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Kontoauszüge

Erstellt von RA Schlosser am Donnerstag 8. Dezember 2005

Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.

BGH, Urteil vom 8. November 2005 – XI ZR 90/05

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