Grenzpendler

Artikel 39 EG-Vertrag steht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in einem Mitgliedstaat beziehen und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind, keinen Anspruch darauf haben, dass bei der Festsetzung des Steuersatzes für diese Einkünfte in diesem Staat Verluste aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, die sich auf ein von ihnen selbst zu Wohnzwecken genutztes Wohnhaus in einem anderen Mitgliedstaat beziehen, während positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezüglich eines solchen Hauses berücksichtigt würden.

Wieder einmal Arbeit für den deutschen Gesetzgeber…

EuGH, Urteil vom 21. Februar 2006 – C‑152/03 (Ritter-Coulais)

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