Rauchverbot in Bundesbehörden und Taxis

In allen Bundeseinrichtungen wird Rauchen künftig verboten sein. Der Deutsche Bundestag billigte am Freitag einen entsprechenden geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vom 1. September an darf hiernach in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt, so der Gesetzesbeschluss, „auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden“.

Zudem steigt die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit ab September von 16 auf 18 Jahre. Auch hier gibt es eine Verschärfung: Ursprünglich war mit Rücksicht auf die notwendige Umstellung der Zigarettenautomaten der 1. Juli 2009 als Termin vorgesehen gewesen, dies muss nun bis zum 1. Januar 2009 erfolgen.

In den Bundeseinrichtungen dürfen nach dem vom Ausschuss gebilligten Entwurf besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, „wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht“. In einer Verordnung soll beschrieben werden, wie die Räume beschaffen sein sollen. Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

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