<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Familienrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/familienrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 16 Aug 2010 06:18:40 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>Trennung &#8211; Mithaftung bei Betriebkosten</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/trennung-mithaftung-bei-betriebkosten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/trennung-mithaftung-bei-betriebkosten#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Jul 2010 20:57:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Mietrecht und WEG]]></category> <category><![CDATA[Betriebskosten]]></category> <category><![CDATA[Miete]]></category> <category><![CDATA[Nebenkosten]]></category> <category><![CDATA[Trennung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4949</guid> <description><![CDATA[Kann ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind? &#220;ber folgenden Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden: Die Beklagte in dem entschiedenen Rechtsstreit ist neben [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Kann ein  Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten  verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch  genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung  zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind?<span id="more-4949"></span></p><p>&Uuml;ber folgenden Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden:</p><p>Die Beklagte in dem entschiedenen Rechtsstreit ist  neben ihrem Ehemann Mieterin einer Wohnung der Kl&auml;gerin in Berlin. Im  Mietvertrag ist eine monatliche Vorauszahlung f&uuml;r Betriebs-, Heiz- und  Wasserkosten vereinbart. Mit einem an die Beklagte und ihren Ehemann  gerichtetem Schreiben vom 5. Dezember 2006 rechnete die Kl&auml;gerin die  Nebenkosten f&uuml;r das Abrechnungsjahr 2005 ab. Aus der Abrechnung ergab  sich ein Nachzahlungsbetrag, wovon ein Teilbetrag von 254,89 € auf in  diesem Schreiben nicht n&auml;her aufgeschl&uuml;sselte Heizkosten entfiel. Die  Einzelheiten der Berechnung des Heizkostensaldos ergeben sich jedoch aus  einer f&uuml;r das Jahr 2005 erstellten Heizkostenabrechnung vom 27.  November 2006. Allerdings ist diese nur an die Beklagte adressiert  worden und ist auch nur ihr zugegangen. Die Beklagte und ihr Ehemann  haben einen Ausgleich des von der Kl&auml;gerin geforderten  Nachzahlungsbetrags abgelehnt. Das Amtsgericht hat beide Mieter als  Gesamtschuldner zur Zahlung der &#8220;kalten Betriebskosten&#8221; und die Beklagte  dar&uuml;ber hinaus zur Nachzahlung von 254,89 € auf die Heizkosten  verurteilt. Auf die Berufung der Mieter hat das Landgericht die  Verurteilung zur Zahlung von &#8220;kalten Betriebskosten&#8221; aufgehoben, jedoch  die Verpflichtung der Beklagten zur Tragung der Heizkosten best&auml;tigt.</p><p>Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte  keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der  Vermieter nicht gehindert ist, die nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" title="&sect; 556 BGB: Vereinbarungen &uuml;ber Betriebskosten">§ 556 Abs. 3 BGB</a> geschuldete  Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten  ausweist, nur einem Mieter gegen&uuml;ber zu erteilen und lediglich diesen  auf Ausgleich des Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen. Mieten  mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie grunds&auml;tzlich f&uuml;r die  Mietforderungen einschlie&szlig;lich der Nebenkosten als Gesamtschuldner. Der  Vermieter ist daher berechtigt, nach seinem Belieben jeden Schuldner  ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen (<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html" target="_blank" title="&sect; 421 BGB: Gesamtschuldner">§ 421 Satz 1 BGB</a>). Die  &Uuml;bermittlung einer formell ordnungsgem&auml;&szlig;en Abrechnung an den Mieter  dient dazu, die F&auml;lligkeit des sich aus der Abrechnung ergebenden Saldos  herbeizuf&uuml;hren. Diese F&auml;lligstellung ist kein Umstand, der einheitlich  gegen&uuml;ber allen Gesamtschuldnern erfolgen muss. Der hiergegen  vorgebrachte Einwand, der Vermieter k&ouml;nne in diesem Fall nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html" target="_blank" title="&sect; 421 BGB: Gesamtschuldner">§ 421 BGB</a> auch den Mieter, dem keine Abrechnung erteilt worden sei, auf Ausgleich  von Nachzahlungen in Anspruch nehmen, ist schon deswegen nicht  stichhaltig, weil die Nachforderung diesem Mieter gegen&uuml;ber gerade nicht  f&auml;llig gestellt worden ist.</p><p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. April 2010 – VIII ZR 263/09</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/trennung-mithaftung-bei-betriebkosten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Beschneidung von M&#228;dchen und Frauen</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 20:42:39 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Nebenklage]]></category> <category><![CDATA[Beschneidung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4903</guid> <description><![CDATA[Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir hier berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&#228;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&#228;u&#223;ert: &#8220;Die Verst&#252;mmelung der &#228;u&#223;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&#228;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&#228;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich die Justizministerkonferenz, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-nicht-duldbar">hier</a> berichtet haben, deutlich gegen die Beschneidung von M&auml;dchen ausgesprochen hat, hat sich nunmehr auch der Bundesrat deutlich ge&auml;u&szlig;ert:<span id="more-4903"></span></p><p>&#8220;Die Verst&uuml;mmelung der &auml;u&szlig;eren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gef&auml;ngnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren F&auml;llen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f&uuml;nf Jahren verh&auml;ngen.&#8221;</p><p>Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701217.pdf">BT-Drs. 17/1217</a>) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Versto&szlig; gegen das Recht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, hei&szlig;t es in der Vorlage. Damit w&uuml;rde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bek&auml;mpft“, hei&szlig;t in der Initiative der L&auml;nderkammer weiter. Auslandstaten w&uuml;rden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gew&ouml;hnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es, von der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien seien &uuml;berwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Sch&auml;tzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverst&uuml;mmelung betroffen.  Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelm&auml;&szlig;ig Mitglieder der Familie des Opfers f&uuml;r die Tat mit verantwortlich seien, k&ouml;nnten sich die minderj&auml;hrigen Opfer in vielen F&auml;llen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschlie&szlig;en, wenn sie sich aus der Familie gel&ouml;st h&auml;tten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es n&ouml;tig, daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verj&auml;hrt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verj&auml;hrung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.  Die Bundesregierung teilt die Einsch&auml;tzung, dass es sich bei der Verst&uuml;mmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Er&ouml;rterungen konstruktiv begleiten“, hei&szlig;t es abschlie&szlig;end.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/beschneidung-von-maedchen-und-frauen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Zwangsheirat &#8211; Gesetzesinitiative des Bundesrates</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/zwangsheirat-gesetzesinitiative-des-bundesrates</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/zwangsheirat-gesetzesinitiative-des-bundesrates#comments</comments> <pubDate>Tue, 20 Apr 2010 20:24:04 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Zwangsheirat]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4901</guid> <description><![CDATA[Bereits am 12.02.2010 hatte der  Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Bek&#228;mpfung der Zwangsheirat verabschiedet, wie wir hier bereits berichtet haben. Nunmehr hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes zur Bek&#228;mpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bek&#228;mpfungsgesetz) verabschiedet (BR-Drs. 17/1213). Mit diesem Gesetzentwurf des Bundesrates soll Zwangsheirat wirksamer bek&#228;mpft und im zivilrechtlichen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am 12.02.2010 hatte der  Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Bek&auml;mpfung der Zwangsheirat  verabschiedet, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/allgmeines/zwangsheirat-zukuenftig-strafbar">hier</a> bereits berichtet haben.<span id="more-4901"></span></p><p>Nunmehr hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes zur Bek&auml;mpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bek&auml;mpfungsgesetz) verabschiedet (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701213.pdf">BR-Drs. 17/1213</a>).</p><p>Mit diesem Gesetzentwurf des Bundesrates soll Zwangsheirat wirksamer bek&auml;mpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen gest&auml;rkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanw&auml;lte, Lehrkr&auml;fte, Beratungsstellen und Frauenh&auml;user vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest, so die Begr&uuml;ndung des Bundesrates. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zuk&uuml;nftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen werde, hei&szlig;t es in der Initiative. Davon seien in der &uuml;berwiegenden Zahl M&auml;dchen und junge Frauen betroffen.</p><p>Der Entwurf sieht vor, im Strafgesetzbuch einen neuen Tatbestand zu schaffen, der denjenigen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, der eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung ”mit einem empfindlichen &Uuml;bel“ zur Eheschlie&szlig;ung n&ouml;tigt. Im Zivilrecht sieht der Entwurf vor, die Antragsfrist f&uuml;r die Aufhebung der durch Zwangsheirat zustande gekommenen Ehen auf bis zu drei Jahre zu verl&auml;ngern. Begr&uuml;ndet wird dies damit, dass der gen&ouml;tigte Ehegatte gerade in der ersten Zeit nach dem Eintreten der zumeist als traumatisch empfundenen Zwangslage oft emotional nicht in der Lage sei, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Auch im Unterhalts- und Erbrecht plant die L&auml;nderkammer &Auml;nderungen zugunsten der von Zwangsheirat Betroffenen.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die unter Zwang verheirateten M&auml;dchen und jungen Frauen vor allem aus t&uuml;rkischem oder kurdischem Umfeld stammten. Betroffen seien aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen oder Marokkanerinnen. Dabei sei das Ph&auml;nomen der Zwangsheirat aber nicht auf den islamischen Kulturkreis beschr&auml;nkt. Es seien auch F&auml;lle aus S&uuml;ditalien oder Griechenland bekannt geworden. Von Zwangsheiraten in Deutschland seien vor allem minderj&auml;hrige M&auml;dchen betroffen. Die Zwangsverheiratung sei oft der Versuch, die eigenen T&ouml;chter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen f&uuml;gen wollten. Es gehe hier um die Beibehaltung der traditionellen Machtverh&auml;ltnisse in der Familie. &Uuml;ber das Ausma&szlig; von Zwangsheirat habe man allerdings deutschlandweit kaum gesicherte Daten.</p><p>Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass ein wirksamer Schutz vor Zwangsheirat nur durch ein Ma&szlig;nahmenb&uuml;ndel erreicht werden kann. Dies sehe auch der Koalitionsvertrag vor. Neben der Verbesserung von Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangeboten f&uuml;r das Opfer seien auch gesetzgeberische Ma&szlig;nahmen einzuschlie&szlig;en. Die Regierung pr&uuml;ft derzeit nach eigenen Angaben, wie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag im Einzelnen umgesetzt werden kann. Man werde hierzu Regelungen vorschlagen. Die L&auml;nderkammer hatte im August 2005 schon einmal Regelungen vorgeschlagen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde aber nie verwirklicht.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/zwangsheirat-gesetzesinitiative-des-bundesrates/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-ehe-und-lebenspartnerschaft</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-ehe-und-lebenspartnerschaft#comments</comments> <pubDate>Sun, 18 Apr 2010 21:55:36 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category> <category><![CDATA[Ehe]]></category> <category><![CDATA[Gleichstellung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4880</guid> <description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie wir hier berichtet hatten, den Gesetzgeber u.a.  daf&#252;r kritisiert, da&#223; er Ehe und Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen (BT-Drs. 17/740) erkl&#228;rte die Bundesregierung nunmehr, die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe solle im Einkommenssteuerrecht zeitnah erfolgen. Dazu w&#252;rden Gesetzgebungsvorschl&#228;ge vom [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie wir <a href="http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/verfassungswidrige-ungleichbehandlung-von-ehen-und-lebenspartnerschaften-in-der-hinterbliebenenversorgung">hier</a> berichtet hatten, den Gesetzgeber u.a.  daf&uuml;r kritisiert, da&szlig; er Ehe und Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt.<span id="more-4880"></span></p><p>Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700740.pdf">BT-Drs. 17/740</a>) erkl&auml;rte die Bundesregierung nunmehr, die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe solle im Einkommenssteuerrecht zeitnah erfolgen. Dazu w&uuml;rden Gesetzgebungsvorschl&auml;ge vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitet &#8211; so die Bundesregierung in ihrer Antwort (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700978.pdf">BT-Drs. 17/978</a>) . Ferner werde damit unter anderem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt, hei&szlig;t es in der Antwort weiter.</p><p>Auf die Frage, welche &Auml;nderungen mit Blick auf die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bereits vorgenommen wurden, schreibt die Regierung: ”Das Gesetz zur &Auml;nderung des Unterhaltsrechts im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch vom 21. Dezember 2007 wirkt sich sowohl auf die Rechtsstellung von Ehegatten als auch von Lebenspartnern aus.“Auch in weiteren Bereichen, wie der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAf&ouml;G, w&uuml;rden gesetzliche &Auml;nderungen zur Gleichstellung gepr&uuml;ft, erg&auml;nzt die Bundesregierung in ihrer Antwort.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-ehe-und-lebenspartnerschaft/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Die &#8220;Bedarfsgemeinschaft&#8221; und die &#8220;Versorgungsehe&#8221;</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/die-bedarfsgemeinschaft-und-die-versorgungsehe</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/die-bedarfsgemeinschaft-und-die-versorgungsehe#comments</comments> <pubDate>Wed, 24 Mar 2010 21:26:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Bedarfsgemeinschaft]]></category> <category><![CDATA[Versorgungsehe]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4861</guid> <description><![CDATA[Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass - wegen des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft - das Einkom­men eines Ehepartners auch dann ber&#252;cksichtigt werden kann, wenn beide Eheleute bereits bei der Eheschlie&#223;ung vereinbart hatten, eine Ehe ohne r&#228;umlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Woh­nung) zu f&#252;hren. Die 1954 geborene Kl&#228;gerin stand im Bezug von Arbeitslosengeld II. Sie heiratete im Januar 2005 den 1936 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass  		- wegen des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft - das Einkom­men eines   		Ehepartners auch dann ber&uuml;cksichtigt werden kann, wenn beide Eheleute  		bereits bei der Eheschlie&szlig;ung vereinbart hatten, eine Ehe ohne  		r&auml;umlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Woh­nung) zu f&uuml;hren.<span id="more-4861"></span></p><p>Die 1954 geborene Kl&auml;gerin stand im Bezug von  		Arbeitslosengeld II. Sie heiratete im Januar 2005 den 1936 geborenen  		H.-L. M. Die Eheleute lebten auch nach der Eheschlie&szlig;ung in ihren  		bisherigen Woh­nungen, f&uuml;hrten getrennte Haushalte und vereinbarten  eine  		G&uuml;tertrennung. Die Kl&auml;gerin verbrachte ‑ wie bisher ‑ drei bis viermal   		in der Woche vormittags die Zeit bei ihrem Ehemann mit Gespr&auml;chen,  		Spazierg&auml;ngen und Fernsehen. Gelegentlich wurden gemeinsame Mahlzeiten   		eingenommen. Die Beklagte hob die laufende Bewilligung von  SGB II-Leistungen  		auf, weil sich unter Ber&uuml;cksichtigung der Pension des Ehemannes ein  		einzusetzendes Einkommen ergebe, welches den Bedarf der Ehe­leute nach   		dem SGB II &uuml;bersteige. Das Landessozialgericht hatte das  klageabweisende  		Urteil des Sozialgerichts ge&auml;ndert und den angefochtenen Bescheid  		aufgehoben. Durch die Heirat sei keine rechtserhebliche &Auml;nderung in  den  		tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnissen eingetreten.</p><p>Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit an das  		Landessozialgericht zur&uuml;ckverwiesen. Die Vor­aussetzungen einer von  der  		Kl&auml;gerin und ihrem Ehemann gebildeten Bedarfsgemeinschaft haben zum  		Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids vorgelegen. Zur  		Bedarfsgemeinschaft geh&ouml;rt nach § 7 Abs 3 Nr 3a SGB II unter anderem  der  		nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte. Aus den vom  Landessozialgericht  		getroffenen Feststellungen ergibt sich, dass die Kl&auml;gerin mit ihrem  		Ehemann ab der Eheschlie&szlig;ung, dh seit dem 5. Januar 2005, eine  		Bedarfsgemeinschaft bildete. Der Senat geht insoweit von den  Grunds&auml;tzen  		aus, die zum familienrechtlichen Begriff des Getrenntlebens entwickelt   		worden sind. F&uuml;r das Getrenntleben im familienrechtlichen Sinne muss  		regelm&auml;&szlig;ig der nach au&szlig;en erkennbare Wille eines Ehegatten  hinzutreten,  		die h&auml;usliche Gemeinschaft nicht herstellen zu wollen, weil er die  		eheliche Gemeinschaft ablehnt. In der vorliegenden Konstellation einer   		Ehe ohne gemein­samen r&auml;umlichen Lebensmittelpunkt muss entsprechend  der  		Wille eines Partners festgestellt wer­den, diese gew&auml;hlte Form der Ehe   		aufgeben zu wollen. Ein derartiger L&ouml;sungswille der Kl&auml;gerin war nach  		den Feststellungen des Landessozialgerichts hier im Januar 2005 nicht  		vorhanden. Aus der Systematik des SGB II folgt nicht, dass dem SGB II  		ein anderer Begriff des Getrenntlebens zugrunde liegt, bei dem auf die   		Feststellung eines Trennungswillens verzichtet werden kann. Allerdings   		l&auml;sst sich aufgrund der vom Landessozialgericht getroffenen  		Feststellungen nicht entscheiden, ob und in welchem Umfang die  Beklagte  		wegen des Entfallens der Hilfebed&uuml;rftigkeit die Bewilligung aufzuheben   		hatte. Erforderlich sind insofern Feststellungen zur H&ouml;he des zu  		ber&uuml;cksichtigenden Einkommens des Ehemannes der Kl&auml;gerin und zu dessen   		Bedarf.</p><p>Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B 4 AS 49/09 R" target="_blank" title="BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R">B 4 AS 49/09 R</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/die-bedarfsgemeinschaft-und-die-versorgungsehe/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kleine Anfragen bringen vieles ans Licht</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 19:43:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Diskriminierung]]></category> <category><![CDATA[EU]]></category> <category><![CDATA[Gleichbehandlung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4839</guid> <description><![CDATA[Die Fraktion B&#252;ndnis 90 / Die Gr&#252;nen hatte unter der &#220;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und f&#252;hrte hierzu aus: &#8220;Die Europ&#228;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion B&uuml;ndnis 90 / Die Gr&uuml;nen hatte unter der &Uuml;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700377.pdf">Kleine Anfrage</a> an die Bundesregierung gerichtet und f&uuml;hrte hierzu aus:<span id="more-4839"></span></p><p style="padding-left: 30px;">&#8220;<em>Die Europ&auml;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung &uuml;bersandt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde gem&auml;&szlig; Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft aufgefordert, binnen zweier Monate die erforderlichen Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Anderenfalls drohen ein Klageverfahren vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof und hohe Kosten f&uuml;r Deutschland im Falle einer Verurteilung. Ebenso bedenklich ist der Ansehensverlust in Europa, wenn unser Land seine Verpflichtungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht einh&auml;lt.<br /> Die EU-Kommission moniert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 in einer Reihe von Punkten die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f&uuml;r die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch&auml;ftigung und Beruf sowie die Richtlinie76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von M&auml;nnern und Frauen nicht ausreichend umsetzt.<br /> Die Kommission beanstandet, dass im Bereich der Arbeitswelt die Verpflichtung zur Schaffung angemessener Vorkehrungen f&uuml;r Menschen mit Behinderungen nicht vollst&auml;ndig umgesetzt ist, um diesen den Zugang zu Besch&auml;fti- gung, die Aus&uuml;bung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsma&szlig;nahmen zu erm&ouml;glichen. Die deutsche Gesetzgebung regelt dies europarechtswidrig nicht f&uuml;r alle Menschen mit Behinderungen, sondern lediglich f&uuml;r schwerbehinderte Menschen und behinderte Menschen, die diesen aufgrund beh&ouml;rdlicher Entscheidung gleichgestellt sind. Zur Schaffung angemessener Vorkehrungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland &uuml;berdies gem&auml;&szlig; den Artikeln 2 und 5 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet.<br /> Ebenso kritisiert die EU-Kommission die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen&uuml;ber der Ehe im Beamten- und Soldatenrecht bei Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung als durch die Richtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung von Menschen mit einer be- stimmten sexuellen Ausrichtung. Zum gleichen Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Aus euro- p&auml;ischem Recht folge, dass verpartnerten Beamten Entgeltleistungen wie Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung zustehen (Ausarbeitung WD 3 – 447/09, S. 6).<br /> Von der EU-Kommission wird auch beanstandet, dass Deutschland den Schutz gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen im AGG ausgespart hat. Bei den Sanktionen des AGG bem&auml;ngelt die Kommission, dass entgegen der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes der Schadenersatz im Falle einer Diskriminierung nicht verschuldensunabh&auml;ngig ausgestaltet ist. Der Europ&auml;ische Gerichtshof habe mehrfach entschieden, dass im Arbeitsrecht grunds&auml;tzlich die Haftung des Urhebers einer Diskriminierung gesichert sein m&uuml;sse.<br /> Die „Antirassismus-Richtlinie“ 2000/43/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Ma&szlig;nahmen treffen m&uuml;ssen, um den einzelnen vor Benachteiligungen zu sch&uuml;tzen, die als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Ein- leitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen. Die EU-Kommission sieht diesen Schutz gegen sogenannte Viktimisierung nicht ausreichend umgesetzt. Er muss &uuml;ber die Arbeitswelt hinaus auf andere Bereiche des Alltagslebens erstreckt werden.&#8221;</em></p><p>Die <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700994.pdf">Antwort der Bundesregierung</a> ist recht mager ausgefallen:</p><p>Um Menschen mit Behinderung im Bereich Besch&auml;ftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gew&auml;hrleisten, ist laut Bundesregierung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollst&auml;ndig umgesetzt“.  Hierzu z&auml;hlten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, hei&szlig;t es in der Antwort weiter.</p><p>Auf die Frage, welche Ma&szlig;nahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen aus Gr&uuml;nden der ”Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: ”Eine ordnungsgem&auml;&szlig;e Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende K&uuml;ndigungen sind weder im Anwendungsbereich des K&uuml;ndigungsschutzgesetzes noch au&szlig;erhalb dessen zul&auml;ssig.“ Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, w&uuml;rden f&uuml;r die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschl&auml;ge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.</p><p>Man kann nur noch gespannt sein&#8230;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kinderl&#228;rm und kein Ende</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kinderlaerm-und-kein-ende</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kinderlaerm-und-kein-ende#comments</comments> <pubDate>Fri, 19 Mar 2010 19:48:43 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Zivilrecht]]></category> <category><![CDATA[Kinder]]></category> <category><![CDATA[Lärm]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4833</guid> <description><![CDATA[Wir hatten hier bereits dar&#252;ber berichtet, da&#223; mehrere Bundesl&#228;nder die Bundesregierung gebeten haben, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderl&#228;rm in der Regel keine sch&#228;dliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinne darstellt. Nun m&#246;chte die Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/967) wissen, ob die Zahl von Verfahren wegen Kinderl&#228;rms zugenommen hat. In diesem Zusammenhang m&#246;chten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten <a href="http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne">hier</a> bereits dar&uuml;ber berichtet, da&szlig; mehrere Bundesl&auml;nder die Bundesregierung gebeten haben, gesetzlich klarzustellen, dass  Kinderl&auml;rm in der Regel keine sch&auml;dliche Umwelteinwirkung im  immissionsschutzrechtlichen Sinne darstellt.<span id="more-4833"></span></p><p>Nun m&ouml;chte die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen im Rahmen einer Kleinen Anfrage (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700967.pdf">BT-Drs. 17/967</a>) wissen, ob die Zahl von Verfahren wegen Kinderl&auml;rms zugenommen hat.</p><p>In diesem Zusammenhang m&ouml;chten die Gr&uuml;nen erfahren, wann die Regierung diesen Antrag umsetzen will und ob daf&uuml;r gesetzlichen Vorschriften wie die Baunutzungsverordnung ge&auml;ndert werden sollen. Die Fraktion m&ouml;chte au&szlig;erdem Auskunft dar&uuml;ber, ob und inwieweit sich dieser Antrag von den Vorgaben des Koalitionsvertrages unterscheidet.</p><p>Warten wir die Ergebnisse ab&#8230;.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kinderlaerm-und-kein-ende/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Bundesbeamtengesetz?</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-lebenspartnerschaften-im-bundesbeamtengesetz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-lebenspartnerschaften-im-bundesbeamtengesetz#comments</comments> <pubDate>Wed, 17 Mar 2010 20:33:01 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category> <category><![CDATA[Beamte]]></category> <category><![CDATA[Ehe]]></category> <category><![CDATA[Gleichstellung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4822</guid> <description><![CDATA[Die Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen wollen im Bundesbeamtengesetz eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen danach mit der Ehe gleichgestellt werden. In einem Gesetzentwurf (BR-Ds. 17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 wegen der Unvereinbarkeit mit dem [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen wollen im Bundesbeamtengesetz eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen.<span id="more-4822"></span></p><p>Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen danach mit der Ehe gleichgestellt werden. In einem Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700906.pdf">BR-Ds. 17/906</a>) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 wegen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetzartikel 3, Absatz 1 (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) beanstandet habe.</p><p>Der Gesetzgeber sei verpflichtet, s&auml;mtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen, hei&szlig;t es in der Vorlage weiter. Dies gelte unter anderem f&uuml;r das Beamtenrecht. Der Entwurf sieht daher im Beamtenrecht einschlie&szlig;lich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/lebenspartnerschaftsrecht/gleichstellung-von-lebenspartnerschaften-im-bundesbeamtengesetz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ist Kinderl&#228;rm eine sch&#228;dliche Einwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinne?</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 20:32:07 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4806</guid> <description><![CDATA[Die Bundesl&#228;nder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen und Saarland  m&#246;chten die Bundesregierung bitten, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderl&#228;rm in der Regel keine sch&#228;dliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinn darstellen, so die Verlautbarung. Aus Gr&#252;nden der Rechtssicherheit und Klarheit soll auch eine entsprechende Klarstellung im B&#252;rgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Au&#223;erdem m&#246;chten die L&#228;nder erreichen, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesl&auml;nder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen und Saarland  m&ouml;chten die Bundesregierung bitten, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderl&auml;rm in der Regel keine sch&auml;dliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinn darstellen, so die <a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/831-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/831-1-09.pdf">Verlautbarung</a>. Aus Gr&uuml;nden der Rechtssicherheit und Klarheit soll auch eine entsprechende Klarstellung im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Au&szlig;erdem m&ouml;chten die L&auml;nder erreichen, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten zuk&uuml;nftig generell zul&auml;ssig sind.<span id="more-4806"></span></p><p>Kinderl&auml;rm sei als Ausdruck nat&uuml;rlicher Lebens&auml;u&szlig;erung von Kindern grunds&auml;tzlich sozial ad&auml;quat und vertr&auml;glich mit anderen Nutzungen, insbesondere in Wohngebieten. Somit k&ouml;nne Kinderl&auml;rm im Regelfall keine sch&auml;dliche Umwelteinwirkung darstellen. Im Konfliktfall bestehe damit die Vermutung einer Sozialad&auml;quanz des entsprechenden L&auml;rms, die widerlegt werden m&uuml;sse, bevor Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung gestellt werden k&ouml;nnen.</p><p>Au&szlig;erdem liege es im Interesse von Eltern und Kindern, dass Kindertageseinrichtungen wohnortnah eingerichtet werden. Daher sei es notwendig, die Ausweisung von Kindertageseinrichtungen bauplanungsrechtlich auch in reinen Wohngebieten zu erleichtern.</p><p>Der Kulturausschuss und der Ausschuss f&uuml;r Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, die Entschlie&szlig;ung in modifizierter Form zu fassen.</p><p>Der Kulturausschuss vertritt die Auffassung, dass Regelungen zu L&auml;rmimmissionen von Kindertagesst&auml;tten und &auml;hnlichen Einrichtungen in die ausschlie&szlig;liche Gesetzgebungskompetenz der L&auml;nder fallen. Da eine Bitte an die Bundesregierung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu &auml;ndern, im Zusammenhang mit Kinderl&auml;rm somit ins Leere liefe, empfiehlt der Ausschuss, die Formulierung der Entschlie&szlig;ung entsprechend anzupassen.</p><p>Der Ausschuss f&uuml;r Frauen und Jugend m&ouml;chte die Bundesregierung &uuml;ber die bisher beantragten Forderungen hinaus auffordern, auch zu pr&uuml;fen, inwieweit durch pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen bereits im Vorfeld Klagen gegen Kinderl&auml;rm zu unterbinden seien. Er h&auml;lt es in diesem Zusammenhang f&uuml;r vielversprechend, bereits im Rahmen der st&auml;dtebaulichen Planung Spielfl&auml;chen st&auml;rker zu ber&uuml;cksichtigen.</p><p>Der Rechtsausschuss empfiehlt hingegen, die Entschlie&szlig;ung in einer allgemeiner formulierten Neufassung anzunehmen. Er m&ouml;chte die Bundesregierung im Wesentlichen um Pr&uuml;fung bitten, wie das geltende Bundesrecht verbessert werden k&ouml;nne, damit sich gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderl&auml;rm auf seltene Ausnahmef&auml;lle beschr&auml;nkten.</p><p>Die &uuml;brigen beteiligten Aussch&uuml;sse empfehlen die unver&auml;nderte Annahme der Entschlie&szlig;ung.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>1</slash:comments> </item> <item><title>Das Kind auf Mallorca hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschu&#223;</title><link>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 19:31:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausland]]></category> <category><![CDATA[Kind]]></category> <category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category> <category><![CDATA[Unterhalt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4803</guid> <description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &#252;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&#252;ber der zust&#228;ndigen deutschen Beh&#246;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&#252;hrte aus: &#8220;Die Kl&#228;ger, zwei minderj&#228;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &uuml;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&uuml;ber der zust&auml;ndigen deutschen Beh&ouml;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&uuml;hrte aus:<span id="more-4803"></span></p><p>&#8220;Die Kl&auml;ger, zwei minderj&auml;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater lebt in einem pf&auml;lzischen Landkreis. Entgegen seiner Verpflichtung zahlt er seinen Kindern keinen Unterhalt. Deshalb beantragte die Mutter f&uuml;r die Kl&auml;ger bei der beklagten Kreisverwaltung die Gew&auml;hrung eines Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die nach Ablehnung des Antrages erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht best&auml;tigte diese Entscheidung.</p><p>Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Unterhaltsvorschuss nur zu, wenn es bei einem Elternteil in Deutschland aufwachse. Diese Regelung versto&szlig;e nicht gegen das europarechtlich gew&auml;hrleistete Recht auf Freiz&uuml;gigkeit. Denn der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verh&auml;ltnissen in Deutschland. Deshalb d&uuml;rfe er davon abh&auml;ngig gemacht werden, dass der Empf&auml;nger seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Da dies bei den in Spanien wohnenden Kl&auml;gern nicht der Fall sei, h&auml;tten sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.</p><p><strong><br /> Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 10994/09" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09">7 A 10994/09</a>.OVG</strong></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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