 535 Ja: 389 Nein: 128 Enthaltungen: 18 Das Gesetz war hei&#223; umk&#228;mpft. Bef&#252;rworter des Gesetzes sind der Auffassung, da&#223; damit Kinderpornographie wirksam bek&#228;mpft werden k&#246;nne. Gegner des Gesetzes halten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat heute den <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf">Entwurf</a> eines Gesetzes zur &#8220;Bek&auml;mpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen&#8221; von CDU/CSU und SPD angenommen.<span id="more-3706"></span></p><p>Das <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24799792_kw25_kinderpornografie/namabst.html">Ergebnis</a> der namentlichen Abstimmung:</p><p>Abgegebene Stimmen: 535<br /> Ja: 389<br /> Nein: 128<br /> Enthaltungen: 18</p><p>Das Gesetz war hei&szlig; umk&auml;mpft.<br /> Bef&uuml;rworter des Gesetzes sind der Auffassung, da&szlig; damit Kinderpornographie wirksam bek&auml;mpft werden k&ouml;nne.<br /> Gegner des Gesetzes halten dieses zum einen f&uuml;r wirkungslos (und haben wirksamere Ma&szlig;nahmen vorgeschlagen) und zum anderen f&uuml;r eine Zensur.</p><p>Gleich, welche Auffassung man vertritt, ist doch folgendes interessant:<br /> &Uuml;bereinstimmend handelte es sich um eine grundlegende und wichtige Entscheidung.</p><p>Nur:<br /> - Der Bundestag hat sich hiermit heute gerade einmal 50 Minuten besch&auml;ftigt<br /> und<br /> - von insgesamt 612 Abgeordneten sind der Abstimmung zu diesem Thema also 77 Abgeordnete ferngeblieben &#8211; 12,58 %.</p><p>Honi soit qui mal y pense.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-der-bundestag-hat-sie-beschlossen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Internet-Zensur &#8211; Ausschuss f&#252;r Wirtschaft und Technologie stimmt daf&#252;r</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-ausschuss-fuer-wirtschaft-und-technologie-stimmt-dafuer</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-ausschuss-fuer-wirtschaft-und-technologie-stimmt-dafuer#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 19:23:17 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Kinderpornographie]]></category> <category><![CDATA[Zensur]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3693</guid> <description><![CDATA[Seit l&#228;ngerer Zeit wird &#252;ber die Frage diskutiert, wie man Kinderpornographie bek&#228;mpfen kann. Verschiedene Politiker wollen unter diesem Deckmantel die Zensur im Internet einf&#252;hren &#8211; obwohl selbige vollkommen sinnfrei ist (will man das Problem als solches ernsthaft bek&#228;mpfen). Vielmehr dr&#228;ngt sich der nicht unbegr&#252;ndete Verdacht auf, da&#223; dann in Zukunft auch andere &#8220;mi&#223;liebige&#8221; Seiten (wer [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Seit l&auml;ngerer Zeit wird &uuml;ber die Frage diskutiert, wie man Kinderpornographie bek&auml;mpfen kann. Verschiedene Politiker wollen unter diesem Deckmantel die Zensur im Internet einf&uuml;hren &#8211; obwohl selbige vollkommen sinnfrei ist (will man das Problem als solches ernsthaft bek&auml;mpfen). Vielmehr dr&auml;ngt sich der nicht unbegr&uuml;ndete Verdacht auf, da&szlig; dann in Zukunft auch andere &#8220;mi&szlig;liebige&#8221; Seiten (wer mag das wohl mit welcher Kompetenz und unter welcher Kontrolle bestimmen) gesperrt werden!<span id="more-3693"></span></p><p>Der Ausschuss f&uuml;r Wirtschaft und Technologie hat heute jedoch trotz aller berechtigter Kritik mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche &Auml;nderungen am Gesetzentwurf zur Bek&auml;mpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen und die Linksfraktion lehnten die &Auml;nderungen und den Entwurf insgesamt ab.</p><p>So soll aus dem urspr&uuml;nglich als &Auml;nderung des Telemediengesetzes (BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf">16/12850</a>, BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613125.pdf">16/13125</a>) eingebrachtem Entwurf jetzt ein eigenst&auml;ndiges &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; werden. Das &#8220;Zugangserschwerungsgesetz&#8221; (ZugErschwG) sieht vor, dass Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden k&ouml;nnen. Die Sperrliste wird vom Bundeskriminalamt (BKA) gef&uuml;hrt. Die Koalition &auml;nderte gegen&uuml;ber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Ma&szlig;nahmen zur L&ouml;schung der Inhalte nicht m&ouml;glich oder nicht erfolgversprechend sind. Nutzer, die zu den gesperrten Seiten wollen, werden auf eine Seite mit einem &#8220;Stopp&#8221;-Schild umgeleitet. Verkehrs- und Nutzerdaten d&uuml;rfen jedoch nicht zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt werden. Neu ist auch der Ausschluss von zivilrechtlichen Anspr&uuml;chen gegen Internet-Diensteanbieter, die aufgrund der Sperrliste Seiten sperren. Die Sperrliste soll dar&uuml;ber hinaus von einem unabh&auml;ngigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz eingerichtet werden wird, regelm&auml;&szlig;ig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden. Dar&uuml;ber hinaus wird das Gesetz befristet und soll am 31. Dezember 2012 wieder au&szlig;er Kraft treten.</p><p>Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchf&uuml;hrung einer &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der &Auml;nderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine &Auml;nderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen f&uuml;r den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anh&ouml;rung durchgef&uuml;hrt worden, und damit sei das Recht auf Durchf&uuml;hrung einer Anh&ouml;rung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden k&ouml;nne, verbraucht. Die FDP-Fraktion bestand dagegen auf Durchf&uuml;hrung einer Anh&ouml;rung und k&uuml;ndigte an, die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses pr&uuml;fen lassen zu wollen.</p><p>Man kann gespannt sein, ob dies durchkommt.</p><p>Hier in K&ouml;ln protestierten heute &uuml;brigens iranische Studenten aus gegebenem Anla&szlig; gegen Zensur in ihrem Heimatland &#8230;.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/internet-zensur-ausschuss-fuer-wirtschaft-und-technologie-stimmt-dafuer/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>ebay: Haftung des Account-Inhabers</title><link>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/ebay-haftung-des-account-inhabers</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/ebay-haftung-des-account-inhabers#comments</comments> <pubDate>Tue, 24 Mar 2009 17:49:49 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category> <category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category> <category><![CDATA[account]]></category> <category><![CDATA[ebay]]></category> <category><![CDATA[Haftung]]></category> <category><![CDATA[Motgliedskonto]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3428</guid> <description><![CDATA[Der u. a. f&#252;r das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute dar&#252;ber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay daf&#252;r haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen. Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der u. a. f&uuml;r das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zust&auml;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute dar&uuml;ber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay daf&uuml;r haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.<span id="more-3428"></span></p><p align="justify">Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen &#8220;sound-max&#8221; registriert. Im Juni 2003 wurde unter diesem Mitgliedsnamen unter der &Uuml;berschrift &#8220;SSSuper &#8230; Tolle &#8230; Halzband (Cartier Art)&#8221; ein Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. In der Beschreibung des angebotenen Artikels hie&szlig; es unter anderem: &#8220;&#8230; Halzband, Art Cartier &#8230; Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus &#8230;&#8221;. Die Kl&auml;gerinnen haben hierin eine Verletzung ihrer Marke &#8220;Cartier&#8221;, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Versto&szlig; gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, er sei f&uuml;r das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf pers&ouml;nlicher Gegenst&auml;nde benutzt und dabei das Schmuckst&uuml;ck versteigert habe. Landgericht und Oberlandesgericht haben – ohne zu pr&uuml;fen, ob durch das Angebot des Halsbandes die Rechte der Kl&auml;gerinnen verletzt worden sind – die Klage abgewiesen, weil der Beklagte, der von dem von seiner Ehefrau in das Internet eingestellten Angebot keine Kenntnis gehabt habe, f&uuml;r etwaige Rechtsverletzungen jedenfalls nicht verantwortlich sei.</p><p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur&uuml;ckverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes f&uuml;r die von seiner Ehefrau m&ouml;glicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mitt&auml;ter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als T&auml;ter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsversto&szlig;es in Betracht, weil er nicht hinreichend daf&uuml;r gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, m&uuml;sse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt h&auml;tte. Der selbst&auml;ndige Zurechnungsgrund f&uuml;r diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit dar&uuml;ber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden k&ouml;nne.</p><p align="justify">Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. M&auml;rz 2009 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 114/06" target="_blank" title="BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06: Halzband">I ZR 114/06</a> – Halzband</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/ebay-haftung-des-account-inhabers/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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