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Keine Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer

Erstellt von RA Schlosser am Mittwoch 15. August 2007

Bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG werden, wie der Bundesfinanzhof jetzt betont hat, die auf den Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. Juli 2007 – VI R 48/03

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