Fristlose Kündigung bei Stromdiebstahl durch Untermieter?
Erstellt von RA Schlosser am Dienstag 24. März 2009
Mit Urteil vom 06.05.2002 hat das Landgericht Berlin entschieden, daß der Vermieter dem Hauptmieter nicht allein deswegen wegen Stromdiebstahls fristlos kündigen kann, weil er, der Vermieter, den Hauptmieter nicht abgemahnt und rechtzeitig gekünigt hat.
Landgericht Berlin, Urteil vom 06. MAi 2002 – 34 O 554/01