<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Schlosser Aktuell &#187; Arbeitsrecht</title> <atom:link href="http://www.raschlosser.com/rubrik/arbeitsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 07:13:12 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=5817</generator> <item><title>Kleine Anfragen bringen vieles ans Licht</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht#comments</comments> <pubDate>Sat, 20 Mar 2010 19:43:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Lebenspartnerschaft]]></category> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderter]]></category> <category><![CDATA[Diskriminierung]]></category> <category><![CDATA[EU]]></category> <category><![CDATA[Gleichbehandlung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4839</guid> <description><![CDATA[Die Fraktion B&#252;ndnis 90 / Die Gr&#252;nen hatte unter der &#220;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und f&#252;hrte hierzu aus: &#8220;Die Europ&#228;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion B&uuml;ndnis 90 / Die Gr&uuml;nen hatte unter der &Uuml;berschrift &#8220;Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien&#8221; eine <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700377.pdf">Kleine Anfrage</a> an die Bundesregierung gerichtet und f&uuml;hrte hierzu aus:<span id="more-4839"></span></p><p style="padding-left: 30px;">&#8220;<em>Die Europ&auml;ische Kommission hat der Bundesregierung am 29. Oktober 2009 und am 9. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung dreier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung &uuml;bersandt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde gem&auml;&szlig; Artikel 226 Absatz 1 des Vertrags zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft aufgefordert, binnen zweier Monate die erforderlichen Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, um ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Anderenfalls drohen ein Klageverfahren vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof und hohe Kosten f&uuml;r Deutschland im Falle einer Verurteilung. Ebenso bedenklich ist der Ansehensverlust in Europa, wenn unser Land seine Verpflichtungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht einh&auml;lt.<br /> Die EU-Kommission moniert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 in einer Reihe von Punkten die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f&uuml;r die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch&auml;ftigung und Beruf sowie die Richtlinie76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von M&auml;nnern und Frauen nicht ausreichend umsetzt.<br /> Die Kommission beanstandet, dass im Bereich der Arbeitswelt die Verpflichtung zur Schaffung angemessener Vorkehrungen f&uuml;r Menschen mit Behinderungen nicht vollst&auml;ndig umgesetzt ist, um diesen den Zugang zu Besch&auml;fti- gung, die Aus&uuml;bung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsma&szlig;nahmen zu erm&ouml;glichen. Die deutsche Gesetzgebung regelt dies europarechtswidrig nicht f&uuml;r alle Menschen mit Behinderungen, sondern lediglich f&uuml;r schwerbehinderte Menschen und behinderte Menschen, die diesen aufgrund beh&ouml;rdlicher Entscheidung gleichgestellt sind. Zur Schaffung angemessener Vorkehrungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland &uuml;berdies gem&auml;&szlig; den Artikeln 2 und 5 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet.<br /> Ebenso kritisiert die EU-Kommission die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen&uuml;ber der Ehe im Beamten- und Soldatenrecht bei Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung als durch die Richtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung von Menschen mit einer be- stimmten sexuellen Ausrichtung. Zum gleichen Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Aus euro- p&auml;ischem Recht folge, dass verpartnerten Beamten Entgeltleistungen wie Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung zustehen (Ausarbeitung WD 3 – 447/09, S. 6).<br /> Von der EU-Kommission wird auch beanstandet, dass Deutschland den Schutz gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen im AGG ausgespart hat. Bei den Sanktionen des AGG bem&auml;ngelt die Kommission, dass entgegen der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes der Schadenersatz im Falle einer Diskriminierung nicht verschuldensunabh&auml;ngig ausgestaltet ist. Der Europ&auml;ische Gerichtshof habe mehrfach entschieden, dass im Arbeitsrecht grunds&auml;tzlich die Haftung des Urhebers einer Diskriminierung gesichert sein m&uuml;sse.<br /> Die „Antirassismus-Richtlinie“ 2000/43/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Ma&szlig;nahmen treffen m&uuml;ssen, um den einzelnen vor Benachteiligungen zu sch&uuml;tzen, die als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Ein- leitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen. Die EU-Kommission sieht diesen Schutz gegen sogenannte Viktimisierung nicht ausreichend umgesetzt. Er muss &uuml;ber die Arbeitswelt hinaus auf andere Bereiche des Alltagslebens erstreckt werden.&#8221;</em></p><p>Die <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700994.pdf">Antwort der Bundesregierung</a> ist recht mager ausgefallen:</p><p>Um Menschen mit Behinderung im Bereich Besch&auml;ftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gew&auml;hrleisten, ist laut Bundesregierung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollst&auml;ndig umgesetzt“.  Hierzu z&auml;hlten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, hei&szlig;t es in der Antwort weiter.</p><p>Auf die Frage, welche Ma&szlig;nahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende K&uuml;ndigungen aus Gr&uuml;nden der ”Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: ”Eine ordnungsgem&auml;&szlig;e Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende K&uuml;ndigungen sind weder im Anwendungsbereich des K&uuml;ndigungsschutzgesetzes noch au&szlig;erhalb dessen zul&auml;ssig.“ Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, w&uuml;rden f&uuml;r die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschl&auml;ge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.</p><p>Man kann nur noch gespannt sein&#8230;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/kleine-anfragen-bringen-vieles-ans-licht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Keine guten Sterne f&#252;r das Personalratsmitglied</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 22:30:54 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[0900]]></category> <category><![CDATA[Kündigung]]></category> <category><![CDATA[Personalrat]]></category> <category><![CDATA[Telefonate]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4782</guid> <description><![CDATA[oder: 0900-Nummer nicht erw&#252;nscht&#8230; Was war passiert? Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&#228;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt. Und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>oder: 0900-Nummer nicht erw&uuml;nscht&#8230;</p><p>Was war passiert?</p><p>Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert.<span id="more-4782"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&auml;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt.</p><p>Und dies aus folgenden Gr&uuml;nden:</p><p>Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. &Uuml;ber mehrere Monate verteilt f&uuml;hrte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter w&auml;hrend deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und &auml;hnlichen Diensten mit 0900 – Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Besch&auml;ftigungsbeh&ouml;rde vor.</p><p>Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung unter anderem mit dem Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschl&auml;ge und Belastungen &uuml;berfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht habe.</p><p>Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschl&auml;ge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.</p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Zustimmung zur K&uuml;ndigung ersetzt. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses nicht mehr zumutbar, so das Gericht, nachdem das Personalratsmitglied &uuml;ber einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten M&ouml;glichkeit, &ouml;ffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht habe, habe das Vertrauensverh&auml;ltnis des Arbeitsgebers zu ihm vollst&auml;ndig zerst&ouml;rt. Das Personalratsmitglied sei trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen sei, best&uuml;nden nicht.</p><p>Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02. Februar 2010 &#8211; 5 K 1390/09.MZ</p><table><tbody><tr><th scope="row"></th><td></td></tr></tbody></table> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Keine &#220;bergangsleistung der BG f&#252;r L&#228;rmgesch&#228;digten</title><link>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-uebergangsleistung-der-bg-fuer-laermgeschaedigten</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-uebergangsleistung-der-bg-fuer-laermgeschaedigten#comments</comments> <pubDate>Sat, 02 Jan 2010 20:19:07 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Berufsgenossenschaft]]></category> <category><![CDATA[Berufskrankheit]]></category> <category><![CDATA[BG]]></category> <category><![CDATA[Lärmschutz]]></category> <category><![CDATA[Übergangsleistung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4592</guid> <description><![CDATA[Das Hessische Landessozialgericht urteilte, da&#223;, wenn eine berufliche T&#228;tigkeit eingestellt wird, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, der wirtschaftliche Nachteil durch &#220;bergangsleistungen auszugleichen ist. Kann durch geeigneten Geh&#246;rschutz die Verschlimmerung einer L&#228;rmschwerh&#246;rigkeit vermieden werden, ist die Berufsgenossenschaft (BG) insoweit nicht leistungspflichtig. Zum Hintergrund der Entscheidung: Ein Elektromonteur aus Offenbach [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Hessische Landessozialgericht urteilte, da&szlig;, wenn eine berufliche T&auml;tigkeit eingestellt wird, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, der wirtschaftliche Nachteil durch &Uuml;bergangsleistungen auszugleichen ist. Kann durch geeigneten Geh&ouml;rschutz die Verschlimmerung einer L&auml;rmschwerh&ouml;rigkeit vermieden werden, ist die Berufsgenossenschaft (BG) insoweit nicht leistungspflichtig.<br /> <strong> </strong><span id="more-4592"></span></p><p>Zum Hintergrund der Entscheidung:</p><p>Ein Elektromonteur aus Offenbach war w&auml;hrend seiner Arbeit l&auml;rmgef&auml;hrdet. Erst nach der Aufgabe seiner Berufst&auml;tigkeit im Jahre 1996 erfuhr die zust&auml;ndige BG von dessen Schwerh&ouml;rigkeit. 1998 erkannte sie die L&auml;rmschwerh&ouml;rigkeit als Berufskrankheit an. Wegen der geringen Minderung der Erwerbsf&auml;higkeit verneinte sie jedoch einen Rentenanspruch. Seinen im Jahre 2001 gestellten Antrag auf &Uuml;bergangsleistungen lehnte die BG ab. Der ehemalige Elektromonteur habe seine T&auml;tigkeit nicht wegen der L&auml;rmschwerh&ouml;rigkeit beenden m&uuml;ssen. Eine Verschlimmerung der Erkrankung w&auml;re durch Geh&ouml;rschutz vermeidbar gewesen. Nach Ansicht des jetzt 67-J&auml;hrigen sei hingegen aufgrund der erforderlichen Verst&auml;ndigung auf den Baustellen Geh&ouml;rschutz ausgeschlossen gewesen.</p><p><strong></strong>Die Entscheidung:</p><p>Die Richter beider Instanzen widersprachen dem Kl&auml;ger. Bereits 1995 habe es Geh&ouml;rschutz gegeben, der Sprachverst&auml;ndlichkeiten trotz Schallschutz erm&ouml;gliche. Eine individuell angepasste Otoplastik bewirke im Gegensatz zu Konfektionsgeh&ouml;rsch&uuml;tzer eine gro&szlig;e D&auml;mmung in den niedrigen Frequenzen. Hierdurch k&ouml;nne sogar eine Verbesserung der Sprachverst&auml;ndlichkeit herbeigef&uuml;hrt werden. Der BG k&ouml;nne auch nicht vorgehalten werden, dass sie dem Kl&auml;ger eine entsprechende Versorgung w&auml;hrend seiner T&auml;tigkeit nicht angeboten habe. Schlie&szlig;lich habe sie erst nach der Aufgabe der Berufst&auml;tigkeit von der L&auml;rmschwerh&ouml;rigkeit erfahren.</p><p>Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.  Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 3 U 103/07" target="_blank" title="LSG Hessen, 06.10.2009 - L 3 U 103/07">L 3 U 103/07</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-uebergangsleistung-der-bg-fuer-laermgeschaedigten/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Tarifvertr&#228;ge bei &#196;rzten &#8211; neue Eingruppierungsregelungen</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/tarifvertraege-bei-aerzten-neue-eingruppierungsregelungen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/tarifvertraege-bei-aerzten-neue-eingruppierungsregelungen#comments</comments> <pubDate>Sat, 19 Dec 2009 19:39:25 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[Eingruppierung]]></category> <category><![CDATA[Gehalt]]></category> <category><![CDATA[Oberarzt]]></category> <category><![CDATA[Oberärzting]]></category> <category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4552</guid> <description><![CDATA[Auch &#196;rzte streiten &#252;ber ihr Gehalt&#8230; Das Bundesarbeitsgericht hat nun &#252;ber sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Ober&#228;rztin/Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber &#252;berwiegend abgewiesen. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschl&#228;gigen T&#228;tigkeitsmerkmalen auszulegen. Im Jahre 2006 sind die Tarifvertr&#228;ge zwischen dem Marburger Bund einerseits [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auch &Auml;rzte streiten &uuml;ber ihr Gehalt&#8230;</p><p>Das Bundesarbeitsgericht hat nun &uuml;ber sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Ober&auml;rztin/Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber &uuml;berwiegend abgewiesen. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschl&auml;gigen T&auml;tigkeitsmerkmalen auszulegen.<span id="more-4552"></span></p><div>Im Jahre 2006 sind die Tarifvertr&auml;ge zwischen dem Marburger Bund einerseits und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb&auml;nde (VKA) sowie der Tarifgemeinschaft deutscher L&auml;nder (TdL) andererseits in Kraft getreten. Sie sehen erstmals eine eigenst&auml;ndige Entgeltgruppe f&uuml;r Ober&auml;rzte vor, deren Verg&uuml;tung um bis zu 1.300,00 Euro und damit deutlich &uuml;ber derjenigen f&uuml;r Fach&auml;rzte liegt. Die Tarifvertragsparteien haben diese Eingruppierung an die Voraussetzung gebunden, dass einem Oberarzt die medizinische Verantwortung u.a. f&uuml;r einen (VKA: selbst&auml;ndigen) Teilbereich einer Klinik bzw. Abteilung (VKA: ausdr&uuml;cklich) vom Arbeitgeber &uuml;bertragen worden ist. Dabei ist unter Teilbereich eine organisatorisch abgrenzbare Untergliederung zu verstehen, die zur Erf&uuml;llung eines medizinischen Zweckes auf Dauer mit Personen und Sachmitteln ausgestattet ist. Die &Uuml;bertragung der medizinischen Verantwortung umfasst ein Aufsichts- und eingeschr&auml;nktes Weisungsrecht f&uuml;r das unterstellte medizinische Personal in dem zugewiesenen Teilbereich. Im Hinblick auf die allgemeine &auml;rztliche Verantwortungsstruktur und die unterschiedlichen hierarchischen Ebenen ist dabei f&uuml;r eine entsprechende Eingruppierung erforderlich, dass dem Oberarzt nicht nur Assistenz&auml;rzte nachgeordnet sind, sondern in aller Regel auch mindestens ein Facharzt unterstellt ist. Dar&uuml;ber hinaus beinhaltet die Anforderung, die medizinische Verantwortung m&uuml;sse dem Oberarzt &uuml;bertragen worden sein, auch, dass dieser f&uuml;r den betreffenden Teilbereich die Alleinverantwortung tr&auml;gt, ungeachtet der ohnehin bestehenden Letztverantwortung des Chefarztes. Diese medizinische Verantwortung f&uuml;r einen Teilbereich muss in einer dem Arbeitgeber zurechenbaren Weise &uuml;bertragen worden sein. Eine vor Inkrafttreten der Tarifvertr&auml;ge ausgesprochene „Ernennung“ zum „Oberarzt“ allein hat in aller Regel keine Bedeutung f&uuml;r die tarifgerechte Eingruppierung.</p><p>In einem der entschiedenen F&auml;lle war der Kl&auml;ger bis zum 31. Januar 2008 an einer Klinik der beklagten Universit&auml;t als Facharzt f&uuml;r Herzchirurgie besch&auml;ftigt und wurde auf Veranlassung der Klinikleitung seit Mai 2006 auf den Arztbriefen, sp&auml;ter auch in den Organisationspl&auml;nen der Klinik als Oberarzt bezeichnet. Seine Klage auf Verg&uuml;tung nach der Entgeltgruppe &Auml; 3 (Ober&auml;rzte) des TV-&Auml;rzte(TdL) blieb zuletzt auch vor dem Bundesarbeitsgericht schon deshalb erfolglos, weil auf seinen wechselnden Stationen nach den jeweiligen Organisationspl&auml;nen stets mindestens ein weiterer Oberarzt verantwortlich war. Sein Verweis auf das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot scheiterte daran, dass er nicht im Einzelnen zu Kollegen mit gleichartiger und gleichwertiger T&auml;tigkeit vorgetragen hatte, die - im Unterschied zu ihm - die begehrte Verg&uuml;tung erhalten.</p></div><p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09. Dezember 2009 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 AZR 841/08" target="_blank" title="BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08">4 AZR 841/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/tarifvertraege-bei-aerzten-neue-eingruppierungsregelungen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Stellenbesetzung: Entsch&#228;digung wegen Diskriminierung auch aufgrund einer vermuteten Behinderung</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung#comments</comments> <pubDate>Sat, 19 Dec 2009 19:04:42 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Behinderung]]></category> <category><![CDATA[Diskriminierung]]></category> <category><![CDATA[Entschädigung]]></category> <category><![CDATA[Gleichbehandlungsgesetz]]></category> <category><![CDATA[Krankheit]]></category> <category><![CDATA[Morbus Bechterew]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4549</guid> <description><![CDATA[§ 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet: &#8220;Besch&#228;ftigte d&#252;rfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.&#8221; Hierzu entschied das Bundessozialgericht nun folgendes: Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dejure.org/gesetze/AGG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 AGG: Benachteiligungsverbot">§ 7 Abs. 1</a> des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lautet:</p><p>&#8220;Besch&auml;ftigte d&uuml;rfen nicht wegen eines in <a href="lexsoft://document/FILENAME?xid=2260144,2">§ 1</a> genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in <a href="lexsoft://document/FILENAME?xid=2260144,2">§ 1</a> genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.&#8221;<span id="more-4549"></span></p><div>Hierzu entschied das Bundessozialgericht nun folgendes:</div><div></div><div>Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Benachteiligung eines Besch&auml;ftigten auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende ein Diskriminierungsmerkmal nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespr&auml;ch gestellten Fragen nach n&auml;her bezeichneten gesundheitlichen Beeintr&auml;chtigungen k&ouml;nnen auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schlie&szlig;en lassen.</p><p>Der Beklagte ist Arzt und Inhaber einer in der Forschung und Entwicklung im Medizinbereich t&auml;tigen Firma. Er hatte &uuml;ber die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit eine Stelle f&uuml;r einen Biologen oder Tierarzt mit akademischem Titel zur Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien und in der klinischen Forschung ausgeschrieben. Der Kl&auml;ger - ein promovierter Diplom-Biologe - hat sich erfolglos darauf beworben. W&auml;hrend eines der Bewerbungsgespr&auml;che wurde der Kl&auml;ger gefragt, ob er psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde und aufgefordert zu unterschreiben, dass dies nicht der Fall sei. Au&szlig;erdem &auml;u&szlig;erte der Beklagte, dass bestimmte Anzeichen beim Kl&auml;ger auf Morbus Bechterew (eine chronisch verlaufende entz&uuml;ndlich-rheumatische Erkrankung) schlie&szlig;en lie&szlig;en.</p></div><div><p>Mit seiner Klage begehrt der Kl&auml;ger eine Entsch&auml;digungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben; das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen. Der Argumentation des Landesarbeitsgerichts, der Beklagte habe mit seinen Fragen und &Auml;u&szlig;erungen nur auf das Vorliegen einer Krankheit und nicht einer Behinderung gezielt, ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zur&uuml;ckverwiesen.</p></div><p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/stellenbesetzung-entschaedigung-wegen-diskriminierung-auch-aufgrund-einer-vermuteten-behinderung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Das h&#228;usliche Arbeitszimmer geh&#246;rt zum Lehrerberuf &#8211; ohne Auslagenersatz</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/das-haeusliche-arbeitszimmer-gehoert-zum-lehrerberuf-ohne-auslagenersatz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/das-haeusliche-arbeitszimmer-gehoert-zum-lehrerberuf-ohne-auslagenersatz#comments</comments> <pubDate>Fri, 13 Nov 2009 18:41:50 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category> <category><![CDATA[Häusliches Arbeitszimmer]]></category> <category><![CDATA[Lehrer]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4382</guid> <description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat durch Urteil vom 09. November 2009 die Klage eines Lehrers auf Zahlung von Aufwendungsersatz f&#252;r sein h&#228;usliches Arbeitszimmer in der zweiten Instanz zur&#252;ckgewiesen. Der Kl&#228;ger ist Lehrer im Angestelltenverh&#228;ltnis an der KGS Schneverdingen. Er machte geltend, aufgrund der r&#228;umlichen Situation im Lehrerzimmer (f&#252;r 100 Lehrer stehen 50 Sitzpl&#228;tze an insgesamt 17 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat durch Urteil vom 09. November 2009 die Klage eines Lehrers auf Zahlung von Aufwendungsersatz f&uuml;r sein h&auml;usliches Arbeitszimmer in der zweiten Instanz zur&uuml;ckgewiesen.<span id="more-4382"></span></p><p>Der Kl&auml;ger ist Lehrer im Angestelltenverh&auml;ltnis an der KGS Schneverdingen. Er machte geltend, aufgrund der r&auml;umlichen Situation im Lehrerzimmer (f&uuml;r 100 Lehrer stehen 50 Sitzpl&auml;tze an insgesamt 17 Tischen zur Verf&uuml;gung) sei er darauf angewiesen, die Unterrichtsvor- und –nachbereitung zu Hause durchzuf&uuml;hren. Nach Wegfall der steuerlichen Abzugsf&auml;higkeit des h&auml;uslichen Arbeitszimmers beantragte er, ihm im Schulgeb&auml;ude ein ausgebautes Arbeitszimmer zur Verf&uuml;gung zu stellen. Diesen Antrag lehnte die Schulbeh&ouml;rde ab.</p><p>Der Lehrer begehrte nunmehr von seinem Arbeitgeber Erstattung der Kosten f&uuml;r ein privates Arbeitszimmer sowie f&uuml;r B&uuml;romaterialien in H&ouml;he von zusammen 120 € pro Monat.</p><p>Das beklagte Land verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch f&uuml;r beamtete Lehrer ein Anspruch auf Erstattung der Auslagen f&uuml;r ein privates Arbeitszimmer nicht bestehe.</p><p>Das Arbeitsgericht L&uuml;neburg hatte die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Kl&auml;gers hat das Landesarbeitsgerichts Niedersachsen nunmehr zur&uuml;ckgewiesen.</p><p>Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts steht dem geltend gemachten Anspruch das Berufsbild des Lehrers entgegen. Dieses sei dadurch gepr&auml;gt, dass auf der einen Seite feste Unterrichtspflichten in der Schule best&uuml;nden und auf der anderen Seite die Unterrichtsvor- und -nachbereitung zu Hause in freier zeitlicher und &ouml;rtlicher Selbstbestimmung durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nne.</p><p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen.</p><p>Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09. November 2009</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/das-haeusliche-arbeitszimmer-gehoert-zum-lehrerberuf-ohne-auslagenersatz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Der AIPler und die Entgeltsteigerung</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/der-aipler-und-die-entgeltsteigerung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/der-aipler-und-die-entgeltsteigerung#comments</comments> <pubDate>Fri, 30 Oct 2009 17:34:33 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arztrecht]]></category> <category><![CDATA[AIP]]></category> <category><![CDATA[Arzt]]></category> <category><![CDATA[Entgelt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4301</guid> <description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Verg&#252;tung von &#196;rzten im Praktikum und Entgeltsteigerungen ging. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Tarifvertrag f&#252;r &#196;rztinnen und &#196;rzte an Universit&#228;tskliniken, der von der Tarifgemeinschaft deutscher L&#228;nder mit dem Marburger Bund abgeschlossen worden ist (TV-&#196;rzte/TdL), sieht f&#252;r &#196;rztinnen und &#196;rzte eine Eingruppierung in f&#252;nf Entgeltgruppen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Verg&uuml;tung von &Auml;rzten im Praktikum und Entgeltsteigerungen ging.<span id="more-4301"></span></p><p>Das Bundesarbeitsgericht entschied:</p><p>Der Tarifvertrag f&uuml;r &Auml;rztinnen und &Auml;rzte an Universit&auml;tskliniken, der von der Tarifgemeinschaft deutscher L&auml;nder mit dem Marburger Bund abgeschlossen worden ist (TV-&Auml;rzte/TdL), sieht f&uuml;r &Auml;rztinnen und &Auml;rzte eine Eingruppierung in f&uuml;nf Entgeltgruppen mit jeweils mehreren Entgeltstufen vor. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt nach den „Zeiten &auml;rztlicher T&auml;tigkeit“. Zu diesen Zeiten z&auml;hlen nach dem TV-&Auml;rzte/TdL nicht T&auml;tigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP), einem Ausbildungsabschnitt, der nach der Gesetzeslage zwischen 1985 und September 2004 zur&uuml;ckgelegt werden musste, um die &auml;rztliche Approbation zu erlangen. Es handelt sich dabei auch nicht um „Zeiten von Berufserfahrung aus nicht&auml;rztlicher T&auml;tigkeit“, die nach dem TV-&Auml;rzte/TdL bei der Stufenfindung ber&uuml;cksichtigt werden k&ouml;nnen.</p><p>Die Kl&auml;gerin hatte zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2002 als &Auml;rztin im Praktikum (AiP) in der von der Beklagten unterhaltenen Universit&auml;tsklinik gearbeitet. Danach erhielt sie die Approbation und arbeitete ab 1. Januar 2003 als &Auml;rztin in der Weiterbildung weiter f&uuml;r die Beklagte. Seit Inkrafttreten des TV-&Auml;rzte/TdL am 1. Juli 2006 wurde die Kl&auml;gerin nach Entgeltgruppe &Auml;1 Stufe 4 verg&uuml;tet. Sie hat geltend gemacht, sie sei in Stufe 5 einzuordnen &#8211; was monatlich eine um 300,00 € h&ouml;here Verg&uuml;tung bedeuten w&uuml;rde -, weil ihre T&auml;tigkeit als AiP bei der Stufenfindung mit zu ber&uuml;cksichtigen sei.</p><p>Ihre auf Zahlung der Verg&uuml;tungsdifferenz gerichtete Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Die Parteien des TV-&Auml;rzte/TdL haben in dessen § 16 Abs. 1 und in &Uuml;berleitungsregelungen festgelegt, dass zu den Zeiten &auml;rztlicher T&auml;tigkeit nur solche z&auml;hlen, die als approbierte &Auml;rzte zur&uuml;ckgelegt worden sind, so dass AiP-Zeiten insoweit ausscheiden. Anders als etwa im TV-&Auml;rzte f&uuml;r den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverb&auml;nde, der auch unter Beteiligung des Marburger Bundes zustande gekommen ist, haben die Parteien des TV-&Auml;rzte/TdL nicht bestimmt, dass &uuml;ber diese Begriffsbestimmung hinaus auch Zeiten einer AiP-T&auml;tigkeit als Zeiten &auml;rztlicher T&auml;tigkeit „gelten“. Da die Tarifvertragsparteien f&uuml;r den von ihnen geregelten Bereich darin frei sind zu bestimmen, nach welchen Regeln sich die Entgeltfindung vollzieht, sind die Gerichte an die von den Tarifvertragsparteien des TV-&Auml;rzte/TdL vorgenommene Festlegung gebunden. Bei der im Rahmen der Ausbildung zum approbierten Arzt zur&uuml;ckgelegten Zeit handelt es sich auch nicht um Zeiten von Berufserfahrung aus nicht&auml;rztlicher T&auml;tigkeit, so dass eine Ber&uuml;cksichtigung dieser Zeiten f&uuml;r die Entgeltstufenfindung insgesamt ausscheidet.</p><p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. September 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 AZR 382/08" target="_blank" title="BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08">4 AZR 382/08</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/der-aipler-und-die-entgeltsteigerung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bundesregierung, Arbeitnehmerrechte und EU &#8211; &#8220;Balance&#8221;?</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/bundesregierung-arbeitnehmerrechte-und-eu-balance</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/bundesregierung-arbeitnehmerrechte-und-eu-balance#comments</comments> <pubDate>Fri, 11 Sep 2009 21:01:48 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category> <category><![CDATA[Binnenmarkt]]></category> <category><![CDATA[Freiheit]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4029</guid> <description><![CDATA[und nun? So verbleibt man irritiert nach  der Meldung von &#8220;Heute im Bundestag&#8221; vom 31.07.2009: Die Bundesregierung begleitet die aktuellen Diskussionen &#252;ber die Wahrung der Balance von Wirtschaft und Sozialem im Rahmen der europ&#228;ischen Integration aktiv. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13781) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen (BT-Drs. 16/13568). [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>und nun? So verbleibt man irritiert nach  der Meldung von &#8220;Heute im Bundestag&#8221; vom 31.07.2009:</p><p>Die Bundesregierung begleitet die aktuellen Diskussionen &uuml;ber die Wahrung der Balance von Wirtschaft und Sozialem im Rahmen der europ&auml;ischen Integration aktiv. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. <a title="Drucksache 16/13781 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613781.pdf" target="_blank">16/13781</a>) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen (BT-Drs. <a title="Drucksache 16/13568 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613568.pdf" target="_blank">16/13568</a>). Die Gr&uuml;nen hatten auf j&uuml;ngste Urteile des Europ&auml;ischen Strafgerichtshofs (EuGH) verwiesen, denen zufolge die Balance zwischen den sozialen Grundrechten und den Binnenmarktfreiheiten in der EU unausgewogen sei. In der Rechtssache &#8220;Laval&#8221; habe der EuGH entschieden, dass die vier Binnenmarktfreiheiten gegen&uuml;ber den sozialen Rechten aus den europ&auml;ischen Vertr&auml;gen abgewogen werden m&uuml;ssen. Das Gericht habe diese Abw&auml;gung zu Lasten der Arbeitnehmer beantwortet und g&uuml;nstigere Regelungen au&szlig;er Kraft gesetzt. Die Gr&uuml;nen wollten wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus diesen Urteilen ziehe.<span id="more-4029"></span></p><p>Die Regierung erwidert in ihrer Antwort, sie habe bereits vor den genannten Entscheidungen entschieden, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz weiterzuentwickeln und f&uuml;r weitere Branchen zu &ouml;ffnen sowie das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zu modernisieren. So sei das neugefasste Arbeitnehmer-Entsendegesetz am 24. April 2009 in Kraft getreten und erm&ouml;gliche Mindestl&ouml;hne in insgesamt neuen Branchen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz sei am 28. April 2009 in Kraft getreten. Die Regierung verweist darauf, dass sich das Laval-Urteil auf das schwedische Modell beziehe, das sich grundlegend vom deutschen unterscheide. Daher stelle das Urteil die Erstreckung tarifvertraglich vereinbarter Mindestl&ouml;hne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht in Frage.</p><p>Ferner verweist die Regierung darauf, dass die Europ&auml;ische Kommission, der das Initiativrecht zusteht, zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt keinen Legislativvorschlag zur &Auml;nderung der Entsenderichtlinie plane. Das Europ&auml;ische Parlament spreche sich in einer Entschlie&szlig;ung vom 22. Oktober 2008 daf&uuml;r aus, dass bei Pr&uuml;fung der Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Arbeitnehmerrechte und Tarifverhandlungen durch die Kommission &#8220;eine teilweise &Uuml;berarbeitung der Entsenderichtlinie nicht ausgeschlossen werden sollte&#8221;. Die Bundesregierung h&auml;lt diese Diskussion &#8220;f&uuml;r wichtig und notwendig&#8221; und betont in diesem Zusammenhang, dass sie sich nachdr&uuml;cklich f&uuml;r ein m&ouml;glichst rasches Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages einsetze. Soziale Grundrechte und Werte w&uuml;rden durch den Vertrag zus&auml;tzlich aufgewertet, betont sie.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/bundesregierung-arbeitnehmerrechte-und-eu-balance/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>F&#246;rderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen ist Diskussionspunkt</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/foerderung-der-beruflichen-teilhabe-behinderter-menschen-ist-diskussionspunkt</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/foerderung-der-beruflichen-teilhabe-behinderter-menschen-ist-diskussionspunkt#comments</comments> <pubDate>Wed, 01 Jul 2009 20:13:56 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Behindertenrecht]]></category> <category><![CDATA[Arbeit]]></category> <category><![CDATA[behindert]]></category> <category><![CDATA[Beruf]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3810</guid> <description><![CDATA[Wie kommen Behinderte in den Beruf bzw. erhalten sie sich ihren Arbeitsplatz? Der Antrag der Gr&#252;nen (16/11207), ein Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen zu entwickeln, stie&#223; bei den &#252;brigen Fraktionen auf grunds&#228;tzliche Zustimmung. Dennoch lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die FDP im Ausschuss f&#252;r Arbeit und Soziales am Mittwochmorgen den Gr&#252;nen-Antrag ab und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie kommen Behinderte in den Beruf bzw. erhalten sie sich ihren Arbeitsplatz?</p><div><p>Der Antrag der Gr&uuml;nen (<a title="Drucksache 16/11207 (PDF) &ouml;ffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611207.pdf" target="_blank">16/11207</a>), ein Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe  behinderter Menschen zu entwickeln, stie&szlig; bei den &uuml;brigen Fraktionen auf  grunds&auml;tzliche Zustimmung. Dennoch lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen als  auch die FDP im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales am Mittwochmorgen den  Gr&uuml;nen-Antrag ab und verwiesen zu Begr&uuml;ndung auf verschiedene Detailfragen.  Unterst&uuml;tzung erhielten die Gr&uuml;nen dagegen von der Fraktion Die Linke, die dem  Antrag zustimmte.<span id="more-3810"></span></p><p>Die Gr&uuml;nen betonten noch einmal, dass die Akteure in diesem Feld den  Kernpunkten des Antrags, wie der &Ouml;ffnung von Behindertenwerkst&auml;tten, der  Flexibilisierung des Pers&ouml;nlichen Budgets (PB) und der verbesserten  M&ouml;glichkeiten der Existenzgr&uuml;ndung f&uuml;r behinderte Menschen eine gro&szlig;e  Aufmerksamkeit entgegen gebracht h&auml;tten. Dies h&auml;tte die &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung am  29. Juni gezeigt. Nun m&uuml;sste es darum gehen, &#8220;denjenigen, die sich auf den Weg  machen wollen, mit in den Prozess einzubinden&#8221;, hie&szlig; es von Seiten der Gr&uuml;nen.  Die Fraktion hoffe, dass es in der n&auml;chsten Legislaturperiode entscheidende  Schritte in diese Richtung geben werde.</p><p>Die FDP-Fraktion stellte fest, dass der Antrag wichtige Aspekte aufgreife.  Dazu geh&ouml;ren zum Beispiel die Un&uuml;bersichtlichkeit der verschiedenen  F&ouml;rderinstrumente und die flexiblere Nutzung des Pers&ouml;nlichen Budgets, mit dem  behinderte Menschen ihren individuellen Hilfebedarf selbst finanzieren. Ihre  Ablehnung des Antrags begr&uuml;ndeten die Liberalen aber mit der ihrer Meinung nach  zu starken Fokussierung auf das Antidiskriminierungsgesetz. Dieses sei gerade  f&uuml;r kleine Betriebe schwierig umzusetzen. Au&szlig;erdem erweise es sich oft als  Einstellungshemmnis. Die SPD bezeichnete den Antrag ebenfalls als &#8220;grunds&auml;tzlich  gut&#8221;, verwies jedoch auf den noch nicht abgeschlossenen Prozess der Reform der  Eingliederungshilfe. Diesen wolle man erst abwarten, um weitere Schritte zu  gehen. Die Sozialdemokraten unterstrichen die Bedeutung der inklusiven Bildung,  also des gemeinsamen Lernens nichtbehinderter und behinderter Kinder, wie sie  die UN-Konvention f&uuml;r die Rechte behinderter Menschen fordere. In der kommenden  Legislaturperiode werde man hoffentlich einen &#8220;richtig guten Aktionsplan&#8221; zur  Umsetzung der Konvention erarbeiten, hie&szlig; es weiter. Die Unionsfraktion  kritisierte unter anderem die geforderte Gleichstellung von  nicht-werkstattf&auml;higen Menschen mit produktiv t&auml;tigen Werkstattmitarbeitern.  Dies sei das &#8220;falsche Signal&#8221;. Au&szlig;erdem w&uuml;rde der Antrag die &#8220;vielen guten  Ma&szlig;nahmen&#8221; verschweigen, die die Gro&szlig;e Koalition bereits umgesetzt h&auml;tte, wie  zum Beispiel die &#8220;Unterst&uuml;tzte Besch&auml;ftigung&#8221;. Die Linksfraktion stimmte dem  Antrag zu, weil man &#8220;endlich zur Tat schreiten m&uuml;sse&#8221;. Inklusive Bildung aber  auch inklusive Besch&auml;ftigungsstrukturen in Unternehmen m&uuml;ssten vorangebracht  werden. Da das Prinzip der Freiwilligkeit da nicht ausreiche, seien gesetzliche  Regelungen n&ouml;tig, forderte die Linksfraktion.</p></div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/foerderung-der-beruflichen-teilhabe-behinderter-menschen-ist-diskussionspunkt/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Arbeitsrecht: Statt Proze&#223;kostenhilfe geht auch die Beiordnung</title><link>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/arbeitsrecht-statt-prozeszkostenhilfe-geht-auch-die-beiordnung</link> <comments>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/arbeitsrecht-statt-prozeszkostenhilfe-geht-auch-die-beiordnung#comments</comments> <pubDate>Mon, 15 Jun 2009 21:27:04 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsgericht]]></category> <category><![CDATA[Beiordnung]]></category> <category><![CDATA[Prozeßkostenhilfe]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=3676</guid> <description><![CDATA[Es scheint sich bei den Arbeitsgerichten immer noch nicht herumgesprochen zu haben, da&#223; es den § 11 a ArbGG gibt. Zum Sachverhalt: Der Beklagte hatte Proze&#223;kostenhilfe f&#252;r die Verteidigung gegen die Klage beantragt. Das Arbeitsgericht K&#246;ln verweigerte die Bewilligung von Proze&#223;kostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Verteidigung. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht K&#246;ln [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es scheint sich bei den Arbeitsgerichten immer noch nicht herumgesprochen zu haben, da&szlig; es den <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> gibt.<span id="more-3676"></span></p><p>Zum Sachverhalt:<br /> Der Beklagte hatte Proze&szlig;kostenhilfe f&uuml;r die Verteidigung gegen die Klage beantragt. Das Arbeitsgericht K&ouml;ln verweigerte die Bewilligung von Proze&szlig;kostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Verteidigung.<br /> Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht K&ouml;ln im Sinne des Antragstellers entschieden:</p><p>&#8220;Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschlu&szlig; des Arbeitsgerichts K&ouml;ln vom 30.12.2008 &#8211; 13 Ca 879/08 &#8211; abge&auml;ndert:</p><p>Dem Beklagten wird Rechtsanwalt S. ab dem 18.12.2008 f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des Verfahrens &#8211; 13 Ca 879/08 &#8211; gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> mit der Ma&szlig;gabe beigeordnet, dass der Beklagte derzeit keine Raten aus seinem Einkommen und keine Beitr&auml;ge aus seinem Verm&ouml;gen zu zahlen hat.&#8221;</p><p>Zur Begr&uuml;ndung f&uuml;hrte das Landesarbeitsgericht aus:</p><p>&#8220;In einem Prozesskostenhilfeantrag ist im Verfahren vor den Arbeitsgerichten als Minus regelm&auml;&szlig;ig ein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> enthalten. Wird dem Antrag sauf Bewilligiung von Proze&szlig;kostenhilfe nicht stattgegeben, so hat das Arbeitsgericht auch ohne ausdr&uuml;ckliche Klarstellung der Partei von Amts wegen zu pr&uuml;fen, ob ein Anwalt nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> beigeordnet werden kann (LAG K&ouml;ln, 26.03.1998 &#8211; 2 Ta 398/97, 26.11.1986 &#8211; 10 Ta 297/96). Im Beschwerdeverfahren hat der Proze&szlig;bevollm&auml;chtigte des Beklagten ausdr&uuml;cklich erkl&auml;rt, dass er den Antrag auf Beiordnung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> umstellt.<br /> F&uuml;r einen Antrag nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a> ist die Erfolgsaussicht i.S.d. <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/114.html" target="_blank" title="&sect; 114 ZPO: Voraussetzungen">§ 114 ZPO</a> nicht zu pr&uuml;fen. Die Beiordnung konnte hier auch nicht deshalb unterbleiben, weil die Rechtsverfolgung offensichtlich mutwillig w&auml;re (<a href="http://dejure.org/gesetze/ArbGG/11a.html" target="_blank" title="&sect; 11a ArbGG: Beiordnung eines Rechtsanwalts, Proze&szlig;kostenhilfe">§ 11 a ArbGG</a>). Denn der Beklagte verteidigt sich gegen eine Klage. Die Kl&auml;gerin ist anwaltlich vertreten. Die Rechtsverteidigung kann grunds&auml;tzlich nicht als offensichtlich mutwillig angesehen werden.</p><p>Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.&#8221;</p><p>Landesarbeitsgericht K&ouml;n, Beschlu&szlig; vom 05. Juni 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 Ta 135/09" target="_blank" title="LAG K&ouml;ln, 05.06.2009 - 4 Ta 135/09">4 Ta 135/09</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/arbeitsrecht/arbeitsrecht-statt-prozeszkostenhilfe-geht-auch-die-beiordnung/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
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