Offenlegung von Jahresabschlüssen
Erstellt von RA Schlosser am 16. Januar 2008
Das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) bedeutet die Umstellung der Handelsregister von der bisherigen Papierform auf elektronisch geführte Register. Gleichzeitig wird aufgrund dieses Gesetzes unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet, auf dem alle wesentlichen Unternehmensdaten wie etwa Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit stehen. Weiterlesen »
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