Kürzung der Förderung des Solarstroms – Bundesrat hat Bedenken

Der Bundesrat tritt für die Förderung des Solarstroms in Deutschland ein.

Mit Entschließung vom 26.03.2010 (BR-Drs. 110/10) hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 01. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.

Eine Absenkung in dieser Höhe trägt aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.

Außerdem fordert der Bundesrat, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland durch verstärkte Forschungsförderung zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat auch sein Bedauern darüber deutlich gemacht, dass eine Beteiligung der Länder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen. Die Länder seien daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen.

Im Einzelnen lautet die Entschließung des Bundesrates:

  1. Die Erneuerbaren Energien sind eine tragende Säule für eine unabhängige und
    nachhaltige  Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien-
    Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles Instrument,
    um den Ausbau zu fördern, geeignete Innovationsimpulse zu setzen
    und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich
    zu steigern.
  2. In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der
    Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsfähige und innovative Branche entwickeln,
    die zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche
    Entwicklung gilt es zu stärken.
  3. Das EEG hat Innovationen und Arbeitsplätze in einer breiten Wertschöpfungskette
    von Entwicklung, über Produktion bis hin zum Installationsgewerbe befördert.
    Deutschland ist heute zum weltweiten Technologieführer in der Solarbranche
    geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler
    Akteure am Markt.
  4. Die regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze ist ein wesentliches Element
    des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien anregen
    und eine Überförderung verhindern.
  5. Sinkende Preise für Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen
    eröffnen derzeit einen zusätzlichen Spielraum für eine außerordentliche Absenkung
    der Vergütungssätze in diesem Bereich. Diese Einsparmöglichkeiten müssen
    gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Vergütungssätze über die
    Umlage finanzieren, genutzt werden.
  6. Die Absenkung der Vergütungssätze muss allerdings derart ausgestaltet werden,
    dass Vertrauensschutztatbestände gewahrt und neu zu installierende Photovoltaik-
    Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch einsetzender
    Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstört.
  7. Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bundestag, die in dem Gesetzentwurf
    der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung
    der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent für Hausdachanlagen,
    15 Prozent für Anlagen auf Freiflächen und 11 Prozent für Anlagen auf Konversionsflächen
    auf höchstens 10 Prozent für diese Anlagen zu begrenzen. Eine
    Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende
    bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen beschränken.
    Eine zusätzliche Absenkung um bis zu 10 Prozent trägt zum einen den gesunkenen
    Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass
    eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar
    ist. Außerdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen
    den Anlagenarten vermieden.
  8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite
    Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden
    und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen. Dazu gehört
    auch, dass durch eine verstärkte Forschungsförderung Technologieentwicklung
    und Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
    Solarbranche gestärkt werden.
  9. Der Bundesrat bedauert, dass eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat
    erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann.
    Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern
    wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert
    gewesen.

Der Bundesrat bittet daher, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren
intensiv zu beteiligen. Der Bundesrat bittet darüber hinaus, zügig für Klarheit
hinsichtlich der näheren Ausgestaltung zu sorgen, um eine verlässliche Planungsgrundlage
für die Marktteilnehmer zu bieten.

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